Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Beschluss: Konzeption Bereitschaftspflege

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.11.2011   JHA/002/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Appel erläuterte den Sachverhalt:

 

In der letzten Jugendhilfeausschusssitzung wurde ausführlich die aktuelle Ausgestaltung des Pflegekinderwesens im Landkreis Miltenberg beschrieben. Im Zuge der fachlichen Weiterentwicklung vom Pflegekinderdienst wurde eine Konzeption erstellt, welche die fachlichen Standards für unsere Bereitschaftspflegefamilien festgelegt.

 

Dem Landratsamt Miltenberg stehen aktuell vier Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung.

 

Pflegeeltern in der Bereitschaftspflege müssen die Voraussetzungen der Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 SGB VIII erfüllen. Die Familien bedürfen einer umfassende Grundlagen-Qualifikation und einer engen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Die Anforderungen und Bedürfnislagen von Bereitschaftspflegefamilien sind weitaus komplexer als die von anderen Pflegefamilien. Bei der Aufnahme von Kindern in Krisensituationen ist schneller Handlungsbedarf erforderlich. Um in dieser hochbrisanten Situation Entlastung für alle Beteiligten und somit eine hohes Maß an Qualität für die Betreuung der betroffenen Kinder gewährleisten zu können, müssen besondere Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards vorgehalten werden.

 

Die Bereitschaftspflegefamilien sichern über einen befristeten Zeitraum eine Betreuung für Kinder und Jugendliche, deren Eltern aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen vorübergehend ihre Erziehung und Betreuung nicht sicherstellen können. Die Unterbringung erfolgt unter den Rechtsgrundlagen Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII), Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) und Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)

Die finanziellen Bedingungen orientieren sich an den gemeinsamen Empfehlungen des  Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages in seiner jeweils gültigen Fassung.

·         bei bis zu 10 Unterbringungstagen wird pro Pflegekind eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 63,84 Euro gewährt

·         vom 11. bis 60. Unterbringungstag beträgt die Aufwandsentschädigung je Pflegekind 41,76 Euro

·         für jeden weiteren Unterbringungstag beträgt die Aufwandsentschädigung je Pflegekind weiterhin 41,76 Euro, sofern zwingende Gründe die weitere Unterbringung rechtfertigen. Die Gründe sind rechtzeitig vor Ablauf des 60. Unterbringungstages vom ASD schriftlich, im Rahmen einer Hilfekonferenz, festzustellen.

 

Um der Belastung der besonderen Situation entgegen zu wirken erhält die Bereitschaftspflegefamilie bei der Aufnahme eines Kleinstkindes sofort, unabhängig vom Pflegegeld, eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 120,-- Euro, zahlbar für erste Veranlassungen.

 

Bei Kindern ab 18 Monaten ist davon auszugehen, dass eine Grundausstattung vorhanden ist. Für Ausnahmesituationen werden der ASD und der Pflegekinderdienst bevollmächtigt, Sofortmaßnahmen in Höhe von 120.-- Euro zuzusagen.

 

Die Pflegefamilie zahlt entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in seiner jeweils gültigen Fassung, ein Taschengeld. Die Kosten werden vom Jugendamt erstattet.

 

Das Jugendamt gewährleistet kontinuierlichen Kontakt zu aufnahmewilligen Familien sowie die fachliche Begleitung,  unabhängig von Belegung und Aufnahme.

 

Direkt nach Belegung der Familie erfolgt eine engmaschige Betreuung und Beratung an den Anforderungen des Einzelfalles orientiert.

 

Die Familie verpflichtet sich mindestens einmal jährlich an einer fachdienlichen  Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen.

 

Die konzeptionellen Überlegungen werden, an den Anforderungen der Praxis orientiert, bei Bedarfslage fortgeschrieben.

 

Der Jugendhilfeausschusses fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anwendung der vorliegenden Konzeption für die Bereitschaftspflege im Landkreis Miltenberg.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung