Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Antrag des Landkreises Aschaffenburg wegen finanzieller Beteiligung an der Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.12.2011   KA/005/2011 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Verwaltungsrat Rüth erläuterte die Beschlussvorlage:

 

Der Landkreis Aschaffenburg hat mit Schreiben vom 18. Mai und 24. Oktober 2011 mitgeteilt, dass der Kreis eine Interessensbekundung der Caritas Schulen gGmbH auf Übernahme der Trägerschaft der Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg (FakS) prüft. Dazu soll der Landkreis Miltenberg folgende Fragen beantworten:

 

1.   Ist der Landkreis Miltenberg bereit, bei Verbleib der Trägerschaft der FakS beim Landkreis Aschaffenburg sich über die Gastschulbeiträge hinaus auch an den ungedeckten Personalkosten für die Lehrkräfte zu beteiligen?

2.   Ist der Landkreis Miltenberg bereit, bei einem Trägerwechsel zu Caritas Schulen gGmbh sich angesichts der dann nicht mehr zu zahlenden Gastschulbeiträge am ungedeckten Schulaufwand des caritativen Schulträgers zu beteiligen?

3.   Ist der Landkreis Miltenberg bereit, in einem durch Caritas Schulen  gGmbH vorgesehenen Fachakademie-Beirat mitzuwirken?

 

Aktuell trägt der Landkreis Aschaffenburg als Träger der FakS nicht nur den Sachaufwand sondern auch die Personalkosten für das Lehrerkollegium. Lt. Mitteilung des LRA Aschaffenburg beträgt der jährliche Nettoaufwand für den Landkreis Aschaffenburg ca. 750.000 Euro. Bei einem Trägerwechsel würde sich der Zuschussbedarf auf 350.000 Euro verringern. Die Caritas Schulen gGmbh könnte neben den staatlichen Fördermitteln keine weiteren Finanzmittel einbringen. Der ungedeckte Finanzbedarf ist weiterhin vom Landkreis Aschaffenburg zu tragen.  Es bestehe zwar die Möglichkeit, Schulgeld von den Schülern zu verlangen. Dies sollte aber vermieden  werden.

 

Bedeutung der FakS

 

Die FakS ist die wesentliche Ausbildungseinrichtung für die Erzieher der Region Bayerischer Untermain. Aktuell kommen 30,1 Prozent der Studierenden aus dem Landkreis Miltenberg (2010 – 34 Studierende, 2011 – 39 Studierende, 2012 – 43 Studierende). In den kommenden Jahren wird der Bedarf an gut qualifizierten Fachkräften für die Kinderbetreuung auch im Landkreis Miltenberg zunehmen. Die Ausbildung dieser Fachkräfte an der FakS ist daher für alle Einrichtungsträger im Landkreis Miltenberg und der gesamten Planungsregion eine gute Möglichkeit, den Personalbedarf mit Kräften  aus der Region 1 angemessen decken zu können. Der Fortbestand der FakS ist daher wichtig und sollte weiter unterstützt werden.

 

1.   Gastschulbeiträge ohne Trägerwechsel

 

Sollte es zu keinem Trägerwechsel kommen, wird der Landkreis Miltenberg weiterhin entsprechend der gemeldeten Anzahl an Studierenden Gastschulbeträge entrichten. Weitergehende Zahlungen zu den ungedeckten Personalkosten werden abgelehnt, da hierzu keine Verpflichtung besteht. Folgende Gastschulbeiträge wurden in den vergangenen Jahren entrichtet:

 

HHJ 2005: 43 Schüler/LK Mil mit Kosten: 58.574,77 € / 1.362,20 € pro Kopf

HHJ 2006: 45 Schüler/LK Mil mit Kosten: 58.761,45 € / 1.305,81 € pro Kopf

HHJ 2007: 39 Schüler/LK Mil mit Kosten: 48.652,89 € / 1.247,51 € pro Kopf

HHJ 2008: 32 Schüler/LK Mil mit Kosten: 49.822,40 € / 1.556,95 € pro Kopf

HHJ 2009: 30 Schüler/LK Mil mit Kosten: 46.320,30 € / 1.544,01 € pro Kopf

HHJ 2010: 34 Schüler/LK Mil mit Kosten: 38.086,12 € / 1.120,18 € pro Kopf

 

  1. Finanzieller Beitrag bei Trägerwechsel

 

Sollte es zu einem Trägerwechsel kommen – entweder Caritas Schulen gGmbH oder Hans-Weinberger-Akademie München der Arbeiterwohlfahrt (lt. Pressebericht Main-Echo vom 01.12.2011) – wird der Landkreis Miltenberg anstelle des bisherigen Gastschulbeitrages einen freiwilligen Zuschuss leisten. Folgende Modelle sind denkbar:

 

Modell 1:

 

Bereits jetzt werden als freiwillige Leistung Gastschulbeiträge in Höhe von 110 Euro pro Schüler für den Schulbesuch an der Maria-Ward-Schule Aschaffenburg oder dem Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach gewährt. Damit würde z.B. für das Jahr 2012 ein Zuschuss für  43 Studierende je 110 Euro von  4.730 Euro entstehen.

 

Modell 2:

 

Die Belastung des Landkreises Aschaffenburg für den Sachaufwand der FakS verringert sich nach den vorliegenden Zahlen um 54 %. Entsprechend könnte auch der bisherige Gastschulbeitrag um  ca. 50 % verringert werden. Bei Annahme von 50 % könnte folgender Beitrag entstehen:

 

Durchschnittsbeitrag 2005 – 2010:  1.355 Euro, davon 50 % = 677 Euro

Beitrag 2012: 677 Euro x 43 Studierende =  29.111 Euro.

 

Allerdings ist dieses Rechenbeispiel von mehreren Kostenfaktoren abhängig, z.B. Abschreibung, Berechnung des Gesamtaufwandes, so dass eine genau Kalkulation nicht möglich ist.

 

Dadurch würde sich anteilig auch die Belastung des Landkreises Miltenberg im Verhältnis zu Modell 3 verringern.

 

Modell 3

 

Ein freiwilliger Zuschuss in Höhe des letzten Gastschulbeitrages aus dem Jahr 2010 wird weitergezahlt. Modellrechung 2012: 1.120 Euro  je Studierender x 43 = 48.160 Euro

 

 

  1. Fachbeirat

 

Der Landkreis Miltenberg ist bereit, in einem geplanten Fachbeirat der FakS mitzuwirken.

 

 

Landrat Schwing ergänzte, er habe ein Schreiben von Herrn Merget, dem Direktor der Fachakademie erhalten. Dies beinhalte, dass es nicht zu Schulgeld kommen dürfe, er appelliere an den Landkreis Miltenberg, dass dieser sich auch weiterhin im bisherigen Rahmen beteilige und engagiere.

Weiterhin haben die beiden Vorsitzenden der Studierenden Mitverantwortung geschrieben, die ebenfalls auf den Einsatz hoffen.

 

Kreisrat Reinhard betonte die äußerst wichtige Bedeutung der Fachakademie für die Region. Es sollte nicht so weit kommen, dass man dort Schulgeld bezahlen müsse. Es seien unsere Leute, die man brauche und unterstützen müsse. Trotzdem sollte man Richtung Aschaffenburg lenken, dass dies keine Einbahnregelung sein dürfe. Es gebe umgekehrt ebensolche Möglichkeiten der Beteiligung von Aschaffenburg bei uns. Er sei dafür, die FakS weiterhin im Rahmen wie bisher zu unterstützen.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärte, er habe Verständnis dafür, dass der Landkreis Aschaffenburg bei einem Defizit von 750.000 Euro überlege, wie man dieses Defizit abbauen könne. Aber es gebe verschiedene Möglichkeiten. Das Grundproblem sei die unterschiedliche Personalkostenübernahme durch den Staat bei kommunaler bzw. privater Trägerschaft. Weiterhin sei ein neuer möglicher Träger hinzugekommen, nämlich die AWO.

Ein wichtiger Punkt sei, dass die Schüler kein Schulgeld zahlen müssten. In Aschaffenburg werde außerdem aktuell diskutiert, ob die christlichen Prinzipien der Caritas ein Problem sein könnten.

Bei einem herunter gerechneten Defizit von 350.000 Euro und einem Schüleranteil von 30,1 % aus dem Landkreis Miltenberg entspräche dies 105.350 Euro, wenn man es gleichermaßen verteile und die Landkreise sich analog ihrer Schülerzahl beteiligen würden. Bei Modell 1 wäre die Beteiligung 1,35 %, bei Modell 2 8,3 % und bei Modell 3  14 %. Daher fragte er hier konkret nach, Modell 3 sei sicher das günstigste, aber warum teile man das Defizit nicht in der Region insgesamt auf nach Schülerzahlen.

 

Landrat Schwing erklärte, bei einer kommunalen Trägerschaft habe der Landkreis Miltenberg Gastschulbeiträge zu zahlen. Darauf habe die FakS einen Anspruch. Ein privater Träger erhalte die Personalkosten und Investitionskosten, dafür aber in der Regel keine Gastschulbeiträge. Dann könne er höchstens Schulgeld verlangen. Dies sei der Unterschied.

Wenn der Landkreis Miltenberg nun trotzdem in der Höhe der bisherigen Gastschulbeiträge pro Schüler zahle, dann sei dies eine freiwillige Leistung. Der Träger habe darauf keinen Anspruch. Man sei gebeten worden, ein mögliches Schulgeld auf diese Weise zu vermeiden und man würde sich auch nicht schlechter stellen. Ein Wegfall von Schulgeld sei dann natürlich Bedingung, die vertraglich vereinbart werden müsse.

 

Kreisrat Dr. Linduschka bemerkte, er wisse, dass die FDP im Aschaffenburger Bereich gegen die Caritas als Träger gestimmt habe. Die FDP im Landkreis Miltenberg sehe dies aber durchaus anders, und zwar sowohl in Bezug auf die Caritas als auch auf die AWO. Beide Organisationen vertreten bestimmte Erziehungswerte. Er sehe dort überhaupt kein Problem.

Er fügte hinzu, er würde es genauso machen wie es die Verwaltung vorschlage. Das Modell 3 sei optimal, das Modell 2 sei allerdings auch logisch. Man sollte aber klar machen, dass mit Modell 3 eine zusätzlich weiterte gesteigerte Leistung vorliege.

 

Landrat Schwing schlug vor, man sollte sich über die Trägerschaft keine Gedanken machen. Dies sei nicht Aufgabe des Landkreises Miltenberg. Er verstehe auch diese Diskussion nicht und für ihn spiele dies keine Rolle.

 

Kreisrat Dr. Schüren erklärte, die SPD Aschaffenburg habe keine Probleme mit den Erziehungswerten der Caritas, sondern es gehe ausschließlich um die Überlegung des Haustarifs der Caritas und man plötzlich zwei Arten von Beschäftigen hätte. Dies sei vertraglich nicht regelbar. Daher habe die SPD Aschaffenburg Bedenken. Dies sei allerdings bei der AWO auch nicht anders.

Auch er befürworte Modell 3, fragte allerdings nach einem Fixbetrag und der Dauer der Gültigkeit.

 

Landrat Schwing erklärte, man schlage einen Fixbetrag pro Schüler vor. Natürlich variiere dieser ein bisschen. Die Konditionen und eine Befristung müsse noch ausgehandelt werden.

 

Kreisrat Dr. Schüren führte noch ergänzend aus, die absolute conditio sine qua non sei, dass die Schüler kein Schulgeld zahlen. Dies müsse im Vertrag klar geregelt werden.

 

Kreisrat Dr. Kaiser und Kreisrat Andre schlossen sich an.

 

Der Kreisausschuss fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich den

 

Beschluss:

 

 

1.    Der Landkreis Miltenberg wird beim Verbleib der Trägerschaft der Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg beim Landkreis Aschaffenburg keinen über den Gastschulbeitrag hinausgehenden Zuschussbetrag zu den ungedeckten Personalkosten gewähren.

2.    Bei einem Trägerwechsel zu Caritas Schulen gGmbH oder einem anderen privaten Träger wird sich der Landkreis Miltenberg an dem ungedeckten Sachaufwand des privaten Schulträgers beteiligen in Höhe von Modell 3, ca. 1.120 Euro.

3.    Der Landkreis Miltenberg ist bereit, in einem vorgesehenen Fachakademie-Beirat mitzuwirken.

4.    Der Landkreis Miltenberg wird beauftragt, eine entsprechende vertragliche Regelung abzuschließen.

 

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