Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Staatliche Berufsschule Miltenberg, Antrag auf Förderung der Umbaumaßnahme und Neuausstattung des Fachbereichs Körperpflege/Friseure im Rahmen der Kompetenzzentrumsbildung der Berufsschulen in Bayern

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.07.2011   BA/005/2011 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Bretzigheimer und Herr Kolb (Ingenieurbüro Wolf) erläuterten anhand beiliegender Pläne den Sachverhalt:

 

Da seit einigen Jahren der dringende Sanierungsbedarf der Berufsschule Miltenberg von Kreistag und Bauausschuss grundsätzlich gesehen und mit Planungskostenansätzen in den Haushaltsjahren 2008 ff eingestellt wurden und das Planerteam u.a. Arch.-Büro Wolf bereits 2007 mit Voruntersuchungen wegen des dringenden Sanierungsbedarfes (Bauausschuss-Sitzung am 02.07.2007 Top 4) beauftragt wurde, erste Ergebnisse wurden am 24.09.2007 vorgestellt, liegt dem Landkreis Miltenberg ein Grobkonzept für die Gesamtliegenschaft Berufsschule Miltenberg, grundsätzlich einvernehmlich abgestimmt mit der Schulleitung, vor. Durch die Kompetenzzentrumsbildung an den berufsbildenden Schulen in Bayern ist der Bereich Körperpflege an die Berufsschule Miltenberg verlagert worden.

 

Das Ihnen heute vorzustellende Planungskonzept wurde hinsichtlich Bau und Ausstattung mit der Schule einvernehmlich erarbeitet und abgestimmt und wurde bereits am 07.07.2011 in einer ersten Vorbesprechung mit der Regierung Unterfranken im Hinblick auf schulaufsichtliche Zustimmung und grundsätzliche Förderfähigkeit im Rahmen eines FAG-Antrags positiv und zustimmend vorabgestimmt.

 

Die Maßnahme soll in zwei Bauabschnitten Januar 2012 bis September 2012 und September 2012 bis September 2013 durchgeführt werden. Diese Entzerrung vermindert die Störungen und Eingriffe in den laufenden Schulbetrieb und kommt der schwierigen Haushaltslage 2012 entgegen.

 

Bereits in der Besprechung bei der Regierung Unterfranken wurde erläutert, dass die jetzige Baumaßnahme als ein vorgezogener Baustein in das langfristige Gesamtkonzept Berufsschule Miltenberg eingepasst werden muss. Ziel ist es, mit diesem Gesamtkonzept ein modernes, den heutigen Ansprüchen genügenden berufsbildendes Zentrum in Miltenberg zu verankern. Der Bau sollte unter energetischen Gesichtspunkten kompakt ausgebildet sein, die notwendigen Außenanlagen zur Verfügung stellen, auf die Lärmbelastungen der angrenzenden Hauptverkehrsstraßen reagieren, den einzelnen Fachbereichen räumlich zugeordnete Einheiten ermöglichen, Schulleitung, Verwaltung und Lehrerschaft optimiertere Arbeits- und Besprechungsmöglichkeiten bieten und konsequent die lärmintensiven handwerklichen Ausbildungswerkstätten entkoppeln von den übrigen Unterrichts- und Arbeitsbereichen. Gleichzeitig sollten die gravierenden baulichen Mängel im Bereich der Statik, des Brandschutzes, der Bauwerksabdichtung und der mangelnden energetischen Bauausbildung inkl. Haustechnik behoben werden.

 

In der Besprechung mit der Regierung von Unterfranken wurde auf den entstehenden Leerstand sowie die dadurch möglichen Rückbaumaßnahmen aufgrund der Verlagerung von Bäckern, Hotelfachkräften und Gastonomen nach Aschaffenburg hingewiesen.

 

Es wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass die mit der Errichtung des Kompetenzzentrums erforderlichen Umbaumaßnahmen in dem Gesamtkonzept einer später folgenden Generalsanierung berücksichtigt sind, so dass möglichst keine verlorenen Kosten produziert werden.

Zur Verdeutlichung der Einbindung der Maßnahme in ein Gesamtkonzept soll ein aus konzeptionellen Skizzen bestehender Rahmenplan dem Förderantrag beigefügt werden.

 

Dem mit der Berufsschule abgestimmten Raumprogramm wurde von Seiten der Schulaufsicht und Regierung zugestimmt. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, die Zustimmung wird mit dem FAG-Antrag erteilt.

 

Da das Gebäude zurzeit nicht behindertengerecht erschlossen oder ausgestattet ist und dies im Rahmen der Inklusion von Schulleitung und Kreisbauamt sowie der Regierung als dringend erforderlich gesehen wird, ist die Verwirklichung eines barrierefreien Zuganges sowie einem neu einzubauenden Aufzug im zentralen Treppenhaus bereits im FAG-Antrag zum Kompetenzzentrum förderfähig und als ersten Schritt zu einem gesamtbarrierefreien Gebäude umsetzbar.

 

Ebenfalls abgestimmt wurden die Themen Brandschutz, Haustechnik und Ausstattung. Die Beteiligten waren sich einig, dass eine vollständige Ertüchtigung im Hinblick auf o.g. Themen nur Bestandteil einer künftigen Generalsanierung sein kann.

Die jetzt anstehenden baulichen Maßnahmen sollten jedoch bereits alle erforderlichen Ertüchtigungen für den geplanten Umbaubereich enthalten. Hierfür muss u.a. ein Brandschutzkonzept sowie ein Haustechnikkonzept für das Gesamtgebäude erstellt werden, in dem die laut FAG-Antrag vorgezogenen baulichen und haustechnischen Eingriffe dargestellt und beantragt werden können.

 

Ein prüffähiger Förderantrag soll zusammen mit einem Erläuterungsbericht und dem pädagogischen Konzept der Schule bis Ende Oktober 2011 der Regierung Unterfranken eingereicht werden. Eine vorzeitige Baufreigabe für 2012 wurde in Aussicht gestellt. Mit einem Bescheid und ersten Fördergeldern könne 2013 gerechnet werden.

 

Kostensituation:

 

Die auf Grundlage einer groben Kostenschätzung erforderlichen Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2012, 2013 und 2014 (erforderliche Restabwicklung) sind bereits mit der Kämmerei abgestimmt und gliedern sich wie folgt:

 

2012                                              1. Bauabschnitt         600.000 €

 

2013 (mit Restabwicklung 2014)  2. Bauabschnitt     1.700.000 €

 

Dazu kommen ca. 300.000,- € für Brandschutzmaßnahmen, deren Aufteilung auf die Haushaltsjahre noch nicht festgelegt werden konnte, sodass die Gesamtkosten bei ca. 2,6 Mio. € brutto inkl. NK liegen, nach heutiger Schätzung.

Das dem geplanten Antrag zu Grunde liegende Planungskonzept wird Ihnen nun vom Büro Wolf erläutert. Die anderen Fachplaner Büro Schließmann Haustechnik, Aschaffenburg, Büro Hußenöder und Merz, Würzburg, Statik sowie Arne Kruft als Energieberater erarbeiten für den Antrag ihre jeweiligen Planungsbereiche. Das Kreisbauamt bittet Sie, die Arbeit dieser Planerrunde in den Sommerferien zur FAG-Beantragung zu beauftragen. Der endgültige FAG-Antrag wird in der Sitzung am 19.10.2011 vorgestellt.

 

 

Kreisbaumeisterin Schulz machte noch deutlich, dass es sich hier nicht um eine Generalsanierung handele. Es sei ein wirtschaftliches Konzept rein auf das Kompetenzzentrum für den Bereich Körperpflege/Friseure bezogen.

 

Landrat Schwing fügte hinzu, auch die Ausstattung werde gefördert. Ohne Kompetenzzentrum gebe es keine so umfangreiche Förderung.

 

Kreisrat Oettinger fragte den Kreiskämmerer, ob diese Maßnahme in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten sei und ob diese Kosten mit anderen Bauausgaben kompensiert werden.

 

Kreiskämmerer Straub erklärte, die Maßnahme sei in der mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten. Dies sei zum  Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung noch nicht möglich gewesen. Eine Vorabmeldung bei der Regierung sei mit ca. 1,5 Mio. € erfolgt. Bei der Regierung werde 2011 ein FAG-Antrag für 2012/2013 gestellt. Es habe ein Gespräch mit der Regierung stattgefunden, bei dem deutlich geworden sei, dass man hier eine Maßnahme errichten müsse, die später dem ganzen Konzept standhalte. Da man auch hier Zuschüsse erhalte, wäre es unklug, die Maßnahme nur mit dem Kompetenzzentrum durchzuführen. Eine Kompensierung in den nächsten Jahren werde man hier weniger vorbringen können. Aber man stehe in der Verpflichtung, das Kompetenzzentrum zu errichten.

 

Landrat Schwing fügte hinzu, man habe keine große Wahl. 2,6 Mio. Euro, verteilt auf drei Jahre, müssten zu schultern sein. Er gehe davon aus, dass 2012 am schwierigsten werde, aber dies sei eine einmalige Chance und man verliere sonst Zuschüsse. Eine Generalsanierung sei jetzt utopisch.

 

Kreisrat Schmedding wies darauf hin, man müsse sich auf die Fachleute verlassen und darauf vertrauen, dass Rechnungsprüfungsausschuss und Architekten die Funktionalität geprüft haben.

 

Landrat Schwing erklärte, die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit sei auch von der Regierung geprüft, die dies auch sehr begrüße.

 

Auf Frage von Kreisrat Dr. Linduschka nach der Höhe des Zuschussanteiles erläuterte Kreiskämmerer Straub, dass man dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wisse. Die zuschussfähigen Kosten werden erst im FAG-Antrag festgelegt. Weiterhin erfolge die erste Förderung in Höhe von 20.000 € erst im Jahr 2013. Die letzte Förderung erfolge dann im Jahr 2018. Der Landkreis müsse vorfinanzieren.

 

Kreisrat Lieb bemerkte, die Notwendigkeit sei klar, aber aufgrund der alljährlichen Diskussionen bei den Haushaltsberatungen bitte er um einen Empfehlungsbeschluss für den Kreistag.

 

Landrat Schwing erklärte, mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag beschließe man nicht die Baumaßnahme, sondern die Stellung des Förderantrages. Nach Bescheid der Regierung komme man zurück in den Bauausschuss und dann erfolge ein Empfehlungsbeschluss für den Kreistag.

 

 

Der Bauausschuss fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme folgenden

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Stellung des Förderantrages ‚Umbaumaßnahme und Neuausstattung des Fachbereichs Körperpflege/Friseure im Rahmen der Kompetenzzentrumsbildung der Berufsschulen in Bayern’ mit der vorgestellten Planerrunde zu.

 

 

 

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