Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Beschluss: Vereinbarung zur Inobhutnahme durch externe Fachkräfte

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.11.2011   JHA/002/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Leiblein erläuterte die Beschlussvorlage:

 

Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert.

Derzeit werden Kinder und Jugendliche, sofern notwendig, in der Jugendschutzstelle in Tauberbischofsheim oder in Aschaffenburg, in Obhut genommen. Weiterhin stehen für Inobhutnahmen bei uns im Landkreis vier Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung.

Zur Bewältigung von Entwicklungsproblemen werden Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung durch Sozialpädagogen begleitet. Diese Hilfen zur Erziehung werden entweder durch einen internen oder externen Erziehungsbeistand ambulant durchgeführt. In entsprechenden Krisensituationen wenden sich diese Kinder und Jugendlichen an die ihnen bekannten Sozialpädagogen der ambulanten Jugendhilfe und bitten um Hilfe. Bietet sich keine andere Hilfemöglichkeit zur Deeskalation, kommt es vereinzelt vor, dass diese Fachkräfte die Kinder und Jugendliche auch im eigenen Haushalt vorübergehend aufnehmen und vermeiden somit die Aufnahme in einer Jugendschutzstelle.

Die externen Fachkräfte gewähren ihnen Verpflegung und Unterkunft sowie die notwendige Betreuung. Des Weiteren erfolgen ggf. ein Clearing sowie die Entwicklung von Perspektivvorschlägen in Abstimmung und unter Federführung des ASD (allgemeiner sozialer Dienst). Zur Bereinigung dieser Krisensituationen bedarf es eines höheren Stundenaufwandes der eingebundenen externen Sozialpädagogen.

Dieser Mehraufwand der externen Fachkräfte ist adäquat zu vergüten.

 

Kosten:

 

Dieser Mehraufwand der externen Fachkräfte ist adäquat zu vergüten. Ein Tag in einer Inobhutnahmestelle kostet derzeit zwischen 220,-- bis 240,-- €. Bereitschaftspflegeeltern, die vom Jugendamt in Obhut genommene Kinder betreuen, erhalten, wenn sie besonders qualifiziert oder erfahren sind und an Fortbildungsangeboten des Jugendamts teilnehmen, soweit vertraglich oder durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses nicht anders geregelt ist, als Entschädigung für Unterhalt und erhöhten Erziehungsaufwand pro Pflegekind anfangs täglich knapp 64,-- €. Externe Fachkräfte erhalten pro Betreuungsstunde zwischen 35,-- € bis 40,-- € die Stunde.

Nimmt eine externe Sozialpädagogin nun ein Kind/ einen Jugendlichen mit nach Hause, umfasst das Leistungsangebot die Aufnahme, Beherbergung, Betreuung, Clearing sowie das Entwickeln von Perspektivvorschlägen. Außerdem entstehen natürlich Aufwendungen für Kost und Logis. Hierfür ist eine angemessene Entschädigung zu entrichten.

Um nun die externen Fachkräften ihren Aufwand für Kost und Logis, sowie die notwendigen Fachleistungsstunden angemessen zu vergüten und um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, ist es sinnvoll eine tägliche Pauschale zu gewähren. Für die oben beschriebenen Leistungen der externen Fachkraft wird ein Tagessatz von 120,-- € als angemessen erachtet.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass notwendige Inobhutnahmen auch bei externen Fachkräften durchgeführt werden können.

 

 

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