Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: Durchführung einer Hausmüll-, Geschäftsmüll- und Sperrmüllanalyse, Antrag der CSU-Kreistagsfraktion vom 24.11.2011 - Beschlussfassung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.12.2011 NU/004/2011 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtsrat Röcklein erläuterte den Antrag der
CSU-Fraktion, eine Hausmüll-, Geschäftsmüll- und Sperrmüllanalyse
durchzuführen.
Die letzte Abfallanalyse im Landkreis wurde 2003 durch
das Büro Fabion, Würzburg, erstellt, der Bericht 2004 vorgestellt. Wie die
CSU-Kreistagsfraktion zu Recht anführt haben wir in den letzten Jahren größere
Veränderungen am Abfallwirtschaftskonzept vorgenommen. Auch der Gesetzgeber
hat, beispielsweise mit der Einführung der generellen Pfandpflicht für
Kunststoffflaschen, einiges verändert.
Auch im Hinblick auf die anstehenden Veränderungen im
Abfallrecht durch die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie und die Neufassung des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind aktuelle Erkenntnisse und Werte
unentbehrlich.
Wir schlagen daher vor die neue Abfallanalyse
durchzuführen. Die Daten sollen vergleichbar mit den Daten früherer Analysen
sein. Erstmalig einbezogen sollen die Abfallströme auf den Wertstoffhöfen
werden. Die Kosten seien aber dadurch schwer einzuschätzen.
Die Verwaltung wird Angebote entsprechend
qualifizierter Büros einholen und dann dem Ausschuss die Angebote zur Auftragserteilung
vorstellen.
Kreisrat Reinhard ergänzte, eine solche Analyse müsse
Grundlage für weitergehende Aktionen sein und man benötige diese Datenbasis. Er
fügte hinzu, dies sei vor kurzem erst bei ZENSUS gemacht worden, hier könnten
auch wichtige Entscheidungen einfließen.
Kreisrat Dr. Fahn bemerkte, man solle die
Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes abwarten, dies sei im
Vermittlungsausschuss. Wie er gehört habe, werde die verpflichtende
Wertstofftonne in dieser Form nicht kommen. Die Fraktion werde dem Antrag
zustimmen.
Regierungsamtsrat Röcklein gab noch die Information,
im Vermittlungsausschuss sei nur ein Punkt des Gesetzes beanstandet worden, und
da ging es um die Gleichwertigkeit der kommunalen Erfassungssysteme und der
gewerblichen. Die Wertstofftonne werde kommen und nicht mehr aufzuhalten sein.
Der Gelbe Sack sei ja als duales Erfassungssystem bereits gewerblich, es gehe
nur darum, wie bekomme man die geforderten Mengen aus den anderen Systemen
zusammen. Es gehe um 7 kg pro Einwohner an Wertstoffen. Bei uns habe man
bereits 5 kg davon im Gelben Sack bei der letzten Analyse aus 2003.
Landrat Schwing ergänzte, das jetzige
Abfallwirtschaftsgesetz sei ein Riesenerfolg für die kommunalen
Spitzenverbände.
Kreisrat Dr. Steidl fand es erfreulich, dass Kreisrat
Dr. Fahn nun zustimmen wolle, wo er doch zuvor den Tagesordnungspunkt streichen
lassen wollte. Zudem wolle er noch klarstellen, dass es um eine allumfassende
Analyse gehe und nicht um eine Vorentscheidung.
Auf Rückfrage von Frau Kreisrätin Follner erklärte
Regierungsamtsrat Röcklein, dass es bei den erwähnten 7 kg um bestimmte
Wertstoffe gehe, die man als verpackungsfremde Wertstoffe bezeichne, die man
bereits heute ohne Beanstandung dem Gelben Sack zugeben dürfe. Dafür zahle der
Landkreis an die vom Dualen System beauftragte Firma einen bestimmten Obolus.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste
einstimmig den
Beschluss:
Der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz beauftragt die Landkreisverwaltung mit
der Durchführung einer Haus-, Geschäfts- und Sperrmüllanalyse unter
Einbeziehung der Abfallströme auf den Wertstoffhöfen.