Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Antrag des Landkreises Aschaffenburg wegen finanzieller Beteiligung an der Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 12.12.2011 KA/005/2011 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Verwaltungsrat
Rüth erläuterte die Beschlussvorlage:
Der Landkreis Aschaffenburg hat mit Schreiben vom 18.
Mai und
1. Ist der Landkreis Miltenberg bereit, bei Verbleib der
Trägerschaft der FakS beim Landkreis Aschaffenburg sich über die
Gastschulbeiträge hinaus auch an den ungedeckten Personalkosten für die
Lehrkräfte zu beteiligen?
2. Ist der Landkreis Miltenberg bereit, bei einem
Trägerwechsel zu Caritas Schulen gGmbh sich angesichts der dann nicht mehr zu
zahlenden Gastschulbeiträge am ungedeckten Schulaufwand des caritativen
Schulträgers zu beteiligen?
3. Ist der Landkreis Miltenberg bereit, in einem durch
Caritas Schulen gGmbH vorgesehenen
Fachakademie-Beirat mitzuwirken?
Aktuell trägt der Landkreis Aschaffenburg als Träger
der FakS nicht nur den Sachaufwand sondern auch die Personalkosten für das
Lehrerkollegium. Lt. Mitteilung des LRA Aschaffenburg beträgt der jährliche
Nettoaufwand für den Landkreis Aschaffenburg ca. 750.000 Euro. Bei einem
Trägerwechsel würde sich der Zuschussbedarf auf 350.000 Euro verringern. Die
Caritas Schulen gGmbh könnte neben den staatlichen Fördermitteln keine weiteren
Finanzmittel einbringen. Der ungedeckte Finanzbedarf ist weiterhin vom
Landkreis Aschaffenburg zu tragen. Es
bestehe zwar die Möglichkeit, Schulgeld von den Schülern zu verlangen. Dies
sollte aber vermieden werden.
Bedeutung der FakS
Die FakS ist die wesentliche Ausbildungseinrichtung
für die Erzieher der Region Bayerischer Untermain. Aktuell kommen 30,1 Prozent
der Studierenden aus dem Landkreis Miltenberg (2010 – 34 Studierende, 2011 – 39
Studierende, 2012 – 43 Studierende). In den kommenden Jahren wird der Bedarf an
gut qualifizierten Fachkräften für die Kinderbetreuung auch im Landkreis
Miltenberg zunehmen. Die Ausbildung dieser Fachkräfte an der FakS ist daher für
alle Einrichtungsträger im Landkreis Miltenberg und der gesamten Planungsregion
eine gute Möglichkeit, den Personalbedarf mit Kräften aus der Region 1 angemessen decken zu können.
Der Fortbestand der FakS ist daher wichtig und sollte weiter unterstützt
werden.
1. Gastschulbeiträge ohne Trägerwechsel
Sollte es zu keinem Trägerwechsel kommen, wird der
Landkreis Miltenberg weiterhin entsprechend der gemeldeten Anzahl an
Studierenden Gastschulbeträge entrichten. Weitergehende Zahlungen zu den
ungedeckten Personalkosten werden abgelehnt, da hierzu keine Verpflichtung
besteht. Folgende Gastschulbeiträge wurden in den vergangenen Jahren
entrichtet:
HHJ 2005: 43 Schüler/LK Mil
mit Kosten: 58.574,77 € / 1.362,20 € pro Kopf
HHJ 2006: 45 Schüler/LK Mil
mit Kosten: 58.761,45 € / 1.305,81 € pro Kopf
HHJ 2007: 39 Schüler/LK Mil
mit Kosten: 48.652,89 € / 1.247,51 € pro Kopf
HHJ 2008: 32 Schüler/LK Mil
mit Kosten: 49.822,40 € / 1.556,95 € pro Kopf
HHJ 2009: 30 Schüler/LK Mil
mit Kosten: 46.320,30 € / 1.544,01 € pro Kopf
HHJ 2010: 34 Schüler/LK Mil
mit Kosten: 38.086,12 € / 1.120,18 € pro Kopf
- Finanzieller Beitrag bei Trägerwechsel
Sollte
es zu einem Trägerwechsel kommen – entweder Caritas Schulen gGmbH oder
Hans-Weinberger-Akademie München der Arbeiterwohlfahrt (lt. Pressebericht
Main-Echo vom
Modell 1:
Bereits jetzt werden als
freiwillige Leistung Gastschulbeiträge in Höhe von 110 Euro pro Schüler für den
Schulbesuch an der Maria-Ward-Schule Aschaffenburg oder dem
Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach gewährt. Damit würde z.B. für das Jahr 2012 ein
Zuschuss für 43 Studierende je 110 Euro
von 4.730 Euro entstehen.
Modell 2:
Die
Belastung des Landkreises Aschaffenburg für den Sachaufwand der FakS verringert
sich nach den vorliegenden Zahlen um 54 %. Entsprechend könnte auch der
bisherige Gastschulbeitrag um ca. 50 %
verringert werden. Bei Annahme von 50 % könnte folgender Beitrag entstehen:
Durchschnittsbeitrag 2005 –
2010: 1.355 Euro, davon 50 % = 677 Euro
Beitrag 2012: 677 Euro x 43
Studierende = 29.111 Euro.
Allerdings
ist dieses Rechenbeispiel von mehreren Kostenfaktoren abhängig, z.B. Abschreibung,
Berechnung des Gesamtaufwandes, so dass eine genau Kalkulation nicht möglich
ist.
Dadurch
würde sich anteilig auch die Belastung des Landkreises Miltenberg im Verhältnis
zu Modell 3 verringern.
Modell 3
Ein
freiwilliger Zuschuss in Höhe des letzten Gastschulbeitrages aus dem Jahr 2010
wird weitergezahlt. Modellrechung 2012: 1.120 Euro je Studierender x 43 = 48.160 Euro
- Fachbeirat
Der Landkreis Miltenberg ist
bereit, in einem geplanten Fachbeirat der FakS mitzuwirken.
Landrat Schwing ergänzte, er habe ein Schreiben von
Herrn Merget, dem Direktor der Fachakademie erhalten. Dies beinhalte, dass es
nicht zu Schulgeld kommen dürfe, er appelliere an den Landkreis Miltenberg,
dass dieser sich auch weiterhin im bisherigen Rahmen beteilige und engagiere.
Weiterhin haben die beiden Vorsitzenden der
Studierenden Mitverantwortung geschrieben, die ebenfalls auf den Einsatz
hoffen.
Kreisrat Reinhard betonte die äußerst wichtige
Bedeutung der Fachakademie für die Region. Es sollte nicht so weit kommen, dass
man dort Schulgeld bezahlen müsse. Es seien unsere Leute, die man brauche und
unterstützen müsse. Trotzdem sollte man Richtung Aschaffenburg lenken, dass
dies keine Einbahnregelung sein dürfe. Es gebe umgekehrt ebensolche Möglichkeiten
der Beteiligung von Aschaffenburg bei uns. Er sei dafür, die FakS weiterhin im
Rahmen wie bisher zu unterstützen.
Kreisrat Dr. Fahn erklärte, er habe Verständnis dafür,
dass der Landkreis Aschaffenburg bei einem Defizit von 750.000 Euro überlege,
wie man dieses Defizit abbauen könne. Aber es gebe verschiedene Möglichkeiten.
Das Grundproblem sei die unterschiedliche Personalkostenübernahme durch den
Staat bei kommunaler bzw. privater Trägerschaft. Weiterhin sei ein neuer
möglicher Träger hinzugekommen, nämlich die AWO.
Ein wichtiger Punkt sei, dass die Schüler kein
Schulgeld zahlen müssten. In Aschaffenburg werde außerdem aktuell diskutiert,
ob die christlichen Prinzipien der Caritas ein Problem sein könnten.
Bei einem herunter gerechneten Defizit von 350.000
Euro und einem Schüleranteil von 30,1 % aus dem Landkreis Miltenberg entspräche
dies 105.350 Euro, wenn man es gleichermaßen verteile und die Landkreise sich
analog ihrer Schülerzahl beteiligen würden. Bei Modell 1 wäre die Beteiligung
1,35 %, bei Modell 2 8,3 % und bei Modell 3
14 %. Daher fragte er hier konkret nach, Modell 3 sei sicher das
günstigste, aber warum teile man das Defizit nicht in der Region insgesamt auf
nach Schülerzahlen.
Landrat Schwing erklärte, bei einer kommunalen
Trägerschaft habe der Landkreis Miltenberg Gastschulbeiträge zu zahlen. Darauf
habe die FakS einen Anspruch. Ein privater Träger erhalte die Personalkosten
und Investitionskosten, dafür aber in der Regel keine Gastschulbeiträge. Dann
könne er höchstens Schulgeld verlangen. Dies sei der Unterschied.
Wenn der Landkreis Miltenberg nun trotzdem in der Höhe
der bisherigen Gastschulbeiträge pro Schüler zahle, dann sei dies eine
freiwillige Leistung. Der Träger habe darauf keinen Anspruch. Man sei gebeten
worden, ein mögliches Schulgeld auf diese Weise zu vermeiden und man würde sich
auch nicht schlechter stellen. Ein Wegfall von Schulgeld sei dann natürlich
Bedingung, die vertraglich vereinbart werden müsse.
Kreisrat Dr. Linduschka bemerkte, er wisse, dass die
FDP im Aschaffenburger Bereich gegen die Caritas als Träger gestimmt habe. Die
FDP im Landkreis Miltenberg sehe dies aber durchaus anders, und zwar sowohl in
Bezug auf die Caritas als auch auf die AWO. Beide Organisationen vertreten
bestimmte Erziehungswerte. Er sehe dort überhaupt kein Problem.
Er fügte hinzu, er würde es genauso machen wie es die
Verwaltung vorschlage. Das Modell 3 sei optimal, das Modell 2 sei allerdings
auch logisch. Man sollte aber klar machen, dass mit Modell 3 eine zusätzlich
weiterte gesteigerte Leistung vorliege.
Landrat Schwing schlug vor, man sollte sich über die
Trägerschaft keine Gedanken machen. Dies sei nicht Aufgabe des Landkreises
Miltenberg. Er verstehe auch diese Diskussion nicht und für ihn spiele dies
keine Rolle.
Kreisrat Dr. Schüren erklärte, die SPD Aschaffenburg
habe keine Probleme mit den Erziehungswerten der Caritas, sondern es gehe
ausschließlich um die Überlegung des Haustarifs der Caritas und man plötzlich
zwei Arten von Beschäftigen hätte. Dies sei vertraglich nicht regelbar. Daher
habe die SPD Aschaffenburg Bedenken. Dies sei allerdings bei der AWO auch nicht
anders.
Auch er befürworte Modell 3, fragte allerdings nach
einem Fixbetrag und der Dauer der Gültigkeit.
Landrat Schwing erklärte, man schlage einen Fixbetrag
pro Schüler vor. Natürlich variiere dieser ein bisschen. Die Konditionen und
eine Befristung müsse noch ausgehandelt werden.
Kreisrat Dr. Schüren führte noch ergänzend aus, die
absolute conditio sine qua non sei, dass die Schüler kein Schulgeld zahlen.
Dies müsse im Vertrag klar geregelt werden.
Kreisrat Dr. Kaiser und Kreisrat Andre schlossen sich
an.
Der
Kreisausschuss fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich den
Beschluss:
1. Der Landkreis Miltenberg wird beim Verbleib der
Trägerschaft der Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg beim Landkreis
Aschaffenburg keinen über den Gastschulbeitrag hinausgehenden Zuschussbetrag zu
den ungedeckten Personalkosten gewähren.
2. Bei einem Trägerwechsel zu Caritas Schulen gGmbH oder
einem anderen privaten Träger wird sich der Landkreis Miltenberg an dem
ungedeckten Sachaufwand des privaten Schulträgers beteiligen in Höhe von Modell
3, ca. 1.120 Euro.
3. Der Landkreis Miltenberg ist bereit, in einem
vorgesehenen Fachakademie-Beirat mitzuwirken.
4. Der Landkreis Miltenberg wird beauftragt, eine
entsprechende vertragliche Regelung abzuschließen.