Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Durchführung einer Hausmüll-, Geschäftsmüll- und Sperrmüllanalyse, Antrag der CSU-Kreistagsfraktion vom 24.11.2011 - Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.12.2011   NU/004/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Regierungsamtsrat Röcklein erläuterte den Antrag der CSU-Fraktion, eine Hausmüll-, Geschäftsmüll- und Sperrmüllanalyse durchzuführen.

 

Die letzte Abfallanalyse im Landkreis wurde 2003 durch das Büro Fabion, Würzburg, erstellt, der Bericht 2004 vorgestellt. Wie die CSU-Kreistagsfraktion zu Recht anführt haben wir in den letzten Jahren größere Veränderungen am Abfallwirtschaftskonzept vorgenommen. Auch der Gesetzgeber hat, beispielsweise mit der Einführung der generellen Pfandpflicht für Kunststoffflaschen, einiges verändert.

Auch im Hinblick auf die anstehenden Veränderungen im Abfallrecht durch die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie und die Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind aktuelle Erkenntnisse und Werte unentbehrlich.

 

Wir schlagen daher vor die neue Abfallanalyse durchzuführen. Die Daten sollen vergleichbar mit den Daten früherer Analysen sein. Erstmalig einbezogen sollen die Abfallströme auf den Wertstoffhöfen werden. Die Kosten seien aber dadurch schwer einzuschätzen.

 

Die Verwaltung wird Angebote entsprechend qualifizierter Büros einholen und dann dem Ausschuss die Angebote zur Auftragserteilung vorstellen.

 

 

Kreisrat Reinhard ergänzte, eine solche Analyse müsse Grundlage für weitergehende Aktionen sein und man benötige diese Datenbasis. Er fügte hinzu, dies sei vor kurzem erst bei ZENSUS gemacht worden, hier könnten auch wichtige Entscheidungen einfließen.

 

Kreisrat Dr. Fahn bemerkte, man solle die Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes abwarten, dies sei im Vermittlungsausschuss. Wie er gehört habe, werde die verpflichtende Wertstofftonne in dieser Form nicht kommen. Die Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

 

Regierungsamtsrat Röcklein gab noch die Information, im Vermittlungsausschuss sei nur ein Punkt des Gesetzes beanstandet worden, und da ging es um die Gleichwertigkeit der kommunalen Erfassungssysteme und der gewerblichen. Die Wertstofftonne werde kommen und nicht mehr aufzuhalten sein. Der Gelbe Sack sei ja als duales Erfassungssystem bereits gewerblich, es gehe nur darum, wie bekomme man die geforderten Mengen aus den anderen Systemen zusammen. Es gehe um 7 kg pro Einwohner an Wertstoffen. Bei uns habe man bereits 5 kg davon im Gelben Sack bei der letzten Analyse aus 2003.

 

Landrat Schwing ergänzte, das jetzige Abfallwirtschaftsgesetz sei ein Riesenerfolg für die kommunalen Spitzenverbände.

 

Kreisrat Dr. Steidl fand es erfreulich, dass Kreisrat Dr. Fahn nun zustimmen wolle, wo er doch zuvor den Tagesordnungspunkt streichen lassen wollte. Zudem wolle er noch klarstellen, dass es um eine allumfassende Analyse gehe und nicht um eine Vorentscheidung.

 

Auf Rückfrage von Frau Kreisrätin Follner erklärte Regierungsamtsrat Röcklein, dass es bei den erwähnten 7 kg um bestimmte Wertstoffe gehe, die man als verpackungsfremde Wertstoffe bezeichne, die man bereits heute ohne Beanstandung dem Gelben Sack zugeben dürfe. Dafür zahle der Landkreis an die vom Dualen System beauftragte Firma einen bestimmten Obolus.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz beauftragt die Landkreisverwaltung mit der Durchführung einer Haus-, Geschäfts- und Sperrmüllanalyse unter Einbeziehung der Abfallströme auf den Wertstoffhöfen.

 

 

 

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