Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Neukalkulation der Abfallgebühren und Änderung der Abfallgebührensatzung, Vorstellung der Gebührenkalkulation durch Herrn Buchbinderm Schmidt/Bechtle

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.12.2011   KT/005/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Regierungsamtsrat Röcklein erläuterte den Sachverhalt:

 

Grundlegende Entscheidungen für die neue Abfallgebührensatzung und die Gebührensenkung wurden vom Umweltausschuss mit Beschluss vom 4. Oktober dieses Jahres gefasst.

Wir verweisen auf den Vortrag und die Sitzungsvorlage zur Gebührenkalkulation von Herrn Buchbinder vom Büro Schmidt/Bechtle vom 21.11.2011 und seinen heutigen Vortrag.

 

Wir freuen uns, dass wir aufgrund unserer Arbeit aus den letzten Jahren und der günstigen Entwicklungen bei unseren Entsorgungsverträgen

-      Bioabfallentsorgung

-      Papiervermarktung

und speziell der günstigen Entwicklung beim Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt heute eine Gebührensenkung über rund 2,2 Millionen EURO im Jahr vorstellen können.

Und, das wollen wir nicht vergessen, nachdem die letzte Gebührenerhöhung im April 1994 erfolgte und wir zwischenzeitlich bereits zwei kleinere Gebührensenkungen und zuletzt eine größere Gebührensenkung zum 01.01.2009 durchführen konnten.

Das alles bei deutlich verbesserten Leistungen, von denen wir nur einige beispielhaft aufzählen wollen

-      Inbetriebnahme Kompostwerk Guggenberg und flächendeckende Einführung der Biotonne 1997,

-      Einführung des Grüngutkonzeptes mit den Grüngutsammelplätzen 1997,

-      Inbetriebnahme der Müllumladestation und des Wertstoffhofes Erlenbach 1998, Ausbau des Wertstoffhofes Erlenbach 2006,

-      Errichtung der Deponiesickerwasserreinigungsanlage Guggenberg (Inbetriebnahme 2002),

-      Oberflächenabdichtung der Kreismülldeponie Großheubach (Abschluss 2004),

-      Oberflächenabdichtung der ehemaligen Klärschlammdeponie Schippach (Abschluss 2007),

-      Oberflächenabdichtung der ehemaligen Kreismülldeponie Wörth (Abschluss 2007),

-      Ansparung der Nachsorgekosten für die Bauabschnitte I und II der Kreismülldeponie Guggenberg in Höhe von 12 Millionen EURO (bis 2007),

-      Ausbau des Wertstoffhofes Guggenberg 2007,

-      Altschrott auf Abruf, getrennte Altholzsammlung, Umstellung der Elektroschrotterfassung und der Altschrotterfassung (ab 2010)

-      Ausbau der Kreismülldeponie Guggenberg mit Neubau einer Deponie für schwach belastete mineralische Abfälle.

 

Die wichtigsten Punkte der Änderung:

1.   Die Gebühren für die 2-Rad-Gefäße sinken zwischen 16,4 und 19 %. Aufgrund der künftig sinkenden Kosten beim Bioabfall wird auch die Differenz zwischen Eigenkompostierern und Nichtkompostierern kleiner.
Die gesamte Gebührenreduzierung bei dieser Position beläuft sich auf rund 1,8 Millionen EURO im Jahr.

2.   Die Gebühren für die sogenannten Umleerbehälter mit Volumen von 770 bis 5.000 Litern sinken durchschnittlich um 22 %.

     Hier beläuft sich die Reduzierung in der Summe auf rund 260.000 EURO im Jahr.

3.   Die Pauschalen für Kleinanlieferer werden auf 5, 10, 15 und 20 €, jeweils für 50, 100, 150 und 200 kg gesenkt.

4.   Aufgrund der günstigen Entwicklungen kann die Gebühr für brennbare Abfälle (Sperrmüll, Gewerbeabfälle, Baustellenabfälle) von derzeit 215,00 EURO auf 125,00 EURO je Tonne gesenkt werden.

5.   Ebenfalls deutlich gesenkt werden die Altholzgebühren. Bei Anlieferung auf den Anlagen des Landkreises kostet die Tonne Altholz in den Altholzklasse 1 – 4 künftig nur noch 25,00 EURO anstelle bisher 80,00 EURO.

6.   Für die Anlieferung von Bioabfällen auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises müssen künftig nur noch 90,00 EURO anstelle bisher 153,00 EURO gezahlt werden.

7.   Da wir aufgrund eichrechtlicher Vorschriften Anlieferungen unter 200 Kilogramm nicht verwiegen dürfen und die geltenden Pauschalen bei Grüngut und Altholz überteuert wären, müssen gesonderte Pauschalen für Grüngut und Altholz bis 200 kg eingeführt werden. Diese Pauschalen gelten selbstverständlich nur, wenn keine Freimengenregelungen gelten.

 

Aus den neuen Selbstanlieferergebühren errechnet sich eine Gebührensenkung von rund 170.000 EURO. Damit ergibt sich insgesamt eine Gebührensenkung von 2,23 Millionen EURO im Jahr.

 

Im Jahr 2012 müssen diese fehlenden Einnahmen von 2.230.000 EURO aus der Auflösung von Gebührenüberschüssen mit planmäßig 1,72 Mill. EURO und erwarteten Überschüssen aus der Schrott- und Papiervermarktung mit 510.000 EURO gedeckt werden.

In den Folgejahren verringern sich die Beträge aus der Auflösung von Gebührenüberschüssen. Dafür erwarten wir den Wegfall einiger größerer Abschreibungen und verringerte Kosten bei der Bioabfallverwertung.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 05.12.2011 einstimmig dem Kreistag empfohlen, den vorliegenden Beschluss zu fassen.

 

Landrat Schwing fügte hinzu, man habe sich im Ausschuss auf einen vierjährigen Kalkulationszeitraum verständigt. Die Ermäßigungen werden also für vier Jahre den Bürgern zugute kommen.

 

Kreisrat Reinhard erklärte, die Gebührenreduzierung sei der Lohn und die Folge der bisherigen Arbeit und ein Ergebnis der Müllwirtschaft. Er halte es wichtig zu erwähnen, dass es trotz Investitionsmaßnahmen und Nachsorgemaßnahmen gemacht werden konnte. Man müsse mittlerweile sehen, dass Müll nicht nur Geld koste, sondern auch Geld herein komme. Die Erlösseite spiele also eine wichtige Rolle. Entscheidend sei, dass man dieses Geld nicht einfach ausgebe. Für eine vierköpfige Familie mache dies 80,- € im Jahr aus, dies müsse man auch außen so darstellen. Er wäre froh, wenn eine Schlagzeile einmal so lauten würde.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärte, man senke seit 1994 nun zum dritten Mal die Müllgebühren und müsse dazu sagen, dass man gesetzlich dazu verpflichtet sei, die Überschüsse den Bürgern zurückzugeben. Es sei richtig, dass es für den Bürger viel Geld sei, zwischen 16 und 22 %. Man begrüße die Senkung auch, da viele Haushalte auch mit jedem Cent rechnen müssen, gerade wenn es im Rahmen der Energiewende zu einer Erhöhung der Stromkosten kommen werde. Bei der letzten Diskussion um die Müllgebühren in 2008 habe man damals in den Medien lesen können, der Landkreis Miltenberg belege einen Spitzenplatz. Damals habe man dies mit einem „Rundum-sorglos-Paket“ begründet ohne Zusatzkosten. Dies sei auch richtig. Aber bereits damals habe die Fraktion ein Benchmarking beantragt. Nun sei man aber auf einem guten Weg. Eventuell könne man die Müllgebühren noch weiter senken, ohne das gute Niveau zu senken. Dies sei ganz wichtig. Sicherlich seien insgesamt noch andere Dinge zu klären, so z. B. die Verwertungsquote, bei der man sicherlich im Landkreis Miltenberg noch Steigerungsmöglichkeiten habe. Auch sollte man das Thema Müllvermeidung stärker diskutieren. Er begrüße auch die Durchführung der Haus- und Sperrmüllanalyse. Mit den Daten könnte man das Konzept weiterentwickeln, z. B. in Bezug auf ForumZ, hier werde er für die nächste Sitzung einen entsprechenden Antrag stellen. Sein Fazit sei, die Senkung der Müllgebühren sei ein schönes Weihnachtsgeschenk für die Bürger des Landkreises Miltenberg.

 

Landrat Schwing korrigierte, man habe keinen Nachholbedarf bei der Wiederverwertungsquote, denn man habe eine Quote von über 78 % bezogen auf den Hausmüll. Dies sei ein hoher und guter Wert! In 2012 werde man sich in 2012 auch nicht über die Müllgebührenstrukturen unterhalten, sondern über das Konzept. Bis auf die von Kreisrat Dr. Fahn genannte Schlagzeile habe ansonsten alles gestimmt.

 

Kreisrat Dr. Steidl sprach für die CSU, man sehe die Entwicklung bestätigt, der Weg der Müllverbrennung sei der richtige gewesen. Nicht nur, da die Energie verwertet werde, sondern auch, da die Befürchtungen einer Kostenexplosion sich nicht bestätigt haben. Ein Vergleich der Müllsysteme werde schwierig. Aber nun sei hier eine deutliche Müllgebührensenkung herausgekommen und die Latte sei hoch gelegt. Nur wenn man wirklich ein besseres System finde, was auch von den Gebühren her nicht schlechter werden würde, werde man dem zustimmen. Er fügte hinzu, die Müllgebührensenkung könne man nicht kostenmäßig mit den Kosten der Energiewende kompensieren, da es sich bei den Müllgebühren um Jahreswerte handele, bei den Mehrkosten in Bezug auf die Energiewende allerdings um monatliche Kosten von 50 €.

 

Kreisrat Dr. Schüren führte aus, bei der ganzen Diskussion auch für 2012 dürfe man nicht immer nur auf die Kostenseite schauen, sondern auch auf die Seite der Müllvermeidung. Für ihn sei nicht das kostengünstigste Prinzip sei für ihn das Beste, sondern das, das die Müllvermeidung für den einzelnen Bürger am attraktivsten mache. Und wenn dann alles gut laufe und man vernünftige Konzepte habe, könne man beides miteinander verbinden.

 

Landrat Schwing stimmte ihm zu, aber man habe bereits in der Vergangenheit nichts anderes gemacht. Vor 1984 habe man bereits beschlossen die Wertstofftonne einzuführen. Damit habe man auch hohe Wiederverwertungsergebnisse. Er habe auch immer gesagt, dass man nicht das billigste System habe, aber dies habe man auch nie angestrebt. Man werde auch zukünftig ein optimales System anstreben. Wenn man bedenke, dass der Bund nun das Gesetz geändert habe und eine Wertstofftonne vorsehe, was man schon seit fast 30 Jahren mache, sei man sehr modern. Er glaube somit, man sei auf einem guten Weg.

 

Der Kreistag fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag, den vorliegenden Entwurf der Neufassung der Abfallwirtschaftgebührensatzung, gültig ab 01.01.2012, zu beschließen.

 

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