Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG), Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungssatzes für den Rüstwagen MIL - 230 des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.10.2011   KA/004/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Oberregierungsrat Rosel erläuterte den Sachverhalt:

 

Die Landkreise haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren (Art. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz, BayFwG). Nach der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum BayFwG, VollzBekBayFwG, zählen hierzu auch Rüstwägen.

 

Rüstwägen verfügen über eine umfangreiche technische Beladung und dienen der Unterstützung bei der Bewältigung von Einsätzen örtlicher Feuerwehren bei technischer Hilfeleistung. Ein Haupteinsatzgebiet ist die Bergung verletzter, eingeschlossener Personen bei Verkehrsunfällen unterschiedlichster Ausprägung (PKW, LKW, Zug, Schiff, …) und größere technische Hilfeleistungen. Hierbei kommt regelmäßig der „Hilfeleistungssatz“ zum Einsatz, der aus einem Hydraulikaggregat, einer Schere, einem Spreizer und verschiedenem Zubehör besteht.

 

Mit Beschluss des Kreistags vom 25.07.2011 wurde der Auftrag zur Beschaffung eines neuen Rüstwagens RW 2 erteilt. Dieser neue Rüstwagen soll nach seiner Auslieferung ca. Februar 2012 in Wörth am Main stationiert werden.

 

Der bislang in Wörth am Main stationierte Rüstwagen MIL – 230 soll in diesem Zuge nach Collenberg versetzt werden, der bislang dort stationierte Rüstwagen MIL – 265 wird ausgesondert.

 

Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Unfallhäufigkeit auf der B 469 ist der Hilfeleistungssatz des bislang noch in Wörth am Main stationierten Rüstwagens MIL – 230 überdurchschnittlich stark beansprucht worden, so dass hier eine Ersatzbeschaffung notwendig ist.

 

Der Kreisausschuss fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Landkreis Miltenberg beschafft im Jahr 2011 für den Rüstwagen MIL – 230 einen neuen Hilfeleistungssatz.

 

 

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