Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Beschluss: Bedarfsanerkennung Jugendsozialarbeit an Schulen a) an der Mittelschule Amorbach b) an der Mittelschule Eschau c) an der Mittelschule Wörth d) an der Grundschule Erlenbach e) an der Grundschule Klingenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.11.2011 JHA/002/2011 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr
Adams erläuterte:
a)
Bedarfsanerkennung Jugendsozialarbeit an der Parzival Mittelschule
Amorbach
Der
Schulverband der Parzival Hauptschule Amorbach als Schulaufwandsträger der
Mittelschule Amorbach (Hauptschule) beabsichtigt, spätestens ab dem 01.09.2012
Jugendsozialarbeit an der Parzival Mittelschule
Amorbach anzubieten. Gleichzeitig wird die Aufnahme in das staatliche
Förderprogramm beantragt. Entsprechend der Richtlinien des Bayerischen
Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom
04.07.2003, Az. VI 5/7209-2/18/03, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom
27.10.2006, Nr. VI 5/7209-2/51/06, ist folgendes Vorgehen vorgesehen:
Ø Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stellt im
Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit
fest
Ø Der Bedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss zu
bestätigen
Ø Es ist ein in Federführung des Jugendamtes gemeinsam
mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und dem Träger erarbeitetes
Konzept vorzulegen
Ø Es ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den o.
g. Beteiligten abzuschließen
Ø Die Aufgaben sind mit mindestens einer halben
Vollzeitstelle in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen
Ø Der Antrag ist bis spätestens 01.09. des Vorjahres der
Förderung einzureichen.
Entsprechend der Richtlinien hat der Schulverband der
Parzival Hauptschule rechtzeitig die Antragsunterlagen zur Stellungnahme und
Weiterleitung an das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie eingereicht.
Begründet wird der Bedarf für Jugendsozialarbeit zum
einen damit, dass sozial- emotionale Probleme bei Schülern entstehen, die
daraus resultieren, dass etwa 25% aller Familien soziale Leistungen nach dem
SGB II („Harz IV“) beziehen, 30%- 50% der Schüler in Familien leben, die nicht
dem „traditionellen“ Modell entspricht und 10% aller Schüler der Parzival
Hauptschule nehmen fachpsychologische Hilfen in Anspruch.
Zum anderen wird angeführt, dass ein erhöhter
Förderbedarf im sozialen Bereich, der sich in Lern- und
Verhaltensauffälligkeiten äußert, besteht. Häufig nötige erziehliche
Interventionen beanspruchen viel Zeit und könnten von den Lehrkräften nicht
alleine übernommen werden. Hier ist der Einsatz von Jugendsozialarbeit an
Schulen vorgesehen.
In
dem vorgelegten Konzept ist beabsichtigt, ab September 2012 Jugendsozialarbeit
an der Parzival Hauptschule anzubieten. Seitens des Sachgebiets Kinder, Jugend
und Familie kann ein Bedarf auf Grund der Erfahrungen aus dem Allgemeinen
Sozialen Dienst sowie der bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet
werden. Der Antrag wurde fristgerecht zum 01.10.2011 mit der Empfehlung zur
Aufnahme in die staatliche Förderung an die Regierung von Unterfranken
weitergeleitet. Es wird empfohlen, der Bedarfsfeststellung zuzustimmen und
damit dem Schulverband der Parzival Hauptschule den Weg zur Aufnahme in die
staatliche Förderung freizumachen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Landkreis Miltenberg entstehen mit diesem
Beschluss keine zusätzlichen Kosten, da sie durch den
Jugendhilfeausschussbeschluss vom 19.10.2010, TOP 3 bereits abgedeckt sind.
b)
Bedarfsanerkennung Jugendsozialarbeit an der Valentin-Pfeifer-
Volksschule (Mittelschule) Eschau
Der
Markt Eschau als Schulaufwandsträger der Valentin-Pfeifer-
Volksschule Eschau beabsichtigt, spätestens ab dem 01.01.2012
Jugendsozialarbeit an der Valentin-Pfeifer-
Volksschule Eschau anzubieten. Gleichzeitig wird die Aufnahme in das
staatliche Förderprogramm beantragt. Entsprechend der Richtlinien des
Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
vom 04.07.2003, Az. VI 5/7209-2/18/03, zuletzt geändert durch Bekanntmachung
vom 27.10.2006, Nr. VI 5/7209-2/51/06, ist folgendes Vorgehen vorgesehen:
Ø Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stellt im
Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit fest
Ø Der Bedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss zu
bestätigen
Ø Es ist ein in Federführung des Jugendamtes gemeinsam
mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und dem Träger erarbeitetes
Konzept vorzulegen
Ø Es ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den o.
g. Beteiligten abzuschließen
Ø Die Aufgaben sind mit mindestens einer halben
Vollzeitstelle in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen
Ø Der Antrag ist bis spätestens 01.09. des Vorjahres der
Förderung einzureichen.
Entsprechend der Richtlinien hat der Markt Eschau
rechtzeitig die Antragsunterlagen zur Stellungnahme und Weiterleitung an das
Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie eingereicht.
Begründet wird der Bedarf für Jugendsozialarbeit durch
eine auffällig höhere Zahl von Inanspruchnahme von Erzieherische Hilfen und
Jugendhilfemaßnahmen in den beteiligten Ortschaften, die über dem
Landkreisdurchschnitt und über dem bayernweiten Durchschnitt liegt.
Es wird außerdem angeführt, dass ein erhöhter
Förderbedarf im sozialen Bereich deutlich wird, der sich in geäußerten
Suizidgedanken, Arbeitsverweigerung/Schulverweigerung, Mobbing in der Schule
und im Internet und auch durch Schulangst äußert. Verstärkt würden sich
Erziehungsschwierigkeiten bei Kindern zeigen und die Zahl der nötigen Elterngespräche
sei steigend. Weitere Gründe sind die Integration von an anderen Schulen
gescheiterten Schüler/innen.
In
dem vorgelegten Konzept ist beabsichtigt, spätestens ab September 2012
Jugendsozialarbeit an der Valentin-Pfeifer-
Volksschule Eschau anzubieten. Seitens des Sachgebiets Kinder, Jugend
und Familie kann ein Bedarf auf Grund der Erfahrungen aus dem Allgemeinen
Sozialen Dienst sowie der bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet
werden. Der Antrag wurde fristgerecht zum 01.10.2011 mit der Empfehlung zur
Aufnahme in die staatliche Förderung an die Regierung von Unterfranken
weitergeleitet. Es wird empfohlen, der Bedarfsfeststellung zuzustimmen und
damit dem Markt Eschau den Weg zur Aufnahme in die staatliche Förderung
freizumachen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Landkreis Miltenberg entstehen mit diesem
Beschluss keine zusätzlichen Kosten, da sie durch den
Jugendhilfeausschussbeschluss vom 19.10.2010, TOP 3 bereits abgedeckt sind.
c)
Bedarfsanerkennung Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Wörth am Main
Die
Stadt Wörth am Main als Schulaufwandsträger der Mittelschule
Wörth beabsichtigt, ab dem 01.01.2012 Jugendsozialarbeit in Trägerschaft
des Sachgebietes Kinder, Jugend und Familie an der Mittelschule
Wörth anzubieten. Zum 01.10.2011 wurde die Aufnahme in das staatliche
Förderprogramm beantragt.
Entsprechend
der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
Sozialordnung, Familie und Frauen vom 04.07.2003, Az. VI 5/7209-2/18/03,
zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27.10.2006, Nr. VI 5/7209-2/51/06,
ist folgendes Vorgehen vorgesehen:
Ø Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stellt im
Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit
fest
Ø Der Bedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss zu
bestätigen
Ø Es ist ein in Federführung des Jugendamtes gemeinsam
mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und dem Träger erarbeitetes
Konzept vorzulegen
Ø Es ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den o.
g. Beteiligten abzuschließen
Ø Die Aufgaben sind mit mindestens einer halben
Vollzeitstelle in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen
Ø Der Antrag ist bis spätestens 01.09. des Vorjahres der
Förderung einzureichen.
Entsprechend
der Richtlinien sind die Antragsunterlagen im Sachgebiet Kinder, Jugend und
Familie eingereicht.
Begründet
wird der Bedarf für Jugendsozialarbeit mit einem Anteil von Kindern mit
Migrationshintergrund von über 50%, der damit weit über dem Landesdurchschnitt
und dem Durchschnitt des Landkreises liegt.
Zusätzlich wurden im vergangen Jahr einzelne Fälle von
Arbeitsverweigerung / Schulverweigerung, Mobbing, sowohl im Unterricht,
Schulweg, Pausenhof, als auch im Internet (besonders in den Jgst. 7-9), mehrere
Fälle von Wechsel des Aufenthalts zwischen den Eltern mit einem erhöhten
Zuwendungsbedarf der Kinder (Problem der alleinerziehenden Eltern!)
festgestellt. Es traten Fälle von Schulangst wegen Konflikten mit Mitschülern
und Leidensdruck wegen hoher Erwartungen der Eltern und schulischen Misserfolgen
auf. Durch Reintegration von an der Realschule gescheiterten Jugendlichen
wurden Verhaltensauffälligkeiten offensichtlich
In dem vorgelegten Konzept ist beabsichtigt,
spätestens ab September 2012 Jugendsozialarbeit an der Mittelschule
Wörth anzubieten. Seitens des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie
kann ein Bedarf auf Grund der Erfahrungen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst
sowie der bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet werden.
Es
wird empfohlen, der Bedarfsfeststellung zuzustimmen und damit den Start der
Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Wörth in
Trägerschaft des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie zu ermöglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Landkreis Miltenberg entstehen mit diesem
Beschluss keine zusätzlichen Kosten, da sie durch den
Jugendhilfeausschussbeschluss vom 19.10.2010, TOP 3 bereits abgedeckt sind.
d)
Bedarfsanerkennung Jugendsozialarbeit an der Dr.-E.-H.-Vits-Grundschule Erlenbach am
Main.
Die
Stadt Erlenbach am Main als Schulaufwandsträger der Dr.-E.-H.-Vits-Grundschule
Erlenbach beabsichtigt, ab dem 01.09.2012 Jugendsozialarbeit in
Trägerschaft des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie an der Dr.-E.-H.-Vits-Grundschule Erlenbach anzubieten. Zum
01.10.2011 wurde die Aufnahme in das staatliche Förderprogramm beantragt.
Entsprechend der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
Sozialordnung, Familie und Frauen vom 04.07.2003, Az. VI 5/7209-2/18/03,
zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27.10.2006, Nr. VI 5/7209-2/51/06,
ist folgendes Vorgehen vorgesehen:
Ø Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stellt im
Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit
fest
Ø Der Bedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss zu
bestätigen
Ø Es ist ein in Federführung des Jugendamtes gemeinsam
mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und dem Träger erarbeitetes
Konzept vorzulegen
Ø Es ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den o.
g. Beteiligten abzuschließen
Ø Die Aufgaben sind mit mindestens einer halben
Vollzeitstelle in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen
Ø Der Antrag ist bis spätestens 01.09. des Vorjahres der
Förderung einzureichen.
Entsprechend
der Richtlinien sind die Antragsunterlagen im Sachgebiet Kinder, Jugend und
Familie eingereicht.
Begründet
wird der Bedarf für Jugendsozialarbeit mit einem Anteil von Kindern mit
Migrationshintergrund von über 50%, der damit weit über dem Landesdurchschnitt
und dem Durchschnitt des Landkreises liegt. Zusätzlich stammen etwa 10% der
Schüler aus Aussiedlerfamilien. Chancen und Möglichkeiten dieser Schüler in
Schule und Gesellschaft und später am Arbeitsmarkt sind ungleich schlechter,
als bei deutschen Schülern. Hinzu kommen sprachliche Probleme, kulturelle Unterschiede
und ungewohnte wirtschaftliche und soziale Begebenheiten. Dies verursachen
häufig erhebliche Anpassungsprobleme, spezifische Lernschwierigkeiten und
Probleme im sozial- emotionalen Bereich. Hier soll die Jugendsozialarbeit mit
Einzelhilfe, sozialer Gruppenarbeit und Vernetzung ansetzen.
In
dem vorgelegten Konzept ist beabsichtigt, ab September 2012 Jugendsozialarbeit
an der Dr.-E.-H.-Vits-Grundschule Erlenbach
anzubieten. Seitens des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie kann ein Bedarf
auf Grund der Erfahrungen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst sowie der
bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet werden.
Es
wird empfohlen, der Bedarfsfeststellung zuzustimmen und damit den Start der
Jugendsozialarbeit an der Dr.-E.-H.-Vits-Grundschule
Erlenbach in Trägerschaft des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie zu
ermöglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Landkreis Miltenberg entstehen mit diesem
Beschluss keine zusätzlichen Kosten, da die Stadt Erlenbach am Main sich bereit
erklärt hat, die Kosten der Stelle abzüglich der staatlichen Förderung zu
tragen.
e)
Bedarfsanerkennung Jugendsozialarbeit an der der Dr.-Konrad-Wiegand-Grundschule
Klingenberg am Main
Die
Stadt Klingenberg am Main beabsichtigt, ab dem 01.09.2012 Jugendsozialarbeit in
eigener Trägerschaft an der Dr.-Konrad-Wiegand-Grundschule
anzubieten.
Zum
01.10.2011 wurde die Aufnahme in das staatliche Förderprogramm beantragt.
Entsprechend der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
Sozialordnung, Familie und Frauen vom 04.07.2003, Az. VI 5/7209-2/18/03,
zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27.10.2006, Nr. VI 5/7209-2/51/06,
ist folgendes Vorgehen vorgesehen:
Ø Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stellt im
Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit
fest
Ø Der Bedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss zu
bestätigen
Ø Es ist ein in Federführung des Jugendamtes gemeinsam
mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und dem Träger erarbeitetes
Konzept vorzulegen
Ø Es ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den o.
g. Beteiligten abzuschließen
Ø Die Aufgaben sind mit mindestens einer halben
Vollzeitstelle in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen
Ø Der Antrag ist bis spätestens 01.09. des Vorjahres der
Förderung einzureichen.
Entsprechend
der Richtlinien sind die Antragsunterlagen im Sachgebiet Kinder, Jugend und
Familie eingegangen.
Begründet
wird der Bedarf für Jugendsozialarbeit mit einem Anteil von Kindern mit
Migrationshintergrund von etwa einem Drittel in den Jahrgangsstufen 1- 4 im
laufenden Schuljahr. Dieser Anteil liegt weit über dem Landesdurchschnitt und
dem Durchschnitt des Landkreises. Es wurden Fälle von Schulverweigerung,
Anzeichen von sexuellen Übergriffen, Vernachlässigung der Kinder, Suchtproblemen
im Elternhaus, sowie überhöhte Erwartungen der Eltern der Übergangsklassen und
daraus resultierende Überforderung der Kinder genannt.
Hier
soll die Jugendsozialarbeit mit Einzelhilfe, sozialer Gruppenarbeit,
Elternarbeit und Vernetzung ansetzen.
In
dem vorgelegten Konzept ist beabsichtigt, ab September 2012 Jugendsozialarbeit
mit einem Stellenanteil von 50 v. H. an der Dr.-Konrad-Wiegand-Grundschule
anzubieten. Seitens des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie kann ein Bedarf
auf Grund der Erfahrungen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst sowie der
bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet werden.
Es
wird empfohlen, der Bedarfsfeststellung zuzustimmen und damit den Start der
Jugendsozialarbeit an der Dr.-Konrad-Wiegand-Grundschule
in Trägerschaft der Stadt Klingenberg zu ermöglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Landkreis Miltenberg entstehen mit diesem
Beschluss keine Kosten, da die Stadt Klingenberg am Main die Kosten der Stelle
abzüglich der staatlichen Förderung alleine trägt.
Der
Jugendhilfeausschluss fasste einstimmig den
B
e s c h l u s s :
a) Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf für
Jugendsozialarbeit an der Parzival Mittelschule
Amorbach im Umfang einer halben
Vollzeitstelle.
b) Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf für
Jugendsozialarbeit an der Valentin-Pfeifer-
Volksschule (Mittelschule) Eschau im Umfang einer halben Vollzeitstelle.
c) Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf für
Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Wörth am Main im Umfang einer halben Vollzeitstelle.
d) Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf für
Jugendsozialarbeit an der Dr.-E.-H.-Vits-Grundschule
Erlenbach am Main im Umfang einer
halben Vollzeitstelle.
e) Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf für
Jugendsozialarbeit an der Dr.-Konrad-Wiegand-Grundschule
Klingenberg am Main im Umfang einer
halben Vollzeitstelle.