Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Beschluss: Haushaltsplan Jugendamt 2012

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.11.2011   JHA/002/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing erläuterte:

 

Unsere Gesellschaft ist im Wandel. Das war zum Glück schon immer so, trotzdem hat man den Eindruck, dass alles immer viel schneller geht: Auf die dot.com Krise folgte die  Finanz- und Bankenkrise, darauf die Schuldenkrise, jetzt droht eine weitere Weltwirtschaftskrise; die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland ist zunächst stagniert, um nun bei einer Überalterung gleichzeitig zu schrumpfen. In diesem Entwicklungsprozess, in dem viele sich abgehängt fühlen, kommt dem Kinderschutz ein immer größerer Stellenwert zu. Während der mündige Bürger einerseits seine Rechte einfordert, einklagt und vehement vertritt, werden die elementarsten Bedürfnisse von Säuglingen, Kindern und von Jugendlichen nach Liebe, Erziehung, Geborgenheit, der Entwicklung zu einem selbständigen und eigenverantwortlichen Teil der Gesellschaft oft vernachlässigt oder mit Füßen getreten. Hier ist die Gesellschaft und federführend das Jugendamt gefordert, die Garantenpflicht zu übernehmen.

 

Nach § 80 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) hat das Jugendamt im Rahmen der Planungsverantwortung

 

·   den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen

·   den Bedarf für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln

·   die notwendigen Dienste und Angebote rechtzeitig und ausreichend zu planen, wobei Vorsorge zu treffen ist, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann

 

Im SGB VIII steht nichts darüber, woher das Geld zur Erledigung der Aufgaben kommen soll, aber in enger Abstimmung mit dem Kämmerer ist es dem Jugendamtsleiter wieder gelungen, den Bedarf der geeigneten und notwendigen Hilfen und Angebote zu planen sowie in einem gewissen Umfang auch einen unvorhergesehenen Bedarf einzukalkulieren.

 

Dabei wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Betreuungsquote von über 35 % der unter Dreijährigen nur durch ein entsprechendes Angebot an Tagespflege erreicht werden konnte und hier trotz kommunaler und staatlicher Förderung der Ansatz wieder angehoben werden musste.

 

Große Steigerungen sind im Bereich der Jugendsozialarbeit zu verzeichnen, was auf den flächendeckenden Ausbau der Jugendsozialarbeit an den Mittelschulen zurückzuführen ist. Lag hier der Zuschussbedarf 2008 noch um die 10.000 €, so müssen wir für 2012 von einem Bedarf von rund 203.000 € ausgehen. Damit leistet der Landkreis seinen Beitrag zur Bearbeitung von sozialen Problemen, die in den Schulen aufschlagen und mit schulischen Mitteln nicht zu lösen sind.

 

Der Bereich der Hilfen zur Erziehung ist nach wir vor der größte Posten im Etat: Auch wenn die Kinderzahlen abnehmen, ist hier mit steigendem Bedarf zu rechnen. Einerseits ist die Geburtenquote in bildungsfernen Familien höher als in Mittelschichtfamilien, andererseits sind die Gefahren für junge Menschen, in der persönlichen Entwicklung zu scheitern, angewachsen. Hier seien nur die Scheidungsquote, die Kinderarmut sowie die Gefahren der neuen Medien genannt. Auch wenn der Ansatz geringfügig unter dem Ergebnis von 2010 zurückbleibt, wird der Landkreis fast 3,7 Millionen Euro ausgeben müssen. In diesem Zusammenhang sind auch die Ausgaben für die Inobhutnahme, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie für die Volljährigenhilfe zu sehen. Der Ansatz beträgt hier 1.250.000 €.

 

Trotz der geplanten Ausgaben von über 7,5 Millionen Euro kann und darf der Landkreis nicht die Verantwortung für die Erziehung und Betreuung der Kinder übernehmen. Dies ist nach wie vor das Recht und die Pflicht der Eltern. Die Jugendhilfe hat aber die Aufgabe, die Eltern bei der Bewältigung ihrer schwierigen Aufgabe zu unterstützen, für eine positive Ausgestaltung der Lebensbedingungen beizutragen, was über die kommunale Jugendarbeit und die Familienfachkraft erfolgt, sowie den Schutz der Kinder sicherzustellen.

 

Wenn der Landkreis sich nun verstärkt um frühe Hilfen, um Familienbildung und um die Stärkung des Zusammenlebens in der Familie kümmert, so ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, wird aber die Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien in Schwierigkeiten nie ersetzten.

 

Zu den Einzelheiten macht Herr Winkler nun genauere Ausführungen und steht für Fragen zur Verfügung.

 

 

 

Jugendamtsleiter Winkler gab genauere Erläuterungen anhand des vorliegenden Entwurfes.

 

Im Jahr 2011 wird das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie bei Ausgaben von voraussichtlich 6.910.295 € und Einnahmen von voraussichtlich 1.061.099 € mit einem Zuschussbedarf von ca. 5.849.196 € abschließen.

 

Für das Jahr 2012 werden Ausgaben von 7.564.500 € und Einnahmen von 1.210.116 € veranschlagt.

 

Das ergibt einen geplanten Zuschussbedarf von 6.354.384 € und bedeutet im Vergleich zum voraussichtlichen Rechnungsergebnis 2011 eine Steigerung um 8,64 % oder 505.188 €; zum Ansatz von 2011 jedoch eine Zuschussminderung von 5,56 % oder 374.290 €.

 

Der Haushaltsentwurf wurde auf Grundlage der Ist-Zahlen vom 31.10.2011, hochgerechnet auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2011, erstellt. Weiter wurden aktuelle Entwicklungen und geplante Veränderungen mit berücksichtigt.

 

Weitere Einzelheiten, insbesondere die Veränderungen in den jeweiligen Haushaltsstellen, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Entwurf sowie den Erläuterungen in der Jugendhilfeausschusssitzung.

 

 

Kreisrat Meyerer fragte, ob die Personalkosten im Haushalt des Jugendamtes mit eingerechnet seien.

 

Jugendamtsleiter Winkler antwortete, im Entwurf sei nur ein Teil für die JaS mit aufgeführt, ansonsten seien die Personalkosten im Haushalt separat ausgewiesen. Hier handele es sich nur um die direkten Produktkosten.

 

Der Jugendhilfeausschuss fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Haushaltsansatz 2012 für das Sachgebiet: Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) mit einem Volumen bei den Ausgaben von 7.564.500 € sowie mit Einnahmen von 1.210.116 €, d. h. einem Zuschussbedarf für 2012 in Höhe von 6.354.384 €, wird angenommen und dem Kreistag zur Zustimmung empfohlen.

 

 

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