Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Abfallwirtschaft im Landkreis Miltenberg, Beschlussfassung über den Müllabfuhrbetrieb bei winterlicher Witterung

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.10.2011   NU/003/2011 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing erklärte, man knüpfe an die Diskussion zu diesem Punkt in der letzten Sitzung vom 26.07.2011 an.

 

Regierungsamtsrat Röcklein erläuterte:

 

Auftragsgemäß habe man das Konzept den Landkreisgemeinden vorgestellt. Bei einer Besprechung mit der Vorstandschaft des Bayerischen Gemeindetages am 11.08.2011 sei den anwesenden Bürgermeistern das Konzept noch einmal erläutert und Fragen beantwortet worden. Ansonsten seien keine Stellungnahmen der Landkreisgemeinden hierzu eingegangen. Man stelle daher den Vorschlag noch einmal vor und bitte um Beschlussfassung:

 

Die Durchführung der öffentlichen Müllabfuhr im Landkreis Miltenberg wird ab dem Winter 2011/2012 auf der Grundlage des § 8 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Miltenberg nach folgenden Kriterien organisiert:

  1. Straßen und  Straßenabschnitte, die aufgrund winterlicher Straßenverhältnisse, nicht anfahrbar sind werden nicht mehr wiederholt angefahren.

      Die Entscheidung trifft der verantwortliche Fahrzeugführer.

  1. Betroffene Straßen und Straßenabschnitte, möglichst inklusive der betroffenen Hinterliegerstraßen, werden von der vom Landkreis mit der Müllabfuhr beauftragten Firma, z. Z. REMONDIS, Obernburg, im Tagesbericht aufgeführt.
  2. Am Abfuhrtag nicht geleerte Gefäße, bzw. nicht abgeholte Säcke, müssen die Kunden spätestens am nächsten Tag wieder zurückholen. Sie dürfen nicht länger auf Gehsteig oder Straße belassen werden.
  3. Die Abfuhr der nicht abgeholten Abfälle erfolgt am turnusgemäß nächsten Abfuhrtag für die jeweilige Abfallfraktion.

      Am jeweils ersten Abfuhrtag nach Wegfall der Behinderung der Müllabfuhr werden           Beistände der jeweiligen Abfallfraktion mit eingesammelt. Dabei soll Restmüll in         geeigneten Plastiksäcken bereitgestellt werden.

      Hierfür sind keine gebührenpflichtigen Restmüllsäcke des Landkreises erforderlich.

      Papier und Kartonagen sollen gebündelt bereitgestellt werden.

  1. Sonderregelung Bioabfälle:

      In den Zeiten in denen die öffentliche Müllabfuhr aufgrund winterlicher       Straßenverhältnisse nicht wie gewohnt durchgeführt werden kann, dürfen die betroffenen       Abfallerzeuger auch Biomüll in der Restmülltonne oder mit der Restmülltonne zur    Einsammlung bereitstellen, soweit die Kapazität der vorhandenen Biotonne nicht         ausreicht.

  1. Gewerbliche Anfallstellen, insbesondere Gaststätten werden auch bei winterlichen Straßenverhältnissen angefahren und entsorgt, da die Zufahrten zu diesen Objekten in der Regel geräumt und befahrbar sind.
  2. Der Landkreis wird sich dafür einsetzen, dass diese Regeln auch von der von den dualen Systemen in Deutschland mit der Einsammlung der gelben Wertstoffsäcke beauftragten Firma, z. Z. Fa. RESO, Michelstadt, angewendet werden.

 

Selbstverständlich werde man unsere Bürgerinnen und Bürger, unsere Kunden, über diese Neuregelung über alle zur Verfügung stehenden Medien informieren.

 

 

Kreisrätin Almritter meinte, sie könne sich an keinen früheren Winter erinnern, an dem der Müll nicht abgefahren worden sei. Außerdem habe man das Problem der Lagerung des Mülls. Sie werde hier nicht zustimmen.

 

Landrat Schwing erklärte, dieselbe Vorlage habe man bereits in der letzten Sitzung diskutiert und besprochen. Bei einem „normalen“ Winter gebe es ja keine Änderung und laut Satzung sei dies eigentlich bereits geregelt, wenn die Fahrzeuge auf Grund der Witterung nicht hinkommen, dann werde nicht abgefahren.

 

Regierungsamtsrat Röcklein ergänzte, es gehe hier wirklich darum, dass für die Müllfahrzeuge ein Durchkommen immer schwieriger werde, die Straßen seien zugeparkt, dazu kommen Schneehaufen, der Räum- und Streudienst sei auch nicht mehr wie vor zehn Jahren. Jedes Müllfahrzeug habe selbstverständlich Ketten dabei. Müsse man aber manche Stellen mehrfach anfahren, koste dies Zeit, daran wiederum seien längere Öffnungszeiten geknüpft und somit weitere Kosten für den Landkreis.

 

Kreisrätin Münzel meinte, die Sache mit den Säcken sorge bei den Bürgern für Verwirrung, und ob daher eine Ausgabe der Säcke bei den Gemeinden erfolge für diese Fälle.

 

Landrat Schwing erklärte, dann habe man natürlich bei den Gemeinden einen enormen Aufwand. Er schlug vor, es genauso zu versuchen wie der Landkreis Aschaffenburg und der Odenwaldkreis es tun. Warum sollte dies hier im Landkreis Miltenberg nicht funktionieren.

 

Kreisrat Dr. Steidl erklärte, in Extremsituationen im Winter sei es doch machbar, den Müll zum nächsten Abfuhrtermin bereitzustellen.

 

Kreisrat Maurer fügte hinzu, man solle diese Sache einen Winter testen und sich danach noch einmal mit den Erfahrungen beraten.

 

Landrat Schwing fügte hinzu, man werde nach diesem Winter die Kommunen nach möglichen aufgetretenen Problemen abfragen.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich den

 

Beschluss:

 

Die Müllabfuhr im Landkreis Miltenberg wird ab dem Winter 2011/2012 entsprechend dem von der Landkreisverwaltung ausgearbeiteten und mit den Landkreisgemeinden und den Entsorgungsfirmen abgestimmten Vorschlag durchgeführt. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

 

 

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