Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Abfallwirtschaft im Landkreis Miltenberg, Beschlussfassung über den Müllabfuhrbetrieb bei winterlicher Witterung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.10.2011 NU/003/2011 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 11, Nein: 1 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing erklärte, man knüpfe an die
Diskussion zu diesem Punkt in der letzten Sitzung vom 26.07.2011 an.
Regierungsamtsrat Röcklein erläuterte:
Auftragsgemäß habe man das Konzept den
Landkreisgemeinden vorgestellt. Bei einer Besprechung mit der Vorstandschaft
des Bayerischen Gemeindetages am 11.08.2011 sei den anwesenden Bürgermeistern
das Konzept noch einmal erläutert und Fragen beantwortet worden. Ansonsten
seien keine Stellungnahmen der Landkreisgemeinden hierzu eingegangen. Man
stelle daher den Vorschlag noch einmal vor und bitte um Beschlussfassung:
Die Durchführung der öffentlichen Müllabfuhr im
Landkreis Miltenberg wird ab dem Winter 2011/2012 auf der Grundlage des § 8 der
Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Miltenberg nach folgenden Kriterien
organisiert:
- Straßen und
Straßenabschnitte, die aufgrund winterlicher Straßenverhältnisse,
nicht anfahrbar sind werden nicht mehr wiederholt angefahren.
Die Entscheidung trifft der verantwortliche Fahrzeugführer.
- Betroffene Straßen und Straßenabschnitte, möglichst inklusive der
betroffenen Hinterliegerstraßen, werden von der vom Landkreis mit der Müllabfuhr
beauftragten Firma, z. Z. REMONDIS, Obernburg, im Tagesbericht aufgeführt.
- Am Abfuhrtag nicht geleerte Gefäße, bzw. nicht abgeholte Säcke,
müssen die Kunden spätestens am nächsten Tag wieder zurückholen. Sie
dürfen nicht länger auf Gehsteig oder Straße belassen werden.
- Die Abfuhr der nicht abgeholten Abfälle erfolgt am turnusgemäß
nächsten Abfuhrtag für die jeweilige Abfallfraktion.
Am jeweils ersten Abfuhrtag nach Wegfall der Behinderung der
Müllabfuhr werden Beistände der
jeweiligen Abfallfraktion mit eingesammelt. Dabei soll Restmüll in geeigneten Plastiksäcken bereitgestellt
werden.
Hierfür sind keine gebührenpflichtigen Restmüllsäcke des
Landkreises erforderlich.
Papier und Kartonagen sollen gebündelt bereitgestellt werden.
- Sonderregelung Bioabfälle:
In den Zeiten in denen die öffentliche Müllabfuhr aufgrund
winterlicher Straßenverhältnisse
nicht wie gewohnt durchgeführt werden kann, dürfen die betroffenen Abfallerzeuger auch Biomüll in der
Restmülltonne oder mit der Restmülltonne zur Einsammlung
bereitstellen, soweit die Kapazität der vorhandenen Biotonne nicht ausreicht.
- Gewerbliche Anfallstellen, insbesondere Gaststätten werden auch bei
winterlichen Straßenverhältnissen angefahren und entsorgt, da die
Zufahrten zu diesen Objekten in der Regel geräumt und befahrbar sind.
- Der Landkreis wird sich dafür einsetzen, dass diese Regeln auch von
der von den dualen Systemen in Deutschland mit der Einsammlung der gelben
Wertstoffsäcke beauftragten Firma, z. Z. Fa. RESO, Michelstadt, angewendet
werden.
Selbstverständlich werde man unsere Bürgerinnen und
Bürger, unsere Kunden, über diese Neuregelung über alle zur Verfügung stehenden
Medien informieren.
Kreisrätin Almritter meinte, sie könne sich an keinen
früheren Winter erinnern, an dem der Müll nicht abgefahren worden sei. Außerdem
habe man das Problem der Lagerung des Mülls. Sie werde hier nicht zustimmen.
Landrat Schwing erklärte, dieselbe Vorlage habe man
bereits in der letzten Sitzung diskutiert und besprochen. Bei einem „normalen“
Winter gebe es ja keine Änderung und laut Satzung sei dies eigentlich bereits
geregelt, wenn die Fahrzeuge auf Grund der Witterung nicht hinkommen, dann
werde nicht abgefahren.
Regierungsamtsrat Röcklein ergänzte, es gehe hier
wirklich darum, dass für die Müllfahrzeuge ein Durchkommen immer schwieriger
werde, die Straßen seien zugeparkt, dazu kommen Schneehaufen, der Räum- und
Streudienst sei auch nicht mehr wie vor zehn Jahren. Jedes Müllfahrzeug habe selbstverständlich
Ketten dabei. Müsse man aber manche Stellen mehrfach anfahren, koste dies Zeit,
daran wiederum seien längere Öffnungszeiten geknüpft und somit weitere Kosten
für den Landkreis.
Kreisrätin Münzel meinte, die Sache mit den Säcken
sorge bei den Bürgern für Verwirrung, und ob daher eine Ausgabe der Säcke bei
den Gemeinden erfolge für diese Fälle.
Landrat Schwing erklärte, dann habe man natürlich bei
den Gemeinden einen enormen Aufwand. Er schlug vor, es genauso zu versuchen wie
der Landkreis Aschaffenburg und der Odenwaldkreis es tun. Warum sollte dies
hier im Landkreis Miltenberg nicht funktionieren.
Kreisrat Dr. Steidl erklärte, in Extremsituationen im
Winter sei es doch machbar, den Müll zum nächsten Abfuhrtermin bereitzustellen.
Kreisrat Maurer fügte hinzu, man solle diese Sache
einen Winter testen und sich danach noch einmal mit den Erfahrungen beraten.
Landrat Schwing fügte hinzu, man werde nach diesem
Winter die Kommunen nach möglichen aufgetretenen Problemen abfragen.
Der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste bei einer Gegenstimme
mehrheitlich den
Beschluss:
Die Müllabfuhr im Landkreis Miltenberg wird ab dem
Winter 2011/2012 entsprechend dem von der Landkreisverwaltung ausgearbeiteten
und mit den Landkreisgemeinden und den Entsorgungsfirmen abgestimmten Vorschlag
durchgeführt. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.