Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Anfragen

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.10.2011   KT/004/2011 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing verwies auf die vorliegenden Anträge der Fraktion der SPD und der Freien Wähler, die den Anwesenden bekannt seien.

 

Es stehe der Antrag von Kreisrätin Almritter, bei der nun anstehenden Neukalkulation der Müllgebühren auch die Variante einer Restmülltonne (Basispreis) mit Banderolensystem zu kalkulieren und dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz in der Sitzung am 05.12.2011 als Alternative zur Abstimmung zu geben. Der Antrag sei als „Eilantrag“ an den Kreistag gerichtet. Hierzu stelle er fest, dass der Antrag nach der Geschäftsordnung „verspätet“ eingegangen sei, weil er nicht spätestens bis zum 7. Tag vor der Sitzung beim Landrat eingegangen sei. Nach § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung könne ein Antrag, der verspätet eingegangen sei, in zwei Fällen nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen werden:

 

1. Fall: Die Angelegenheit ist dringlich und der Kreistag stimmt der Behandlung mehrheitlich zu.

Hierzu ist festzustellen, dass die Angelegenheit nicht „dringlich“ im Sinne der Geschäftsordnung sei, weil sie noch rechtzeitig zu einem späteren Zeitpunkt und in einem anderen Gremium behandelt werden könne.

 

2. Fall: Sämtliche Mitglieder des Kreistags sind anwesend und kein Mitglied widerspricht der Behandlung. Auch diese Fallkonstellation sei nicht erfüllt, weil nicht alle Kreistagsmitglieder anwesend seien.

 

Ergebnis: Der Antrag von Kreisrätin Almritter könne nicht nachträglich in die Tagesordnung der heutigen Kreistagssitzung aufgenommen werden.

Sein Vorschlag „zur Güte“ sei Folgender: Er verweise den Antrag von Frau Almritter zur Beratung und Behandlung in den zuständigen Umweltausschuss.

Zu diesem Vorgehen berechtige ihn Art. 17 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung, wo es heißt: „Anträge von Mitgliedern des Kreistages, für deren Behandlung ein Ausschuss zuständig ist, sind vom Landrat in den zur Behandlung zuständigen Ausschuss zu verweisen.“

 

Mit der Umsetzung des Antrags werde man jedoch nicht erst bis zur nächsten Umweltausschusssitzung abwarten. Er sage ihr zu, dass die Verwaltung den Antrag soweit wie möglich vorher umsetzen und in die Vorbereitung der nächsten Umweltausschusssitzung einbeziehen werde. In dieser Sitzung werde man nach bestem Wissen auch eine Aussage zu den Gebühren auf der Grundlage eines Banderolensystems treffen.

 

Was man aber sicher nicht leisten könne, ist eine komplette Kalkulation der Müllgebühren auf der Grundlage eines Banderolensystems zu präsentieren. Die Banderole ist einer von vielen Bestandteilen eines komplett neuen Abfallwirtschaftssystems, das man weder heute noch bis zur nächsten Umweltausschusssitzung aus dem Boden stampfen könne. Hierzu sei eine umfangreiche Vorbereitung erforderlich, und es müssten Annahmen getroffen und sonstige Rahmenbedingungen festgelegt werden, die man weder heute noch bis zur nächsten Umweltausschusssitzung kenne.

 

Er bat also um Verständnis, dass man (nicht weil man es nicht wolle, sondern) aus rein tatsächlichen Gründen (weil man es nicht könne) weder heute noch bis zur nächsten Umweltausschusssitzung eine komplette „Neukalkulation der Müllgebühren mit Banderolensystem“ durchführen könne.

 

Man werde aber nach bestem Wissen diese Variante überprüfen lassen, um zumindest eine grobe Aussage über die Gebühren im Rahmen eines Banderolensystems treffen zu können.

 

Er fragte daher Kreisrätin Almritter, ob sie mit diesem Vorgehen einverstanden wäre und sich ihr  „Eilantrag“ zur heutigen Kreistagssitzung damit erledigt habe.

 

 

Kreisrätin Almritter erklärte, ihr Antrag umfasse nicht nur das, was Landrat Schwing gerade vorgebracht habe, sondern auch die in ihren Augen falsche Reihenfolge der Abstimmung im letzten Ausschuss für Natur- und Umweltschutz. Sie habe nur darum gebeten, dass in der heutigen Sitzung nochmals darüber abgestimmt werde, nämlich in der richtigen Reihenfolge.

Sie würde sich für das von Landrat Schwing Vorgeschlagene bereit erklären, wenn die Kalkulation des Banderolensystems so weit vorbereitet sei, dass man darüber in der nächsten Umweltausschusssitzung am 05.12.2011 abstimmen könne.

 

Regierungsamtsrat Röcklein erklärte, dies sei nicht möglich. Das Banderolensystem sei nur ein Punkt des Konzeptes aus Tauberbischofsheim, welches Kreisrätin Almritter herausgegriffen habe. Eine solche Konzeptprüfung benötige mindestens ein gutes Jahr.

 

Landrat Schwing erklärte, ein Detail aus dem System eines anderen Kreises, welches nicht mit unserem System kompatibel sei, könne nicht einfach übertragen werden. Eine solche Kalkulation sei nicht zu schaffen. Man werde die Informationen auswerten und auch versuchen, dies zu quantifizieren und dem Ausschuss vorzustellen. Er habe aber auch im Ausschuss darauf hingewiesen, dass man eigentlich noch ein Jahr lang die alten Gebühren hätte wegen der vierjährigen Kalkulationsphase. Er habe sich gegen den Widerstand seiner eigenen Leute durchgesetzt, so schnell wie möglich die Beträge den Bürgern zurückzugeben. Dies sei nur zu schaffen, wenn man jetzt schnell handelt, weil es ein Riesenaufwand sei.

Er fügte hinzu, aus seiner Sicht und aus Sicht der Verwaltung sei der Antrag der Verwaltung der weitergehende und daher zuerst darüber abzustimmen gewesen.

 

Kreisrätin Almritter bestand auf ihren Antrag.

 

Kreisrat Dr. Schüren erklärte, es sei juristisch fraglich, ob tatsächlich der Antrag der Verwaltung oder der Antrag der SPD der weitergehende Antrag sei. Darüber könne man streiten. Als Lösung schlage er vor, zu versuchen, das Banderolensystem kompatibel mit unserem System zu machen. Man wolle das System nicht ändern. Es gebe daher zwei Möglichkeiten: Entweder die Verwaltung schaffe es, bis zum 05.12.2011 eine solide Basis zu beschaffen, auf der dann auch abgestimmt werden könne; oder aber die nächste Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz werde verschoben, bis eine vernünftige Diskussion möglich sei. Wenn man dies nun nicht so mache, dann bleibe auch die nächsten Jahre sicherlich ein großer Unmut.

 

Landrat Schwing sagte, er hätte es sich auch leichter machen können, wolle aber mit offenen Karten spielen und vor allem die Probleme nicht verlagern. Er sagte zu, man bemühe sich bis zum 05.12.2011, aber garantieren könne es keiner. Momentan zweifele man daran, ob man überhaupt rechtzeitig zum 01.01.2012 alles schaffe, weil es so viel Arbeit sei, insbesondere der Versand tausender Bescheide. Und dazu käme noch die Arbeit zu diesem Antrag. Dies würde bedeuten, man enthalte den Bürgern die Gebührenreduzierung vor. Das wolle man nicht.

 

Verwaltungsdirektor Fieger fügte hinzu, wenn man die Senkung der Gebühren zum 01.01.2012 nicht durchführe, es aber in der Öffentlichkeit bereits publiziert  werde, so riskiere man eine Klage. Weiterhin sei bei der letzten Umweltausschusssitzung der Tagespunkt die Behandlung der Gebührensatzung gewesen. Was nun beabsichtigt werde, sei eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung, also eine Systemänderung. Somit sei nicht über einen weitergehenden Antrag abgestimmt worden, sondern über etwas, was gar nicht auf der Tagesordnung stand. Um hier einen Vergleich anstellen zu können, werde man alles Mögliche tun. Aber man könne nicht versprechen, dass dies ein Systemvergleich werde, weil das Banderolensystem nur ein Ausschnitt sei, was von vielen anderen Rahmenbedingungen und Faktoren abhänge, wo man Annahmen treffen müsste. Dies sei eine Zusage, aber kein Versprechen.

 

Kreisrätin Almritter meinte, sie lasse sich nicht erpressen mit der Weitergabe der Gebührensenkung an die Bürger. Sie sei auf der Suche nach etwas vielleicht noch Gerechterem. Bereits vor zwei oder drei Jahren habe sie diesen Antrag gestellt. Damals sei dieser mit Begründung der Neukalkulation abgelehnt worden. Sie könnte sich vorstellen, unter Umständen auch rückwirkend die Gebühren zu senken.

 

Landrat Schwing wies deutlich zurück, dass hier jemand erpressen wolle! Aber man müsse doch auf die Folgen hinweisen, wenn man es zeitlich nicht schaffe. Der Landkreis werde schließlich verklagt.

 

Kreisrat Dr. Schüren erklärte, wenn es so kompliziert sei, sei er für eine Verschiebung der Sitzung des Umweltausschusses. Er sei grundsätzlich aber mit dem Vorschlag einverstanden.

 

Kreisrat Scholz sagte, man müsse keine Angst vor einer Klage haben, man habe einen gültigen Kalkulationszeitraum bis 31.12.2012, und wenn dann zuviel Mehreinnahmen vorliegen, dann können diese auf den kommenden Kalkulationszeitraum gutgeschrieben werden. Es gebe daher keinen Grund, die Gebühren bereits in diesem Jahr zu ändern.

 

Kreisrat Schötterl wies darauf hin, dass der Eilantrag der Fraktion Freie Wähler den Antrag der Fraktion der SPD beinhalte. Er wolle vermeiden, dass hier nochmals dasselbe diskutiert werde. Für ihn gelte hier die zeitliche Komponente nicht, da seine Fraktion bereits vor Jahren ein Benchmarking beantragt habe.

 

Landrat Schwing stellte klar, dass keine Gleichheit der beiden Anträge vorliegt. Die Fraktion der Freien Wähler habe ein Benchmarking beantragt, der Antrag sei auch längst behandelt worden, er habe nur den Fehler gemacht, die Antwort nicht im Kreistag gegeben zu haben. Die Sache sei beim Bayerischen Innovationsring abgelehnt worden, dies wisse Kreisrat Dr. Fahn auch. Mit den Gebühren habe dies allerdings nichts zu tun.

 

Kreisrat Andre stimmte zu, dass das Thema schon einmal angesprochen worden sei. Wenn man politisch allerdings etwas durchsetzen wolle, dann müsse man auch am Ball bleiben. Die Anträge hätten zeitlich auch ganz normal und rechtzeitig gestellt werden können. Er sei für den Vorschlag von Kreisrat Dr. Schüren.

 

Landrat Schwing schlug vor, in der nächsten Umweltausschusssitzung einen  Empfehlungsbeschluss für den Kreistag zur Gebührensenkung zu beschließen und im Laufe des nächsten Jahres die Überprüfung anderer Systeme anzugehen. Sollte man zu dem Ergebnis kommen, das System anzupassen oder zu ändern, dann folge eine eventuelle Änderung im Jahr 2013. Er wies aber darauf hin, dass die Erstellung der neuen Bescheide ca. 70.000 Euro koste.

 

Kreisrat Dr. Schüren erklärte für die Fraktion der SPD sein Einverständnis. Landrat Schwing stehe dann allerdings auch im Wort. Dies sei fair gegenüber den Bürgern, im nächsten Jahr müsse man diese Sache dann aber gezielt und konzentriert angehen.

 

Landrat Schwing fragte Kreisrat Dr. Fahn, ob dessen Antrag dann ebenfalls in der nächsten Sitzung behandelt werden könne.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärte, man habe den Antrag bereits 2008 gestellt und auch mehrfach nachgefragt. Er schlug vor, dass eine Firma aus München namens ForumZ ein Benchmarking innerhalb von 4-6 Monaten erstellen zu lassen.

 

Kreisrat Dr. Linduschka meldete sich zu Wort, das Thema gehöre nicht auf die Tagesordnung. Daher stellte er den Antrag zur Geschäftsordnung, einen Empfehlungsbeschluss vorzulegen.

 

Landrat Schwing dankte ihm für diesen Vorschlag und schlug Kreisrat Dr. Fahn vor, dies als Arbeitsauftrag in die nächste Sitzung des Umweltausschusses mitzunehmen.

 

 

 

Kreisrat Dr. Schüren stellte eine weitere Anfrage nach dem aktuellen Sachstand im Unternehmensbereich 5.

 

Landrat Schwing antwortete, die Organisation im Hause sei gesichert, man befinde sich im Verfahren, habe aber keine Eile. Es sei noch keine Ausschreibung erfolgt.

 

Verwaltungsdirektor Fieger fügte hinzu, die Aufgabenerledigung sei sichergestellt. Dass die Aufgaben der Unternehmensbereichsleitung 5 nicht alle und umfänglich wahrgenommen werden können wie bisher sei klar, da eine Person fehle. Für eine Ausschreibung sei eine Arbeitsplatzbeschreibung notwendig, und diese sei bei ihm noch in Arbeit, aber er versichere, er arbeite daran.

 

 

 

Kreisrat Scholz fragte in Bezug auf die Ehrungen im Feuerwehrbereich, ob es richtig sei, dass diese künftig von Seiten des Kreises vorgenommen werden und nicht mehr gemeindlich. Er sei der Meinung, dies solle vor Ort vorgenommen werden und nicht im Rahmen einer Großveranstaltung.

 

Landrat Schwing wies ihn darauf hin, es gehe um das Feuerwehrehrenzeichen in Silber und Gold. Dieses werde durch den Innenminister verliehen und in der Regel durch den Landrat überreicht im Beisein von Feuerwehrführungsdienstgraden. In der Zwischenzeit haben aber auch die Feuerwehren personelle Probleme und wichtigere Aufgaben. Diese Ehrung sei aber nicht Sache des Landkreises, sondern der Kreisbrandinspektion. Sie habe sich darauf verständigt (noch nicht entschieden, gerade in Anhörung der Kommandanten), zweimal im Jahr eine Ehrung zentral durchzuführen. Die Überreichung mache aber der Landrat. Das Gremium sei allerdings nicht zuständig für dieses Thema. Er machte klar, dass ein würdiger Rahmen sichergestellt sei.

 

 

 

 

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