Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Neukalkulation der Abfallgebühren und Änderung der Abfallgebührensatzung, Vorstellung der Gebührenkalkulation durch Herrn Buchbinder, Schmidt/Bechtle (Empfehlungsbeschluss für den Kreistag)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.12.2011 NU/004/2011 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Dipl.Ing. Buchbinder erläuterte anhand beiliegender
Präsentation die Neukalkulation der Abfallgebühren und Regierungsamtsrat
Röcklein erläuterte anhand der Vorlage:
Grundlegende Entscheidungen für die neue
Abfallgebührensatzung und die Gebührensenkung wurden vom Umweltausschuss mit
Beschluss vom 4. Oktober dieses Jahres gefasst.
Wir verweisen auf den Vortrag und die Sitzungsvorlage
zur Gebührenkalkulation von Herrn Buchbinder vom Büro Schmidt/Bechtle vom
21.11.2011 und seinen heutigen Vortrag.
Wir freuen uns, dass wir aufgrund unserer Arbeit aus
den letzten Jahren und der günstigen Entwicklungen bei unseren
Entsorgungsverträgen
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Bioabfallentsorgung
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Papiervermarktung
und speziell der günstigen Entwicklung beim
Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt heute eine Gebührensenkung über rund 2,2
Millionen EURO im Jahr vorstellen können.
Und, das wollen wir nicht vergessen, nachdem die
letzte Gebührenerhöhung im April 1994 erfolgte und wir zwischenzeitlich bereits
zwei kleinere Gebührensenkungen und zuletzt eine größere Gebührensenkung zum
01.01.2009 durchführen konnten.
Das alles bei deutlich verbesserten Leistungen, von
denen wir nur einige beispielhaft aufzählen wollen
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Inbetriebnahme
Kompostwerk Guggenberg und flächendeckende Einführung der Biotonne 1997,
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Einführung des
Grüngutkonzeptes mit den Grüngutsammelplätzen 1997,
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Inbetriebnahme
der Müllumladestation und des Wertstoffhofes Erlenbach 1998, Ausbau des
Wertstoffhofes Erlenbach 2006,
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Errichtung der
Deponiesickerwasserreinigungsanlage Guggenberg (Inbetriebnahme 2002),
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Oberflächenabdichtung
der Kreismülldeponie Großheubach (Abschluss 2004),
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Oberflächenabdichtung
der ehemaligen Klärschlammdeponie Schippach (Abschluss 2007),
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Oberflächenabdichtung
der ehemaligen Kreismülldeponie Wörth (Abschluss 2007),
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Ansparung der
Nachsorgekosten für die Bauabschnitte I und II der Kreismülldeponie Guggenberg
in Höhe von 12 Millionen EURO (bis 2007),
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Ausbau des
Wertstoffhofes Guggenberg 2007,
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Altschrott auf
Abruf, getrennte Altholzsammlung, Umstellung der Elektroschrotterfassung und
der Altschrotterfassung (ab 2010)
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Ausbau der
Kreismülldeponie Guggenberg mit Neubau einer Deponie für schwach belastete
mineralische Abfälle.
Die wichtigsten Punkte der Änderung:
1. Die Gebühren für die 2-Rad-Gefäße sinken zwischen 16,4
und 19 %. Aufgrund der künftig sinkenden Kosten beim Bioabfall wird auch die
Differenz zwischen Eigenkompostierern und Nichtkompostierern kleiner.
Die gesamte Gebührenreduzierung bei dieser Position beläuft sich auf rund 1,8
Millionen EURO im Jahr.
2. Die Gebühren für die sogenannten Umleerbehälter mit
Volumen von 770 bis 5.000 Litern sinken durchschnittlich um 22 %.
Hier beläuft
sich die Reduzierung in der Summe auf rund 260.000 EURO im Jahr.
3. Die Pauschalen für Kleinanlieferer werden auf 5, 10,
15 und 20 €, jeweils für 50, 100, 150 und 200 kg gesenkt.
4. Aufgrund der günstigen Entwicklungen kann die Gebühr
für brennbare Abfälle (Sperrmüll, Gewerbeabfälle, Baustellenabfälle) von
derzeit 215,00 EURO auf 125,00 EURO je Tonne gesenkt werden.
5. Ebenfalls deutlich gesenkt werden die Altholzgebühren.
Bei Anlieferung auf den Anlagen des landkreises kostet die Tonne Altholz in den
Altholzklasse 1 – 4 künftig nur noch 25,00 EURO anstelle bisher 80,00 EURO.
6. Für die Anlieferung von Bioabfällen auf den
Entsorgungsanlagen des Landkreises müssen künftig nur noch 90,00 EURO anstelle
bisher 153,00 EURO gezahlt werden.
7. Da wir aufgrund eichrechtlicher Vorschriften
Anlieferungen unter 200 Kilogramm nicht verwiegen dürfen und die geltenden
Pauschalen bei Grüngut und Altholz überteuert wären, müssen gesonderte
Pauschalen für Grüngut und Altholz bis 200 kg eingeführt werden. Diese
Pauschalen gelten selbstverständlich nur, wenn keine Freimengenregelungen
gelten.
Aus den neuen Selbstanlieferergebühren errechnet sich
eine Gebührensenkung von rund 170.000 EURO. Damit ergibt sich insgesamt eine
Gebührensenkung von 2,23 Millionen EURO im Jahr.
Im Jahr 2012 müssen diese fehlenden Einnahmen von
2.230.000 EURO aus der Auflösung von Gebührenüberschüssen mit planmäßig 1,72
Mill. EURO und erwarteten Überschüssen aus der Schrott- und Papiervermarktung
mit 510.000 EURO gedeckt werden.
In den Folgejahren verringern sich die Beträge aus der
Auflösung von Gebührenüberschüssen. Dafür erwarten wir den Wegfall einiger
größerer Abschreibungen und verringerte Kosten bei der Bioabfallverwertung.
Kreisrat Reinhard erklärte, er sei froh, dass man
diese Gebührensenkung machen könne, dies sei ein tolles Ergebnis, auch er
selbst profitiere davon. Bei einer Erhöhung hätte man sicher einen gewaltigen
Aufschrei.
Kreisrat Dr. Fahn erklärte im Namen der Freien Wähler,
auch sie finden die Gebührensenkung gut und werden natürlich zustimmen. Es sei
wichtig, die Bürger zu entlasten. Man habe ein Abfallsystem mit vielen
Leistungen. Aber er wolle auch erwähnen, dass die Müllgebühren im Landkreis
Miltenberg bisher auch nicht die billigsten gewesen seien, sondern bundesweit
gesehen relativ hoch.
Landrat Schwing stimmte ihm zu, man habe nicht zu den
Billigsten gehört, habe aber auch ein sehr anspruchsvolles System. Ein System,
das sehr angenehm für die Bürger sei. Man habe also einiges geboten. Wenn man
sehe, dass der Bund die Wertstofftonne, die wir 1984 als Exoten eingeführt
haben, nun überall einführe, habe man ein sehr modernes System. Einiges sei im
Preis enthalten. Wichtig sei, dass das System transparent sei und die Bürger
zufrieden seien. Nun könne man hohe Beträge zurückgeben und dies sei eine tolle
Sache. Aber dies haben die Bürger auch verdient und einen Anspruch darauf.
Kreisrat Dr. Steidl erwähnte, wenn man in 2012 über
das Müllsystem diskutiere, sollte man darauf achten, dass die Kosten durch Einführungskosten nicht wieder steigen.
Sicher wäre es schön, wenn man an der einen oder anderen Stelle noch mehr
Einzelfallgerechtigkeit umsetzen könne, aber wenn dann unter dem Strich alle
mehr zahlen müssten, sollte man davon doch Abstand nehmen.
Kreisrat Dr. Fahn ergänzte, natürlich wolle man
darüber diskutieren, die Kosten noch weiter zu senken.
Landrat Schwing setzte voraus, dass das wohl jeder
wolle.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz hat in
seiner Sitzung am 05.12.2011 einstimmig dem Kreistag empfohlen, den
vorliegenden Beschluss zu fassen.
Beschluss:
Der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag, den vorliegenden
Entwurf der Neufassung der Abfallwirtschaftgebührensatzung, gültig ab
01.01.2012, zu beschließen.