Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Anfragen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.10.2011 KT/004/2011 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat
Schwing verwies auf die vorliegenden Anträge der Fraktion der SPD und der
Freien Wähler, die den Anwesenden bekannt seien.
Es
stehe der Antrag von Kreisrätin Almritter, bei der nun anstehenden
Neukalkulation der Müllgebühren auch die Variante einer Restmülltonne
(Basispreis) mit Banderolensystem zu kalkulieren und dem Ausschuss für Natur-
und Umweltschutz in der Sitzung am 05.12.2011 als Alternative zur Abstimmung zu
geben. Der Antrag sei als „Eilantrag“ an den Kreistag gerichtet. Hierzu stelle er
fest, dass der Antrag nach der Geschäftsordnung „verspätet“ eingegangen sei,
weil er nicht spätestens bis zum 7. Tag vor der Sitzung beim Landrat
eingegangen sei. Nach § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung könne ein Antrag, der
verspätet eingegangen sei, in zwei Fällen nachträglich in die Tagesordnung
aufgenommen werden:
1. Fall: Die Angelegenheit
ist dringlich und der Kreistag stimmt der Behandlung mehrheitlich zu.
Hierzu
ist festzustellen, dass die Angelegenheit nicht „dringlich“ im Sinne der
Geschäftsordnung sei, weil sie noch rechtzeitig zu einem späteren Zeitpunkt und
in einem anderen Gremium behandelt werden könne.
2.
Fall: Sämtliche Mitglieder des Kreistags sind anwesend und kein Mitglied
widerspricht der Behandlung. Auch diese Fallkonstellation sei nicht erfüllt,
weil nicht alle Kreistagsmitglieder anwesend seien.
Ergebnis:
Der Antrag von Kreisrätin Almritter könne nicht nachträglich in die
Tagesordnung der heutigen Kreistagssitzung aufgenommen werden.
Sein
Vorschlag „zur Güte“ sei Folgender: Er verweise den Antrag von Frau Almritter
zur Beratung und Behandlung in den zuständigen Umweltausschuss.
Zu
diesem Vorgehen berechtige ihn Art. 17 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung, wo
es heißt: „Anträge von Mitgliedern des Kreistages, für deren Behandlung ein
Ausschuss zuständig ist, sind vom Landrat in den zur Behandlung zuständigen
Ausschuss zu verweisen.“
Mit
der Umsetzung des Antrags werde man jedoch nicht erst bis zur nächsten
Umweltausschusssitzung abwarten. Er sage ihr zu, dass die Verwaltung den Antrag
soweit wie möglich vorher umsetzen und in die Vorbereitung der nächsten
Umweltausschusssitzung einbeziehen werde. In dieser Sitzung werde man nach
bestem Wissen auch eine Aussage zu den Gebühren auf der Grundlage eines
Banderolensystems treffen.
Was
man aber sicher nicht leisten könne, ist eine komplette Kalkulation der
Müllgebühren auf der Grundlage eines Banderolensystems zu präsentieren. Die
Banderole ist einer von vielen Bestandteilen eines komplett neuen
Abfallwirtschaftssystems, das man weder heute noch bis zur nächsten
Umweltausschusssitzung aus dem Boden stampfen könne. Hierzu sei eine
umfangreiche Vorbereitung erforderlich, und es müssten Annahmen getroffen und
sonstige Rahmenbedingungen festgelegt werden, die man weder heute noch bis zur
nächsten Umweltausschusssitzung kenne.
Er
bat also um Verständnis, dass man (nicht weil man es nicht wolle, sondern) aus
rein tatsächlichen Gründen (weil man es nicht könne) weder heute noch bis zur
nächsten Umweltausschusssitzung eine komplette „Neukalkulation der Müllgebühren
mit Banderolensystem“ durchführen könne.
Man
werde aber nach bestem Wissen diese Variante überprüfen lassen, um zumindest
eine grobe Aussage über die Gebühren im Rahmen eines Banderolensystems treffen
zu können.
Er fragte daher Kreisrätin
Almritter, ob sie mit diesem Vorgehen einverstanden wäre und sich ihr „Eilantrag“ zur heutigen Kreistagssitzung
damit erledigt habe.
Kreisrätin
Almritter erklärte, ihr Antrag umfasse nicht nur das, was Landrat Schwing
gerade vorgebracht habe, sondern auch die in ihren Augen falsche Reihenfolge
der Abstimmung im letzten Ausschuss für Natur- und Umweltschutz. Sie habe nur
darum gebeten, dass in der heutigen Sitzung nochmals darüber abgestimmt werde,
nämlich in der richtigen Reihenfolge.
Sie
würde sich für das von Landrat Schwing Vorgeschlagene bereit erklären, wenn die
Kalkulation des Banderolensystems so weit vorbereitet sei, dass man darüber in
der nächsten Umweltausschusssitzung am 05.12.2011 abstimmen könne.
Regierungsamtsrat
Röcklein erklärte, dies sei nicht möglich. Das Banderolensystem sei nur ein Punkt
des Konzeptes aus Tauberbischofsheim, welches Kreisrätin Almritter
herausgegriffen habe. Eine solche Konzeptprüfung benötige mindestens ein gutes Jahr.
Landrat
Schwing erklärte, ein Detail aus dem System eines anderen Kreises, welches
nicht mit unserem System kompatibel sei, könne nicht einfach übertragen werden.
Eine solche Kalkulation sei nicht zu schaffen. Man werde die Informationen
auswerten und auch versuchen, dies zu quantifizieren und dem Ausschuss
vorzustellen. Er habe aber auch im Ausschuss darauf hingewiesen, dass man
eigentlich noch ein Jahr lang die alten Gebühren hätte wegen der vierjährigen
Kalkulationsphase. Er habe sich gegen den Widerstand seiner eigenen Leute
durchgesetzt, so schnell wie möglich die Beträge den Bürgern zurückzugeben.
Dies sei nur zu schaffen, wenn man jetzt schnell handelt, weil es ein
Riesenaufwand sei.
Er
fügte hinzu, aus seiner Sicht und aus Sicht der Verwaltung sei der Antrag der
Verwaltung der weitergehende und daher zuerst darüber abzustimmen gewesen.
Kreisrätin
Almritter bestand auf ihren Antrag.
Kreisrat
Dr. Schüren erklärte, es sei juristisch fraglich, ob tatsächlich der Antrag der
Verwaltung oder der Antrag der SPD der weitergehende Antrag sei. Darüber könne
man streiten. Als Lösung schlage er vor, zu versuchen, das Banderolensystem
kompatibel mit unserem System zu machen. Man wolle das System nicht ändern. Es
gebe daher zwei Möglichkeiten: Entweder die Verwaltung schaffe es, bis zum
05.12.2011 eine solide Basis zu beschaffen, auf der dann auch abgestimmt werden
könne; oder aber die nächste Sitzung des Ausschusses für Natur- und
Umweltschutz werde verschoben, bis eine vernünftige Diskussion möglich sei.
Wenn man dies nun nicht so mache, dann bleibe auch die nächsten Jahre
sicherlich ein großer Unmut.
Landrat
Schwing sagte, er hätte es sich auch leichter machen können, wolle aber mit
offenen Karten spielen und vor allem die Probleme nicht verlagern. Er sagte zu,
man bemühe sich bis zum 05.12.2011, aber garantieren könne es keiner. Momentan
zweifele man daran, ob man überhaupt rechtzeitig zum 01.01.2012 alles schaffe,
weil es so viel Arbeit sei, insbesondere der Versand tausender Bescheide. Und
dazu käme noch die Arbeit zu diesem Antrag. Dies würde bedeuten, man enthalte
den Bürgern die Gebührenreduzierung vor. Das wolle man nicht.
Verwaltungsdirektor
Fieger fügte hinzu, wenn man die Senkung der Gebühren zum 01.01.2012 nicht
durchführe, es aber in der Öffentlichkeit bereits publiziert werde, so riskiere man eine Klage. Weiterhin sei
bei der letzten Umweltausschusssitzung der Tagespunkt die Behandlung der
Gebührensatzung gewesen. Was nun beabsichtigt werde, sei eine Änderung der
Abfallwirtschaftssatzung, also eine Systemänderung. Somit sei nicht über einen
weitergehenden Antrag abgestimmt worden, sondern über etwas, was gar nicht auf
der Tagesordnung stand. Um hier einen Vergleich anstellen zu können, werde man
alles Mögliche tun. Aber man könne nicht versprechen, dass dies ein
Systemvergleich werde, weil das Banderolensystem nur ein Ausschnitt sei, was von
vielen anderen Rahmenbedingungen und Faktoren abhänge, wo man Annahmen treffen
müsste. Dies sei eine Zusage, aber kein Versprechen.
Kreisrätin
Almritter meinte, sie lasse sich nicht erpressen mit der Weitergabe der
Gebührensenkung an die Bürger. Sie sei auf der Suche nach etwas vielleicht noch
Gerechterem. Bereits vor zwei oder drei Jahren habe sie diesen Antrag gestellt.
Damals sei dieser mit Begründung der Neukalkulation abgelehnt worden. Sie
könnte sich vorstellen, unter Umständen auch rückwirkend die Gebühren zu
senken.
Landrat
Schwing wies deutlich zurück, dass hier jemand erpressen wolle! Aber man müsse
doch auf die Folgen hinweisen, wenn man es zeitlich nicht schaffe. Der
Landkreis werde schließlich verklagt.
Kreisrat
Dr. Schüren erklärte, wenn es so kompliziert sei, sei er für eine Verschiebung
der Sitzung des Umweltausschusses. Er sei grundsätzlich aber mit dem Vorschlag
einverstanden.
Kreisrat
Scholz sagte, man müsse keine Angst vor einer Klage haben, man habe einen
gültigen Kalkulationszeitraum bis 31.12.2012, und wenn dann zuviel
Mehreinnahmen vorliegen, dann können diese auf den kommenden
Kalkulationszeitraum gutgeschrieben werden. Es gebe daher keinen Grund, die
Gebühren bereits in diesem Jahr zu ändern.
Kreisrat
Schötterl wies darauf hin, dass der Eilantrag der Fraktion Freie Wähler den
Antrag der Fraktion der SPD beinhalte. Er wolle vermeiden, dass hier nochmals
dasselbe diskutiert werde. Für ihn gelte hier die zeitliche Komponente nicht,
da seine Fraktion bereits vor Jahren ein Benchmarking beantragt habe.
Landrat
Schwing stellte klar, dass keine Gleichheit der beiden Anträge vorliegt. Die
Fraktion der Freien Wähler habe ein Benchmarking beantragt, der Antrag sei auch
längst behandelt worden, er habe nur den Fehler gemacht, die Antwort nicht im
Kreistag gegeben zu haben. Die Sache sei beim Bayerischen Innovationsring
abgelehnt worden, dies wisse Kreisrat Dr. Fahn auch. Mit den Gebühren habe dies
allerdings nichts zu tun.
Kreisrat
Andre stimmte zu, dass das Thema schon einmal angesprochen worden sei. Wenn man
politisch allerdings etwas durchsetzen wolle, dann müsse man auch am Ball
bleiben. Die Anträge hätten zeitlich auch ganz normal und rechtzeitig gestellt
werden können. Er sei für den Vorschlag von Kreisrat Dr. Schüren.
Landrat
Schwing schlug vor, in der nächsten Umweltausschusssitzung einen Empfehlungsbeschluss für den Kreistag zur
Gebührensenkung zu beschließen und im Laufe des nächsten Jahres die Überprüfung
anderer Systeme anzugehen. Sollte man zu dem Ergebnis kommen, das System
anzupassen oder zu ändern, dann folge eine eventuelle Änderung im Jahr 2013. Er
wies aber darauf hin, dass die Erstellung der neuen Bescheide ca. 70.000 Euro
koste.
Kreisrat
Dr. Schüren erklärte für die Fraktion der SPD sein Einverständnis. Landrat
Schwing stehe dann allerdings auch im Wort. Dies sei fair gegenüber den
Bürgern, im nächsten Jahr müsse man diese Sache dann aber gezielt und
konzentriert angehen.
Landrat
Schwing fragte Kreisrat Dr. Fahn, ob dessen Antrag dann ebenfalls in der
nächsten Sitzung behandelt werden könne.
Kreisrat
Dr. Fahn erklärte, man habe den Antrag bereits 2008 gestellt und auch mehrfach
nachgefragt. Er schlug vor, dass eine Firma aus München namens ForumZ ein Benchmarking
innerhalb von 4-6 Monaten erstellen zu lassen.
Kreisrat
Dr. Linduschka meldete sich zu Wort, das Thema gehöre nicht auf die
Tagesordnung. Daher stellte er den Antrag zur Geschäftsordnung, einen
Empfehlungsbeschluss vorzulegen.
Landrat
Schwing dankte ihm für diesen Vorschlag und schlug Kreisrat Dr. Fahn vor, dies
als Arbeitsauftrag in die nächste Sitzung des Umweltausschusses mitzunehmen.
Kreisrat
Dr. Schüren stellte eine weitere Anfrage nach dem aktuellen Sachstand im
Unternehmensbereich 5.
Landrat
Schwing antwortete, die Organisation im Hause sei gesichert, man befinde sich
im Verfahren, habe aber keine Eile. Es sei noch keine Ausschreibung erfolgt.
Verwaltungsdirektor
Fieger fügte hinzu, die Aufgabenerledigung sei sichergestellt. Dass die
Aufgaben der Unternehmensbereichsleitung 5 nicht alle und umfänglich
wahrgenommen werden können wie bisher sei klar, da eine Person fehle. Für eine
Ausschreibung sei eine Arbeitsplatzbeschreibung notwendig, und diese sei bei ihm
noch in Arbeit, aber er versichere, er arbeite daran.
Kreisrat
Scholz fragte in Bezug auf die Ehrungen im Feuerwehrbereich, ob es richtig sei,
dass diese künftig von Seiten des Kreises vorgenommen werden und nicht mehr
gemeindlich. Er sei der Meinung, dies solle vor Ort vorgenommen werden und
nicht im Rahmen einer Großveranstaltung.
Landrat
Schwing wies ihn darauf hin, es gehe um das Feuerwehrehrenzeichen in Silber und
Gold. Dieses werde durch den Innenminister verliehen und in der Regel durch den
Landrat überreicht im Beisein von Feuerwehrführungsdienstgraden. In der
Zwischenzeit haben aber auch die Feuerwehren personelle Probleme und wichtigere
Aufgaben. Diese Ehrung sei aber nicht Sache des Landkreises, sondern der
Kreisbrandinspektion. Sie habe sich darauf verständigt (noch nicht entschieden,
gerade in Anhörung der Kommandanten), zweimal im Jahr eine Ehrung zentral
durchzuführen. Die Überreichung mache aber der Landrat. Das Gremium sei
allerdings nicht zuständig für dieses Thema. Er machte klar, dass ein würdiger
Rahmen sichergestellt sei.