Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Neukalkulation der Abfallgebühren 2011 (Herr Buchbinder, Schmidt/Bechtle GmbH)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.10.2011 NU/003/2011 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 10, Nein: 2 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing erläuterte, die hohen Papiererlöse der
letzten Jahre, die günstige Entwicklung des Verbrennungspreises beim
Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt sowie bei der Bioabfallentsorgung und der
Wegfall einiger Abschreibungen erlauben, über eine Neukalkulation der
Abfallgebühren im Landkreis zu diskutieren.
Man habe dazu Herrn Buchbinder vom Büro
Schmidt/Bechtle aus Herdecke zur Unterstützung gerufen und er werde die ersten
gemeinsamen Überlegungen zu diesem Projekt vorstellen.
Herr Buchbinder, Büro Schmidt/Bechtle GmbH, erläuterte
anhand der anliegenden Präsentation die Neukalkulation der Abfallgebühren 2011.
Regierungsamtsrat Röcklein erläuterte zu den
Gebühren der Selbstanlieferer, man habe hier keine Änderung für die Gebühren
der mineralischen Abfälle vor, hier passe alles. Aber bei den Gebühren für
brennbare Abfälle müsse man anpassen.
Zur Entwicklung der Wertstofferlöse erklärte er,
vor rund zwei Jahren habe man einen Preis für Altpapier um 9,- €/t gehabt,
inzwischen sei man bei 146,- €/t. Niemand habe vorhersehen können, dass die
Papierpreise so in die Höhe schnellen und auch über lange Zeit relativ hoch
bleiben würden. Allein durch den Vertragswechsel beim selben Unternehmer habe
man 13% höhere Papierpreise.
Die dualen Systemen zahlen momentan an den Landkreis
Miltenberg rund 250.000,- €. Hier dürfe man das Papier selbst vermarkten und
habe diese Erlöse noch zusätzlich.
Landrat Schwing ergänzte, die
Müllverbrennungsanlage in Schweinfurt sei die preiswerteste in Bayern.
Kreisrat Dr. Fahn hinterfragte den größten Posten
für die Gebührensenkung und ob der Bioabfall ebenfalls gesenkt werde. Weiterhin
fragte er, in welcher Größenordnung sich dies auf den einzelnen Verbraucher
auswirken werde.
Herr Buchbinder antwortete, bei der
Gebührenkalkulation bleibe das Gebührensystem vom Grundsatz her bestehen. Man
wolle keine Anreize zum Behältertausch geben. Die Größenordnung liege bei 15%.
Im Betrieb gebe es einen strukturellen Überschuss,
zum Einen durch den Gebührenrückgang beim Restmüll, durch weggefallene
Ausgaben, erzielte Überschüsse, zum Anderen aber auch durch die Papierpreise. Hinzu
komme die Kompostierungsanlage, die im IV. Quartal 2012 greife.
Landrat Schwing ergänzte, man übernehme die Anlage
dann zum Ende der Laufzeit, müsse aber nicht mehr zahlen.
Kreisrätin Münzel hinterfragte eine mögliche
Biogasanlage.
Regierungsamtsrat Röcklein entgegnete, man habe
dies bereits prüfen lassen, ein Umbau des Kompostwerks sei zu vernünftigen
Kosten nicht möglich. Man habe den Vertrag mit der Fa. Herhof daher
modifiziert, denn der Vertrag sei auf 25 Jahre abgeschlossen.
Kreisrätin Almritter sei immer noch auf der Suche
nach einem gerechten Müllsystem. Sie schlug vor, das Banderolensystem (wie im
Main-Tauber-Kreis praktiziert) ins Auge zu fassen. Die Basis allen politischen
Handelns sollte die Müllvermeidung oder –reduzierung sein. Daher bat sie um
eine Kalkulation dieses Systems als Alternative.
Landrat Schwing erklärte, man habe sich bewusst
gegen strukturelle Änderungen entschieden, denn diese benötigen Zeit und man
müsse alles komplett neu kalkulieren. Dies sei nicht zu schaffen. Eigentlich
sei erst im Jahre 2012 eine Änderung der Müllgebühren geplant gewesen. Aber
nach der positiven Entwicklung wolle man dies an die Bürgerinnen und Bürger
zurückgeben. Beim nächsten Mal könne man konkreter diskutieren, aber dann müsse
man auch andere Systeme berücksichtigen. Aber eine solche Einführung benötige
mindestens ein Jahr oder länger. Er wolle aber möglichst schnell den
Bürgerinnen und Bürgern die Kostenreduzierung zugute kommen lassen.
Kreisrätin Almritter sagte, sie habe dies schon
einmal beantragt. Damals sei ihr gesagt worden, sie solle dies im Jahr 2012 bei
der Neukalkulation vorbringen. Nun werde diese Neukalkulation vorgezogen und
sie werde wieder vertröstet. Sie frage daher, wann sie nun den Antrag stellen
könne.
Landrat Schwing erklärte, sie können einen Antrag jederzeit
stellen. Der Ausschluss und dann der Kreistag müssten mehrheitlich beschließen.
Er halte eine kapitale Umstellung aus dem hohlen Bauch heraus für fatal, und
dies sei auch nicht ohne Weiteres möglich. Er wies Kreisrätin Almritter darauf
hin, dass sie die Mehrheit für solch eine Entscheidung benötige. Aber auch,
dass der Vorschlag mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt worden sei.
Kreisrätin Almritter beantragte, die Kalkulation
des Banderolensystems mit aufzunehmen.
Kreisrat Klimmer fragte, welches Risikopolster man
für die Zukunft eingestellt habe und woher Herr Buchbinder die Auffassung habe,
dass die Wertstoffpreise nicht so hoch bleiben würden.
Herr Buchbinder erklärte, langfristig müsse man
davon ausgehen, dass Rohstoffe einen höheren Wert bekommen, aber die Frage sei,
ob dies dann auch dort ankomme, wo die Werte erfasst werden. Je interessanter
das Produkt, desto mehr Unternehmer. Daher sei es zweckmäßig, hier geringere
Werte anzusetzen.
Weiterhin müsse man sehen, dass Altpapier nicht
überall in Europa in den Mengen gesammelt werde wie in Deutschland.
Momentan habe man einen Preis so hoch wie noch nie.
Diesen für die nächsten vier Jahre fortzuschreiben wäre schlichtweg mutig.
Man habe eine allgemeine Kostensteigerung von 2%
pro Jahr angesetzt sowie einen allgemeinen Wagnis- und Risikoaufschlag von 3%.
Kreisrat Dr. Fahn erklärte, er unterstütze
grundsätzlich das Anliegen von Kreisrätin Almritter. Er bezweifele allerdings,
ob es Sinne mache, dies nun übers Knie zu brechen. Grundsätzlich unterstütze er
auch, dass das Verwiegesystem ebenfalls berücksichtigt werde. Vielleicht sei in
Zukunft eine Art Anhörung sinnvoll, um solche Systeme und Themen vorab zu
besprechen und zur Diskussion zu stellen. Er erwähnte einen vergangenen Antrag
seiner Fraktion zum Thema Benchmarking. Die Gebührensenkung halte er insgesamt
für positiv.
Landrat Schwing machte klar, man müsse die ganze
Bandbreite ins Blickfeld nehmen. Außerdem sei man an die Vereinbarungen mit dem
GKS Schweinfurt gebunden.
Kreisrat Reinhard äußerte, jedes Jahr diskutiere
man diese Themen. Man solle das funktionierende System stehen lassen, für
solche Ideen erhalte man sowieso keine Mehrheiten. Diese Zeit müsse man sich
nicht nehmen.
Kreisrätin Almritter machte klar, sie wolle nicht
das ganze System umstellen. Sie wolle einfach nur eine Kalkulation des
Banderolensystems. Der Main-Tauber-Kreis habe nachweislich die geringste
Müllmenge. Man müsse die Menschen anhalten, besser zu sortieren, um den Müll zu
reduzieren. Und den Antrag habe es bereits gegeben.
Kreisrätin Münzel fragte, ob sie es richtig
verstanden habe, dass man kein großes Interesse daran habe, auf Grund der
Vereinbarungen mit Schweinfurt die Restmüllmengen zu senken.
Regierungsamtsrat Röcklein klärte auf, es gebe
keine vertraglich vereinbarte Menge mit dem GKS Schweinfurt. Aber vor einer
strukturellen Änderung des Systems sei man verpflichtet, alle Partner zu
kontaktieren. Bei der Einführung des Verwiegesystems in Schweinfurt Land habe
sich im Nachhinein herausgestellt, dass das Müllheizkraftwerk im selben Umfang
wie vorher genutzt werde, allerdings mit halbem Gewicht. Damit sei der Heizwert
gestiegen und das Gewicht gesunken. Bereits in 1997 habe man sich mit der
Verwiegung beschäftigt. Problem hierbei sei, man könne den Leuten keine
Wertstoffhöfe anbieten, wo diese Stoffe abgeliefert werden können, die dann
nicht mehr in die Tonne kommen.
Zur geplanten Änderung der Fälligkeitstermin
erklärte er, vier Fälligkeitstermine bedeuten einen hohen Verwaltungsaufwand.
Diesen erhoffe man mit einer Reduzierung auf zwei Termine im Jahr zu senken,
bzw. zumindest auf dem heutigen Niveau zu halten.
Man wolle nicht verschweigen, dass in den letzten Jahren
auch die Zahlungsmoral der Kunden der Müllabfuhr des Landkreises nachgelassen
habe. Mahnungen, Beitreibungen und Kontopfändungen gehören inzwischen zum
Alltagsgeschäft und verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand.
Landrat Schwing erklärte, dies müsse die Masse der
Gebührenzahler interessieren, denn die, die rechtzeitig zahlen ohne Mahnungen,
zahlt jeder über seine Müllgebühren sonst mit. Gebührenschuldner sei noch dazu
nicht der Mieter, sondern der Hauseigentümer bzw. der Vermieter.
Kreisrätin Münzel wandte ein, nicht jeder wohne auf
Miete. Hier fordere man eine Menge Geld auf einmal von einem Hauseigentümer,
was für einen Normalverdiener schon problematisch sein könnte. Sie sei hier
nicht begeistert. Das Problem, dass man Geld nachlaufen müsse, werde man immer
haben.
Kreisrat Maurer sagte, den Vorteil müsse man
schließlich den Bürgern erklären. Der Aufwand sei ihm klar.
Landrat Schwing machte klar, man handele hier ausschließlich
im Interesse der Gebührenzahler. Er sei in diesem Punkt offen, aber im
Nachhinein solle sich niemand über zu hohe Kosten oder Personalaufwand
beschweren.
Auf Grund der bisherigen Meldungen schlug er also vor,
den Satz zur Änderungen der Fälligkeitstermine aus dem Beschlussvorschlag zu
streichen.
Landrat Schwing bat um Einverständnis, zuerst über den
Antrag der Verwaltung abzustimmen. Bei mehrheitlicher Abstimmung habe sich der
der Antrag von Kreisrätin Almritter gemäß der Geschäftsordnung dann erledigt.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste sodann
bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich folgenden
Beschluss:
Die Landkreisverwaltung wird beauftragt mit
Unterstützung des Büros Schmidt/Bechtle eine Neukalkulation der Abfallgebühren
durchzuführen und zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Natur und Umweltfragen
die Detailkalkulation und den Entwurf zur Änderung der Abfallgebührensatzung
vorzulegen.
Für die Kalkulation sollen folgende Eckpunkte gelten:
Kalkulationszeitraum vier Jahre;
Reduzierung der Gebühren Restmüllbehälter um ca.
1.725.000 €/Jahr;
Reduzierung der Gebühren Geschäftsmüll um ca. 276.000
€/Jahr;
Reduzierung der Gebühren Selbstanlieferer (brennbare
Abfälle einschl. Altholz) um ca. 276.000 €/Jahr.
Die Gebühren für mineralische Abfälle bleiben unverändert.