Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Beschluss: Bedarfsanerkennung Jugendsozialarbeit an Schulen a) an der Mittelschule Amorbach b) an der Mittelschule Eschau c) an der Mittelschule Wörth d) an der Grundschule Erlenbach e) an der Grundschule Klingenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.11.2011   JHA/002/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Adams erläuterte:

 

a)    Bedarfsanerkennung Jugendsozialarbeit an der Parzival Mittelschule Amorbach

 

Der Schulverband der Parzival Hauptschule Amorbach als Schulaufwandsträger der Mittelschule Amorbach (Hauptschule) beabsichtigt, spätestens ab dem 01.09.2012 Jugendsozialarbeit an der Parzival Mittelschule Amorbach anzubieten. Gleichzeitig wird die Aufnahme in das staatliche Förderprogramm beantragt. Entsprechend der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 04.07.2003, Az. VI 5/7209-2/18/03, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27.10.2006, Nr. VI 5/7209-2/51/06, ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

 

Ø  Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stellt im Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit fest

Ø  Der Bedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss zu bestätigen

Ø  Es ist ein in Federführung des Jugendamtes gemeinsam mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und dem Träger erarbeitetes Konzept vorzulegen

Ø  Es ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den o. g. Beteiligten abzuschließen

Ø  Die Aufgaben sind mit mindestens einer halben Vollzeitstelle in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen

Ø  Der Antrag ist bis spätestens 01.09. des Vorjahres der Förderung einzureichen.

 

Entsprechend der Richtlinien hat der Schulverband der Parzival Hauptschule rechtzeitig die Antragsunterlagen zur Stellungnahme und Weiterleitung an das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie eingereicht.

Begründet wird der Bedarf für Jugendsozialarbeit zum einen damit, dass sozial- emotionale Probleme bei Schülern entstehen, die daraus resultieren, dass etwa 25% aller Familien soziale Leistungen nach dem SGB II („Harz IV“) beziehen, 30%- 50% der Schüler in Familien leben, die nicht dem „traditionellen“ Modell entspricht und 10% aller Schüler der Parzival Hauptschule nehmen fachpsychologische Hilfen in Anspruch.

Zum anderen wird angeführt, dass ein erhöhter Förderbedarf im sozialen Bereich, der sich in Lern- und Verhaltensauffälligkeiten äußert, besteht. Häufig nötige erziehliche Interventionen beanspruchen viel Zeit und könnten von den Lehrkräften nicht alleine übernommen werden. Hier ist der Einsatz von Jugendsozialarbeit an Schulen vorgesehen.

In dem vorgelegten Konzept ist beabsichtigt, ab September 2012 Jugendsozialarbeit an der Parzival Hauptschule anzubieten. Seitens des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie kann ein Bedarf auf Grund der Erfahrungen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst sowie der bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet werden. Der Antrag wurde fristgerecht zum 01.10.2011 mit der Empfehlung zur Aufnahme in die staatliche Förderung an die Regierung von Unterfranken weitergeleitet. Es wird empfohlen, der Bedarfsfeststellung zuzustimmen und damit dem Schulverband der Parzival Hauptschule den Weg zur Aufnahme in die staatliche Förderung freizumachen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Landkreis Miltenberg entstehen mit diesem Beschluss keine zusätzlichen Kosten, da sie durch den Jugendhilfeausschussbeschluss vom 19.10.2010, TOP 3 bereits abgedeckt sind.

 

 

 

b)    Bedarfsanerkennung Jugendsozialarbeit an der Valentin-Pfeifer- Volksschule (Mittelschule) Eschau

 

Der Markt Eschau als Schulaufwandsträger der Valentin-Pfeifer- Volksschule Eschau beabsichtigt, spätestens ab dem 01.01.2012 Jugendsozialarbeit an der Valentin-Pfeifer- Volksschule Eschau anzubieten. Gleichzeitig wird die Aufnahme in das staatliche Förderprogramm beantragt. Entsprechend der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 04.07.2003, Az. VI 5/7209-2/18/03, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27.10.2006, Nr. VI 5/7209-2/51/06, ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

 

Ø  Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stellt im Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit fest

Ø  Der Bedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss zu bestätigen

Ø  Es ist ein in Federführung des Jugendamtes gemeinsam mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und dem Träger erarbeitetes Konzept vorzulegen

Ø  Es ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den o. g. Beteiligten abzuschließen

Ø  Die Aufgaben sind mit mindestens einer halben Vollzeitstelle in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen

Ø  Der Antrag ist bis spätestens 01.09. des Vorjahres der Förderung einzureichen.

 

Entsprechend der Richtlinien hat der Markt Eschau rechtzeitig die Antragsunterlagen zur Stellungnahme und Weiterleitung an das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie eingereicht.

 

Begründet wird der Bedarf für Jugendsozialarbeit durch eine auffällig höhere Zahl von Inanspruchnahme von Erzieherische Hilfen und Jugendhilfemaßnahmen in den beteiligten Ortschaften, die über dem Landkreisdurchschnitt und über dem bayernweiten Durchschnitt liegt.

Es wird außerdem angeführt, dass ein erhöhter Förderbedarf im sozialen Bereich deutlich wird, der sich in geäußerten Suizidgedanken, Arbeitsverweigerung/Schulverweigerung, Mobbing in der Schule und im Internet und auch durch Schulangst äußert. Verstärkt würden sich Erziehungsschwierigkeiten bei Kindern zeigen und die Zahl der nötigen Elterngespräche sei steigend. Weitere Gründe sind die Integration von an anderen Schulen gescheiterten Schüler/innen.

 

In dem vorgelegten Konzept ist beabsichtigt, spätestens ab September 2012 Jugendsozialarbeit an der Valentin-Pfeifer- Volksschule Eschau anzubieten. Seitens des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie kann ein Bedarf auf Grund der Erfahrungen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst sowie der bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet werden. Der Antrag wurde fristgerecht zum 01.10.2011 mit der Empfehlung zur Aufnahme in die staatliche Förderung an die Regierung von Unterfranken weitergeleitet. Es wird empfohlen, der Bedarfsfeststellung zuzustimmen und damit dem Markt Eschau den Weg zur Aufnahme in die staatliche Förderung freizumachen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Landkreis Miltenberg entstehen mit diesem Beschluss keine zusätzlichen Kosten, da sie durch den Jugendhilfeausschussbeschluss vom 19.10.2010, TOP 3 bereits abgedeckt sind.

 

 

c)    Bedarfsanerkennung Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Wörth am Main

 

Die Stadt Wörth am Main als Schulaufwandsträger der Mittelschule Wörth beabsichtigt, ab dem 01.01.2012 Jugendsozialarbeit in Trägerschaft des Sachgebietes Kinder, Jugend und Familie an der Mittelschule Wörth anzubieten. Zum 01.10.2011 wurde die Aufnahme in das staatliche Förderprogramm beantragt.

Entsprechend der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 04.07.2003, Az. VI 5/7209-2/18/03, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27.10.2006, Nr. VI 5/7209-2/51/06, ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

 

Ø  Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stellt im Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit fest

Ø  Der Bedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss zu bestätigen

Ø  Es ist ein in Federführung des Jugendamtes gemeinsam mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und dem Träger erarbeitetes Konzept vorzulegen

Ø  Es ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den o. g. Beteiligten abzuschließen

Ø  Die Aufgaben sind mit mindestens einer halben Vollzeitstelle in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen

Ø  Der Antrag ist bis spätestens 01.09. des Vorjahres der Förderung einzureichen.

 

Entsprechend der Richtlinien sind die Antragsunterlagen im Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie eingereicht.

Begründet wird der Bedarf für Jugendsozialarbeit mit einem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund von über 50%, der damit weit über dem Landesdurchschnitt und dem Durchschnitt des Landkreises liegt.

Zusätzlich wurden im vergangen Jahr einzelne Fälle von Arbeitsverweigerung / Schulverweigerung, Mobbing, sowohl im Unterricht, Schulweg, Pausenhof, als auch im Internet (besonders in den Jgst. 7-9), mehrere Fälle von Wechsel des Aufenthalts zwischen den Eltern mit einem erhöhten Zuwendungsbedarf der Kinder (Problem der alleinerziehenden Eltern!) festgestellt. Es traten Fälle von Schulangst wegen Konflikten mit Mitschülern und Leidensdruck wegen hoher Erwartungen der Eltern und schulischen Misserfolgen auf. Durch Reintegration von an der Realschule gescheiterten Jugendlichen wurden Verhaltensauffälligkeiten offensichtlich

In dem vorgelegten Konzept ist beabsichtigt, spätestens ab September 2012 Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Wörth anzubieten. Seitens des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie kann ein Bedarf auf Grund der Erfahrungen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst sowie der bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet werden.

Es wird empfohlen, der Bedarfsfeststellung zuzustimmen und damit den Start der Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Wörth in Trägerschaft des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie zu ermöglichen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Landkreis Miltenberg entstehen mit diesem Beschluss keine zusätzlichen Kosten, da sie durch den Jugendhilfeausschussbeschluss vom 19.10.2010, TOP 3 bereits abgedeckt sind.

 

 

d)    Bedarfsanerkennung Jugendsozialarbeit an der Dr.-E.-H.-Vits-Grundschule Erlenbach am Main.

 

Die Stadt Erlenbach am Main als Schulaufwandsträger der Dr.-E.-H.-Vits-Grundschule Erlenbach beabsichtigt, ab dem 01.09.2012 Jugendsozialarbeit in Trägerschaft des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie an der Dr.-E.-H.-Vits-Grundschule Erlenbach anzubieten. Zum 01.10.2011 wurde die Aufnahme in das staatliche Förderprogramm beantragt. Entsprechend der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 04.07.2003, Az. VI 5/7209-2/18/03, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27.10.2006, Nr. VI 5/7209-2/51/06, ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

 

Ø  Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stellt im Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit fest

Ø  Der Bedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss zu bestätigen

Ø  Es ist ein in Federführung des Jugendamtes gemeinsam mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und dem Träger erarbeitetes Konzept vorzulegen

Ø  Es ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den o. g. Beteiligten abzuschließen

Ø  Die Aufgaben sind mit mindestens einer halben Vollzeitstelle in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen

Ø  Der Antrag ist bis spätestens 01.09. des Vorjahres der Förderung einzureichen.

 

Entsprechend der Richtlinien sind die Antragsunterlagen im Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie eingereicht.

Begründet wird der Bedarf für Jugendsozialarbeit mit einem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund von über 50%, der damit weit über dem Landesdurchschnitt und dem Durchschnitt des Landkreises liegt. Zusätzlich stammen etwa 10% der Schüler aus Aussiedlerfamilien. Chancen und Möglichkeiten dieser Schüler in Schule und Gesellschaft und später am Arbeitsmarkt sind ungleich schlechter, als bei deutschen Schülern. Hinzu kommen sprachliche Probleme, kulturelle Unterschiede und ungewohnte wirtschaftliche und soziale Begebenheiten. Dies verursachen häufig erhebliche Anpassungsprobleme, spezifische Lernschwierigkeiten und Probleme im sozial- emotionalen Bereich. Hier soll die Jugendsozialarbeit mit Einzelhilfe, sozialer Gruppenarbeit und Vernetzung ansetzen.

In dem vorgelegten Konzept ist beabsichtigt, ab September 2012 Jugendsozialarbeit an der Dr.-E.-H.-Vits-Grundschule Erlenbach anzubieten. Seitens des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie kann ein Bedarf auf Grund der Erfahrungen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst sowie der bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet werden.

Es wird empfohlen, der Bedarfsfeststellung zuzustimmen und damit den Start der Jugendsozialarbeit an der Dr.-E.-H.-Vits-Grundschule Erlenbach in Trägerschaft des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie zu ermöglichen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Landkreis Miltenberg entstehen mit diesem Beschluss keine zusätzlichen Kosten, da die Stadt Erlenbach am Main sich bereit erklärt hat, die Kosten der Stelle abzüglich der staatlichen Förderung zu tragen.

 

 

e)    Bedarfsanerkennung Jugendsozialarbeit an der der Dr.-Konrad-Wiegand-Grundschule Klingenberg am Main

 

Die Stadt Klingenberg am Main beabsichtigt, ab dem 01.09.2012 Jugendsozialarbeit in eigener Trägerschaft an der Dr.-Konrad-Wiegand-Grundschule anzubieten.

Zum 01.10.2011 wurde die Aufnahme in das staatliche Förderprogramm beantragt. Entsprechend der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 04.07.2003, Az. VI 5/7209-2/18/03, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27.10.2006, Nr. VI 5/7209-2/51/06, ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

 

Ø  Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stellt im Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit fest

Ø  Der Bedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss zu bestätigen

Ø  Es ist ein in Federführung des Jugendamtes gemeinsam mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und dem Träger erarbeitetes Konzept vorzulegen

Ø  Es ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den o. g. Beteiligten abzuschließen

Ø  Die Aufgaben sind mit mindestens einer halben Vollzeitstelle in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen

Ø  Der Antrag ist bis spätestens 01.09. des Vorjahres der Förderung einzureichen.

 

Entsprechend der Richtlinien sind die Antragsunterlagen im Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie eingegangen.

 

Begründet wird der Bedarf für Jugendsozialarbeit mit einem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund von etwa einem Drittel in den Jahrgangsstufen 1- 4 im laufenden Schuljahr. Dieser Anteil liegt weit über dem Landesdurchschnitt und dem Durchschnitt des Landkreises. Es wurden Fälle von Schulverweigerung, Anzeichen von sexuellen Übergriffen, Vernachlässigung der Kinder, Suchtproblemen im Elternhaus, sowie überhöhte Erwartungen der Eltern der Übergangsklassen und daraus resultierende Überforderung der Kinder genannt.

Hier soll die Jugendsozialarbeit mit Einzelhilfe, sozialer Gruppenarbeit, Elternarbeit und Vernetzung ansetzen.

In dem vorgelegten Konzept ist beabsichtigt, ab September 2012 Jugendsozialarbeit mit einem Stellenanteil von 50 v. H. an der Dr.-Konrad-Wiegand-Grundschule anzubieten. Seitens des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie kann ein Bedarf auf Grund der Erfahrungen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst sowie der bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet werden.

Es wird empfohlen, der Bedarfsfeststellung zuzustimmen und damit den Start der Jugendsozialarbeit an der Dr.-Konrad-Wiegand-Grundschule in Trägerschaft der Stadt Klingenberg zu ermöglichen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Landkreis Miltenberg entstehen mit diesem Beschluss keine Kosten, da die Stadt Klingenberg am Main die Kosten der Stelle abzüglich der staatlichen Förderung alleine trägt.

 

 

Der Jugendhilfeausschluss fasste einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

a)    Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf für Jugendsozialarbeit an der Parzival Mittelschule Amorbach im Umfang einer halben Vollzeitstelle.

 

b)    Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf für Jugendsozialarbeit an der Valentin-Pfeifer- Volksschule (Mittelschule) Eschau im Umfang einer halben Vollzeitstelle.

 

c)    Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf für Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Wörth am Main im Umfang einer halben Vollzeitstelle.

 

d)    Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf für Jugendsozialarbeit an der Dr.-E.-H.-Vits-Grundschule Erlenbach am Main im Umfang einer halben Vollzeitstelle.

 

e)    Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf für Jugendsozialarbeit an der Dr.-Konrad-Wiegand-Grundschule Klingenberg am Main im Umfang einer halben Vollzeitstelle.

 

 

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