Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Beschluss: Vereinbarung zur Inobhutnahme durch externe Fachkräfte
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.11.2011 JHA/002/2011 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Leiblein erläuterte die Beschlussvorlage:
Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein
Kind oder Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der
Jugendliche um Obhut bittet oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes
oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert.
Derzeit werden Kinder und Jugendliche, sofern
notwendig, in der Jugendschutzstelle in Tauberbischofsheim oder in
Aschaffenburg, in Obhut genommen. Weiterhin stehen für Inobhutnahmen bei uns im
Landkreis vier Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung.
Zur
Bewältigung von Entwicklungsproblemen werden Kinder und Jugendliche im Rahmen
einer Hilfe zur Erziehung durch Sozialpädagogen begleitet. Diese Hilfen zur
Erziehung werden entweder durch einen internen oder externen Erziehungsbeistand
ambulant durchgeführt. In entsprechenden Krisensituationen wenden sich diese
Kinder und Jugendlichen an die ihnen bekannten Sozialpädagogen der ambulanten
Jugendhilfe und bitten um Hilfe. Bietet sich keine andere Hilfemöglichkeit zur
Deeskalation, kommt es vereinzelt vor, dass diese Fachkräfte die Kinder und
Jugendliche auch im eigenen Haushalt vorübergehend aufnehmen und vermeiden
somit die Aufnahme in einer Jugendschutzstelle.
Die
externen Fachkräfte gewähren ihnen Verpflegung und Unterkunft sowie die
notwendige Betreuung. Des Weiteren erfolgen ggf. ein Clearing sowie die Entwicklung
von Perspektivvorschlägen in Abstimmung und unter Federführung des ASD
(allgemeiner sozialer Dienst). Zur Bereinigung dieser Krisensituationen bedarf
es eines höheren Stundenaufwandes der eingebundenen externen Sozialpädagogen.
Dieser
Mehraufwand der externen Fachkräfte ist adäquat zu vergüten.
Kosten:
Dieser
Mehraufwand der externen Fachkräfte ist adäquat zu vergüten. Ein Tag in einer
Inobhutnahmestelle kostet derzeit zwischen 220,-- bis 240,-- €.
Bereitschaftspflegeeltern, die vom Jugendamt in Obhut genommene Kinder
betreuen, erhalten, wenn sie besonders qualifiziert oder erfahren sind und an
Fortbildungsangeboten des Jugendamts teilnehmen, soweit vertraglich oder durch
Beschluss des Jugendhilfeausschusses nicht anders geregelt ist, als Entschädigung
für Unterhalt und erhöhten Erziehungsaufwand pro Pflegekind anfangs täglich
knapp 64,-- €. Externe Fachkräfte erhalten pro Betreuungsstunde zwischen 35,--
€ bis 40,-- € die Stunde.
Nimmt
eine externe Sozialpädagogin nun ein Kind/ einen Jugendlichen mit nach Hause,
umfasst das Leistungsangebot die Aufnahme, Beherbergung, Betreuung, Clearing
sowie das Entwickeln von Perspektivvorschlägen. Außerdem entstehen natürlich
Aufwendungen für Kost und Logis. Hierfür ist eine angemessene Entschädigung zu
entrichten.
Um
nun die externen Fachkräften ihren Aufwand für Kost und Logis, sowie die
notwendigen Fachleistungsstunden angemessen zu vergüten und um den
Verwaltungsaufwand zu reduzieren, ist es sinnvoll eine tägliche Pauschale zu
gewähren. Für die oben beschriebenen Leistungen der externen Fachkraft wird ein
Tagessatz von 120,-- € als angemessen erachtet.
Der Jugendhilfeausschuss fasste einstimmig den
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass notwendige
Inobhutnahmen auch bei externen Fachkräften durchgeführt werden können.