Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Neukalkulation der Abfallgebühren und Änderung der Abfallgebührensatzung, Vorstellung der Gebührenkalkulation durch Herrn Buchbinderm Schmidt/Bechtle
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.12.2011 KT/005/2011 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtsrat
Röcklein erläuterte den Sachverhalt:
Grundlegende Entscheidungen für die neue Abfallgebührensatzung
und die Gebührensenkung wurden vom Umweltausschuss mit Beschluss vom 4. Oktober
dieses Jahres gefasst.
Wir verweisen auf den Vortrag und die Sitzungsvorlage
zur Gebührenkalkulation von Herrn Buchbinder vom Büro Schmidt/Bechtle vom
21.11.2011 und seinen heutigen Vortrag.
Wir freuen uns, dass wir aufgrund unserer Arbeit aus
den letzten Jahren und der günstigen Entwicklungen bei unseren
Entsorgungsverträgen
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Bioabfallentsorgung
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Papiervermarktung
und speziell der günstigen Entwicklung beim Gemeinschaftskraftwerk
Schweinfurt heute eine Gebührensenkung über rund 2,2 Millionen EURO im Jahr
vorstellen können.
Und, das wollen wir nicht vergessen, nachdem die
letzte Gebührenerhöhung im April 1994 erfolgte und wir zwischenzeitlich bereits
zwei kleinere Gebührensenkungen und zuletzt eine größere Gebührensenkung zum
01.01.2009 durchführen konnten.
Das alles bei deutlich verbesserten Leistungen, von
denen wir nur einige beispielhaft aufzählen wollen
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Inbetriebnahme
Kompostwerk Guggenberg und flächendeckende Einführung der Biotonne 1997,
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Einführung des
Grüngutkonzeptes mit den Grüngutsammelplätzen 1997,
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Inbetriebnahme
der Müllumladestation und des Wertstoffhofes Erlenbach 1998, Ausbau des
Wertstoffhofes Erlenbach 2006,
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Errichtung der
Deponiesickerwasserreinigungsanlage Guggenberg (Inbetriebnahme 2002),
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Oberflächenabdichtung
der Kreismülldeponie Großheubach (Abschluss 2004),
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Oberflächenabdichtung
der ehemaligen Klärschlammdeponie Schippach (Abschluss 2007),
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Oberflächenabdichtung
der ehemaligen Kreismülldeponie Wörth (Abschluss 2007),
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Ansparung der
Nachsorgekosten für die Bauabschnitte I und II der Kreismülldeponie Guggenberg
in Höhe von 12 Millionen EURO (bis 2007),
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Ausbau des
Wertstoffhofes Guggenberg 2007,
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Altschrott auf
Abruf, getrennte Altholzsammlung, Umstellung der Elektroschrotterfassung und
der Altschrotterfassung (ab 2010)
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Ausbau der
Kreismülldeponie Guggenberg mit Neubau einer Deponie für schwach belastete
mineralische Abfälle.
Die wichtigsten Punkte der Änderung:
1. Die Gebühren für die 2-Rad-Gefäße sinken zwischen 16,4
und 19 %. Aufgrund der künftig sinkenden Kosten beim Bioabfall wird auch die
Differenz zwischen Eigenkompostierern und Nichtkompostierern kleiner.
Die gesamte Gebührenreduzierung bei dieser Position beläuft sich auf rund 1,8
Millionen EURO im Jahr.
2. Die Gebühren für die sogenannten Umleerbehälter mit
Volumen von 770 bis 5.000 Litern sinken durchschnittlich um 22 %.
Hier beläuft
sich die Reduzierung in der Summe auf rund 260.000 EURO im Jahr.
3. Die Pauschalen für Kleinanlieferer werden auf 5, 10,
15 und 20 €, jeweils für 50, 100, 150 und 200 kg gesenkt.
4. Aufgrund der günstigen Entwicklungen kann die Gebühr
für brennbare Abfälle (Sperrmüll, Gewerbeabfälle, Baustellenabfälle) von
derzeit 215,00 EURO auf 125,00 EURO je Tonne gesenkt werden.
5. Ebenfalls deutlich gesenkt werden die Altholzgebühren.
Bei Anlieferung auf den Anlagen des Landkreises kostet die Tonne Altholz in den
Altholzklasse 1 – 4 künftig nur noch 25,00 EURO anstelle bisher 80,00 EURO.
6. Für die Anlieferung von Bioabfällen auf den
Entsorgungsanlagen des Landkreises müssen künftig nur noch 90,00 EURO anstelle
bisher 153,00 EURO gezahlt werden.
7. Da wir aufgrund eichrechtlicher Vorschriften
Anlieferungen unter 200 Kilogramm nicht verwiegen dürfen und die geltenden
Pauschalen bei Grüngut und Altholz überteuert wären, müssen gesonderte
Pauschalen für Grüngut und Altholz bis 200 kg eingeführt werden. Diese
Pauschalen gelten selbstverständlich nur, wenn keine Freimengenregelungen
gelten.
Aus den neuen Selbstanlieferergebühren errechnet sich
eine Gebührensenkung von rund 170.000 EURO. Damit ergibt sich insgesamt eine
Gebührensenkung von 2,23 Millionen EURO im Jahr.
Im Jahr 2012 müssen diese fehlenden Einnahmen von
2.230.000 EURO aus der Auflösung von Gebührenüberschüssen mit planmäßig 1,72
Mill. EURO und erwarteten Überschüssen aus der Schrott- und Papiervermarktung
mit 510.000 EURO gedeckt werden.
In den Folgejahren verringern sich die Beträge aus der
Auflösung von Gebührenüberschüssen. Dafür erwarten wir den Wegfall einiger
größerer Abschreibungen und verringerte Kosten bei der Bioabfallverwertung.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz hat in
seiner Sitzung am 05.12.2011 einstimmig dem Kreistag empfohlen, den
vorliegenden Beschluss zu fassen.
Landrat Schwing fügte hinzu, man habe sich im
Ausschuss auf einen vierjährigen Kalkulationszeitraum verständigt. Die
Ermäßigungen werden also für vier Jahre den Bürgern zugute kommen.
Kreisrat Reinhard erklärte, die Gebührenreduzierung
sei der Lohn und die Folge der bisherigen Arbeit und ein Ergebnis der
Müllwirtschaft. Er halte es wichtig zu erwähnen, dass es trotz
Investitionsmaßnahmen und Nachsorgemaßnahmen gemacht werden konnte. Man müsse
mittlerweile sehen, dass Müll nicht nur Geld koste, sondern auch Geld herein
komme. Die Erlösseite spiele also eine wichtige Rolle. Entscheidend sei, dass
man dieses Geld nicht einfach ausgebe. Für eine vierköpfige Familie mache dies
80,- € im Jahr aus, dies müsse man auch außen so darstellen. Er wäre froh, wenn
eine Schlagzeile einmal so lauten würde.
Kreisrat Dr. Fahn erklärte, man senke seit 1994 nun
zum dritten Mal die Müllgebühren und müsse dazu sagen, dass man gesetzlich dazu
verpflichtet sei, die Überschüsse den Bürgern zurückzugeben. Es sei richtig,
dass es für den Bürger viel Geld sei, zwischen 16 und 22 %. Man begrüße die
Senkung auch, da viele Haushalte auch mit jedem Cent rechnen müssen, gerade
wenn es im Rahmen der Energiewende zu einer Erhöhung der Stromkosten kommen
werde. Bei der letzten Diskussion um die Müllgebühren in 2008 habe man damals
in den Medien lesen können, der Landkreis Miltenberg belege einen Spitzenplatz.
Damals habe man dies mit einem „Rundum-sorglos-Paket“ begründet ohne
Zusatzkosten. Dies sei auch richtig. Aber bereits damals habe die Fraktion ein
Benchmarking beantragt. Nun sei man aber auf einem guten Weg. Eventuell könne
man die Müllgebühren noch weiter senken, ohne das gute Niveau zu senken. Dies
sei ganz wichtig. Sicherlich seien insgesamt noch andere Dinge zu klären, so z.
B. die Verwertungsquote, bei der man sicherlich im Landkreis Miltenberg noch
Steigerungsmöglichkeiten habe. Auch sollte man das Thema Müllvermeidung stärker
diskutieren. Er begrüße auch die Durchführung der Haus- und Sperrmüllanalyse.
Mit den Daten könnte man das Konzept weiterentwickeln, z. B. in Bezug auf
ForumZ, hier werde er für die nächste Sitzung einen entsprechenden Antrag
stellen. Sein Fazit sei, die Senkung der Müllgebühren sei ein schönes
Weihnachtsgeschenk für die Bürger des Landkreises Miltenberg.
Landrat Schwing korrigierte, man habe keinen
Nachholbedarf bei der Wiederverwertungsquote, denn man habe eine Quote von über
78 % bezogen auf den Hausmüll. Dies sei ein hoher und guter Wert! In 2012 werde
man sich in 2012 auch nicht über die Müllgebührenstrukturen unterhalten,
sondern über das Konzept. Bis auf die von Kreisrat Dr. Fahn genannte
Schlagzeile habe ansonsten alles gestimmt.
Kreisrat Dr. Steidl sprach für die CSU, man sehe die
Entwicklung bestätigt, der Weg der Müllverbrennung sei der richtige gewesen.
Nicht nur, da die Energie verwertet werde, sondern auch, da die Befürchtungen
einer Kostenexplosion sich nicht bestätigt haben. Ein Vergleich der Müllsysteme
werde schwierig. Aber nun sei hier eine deutliche Müllgebührensenkung
herausgekommen und die Latte sei hoch gelegt. Nur wenn man wirklich ein
besseres System finde, was auch von den Gebühren her nicht schlechter werden
würde, werde man dem zustimmen. Er fügte hinzu, die Müllgebührensenkung könne
man nicht kostenmäßig mit den Kosten der Energiewende kompensieren, da es sich
bei den Müllgebühren um Jahreswerte handele, bei den Mehrkosten in Bezug auf
die Energiewende allerdings um monatliche Kosten von 50 €.
Kreisrat Dr. Schüren führte aus, bei der ganzen
Diskussion auch für 2012 dürfe man nicht immer nur auf die Kostenseite schauen,
sondern auch auf die Seite der Müllvermeidung. Für ihn sei nicht das
kostengünstigste Prinzip sei für ihn das Beste, sondern das, das die
Müllvermeidung für den einzelnen Bürger am attraktivsten mache. Und wenn dann
alles gut laufe und man vernünftige Konzepte habe, könne man beides miteinander
verbinden.
Landrat Schwing stimmte ihm zu, aber man habe bereits
in der Vergangenheit nichts anderes gemacht. Vor 1984 habe man bereits
beschlossen die Wertstofftonne einzuführen. Damit habe man auch hohe
Wiederverwertungsergebnisse. Er habe auch immer gesagt, dass man nicht das
billigste System habe, aber dies habe man auch nie angestrebt. Man werde auch
zukünftig ein optimales System anstreben. Wenn man bedenke, dass der Bund nun
das Gesetz geändert habe und eine Wertstofftonne vorsehe, was man schon seit
fast 30 Jahren mache, sei man sehr modern. Er glaube somit, man sei auf einem
guten Weg.
Der Kreistag fasste einstimmig den
Beschluss:
Der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag, den vorliegenden
Entwurf der Neufassung der Abfallwirtschaftgebührensatzung, gültig ab
01.01.2012, zu beschließen.