Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Sachstandsbericht zu Themen des Schienenverkehrs, Antrag von Herrn Dr. Fahn vom 07.08.2011
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.10.2011 KA/004/2011 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Nahverkehrsbeauftragter
Betz erläuterte den Sachverhalt:
Herr Dr. Fahn MdL bat per
Email vom
- Schwarzkopftunnel – Sicherstellung der
Finanzierung durch den Bund
Der Landkreis Miltenberg hatte in einer mit allen
Akteuren der Region Bayerischer Untermain abgestimmten Resolution vom 26.03.2010 die Umsetzung des
Verkehrsvorhabens Aschaffenburg – Nantenbach beim Bund angemahnt.
Bereits seit geraumer Zeit läuft das
Planfeststellungsverfahren für die insgesamt 5 Einzelabschnitte des
Gesamtvorhabens, darunter auch der zentrale Abschnitt mit dem Neubau zwischen
Laufach und Heigenbrücken (PFA 3). Anfang des Jahres reichte die
Anhörungsbehörde Regierung von Unterfranken die Unterlagen und das Verfahren an
die Planfeststellungsbehörde Eisenbahnbundesamt. Dort werden derzeit die
eingegangenen Einwendungen geprüft und bearbeitet, um einen rechtssicheren
Planfeststellungsbeschluss erlassen zu können. Nachdem deren Zahl relativ hoch
ist, bedarf es hier noch etwas Zeit, es besteht jedoch die Hoffnung auf einen
Abschluss im laufenden Jahr.
Nachdem die DB Netz AG ihren Eigenanteil an den
erforderlichen Finanzmitteln bereits seit längerem bereithält, fehlte bisher
die feste Disposition des Vorhabens durch das Bundesverkehrsministerium. Es
bestand jedoch die Zusage des Bundesverkehrsministers Dr. Ramsauer, die
Finanzierung sicherzustellen, sobald das Baurecht vorliegt.
Das BMV beabsichtigt, die Finanzierungsvereinbarung
für das Vorhaben noch in diesem Jahr abzuschließen, um einen Baubeginn in 2012
zu ermöglichen.
Dem entspricht auch die Aufnahme des Vorhabens in den
Entwurf der Projektliste zum „Fünfjahresplan für den Ausbau der Schienenwege
des Bundes 2011-2015“.
Landrat
Schwing ergänzte, dies sei das
Megaprojekt im Schienenverkehr für die gesamte Region und somit auch eine
Aufwertung.
Kreisrat
Dr. Fahn fragte, wie sicher das Planfeststellungsverfahren sei und ob dies in
diesem Jahr noch abgeschlossen werde. In der Umsetzung des Beschlusses des Bayerischen
Landtages sei enthalten, dass keine Finanzierungszusage für 2011 gegeben werde.
Wie sicher sei nun die Bereitstellung der Mittel für 2012?
Landrat
Schwing erklärte, dies könne hier niemand sagen, da habe doch er als
Abgeordneter wesentlich bessere Möglichkeiten. Man könne hier weder etwas Neues
noch etwas Verbindliches aussagen. Man habe sich an allen Resolutionen
beteiligt. Die Angelegenheit sei parteiübergreifend in den besten Händen. Alle
ziehen unisono an einem Strang. Man könne aber eine Planfeststellungsbehörde
nicht zu einem festen Termin zwingen. Außerdem müsse die Sache rechtssicher
sein, gerade solch ein Projekt. Aber es sehe ja nicht so schlecht aus. Wichtig
sei Baurecht zu erlangen, dies sei immer ein Vorteil.
Kreisrat
Ritter bemerkte als ehemaliger Abgeordneter ebenfalls, Kreisrat Dr. Fahn solle
dies als Abgeordneter direkt über die Bundesregierung behandeln und nicht die
Zeit des Gremiums hier verschwenden.
Kreisrat
Stappel meldete sich, er sei der Meinung, Kreisrat Dr. Fahn sei als
Abgeordneter näher an der Basis mit mehr Möglichkeiten und somit auch mehr und
schnelleres Wissen.
Kreisrat
Dr. Fahn widersprach, er habe eine Anfrage per E-Mail an Herrn Rosel gestellt,
dies sei kein Antrag gewesen.
Landrat
Schwing fügte hinzu, mehr Informationen gebe es nicht. Nun müsse man am Ball
bleiben, denn die Signale seien ermutigend und positiv.
Nahverkehrsbeauftragter
Betz ergänzte, der Baubeginn sei nicht unbedingt gebunden an die Bereitstellung
der Mittel durch den Bund.
Er
erläuterte weiterhin:
- Ausschreibung der Strecken der Westfrankenbahn
Die beiden Bestellorganisationen der Bundesländer
Bayern (BEG) und Baden-Württemberg (NVBW), als Aufgabenträger für den
Schienenpersonennahverkehr (SPNV), haben sich auf ein Zielkonzept für den
zukünftigen SPNV verständigt, das ab 2013 umgesetzt werden soll. Dieses
benötigt als Voraussetzung verschiedene Infrastrukturmaßnahmen
(Doppelspurabschnitte, Beschleunigungsmaßnahmen, Bahnsteige, verbesserte
Sicherungstechnik) die von der DB RegioNetz-Infrastruktur GmbH bis dahin
umgesetzt werden müssen.
Der Verkehrsvertrag, auf dessen Basis die heutigen
Verkehrsleistungen abgewickelt werden, ist ein Gesamtvertrag zwischen der BEG
und der DB Regio AG Bayern (VDV2). Er endet zum Dezember 2013. Die
Westfrankenbahn ist diesbezüglich Subunternehmer der DB Regio Bayern.
Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen der BEG und
der DB Regio zum sogenannten VDV 3, in diese sind auch die Leistungen auf dem
Westfrankenbahnnetz eingebettet.
Während der Laufzeit dieses Vertrages werden alle
Bestandteile in Bündeln zu festgesetzten Terminen erneut in den Wettbewerb gegeben werden, auch die Strecken
der Westfrankenbahn mit heute 1,2 Mio. km Betriebsleistung pro Jahr, einer vorgesehenen
Mehrung um 0,4 Mio. km im Jahr 2013 und einer dann wettbewerblichen Vergabe zum
Betriebsstart Dezember 2016.
Das Urteil des Bundesgerichtshofes im
vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vom Februar 2011 hat die
„Ausschreibungspflicht“ von langfristigen SPNV-Leistungen eindeutig bestätigt
und die Option von Direktvergaben geschlossen. Die Westfrankenbahn wird sich
daher für die Zeit ab 2016 in einem Wettbewerb als bestes Unternehmen
durchsetzen müssen.
Kreisrat Dr. Fahn bemerkte, der Kreistag habe den
Beginn ab 2018 gefordert. Jetzt sei man schon bei Ende 2016. Daher fragte er,
welche möglichen Gefahren und Probleme damit verbunden sein könnten.
Nahverkehrsbeauftragter Betz antwortete, der Termin
Dezember 2016 sei ursprünglich bereits vorgesehen gewesen.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass am 21.10.2011
ein Gespräch mit Herrn Hutterer und einem weiteren Mitarbeiter zu den
Investitionen stattfinden werde.
Die
Mitglieder des Kreisausschusses nahmen die Ausführungen zur Kenntnis.