Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Staatliche Berufsschule Miltenberg Umbaumaßnahme und Neuausstattung des Fachbereichs Körperpflege/Friseure im Rahmen der Kompetenzzentrumsbildung der Berufsschulen in Bayern

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.12.2011   KT/005/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing erklärte, die Vorlage sei im Kreistag, da er zugesagt habe, bei einer neuen Maßnahme in den Kreistag zu gehen. Man habe lange, aber erfolgreich für Kompetenzzentren gekämpft und damit beide Berufsschulstandorte gesichert. Nun müsse man auch reagieren und umbauen. In Obernburg habe man die Hausaufgaben bereits erledigt, in Miltenberg müsse man nun nachziehen. Es sei schwierig gewesen, hier eine Lösung zu finden. Man habe aber in Abstimmung mit der Schule und dem Architekten etwas gefunden, was auch auf Zustimmung der Regierung stoße.

 

Kreisrat Dr. Schüren beantragte, den letzten Satz des Beschlussvorschlages herauszunehmen. Er sei der Meinung, dass dies nicht Gegenstand eines Beschlusses sein könne, sondern bereits im Sachverhalt enthalten sei.

 

Technischer Angestellte Bretzigheimer erläuterte den Sachverhalt:

 

In der Bauausschuss-Sitzung vom 27.07.2011 wurde das Kreisbauamt beauftragt, den Förderantrag für die Umbaumaßnahme und Neuausstattung des Fachbereichs Körperpflege/Friseure im Rahmen der Kompetenzzentrumsbildung der Berufsschulen in Bayern mit der vorgestellten Planerrunde zu stellen.

 

Nach dem Bauausschussbeschluss konnten

das Architekturbüro Wolf Architekten, Miltenberg, mit der Entwurfsplanung,

das Ingenieurbüro Schließmann, Aschaffenburg, mit der Planung der Haustechnik und

das Ingenieurbüro Hußenöder und Merz, Würzburg, mit der Tragwerksplanung,

in die detaillierte Grundlagenermittlung einsteigen und an die Ausarbeitung ihres Planungskonzeptes mit Kostenschätzung für den FAG-Antrag gehen. Dies war insofern mit einem größeren Aufwand verbunden, da alle planerischen sowie konzeptionellen Untersuchungen im Kontext mit einer später folgenden Generalsanierung, einhergehend mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen, geschehen mussten, um möglichst keine verlorenen Kosten zu produzieren.

 

Da das Gebäude zurzeit nicht behindertengerecht erschlossen oder ausgestattet ist und dies im Rahmen der Inklusion von Schulleitung, Kreisbauamt und Regierung als dringend erforderlich gesehen wird, ist die Verwirklichung eines barrierefreien Zugangs sowie eines neu einzubauenden Aufzugs im zentralen Treppenhaus bereits im FAG-Antrag für das Kompetenzzentrum berücksichtigt worden, da auch diese Kosten als förderfähige Kosten von der Regierung anerkannt werden.

 

Nach Fertigstellung des FAG-Antrags „Kompetenzzentrum Körperpflege / Friseure an der Staatl. Berufsschule Miltenberg-Obernburg, Standort Miltenberg, konnten die Unterlagen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landratsamtes Miltenberg am 28.10.2011 zur Prüfung nach Würzburg zur Regierung gebracht werden. Der Bauantrag wurde am Freitag, den 02.12.2011 vom Arch.-Büro Wolf Architekten, Miltenberg, beim Landratsamt Miltenberg eingereicht.

 

Geplant war die Baumaßnahme in zwei Bauabschnitten umzusetzen. Der erste BA sollte von Januar 2012 bis Ende August 2012 umgesetzt werden, dann ab September 2012 bis Ende August 2013 der zweite BA unmittelbar folgen. Am 24.11.2011 wurde bei einem Ortstermin dem Landratsamt sowie den Planern Wolf Architekten von der Schulleitung mitgeteilt, dass die geplante Auslagerung der Abschlussklasse Köche 12 und Restaurantfachklasse 12, die sich inmitten des Umbaubereiches befinden, aus pädagogischen Gründen nicht möglich sei. Dies wiederum bedeutet für die Baumaßnahme, dass ein reibungsloser Bauablauf nicht möglich ist, sondern nach Abschluss des ersten BA eine Unterbrechung von einem Schuljahr bis Juli 2013 eintritt und erst dann mit dem zweiten BA begonnen werden kann. Der Abschluss der Fördermaßnahme Kompetenzzentrum wird dann voraussichtlich im Sommer 2014 sein. Da die geänderte Situation nicht dem Finanzierungsplan im FAG-Antrag entspricht, wurde diese Änderung mit Herrn Weid von der Regierung telefonisch besprochen und im Nachgang schriftlich bestätigt. Von Seiten der Regierung bestehen keine Bedenken gegenüber der neuen Situation.

 

Im Vorfeld dieser Baumaßnahmen soll die bestehende Kantine vom jetzigen Standort im Bauteil E1 an einen neuen Standort verlegt werden. Diese Maßnahme soll noch 2011 begonnen werden und ist nicht Bestandteil dieses Förderantrags.

 

Kostensituation:

 

Die auf Grundlage einer genaueren Grundlagenermittlung und intensiven Gesprächen mit der Schulleitung bzw. dem Fachbereich bezüglich Ausstattung ermittelten Kostenberechnung inkl. Brandschutzmaßnahmen (Gesamtkosten 2,75 Mio. €) und in Anbetracht der geänderten Bauzeit stellt sich die Haushaltsplanung wie folgt dar:

 

2012

1. Bauabschnitt

700.000 €

2013

2. Bauabschnitt (Beginn: Ende Juli)

900.000 €

2014

Weiterführung 2. Bauabschnitt

1.150.000 €

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2011 dem Kreistag einstimmig empfohlen, den vorliegenden Beschluss zu fassen.

 

Landrat Schwing dankte ihm für seine Ausführungen und fügte hinzu, man habe eine Lösung gefunden, die nicht der anstehenden Generalsanierung im Wege stehe, sondern abgestimmt sei. Man habe auch eine behindertengerechte Bauweise gewählt, also alles vorweggenommene Kosten. Interessant sei hier die Förderung vom Freistaat Bayern von 40-45 %. Auch müsse man wissen, dass an den berufsbildenden Schulen die Gastschulbeiträge spitz abgerechnet werden, man erhalten also für die Schüler von außerhalb Gastschulbeiträge.

 

Kreisrätin Dolzer-Lausberger erklärte, man habe hart gekämpft für die Kompetenzzentren und habe nunmehr daher auch eine gewisse Verpflichtung übernommen. Daher habe man eigentlich keine andere Möglichkeit, als diese Umbaumaßnahmen anzugehen. Man müsse dafür sorgen, dass den Schülerinnen und Schülern im Bereich Körperpflege/Friseure ebenso wie in Obernburg entsprechende Räumlichkeiten mit angemessener Ausstattung für die Ausbildung zur Verfügung stehen und eine entsprechend gute Ausbildung bekommen. Begrüßenswert in diesem Zusammenhang empfinde sie, dass es keine Einzelbaumaßnahme sei, die in ein Gesamtkonzept einfließe. Sie plädiere daher dafür, dem Empfehlungsbeschluss zu folgen.

 

Kreisrat Stappel dankte zunächst im Namen das Handwerks und der heimischen Wirtschaft herzlich für die hervorragende Vollendung des Kompetenzzentrums in der Berufsschule in Obernburg. Man habe bereits im Vorfeld gewusst, dass für die Vollendung Maßnahmen zu treffen seien, die nicht billig sein würden. Er glaube aber, dass dies dem Stand der neuesten Anforderungen entspreche und daher enorm wichtig sei. Er hoffe, dass die neue Maßnahme in Miltenberg ein 100%iger Erfolg wie in Obernburg werde.

 

Kreisrat Michael Berninger erklärte, der Sachverhalt sei ganz klar und hier müsse man die Finanzierung sicherstellen. Er widersprach allerdings Kreisrat Schüren in Bezug auf den vorliegenden Beschluss. Für ihn müsse der Beschlussvorschlag eher erweitert werden um den Satz „Die Maßnahme wird in den Haushalt 2012 eingestellt“. Man habe nämlich seines Wissens nach in der Finanzplanung 2012 und folgende noch keine Einstellung vorgenommen. Man fasse aber einen haushaltswirksamen Beschluss. Man wisse noch nicht, wie die Haushaltssituation 2012 aussehen werde. Daher sollten die Kosten auch im Beschluss festgehalten werden.

 

Landrat Schwing antwortete, es sei klar, dass diese Maßnahme bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigt werden müsse.

 

Kämmerer Straub fügte hinzu, der Kreistag müsse erst einen Beschluss fassen, die Baumaßnahme überhaupt durchzuführen, dann gehe der FAG-Antrag an die Regierung und dann könne der Kämmerer erst die Sache einplanen. Man werde natürlich nicht vor einer Haushaltsverabschiedung 2012 beginnen und werde dies selbstverständlich auch in den Haushalten der Folgejahre einstellen. So sei der normale Werdegang.

 

Kreisrätin Fichtl hinterfragte die Kosten der Standortverlagerung der Kantine, die bereits in 2011 begonnen werden solle.

 

Techn. Angest. Bretzigheimer erklärte, dies sei eine vorgezogene Maßnahme, die nicht förderfähig sei und bereits in der Bauausschusssitzung im Juli vorgestellt worden sei. Die Kosten belaufen sich auf ca. 70.000 Euro als Gesamtmaßnahme.

 

Auf Rückfrage von Kreisrat Dr. Linduschka antwortete Landrat Schwing, die Schülerzahl sei mit der Regierung abgestimmt, es müsse sich um drei Klassen à 30 Schüler, also ca. 100-150 Schüler handeln. Herr Bretzigheimer ergänzte, auf den Antrag hin habe man von der Regierung aktuell eine Eingangsbestätigung erhalten, in Bezug auf die schulaufsichtliche Notwendigkeit müssten lediglich betreffend der Kostenaufstellung kleine Änderungen vorgenommen werden. Die Baumaßname als solche sei bestätigt.

 

Die Mitglieder des Kreistages fassten einstimmig den

 

Beschluss:

 

Die Maßnahme „Umbau und Neuausstattung des Fachbereichs Körperpflege/Friseure der Staatlichen Berufsschule Miltenberg-Obernburg, Standort Miltenberg im Rahmen der Kompetenzzentrumsbildung der Berufsschulen in Bayern“ wird durchgeführt. Die Gesamtkosten der Maßnahme laut aktueller Kostenberechung inklusive Brandschutzmaßnahmen betragen 2,75 Mio. Euro.

 

 

 

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