Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Neukalkulation der Abfallgebühren und Änderung der Abfallgebührensatzung, Vorstellung der Gebührenkalkulation durch Herrn Buchbinder, Schmidt/Bechtle (Empfehlungsbeschluss für den Kreistag)

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.12.2011   NU/004/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Dipl.Ing. Buchbinder erläuterte anhand beiliegender Präsentation die Neukalkulation der Abfallgebühren und Regierungsamtsrat Röcklein erläuterte anhand der Vorlage:

 

Grundlegende Entscheidungen für die neue Abfallgebührensatzung und die Gebührensenkung wurden vom Umweltausschuss mit Beschluss vom 4. Oktober dieses Jahres gefasst.

Wir verweisen auf den Vortrag und die Sitzungsvorlage zur Gebührenkalkulation von Herrn Buchbinder vom Büro Schmidt/Bechtle vom 21.11.2011 und seinen heutigen Vortrag.

 

Wir freuen uns, dass wir aufgrund unserer Arbeit aus den letzten Jahren und der günstigen Entwicklungen bei unseren Entsorgungsverträgen

-      Bioabfallentsorgung

-      Papiervermarktung

und speziell der günstigen Entwicklung beim Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt heute eine Gebührensenkung über rund 2,2 Millionen EURO im Jahr vorstellen können.

Und, das wollen wir nicht vergessen, nachdem die letzte Gebührenerhöhung im April 1994 erfolgte und wir zwischenzeitlich bereits zwei kleinere Gebührensenkungen und zuletzt eine größere Gebührensenkung zum 01.01.2009 durchführen konnten.

Das alles bei deutlich verbesserten Leistungen, von denen wir nur einige beispielhaft aufzählen wollen

-      Inbetriebnahme Kompostwerk Guggenberg und flächendeckende Einführung der Biotonne 1997,

-      Einführung des Grüngutkonzeptes mit den Grüngutsammelplätzen 1997,

-      Inbetriebnahme der Müllumladestation und des Wertstoffhofes Erlenbach 1998, Ausbau des Wertstoffhofes Erlenbach 2006,

-      Errichtung der Deponiesickerwasserreinigungsanlage Guggenberg (Inbetriebnahme 2002),

-      Oberflächenabdichtung der Kreismülldeponie Großheubach (Abschluss 2004),

-      Oberflächenabdichtung der ehemaligen Klärschlammdeponie Schippach (Abschluss 2007),

-      Oberflächenabdichtung der ehemaligen Kreismülldeponie Wörth (Abschluss 2007),

-      Ansparung der Nachsorgekosten für die Bauabschnitte I und II der Kreismülldeponie Guggenberg in Höhe von 12 Millionen EURO (bis 2007),

-      Ausbau des Wertstoffhofes Guggenberg 2007,

-      Altschrott auf Abruf, getrennte Altholzsammlung, Umstellung der Elektroschrotterfassung und der Altschrotterfassung (ab 2010)

-      Ausbau der Kreismülldeponie Guggenberg mit Neubau einer Deponie für schwach belastete mineralische Abfälle.

 

Die wichtigsten Punkte der Änderung:

1.   Die Gebühren für die 2-Rad-Gefäße sinken zwischen 16,4 und 19 %. Aufgrund der künftig sinkenden Kosten beim Bioabfall wird auch die Differenz zwischen Eigenkompostierern und Nichtkompostierern kleiner.
Die gesamte Gebührenreduzierung bei dieser Position beläuft sich auf rund 1,8 Millionen EURO im Jahr.

2.   Die Gebühren für die sogenannten Umleerbehälter mit Volumen von 770 bis 5.000 Litern sinken durchschnittlich um 22 %.

     Hier beläuft sich die Reduzierung in der Summe auf rund 260.000 EURO im Jahr.

3.   Die Pauschalen für Kleinanlieferer werden auf 5, 10, 15 und 20 €, jeweils für 50, 100, 150 und 200 kg gesenkt.

4.   Aufgrund der günstigen Entwicklungen kann die Gebühr für brennbare Abfälle (Sperrmüll, Gewerbeabfälle, Baustellenabfälle) von derzeit 215,00 EURO auf 125,00 EURO je Tonne gesenkt werden.

5.   Ebenfalls deutlich gesenkt werden die Altholzgebühren. Bei Anlieferung auf den Anlagen des landkreises kostet die Tonne Altholz in den Altholzklasse 1 – 4 künftig nur noch 25,00 EURO anstelle bisher 80,00 EURO.

6.   Für die Anlieferung von Bioabfällen auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises müssen künftig nur noch 90,00 EURO anstelle bisher 153,00 EURO gezahlt werden.

7.   Da wir aufgrund eichrechtlicher Vorschriften Anlieferungen unter 200 Kilogramm nicht verwiegen dürfen und die geltenden Pauschalen bei Grüngut und Altholz überteuert wären, müssen gesonderte Pauschalen für Grüngut und Altholz bis 200 kg eingeführt werden. Diese Pauschalen gelten selbstverständlich nur, wenn keine Freimengenregelungen gelten.

 

Aus den neuen Selbstanlieferergebühren errechnet sich eine Gebührensenkung von rund 170.000 EURO. Damit ergibt sich insgesamt eine Gebührensenkung von 2,23 Millionen EURO im Jahr.

 

Im Jahr 2012 müssen diese fehlenden Einnahmen von 2.230.000 EURO aus der Auflösung von Gebührenüberschüssen mit planmäßig 1,72 Mill. EURO und erwarteten Überschüssen aus der Schrott- und Papiervermarktung mit 510.000 EURO gedeckt werden.

In den Folgejahren verringern sich die Beträge aus der Auflösung von Gebührenüberschüssen. Dafür erwarten wir den Wegfall einiger größerer Abschreibungen und verringerte Kosten bei der Bioabfallverwertung.

 

Kreisrat Reinhard erklärte, er sei froh, dass man diese Gebührensenkung machen könne, dies sei ein tolles Ergebnis, auch er selbst profitiere davon. Bei einer Erhöhung hätte man sicher einen gewaltigen Aufschrei.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärte im Namen der Freien Wähler, auch sie finden die Gebührensenkung gut und werden natürlich zustimmen. Es sei wichtig, die Bürger zu entlasten. Man habe ein Abfallsystem mit vielen Leistungen. Aber er wolle auch erwähnen, dass die Müllgebühren im Landkreis Miltenberg bisher auch nicht die billigsten gewesen seien, sondern bundesweit gesehen relativ hoch.

 

Landrat Schwing stimmte ihm zu, man habe nicht zu den Billigsten gehört, habe aber auch ein sehr anspruchsvolles System. Ein System, das sehr angenehm für die Bürger sei. Man habe also einiges geboten. Wenn man sehe, dass der Bund die Wertstofftonne, die wir 1984 als Exoten eingeführt haben, nun überall einführe, habe man ein sehr modernes System. Einiges sei im Preis enthalten. Wichtig sei, dass das System transparent sei und die Bürger zufrieden seien. Nun könne man hohe Beträge zurückgeben und dies sei eine tolle Sache. Aber dies haben die Bürger auch verdient und einen Anspruch darauf.

 

Kreisrat Dr. Steidl erwähnte, wenn man in 2012 über das Müllsystem diskutiere, sollte man darauf achten, dass die Kosten  durch Einführungskosten nicht wieder steigen. Sicher wäre es schön, wenn man an der einen oder anderen Stelle noch mehr Einzelfallgerechtigkeit umsetzen könne, aber wenn dann unter dem Strich alle mehr zahlen müssten, sollte man davon doch Abstand nehmen.

 

Kreisrat Dr. Fahn ergänzte, natürlich wolle man darüber diskutieren, die Kosten noch weiter zu senken.

 

Landrat Schwing setzte voraus, dass das wohl jeder wolle.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 05.12.2011 einstimmig dem Kreistag empfohlen, den vorliegenden Beschluss zu fassen.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag, den vorliegenden Entwurf der Neufassung der Abfallwirtschaftgebührensatzung, gültig ab 01.01.2012, zu beschließen.

 

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung