Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG), Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungssatzes für den Rüstwagen MIL - 230 des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.10.2011 KA/004/2011 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Oberregierungsrat Rosel erläuterte den Sachverhalt:
Die Landkreise haben als Pflichtaufgabe im eigenen
Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren
überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen
und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren (Art. 2 Bayerisches
Feuerwehrgesetz, BayFwG). Nach der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern zum BayFwG, VollzBekBayFwG,
zählen hierzu auch Rüstwägen.
Rüstwägen verfügen über eine umfangreiche
technische Beladung und dienen der Unterstützung bei der Bewältigung von
Einsätzen örtlicher Feuerwehren bei technischer Hilfeleistung. Ein Haupteinsatzgebiet
ist die Bergung verletzter, eingeschlossener Personen bei Verkehrsunfällen unterschiedlichster
Ausprägung (PKW, LKW, Zug, Schiff, …) und größere technische Hilfeleistungen.
Hierbei kommt regelmäßig der „Hilfeleistungssatz“ zum Einsatz, der aus einem
Hydraulikaggregat, einer Schere, einem Spreizer und verschiedenem Zubehör
besteht.
Mit Beschluss des Kreistags vom
Der bislang in Wörth am Main stationierte
Rüstwagen MIL – 230 soll in diesem Zuge nach Collenberg versetzt werden, der
bislang dort stationierte Rüstwagen MIL – 265 wird ausgesondert.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und
der damit verbundenen Unfallhäufigkeit auf der B 469 ist der Hilfeleistungssatz
des bislang noch in Wörth am Main stationierten Rüstwagens MIL – 230
überdurchschnittlich stark beansprucht worden, so dass hier eine
Ersatzbeschaffung notwendig ist.
Der Kreisausschuss fasste einstimmig den
Beschluss:
Der
Landkreis Miltenberg beschafft im Jahr 2011 für den Rüstwagen MIL – 230 einen
neuen Hilfeleistungssatz.