Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Neukalkulation der Abfallgebühren 2011 (Herr Buchbinder, Schmidt/Bechtle GmbH)

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.10.2011   NU/003/2011 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing erläuterte, die hohen Papiererlöse der letzten Jahre, die günstige Entwicklung des Verbrennungspreises beim Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt sowie bei der Bioabfallentsorgung und der Wegfall einiger Abschreibungen erlauben, über eine Neukalkulation der Abfallgebühren im Landkreis zu diskutieren.

Man habe dazu Herrn Buchbinder vom Büro Schmidt/Bechtle aus Herdecke zur Unterstützung gerufen und er werde die ersten gemeinsamen Überlegungen zu diesem Projekt vorstellen.

 

Herr Buchbinder, Büro Schmidt/Bechtle GmbH, erläuterte anhand der anliegenden Präsentation die Neukalkulation der Abfallgebühren 2011.

 

Regierungsamtsrat Röcklein erläuterte zu den Gebühren der Selbstanlieferer, man habe hier keine Änderung für die Gebühren der mineralischen Abfälle vor, hier passe alles. Aber bei den Gebühren für brennbare Abfälle müsse man anpassen.

Zur Entwicklung der Wertstofferlöse erklärte er, vor rund zwei Jahren habe man einen Preis für Altpapier um 9,- €/t gehabt, inzwischen sei man bei 146,- €/t. Niemand habe vorhersehen können, dass die Papierpreise so in die Höhe schnellen und auch über lange Zeit relativ hoch bleiben würden. Allein durch den Vertragswechsel beim selben Unternehmer habe man 13% höhere Papierpreise.

Die dualen Systemen zahlen momentan an den Landkreis Miltenberg rund 250.000,- €. Hier dürfe man das Papier selbst vermarkten und habe diese Erlöse noch zusätzlich.

 

Landrat Schwing ergänzte, die Müllverbrennungsanlage in Schweinfurt sei die preiswerteste in Bayern.

 

Kreisrat Dr. Fahn hinterfragte den größten Posten für die Gebührensenkung und ob der Bioabfall ebenfalls gesenkt werde. Weiterhin fragte er, in welcher Größenordnung sich dies auf den einzelnen Verbraucher auswirken werde.

 

 

Herr Buchbinder antwortete, bei der Gebührenkalkulation bleibe das Gebührensystem vom Grundsatz her bestehen. Man wolle keine Anreize zum Behältertausch geben. Die Größenordnung liege bei 15%.

Im Betrieb gebe es einen strukturellen Überschuss, zum Einen durch den Gebührenrückgang beim Restmüll, durch weggefallene Ausgaben, erzielte Überschüsse, zum Anderen aber auch durch die Papierpreise. Hinzu komme die Kompostierungsanlage, die im IV. Quartal 2012 greife.

 

Landrat Schwing ergänzte, man übernehme die Anlage dann zum Ende der Laufzeit, müsse aber nicht mehr zahlen.

 

Kreisrätin Münzel hinterfragte eine mögliche Biogasanlage.

 

Regierungsamtsrat Röcklein entgegnete, man habe dies bereits prüfen lassen, ein Umbau des Kompostwerks sei zu vernünftigen Kosten nicht möglich. Man habe den Vertrag mit der Fa. Herhof daher modifiziert, denn der Vertrag sei auf 25 Jahre abgeschlossen.

 

Kreisrätin Almritter sei immer noch auf der Suche nach einem gerechten Müllsystem. Sie schlug vor, das Banderolensystem (wie im Main-Tauber-Kreis praktiziert) ins Auge zu fassen. Die Basis allen politischen Handelns sollte die Müllvermeidung oder –reduzierung sein. Daher bat sie um eine Kalkulation dieses Systems als Alternative.

 

Landrat Schwing erklärte, man habe sich bewusst gegen strukturelle Änderungen entschieden, denn diese benötigen Zeit und man müsse alles komplett neu kalkulieren. Dies sei nicht zu schaffen. Eigentlich sei erst im Jahre 2012 eine Änderung der Müllgebühren geplant gewesen. Aber nach der positiven Entwicklung wolle man dies an die Bürgerinnen und Bürger zurückgeben. Beim nächsten Mal könne man konkreter diskutieren, aber dann müsse man auch andere Systeme berücksichtigen. Aber eine solche Einführung benötige mindestens ein Jahr oder länger. Er wolle aber möglichst schnell den Bürgerinnen und Bürgern die Kostenreduzierung zugute kommen lassen.

 

Kreisrätin Almritter sagte, sie habe dies schon einmal beantragt. Damals sei ihr gesagt worden, sie solle dies im Jahr 2012 bei der Neukalkulation vorbringen. Nun werde diese Neukalkulation vorgezogen und sie werde wieder vertröstet. Sie frage daher, wann sie nun den Antrag stellen könne.

 

Landrat Schwing erklärte, sie können einen Antrag jederzeit stellen. Der Ausschluss und dann der Kreistag müssten mehrheitlich beschließen. Er halte eine kapitale Umstellung aus dem hohlen Bauch heraus für fatal, und dies sei auch nicht ohne Weiteres möglich. Er wies Kreisrätin Almritter darauf hin, dass sie die Mehrheit für solch eine Entscheidung benötige. Aber auch, dass der Vorschlag mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt worden sei.

 

Kreisrätin Almritter beantragte, die Kalkulation des Banderolensystems mit aufzunehmen.

 

Kreisrat Klimmer fragte, welches Risikopolster man für die Zukunft eingestellt habe und woher Herr Buchbinder die Auffassung habe, dass die Wertstoffpreise nicht so hoch bleiben würden.

 

Herr Buchbinder erklärte, langfristig müsse man davon ausgehen, dass Rohstoffe einen höheren Wert bekommen, aber die Frage sei, ob dies dann auch dort ankomme, wo die Werte erfasst werden. Je interessanter das Produkt, desto mehr Unternehmer. Daher sei es zweckmäßig, hier geringere Werte anzusetzen.

Weiterhin müsse man sehen, dass Altpapier nicht überall in Europa in den Mengen gesammelt werde wie in Deutschland.

Momentan habe man einen Preis so hoch wie noch nie. Diesen für die nächsten vier Jahre fortzuschreiben wäre schlichtweg mutig.

Man habe eine allgemeine Kostensteigerung von 2% pro Jahr angesetzt sowie einen allgemeinen Wagnis- und Risikoaufschlag von 3%.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärte, er unterstütze grundsätzlich das Anliegen von Kreisrätin Almritter. Er bezweifele allerdings, ob es Sinne mache, dies nun übers Knie zu brechen. Grundsätzlich unterstütze er auch, dass das Verwiegesystem ebenfalls berücksichtigt werde. Vielleicht sei in Zukunft eine Art Anhörung sinnvoll, um solche Systeme und Themen vorab zu besprechen und zur Diskussion zu stellen. Er erwähnte einen vergangenen Antrag seiner Fraktion zum Thema Benchmarking. Die Gebührensenkung halte er insgesamt für positiv.

 

Landrat Schwing machte klar, man müsse die ganze Bandbreite ins Blickfeld nehmen. Außerdem sei man an die Vereinbarungen mit dem GKS Schweinfurt gebunden.

 

Kreisrat Reinhard äußerte, jedes Jahr diskutiere man diese Themen. Man solle das funktionierende System stehen lassen, für solche Ideen erhalte man sowieso keine Mehrheiten. Diese Zeit müsse man sich nicht nehmen.

 

Kreisrätin Almritter machte klar, sie wolle nicht das ganze System umstellen. Sie wolle einfach nur eine Kalkulation des Banderolensystems. Der Main-Tauber-Kreis habe nachweislich die geringste Müllmenge. Man müsse die Menschen anhalten, besser zu sortieren, um den Müll zu reduzieren. Und den Antrag habe es bereits gegeben.

 

Kreisrätin Münzel fragte, ob sie es richtig verstanden habe, dass man kein großes Interesse daran habe, auf Grund der Vereinbarungen mit Schweinfurt die Restmüllmengen zu senken.

 

Regierungsamtsrat Röcklein klärte auf, es gebe keine vertraglich vereinbarte Menge mit dem GKS Schweinfurt. Aber vor einer strukturellen Änderung des Systems sei man verpflichtet, alle Partner zu kontaktieren. Bei der Einführung des Verwiegesystems in Schweinfurt Land habe sich im Nachhinein herausgestellt, dass das Müllheizkraftwerk im selben Umfang wie vorher genutzt werde, allerdings mit halbem Gewicht. Damit sei der Heizwert gestiegen und das Gewicht gesunken. Bereits in 1997 habe man sich mit der Verwiegung beschäftigt. Problem hierbei sei, man könne den Leuten keine Wertstoffhöfe anbieten, wo diese Stoffe abgeliefert werden können, die dann nicht mehr in die Tonne kommen.

Zur geplanten Änderung der Fälligkeitstermin erklärte er, vier Fälligkeitstermine bedeuten einen hohen Verwaltungsaufwand. Diesen erhoffe man mit einer Reduzierung auf zwei Termine im Jahr zu senken, bzw. zumindest auf dem heutigen Niveau zu halten.

Man wolle  nicht verschweigen, dass in den letzten Jahren auch die Zahlungsmoral der Kunden der Müllabfuhr des Landkreises nachgelassen habe. Mahnungen, Beitreibungen und Kontopfändungen gehören inzwischen zum Alltagsgeschäft und verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand.

 

Landrat Schwing erklärte, dies müsse die Masse der Gebührenzahler interessieren, denn die, die rechtzeitig zahlen ohne Mahnungen, zahlt jeder über seine Müllgebühren sonst mit. Gebührenschuldner sei noch dazu nicht der Mieter, sondern der Hauseigentümer bzw. der Vermieter.

 

Kreisrätin Münzel wandte ein, nicht jeder wohne auf Miete. Hier fordere man eine Menge Geld auf einmal von einem Hauseigentümer, was für einen Normalverdiener schon problematisch sein könnte. Sie sei hier nicht begeistert. Das Problem, dass man Geld nachlaufen müsse, werde man immer haben.

 

Kreisrat Maurer sagte, den Vorteil müsse man schließlich den Bürgern erklären. Der Aufwand sei ihm klar.

 

Landrat Schwing machte klar, man handele hier ausschließlich im Interesse der Gebührenzahler. Er sei in diesem Punkt offen, aber im Nachhinein solle sich niemand über zu hohe Kosten oder Personalaufwand beschweren.

Auf Grund der bisherigen Meldungen schlug er also vor, den Satz zur Änderungen der Fälligkeitstermine aus dem Beschlussvorschlag zu streichen.

 

Landrat Schwing bat um Einverständnis, zuerst über den Antrag der Verwaltung abzustimmen. Bei mehrheitlicher Abstimmung habe sich der der Antrag von Kreisrätin Almritter gemäß der Geschäftsordnung dann erledigt.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste sodann bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich folgenden

 

Beschluss:

 

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt mit Unterstützung des Büros Schmidt/Bechtle eine Neukalkulation der Abfallgebühren durchzuführen und zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Natur und Umweltfragen die Detailkalkulation und den Entwurf zur Änderung der Abfallgebührensatzung vorzulegen.

 

Für die Kalkulation sollen folgende Eckpunkte gelten:

Kalkulationszeitraum vier Jahre;

Reduzierung der Gebühren Restmüllbehälter um ca. 1.725.000 €/Jahr;

Reduzierung der Gebühren Geschäftsmüll um ca. 276.000 €/Jahr;

Reduzierung der Gebühren Selbstanlieferer (brennbare Abfälle einschl. Altholz) um ca. 276.000 €/Jahr.

Die Gebühren für mineralische Abfälle bleiben unverändert.

 

 

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