Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: Beschluss: Haushaltsplan Jugendamt 2012
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.11.2011 JHA/002/2011 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing erläuterte:
Unsere
Gesellschaft ist im Wandel. Das war zum Glück schon immer so, trotzdem hat man
den Eindruck, dass alles immer viel schneller geht: Auf die dot.com Krise
folgte die Finanz- und Bankenkrise,
darauf die Schuldenkrise, jetzt droht eine weitere Weltwirtschaftskrise; die
Bevölkerungsentwicklung in Deutschland ist zunächst stagniert, um nun bei einer
Überalterung gleichzeitig zu schrumpfen. In diesem Entwicklungsprozess, in dem
viele sich abgehängt fühlen, kommt dem Kinderschutz ein immer größerer Stellenwert
zu. Während der mündige Bürger einerseits seine Rechte einfordert, einklagt und
vehement vertritt, werden die elementarsten Bedürfnisse von Säuglingen, Kindern
und von Jugendlichen nach Liebe, Erziehung, Geborgenheit, der Entwicklung zu einem
selbständigen und eigenverantwortlichen Teil der Gesellschaft oft
vernachlässigt oder mit Füßen getreten. Hier ist die Gesellschaft und
federführend das Jugendamt gefordert, die Garantenpflicht zu übernehmen.
Nach
§ 80 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) hat das Jugendamt im Rahmen
der Planungsverantwortung
· den Bestand an Einrichtungen und Diensten
festzustellen
· den Bedarf für einen mittelfristigen Zeitraum zu
ermitteln
· die notwendigen Dienste und Angebote rechtzeitig und
ausreichend zu planen, wobei Vorsorge zu treffen ist, dass auch ein
unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann
Im
SGB VIII steht nichts darüber, woher das Geld zur Erledigung der Aufgaben
kommen soll, aber in enger Abstimmung mit dem Kämmerer ist es dem
Jugendamtsleiter wieder gelungen, den Bedarf der geeigneten und notwendigen
Hilfen und Angebote zu planen sowie in einem gewissen Umfang auch einen
unvorhergesehenen Bedarf einzukalkulieren.
Dabei
wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Betreuungsquote von über 35 %
der unter Dreijährigen nur durch ein entsprechendes Angebot an Tagespflege
erreicht werden konnte und hier trotz kommunaler und staatlicher Förderung der
Ansatz wieder angehoben werden musste.
Große
Steigerungen sind im Bereich der Jugendsozialarbeit zu verzeichnen, was auf den
flächendeckenden Ausbau der Jugendsozialarbeit an den Mittelschulen
zurückzuführen ist. Lag hier der Zuschussbedarf 2008 noch um die 10.000 €, so
müssen wir für 2012 von einem Bedarf von rund 203.000 € ausgehen. Damit leistet
der Landkreis seinen Beitrag zur Bearbeitung von sozialen Problemen, die in den
Schulen aufschlagen und mit schulischen Mitteln nicht zu lösen sind.
Der
Bereich der Hilfen zur Erziehung ist nach wir vor der größte Posten im Etat:
Auch wenn die Kinderzahlen abnehmen, ist hier mit steigendem Bedarf zu rechnen.
Einerseits ist die Geburtenquote in bildungsfernen Familien höher als in
Mittelschichtfamilien, andererseits sind die Gefahren für junge Menschen, in
der persönlichen Entwicklung zu scheitern, angewachsen. Hier seien nur die
Scheidungsquote, die Kinderarmut sowie die Gefahren der neuen Medien genannt.
Auch wenn der Ansatz geringfügig unter dem Ergebnis von 2010 zurückbleibt, wird
der Landkreis fast 3,7 Millionen Euro ausgeben müssen. In diesem Zusammenhang
sind auch die Ausgaben für die Inobhutnahme, die Eingliederungshilfe für
seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie für die Volljährigenhilfe zu
sehen. Der Ansatz beträgt hier 1.250.000 €.
Trotz
der geplanten Ausgaben von über 7,5 Millionen Euro kann und darf der Landkreis
nicht die Verantwortung für die Erziehung und Betreuung der Kinder übernehmen.
Dies ist nach wie vor das Recht und die Pflicht der Eltern. Die Jugendhilfe hat
aber die Aufgabe, die Eltern bei der Bewältigung ihrer schwierigen Aufgabe zu
unterstützen, für eine positive Ausgestaltung der Lebensbedingungen
beizutragen, was über die kommunale Jugendarbeit und die Familienfachkraft
erfolgt, sowie den Schutz der Kinder sicherzustellen.
Wenn
der Landkreis sich nun verstärkt um frühe Hilfen, um Familienbildung und um die
Stärkung des Zusammenlebens in der Familie kümmert, so ist dies ein Schritt in
die richtige Richtung, wird aber die Hilfen für Kinder, Jugendliche und
Familien in Schwierigkeiten nie ersetzten.
Zu
den Einzelheiten macht Herr Winkler nun genauere Ausführungen und steht für
Fragen zur Verfügung.
Jugendamtsleiter Winkler gab genauere Erläuterungen
anhand des vorliegenden Entwurfes.
Im Jahr 2011 wird das Sachgebiet Kinder, Jugend und
Familie bei Ausgaben von voraussichtlich 6.910.295 € und Einnahmen von
voraussichtlich 1.061.099 € mit einem Zuschussbedarf von ca. 5.849.196 €
abschließen.
Für das Jahr 2012 werden Ausgaben von 7.564.500 € und
Einnahmen von 1.210.116 € veranschlagt.
Das ergibt einen geplanten Zuschussbedarf von 6.354.384
€ und bedeutet im Vergleich zum voraussichtlichen Rechnungsergebnis 2011 eine
Steigerung um 8,64 % oder 505.188 €; zum Ansatz von 2011 jedoch eine
Zuschussminderung von 5,56 % oder 374.290 €.
Der Haushaltsentwurf wurde auf Grundlage der
Ist-Zahlen vom
Weitere Einzelheiten, insbesondere die Veränderungen
in den jeweiligen Haushaltsstellen, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Entwurf
sowie den Erläuterungen in der Jugendhilfeausschusssitzung.
Kreisrat Meyerer fragte, ob die Personalkosten im
Haushalt des Jugendamtes mit eingerechnet seien.
Jugendamtsleiter Winkler antwortete, im Entwurf sei
nur ein Teil für die JaS mit aufgeführt, ansonsten seien die Personalkosten im
Haushalt separat ausgewiesen. Hier handele es sich nur um die direkten
Produktkosten.
Der
Jugendhilfeausschuss fasste einstimmig den
Beschluss:
Der Haushaltsansatz 2012 für das Sachgebiet: Kinder,
Jugend und Familie (Jugendamt) mit einem Volumen bei den Ausgaben von 7.564.500
€ sowie mit Einnahmen von 1.210.116 €, d. h. einem Zuschussbedarf für 2012 in
Höhe von 6.354.384 €, wird angenommen und dem Kreistag zur Zustimmung
empfohlen.