Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Müllabfuhrbetrieb bei winterlicher Witterung (H. Jäger, REMONDIS und H. Röcklein)

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.07.2011   NU/002/2011 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Herzog und Herrn Homolka von REMONDIS.

 

Herr Herzog stellte sich als verantwortlicher Betriebsleiter der Betriebsstätte Büdingen vor, der die Betriebsstätte Obernburg zugeordnet ist. Herr Homolka sei der Verantwortliche in Obernburg.

 

Regierungsamtsrat Röcklein erläuterte den Sachverhalt:

 

Nach den letzten beiden harten Wintern mit vielen Problemen bei der Müllabfuhr wollen wir Ihnen heute berichten und eine Anpassung unserer öffentlichen Müllabfuhr an die sich offensichtlich wandelnden Bedingungen vorstellen und vorschlagen:

 

In unserem Vertrag mit der Fa. REMONDIS haben wir festgeschrieben, dass bei Behinderungen der Müllabfuhr, REMONDIS diese Abfuhr unverzüglich nachzuholen hat. Eine Einstellung der Müllabfuhr bei extremen Witterungsverhältnissen darf nur im Einvernehmen mit dem Landkreis erfolgen.

 

Diese Regelungen führen dazu, dass REMONDIS nicht anfahrbare Straßen wiederholt anfährt und dies in den meisten Fällen erfolglos. Dabei entsteht ein Zeitaufwand der sich auf die gesamte Tourenplanung auswirkt und die Probleme bei winterlichen Straßenverhältnissen noch weiter verschärft.

 

In der Folge kann REMONDIS die Abladezeiten nicht einhalten und wir müssen mit längeren Öffnungszeiten und erhöhten Personalkosten unsere Entsorgungsanlagen in Betrieb halten.

 

Die Probleme setzen sich teilweise bis zur Beladung der Restmülltransporte und der Altpapiertransporte fort, da die planmäßigen Mengen nur mit erheblichen Zeitverzögerungen auf unserer Müllumladestation ankommen.

 

Es entstehen Kosten bei REMONDIS, beim Landkreis und bei den Transportunternehmen.

 

Wir empfehlen daher eine Umstellung, wie sie bereits im Odenwaldkreis und im Landkreis Aschaffenburg seit Jahren eingeführt ist:

 

Die Durchführung der öffentlichen Müllabfuhr im Landkreis Miltenberg wird ab dem Winter 2011/2012 auf der Grundlage des § 8 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Miltenberg nach folgenden Kriterien organisiert:

 

  1. Straßen und  Straßenabschnitte die aufgrund winterlicher Straßenverhältnisse nicht anfahrbar sind werden nicht mehr wiederholt angefahren.
    Die Entscheidung trifft der verantwortliche Fahrzeugführer.
  2. Betroffene Straßen und Straßenabschnitte, möglichst inklusive der betroffenen Hinterliegerstraßen, werden von der vom Landkreis mit der Müllabfuhr beauftragten Firma, z.Z. REMONDIS, Obernburg, im Tagesbericht aufgeführt.
  3. Am Abfuhrtag nicht geleerte Gefäße, bzw. nicht abgeholte Säcke, müssen die Kunden spätestens am nächsten Tag wieder zurückholen. Sie dürfen nicht länger auf Gehsteig oder Straße belassen werden.
  4. Die Abfuhr der nicht abgeholten Abfälle erfolgt am turnusgemäß nächsten Abfuhrtag für die jeweilige Abfallfraktion.
    Am jeweils ersten Abfuhrtag nach Wegfall der Behinderung der Müllabfuhr werden Beistände der jeweiligen Abfallfraktion mit eingesammelt. Dabei soll Restmüll in geeigneten Plastiksäcken bereitgestellt werden.
    Hierfür sind keine gebührenpflichtigen Restmüllsäcke des Landkreises erforderlich.
    Papier und Kartonagen sollen gebündelt bereitgestellt werden.
  5. Sonderregelung Bioabfälle:
    In den Zeiten in denen die öffentliche Müllabfuhr aufgrund winterlicher Straßenverhältnisse nicht wie gewohnt durchgeführt werden kann, dürfen die betroffenen Abfallerzeuger auch Biomüll in der Restmülltonne oder mit der Restmülltonne zur Einsammlung bereitstellen, soweit die Kapazität der vorhandenen Biotonne nicht ausreicht.
  6. Gewerbliche Anfallstellen, insbesondere Gaststätten werden auch bei winterlichen Straßenverhältnissen angefahren und entsorgt, da die Zufahrten zu diesen Objekten in der Regel geräumt und befahrbar sind.
  7. Der Landkreis wird sich dafür einsetzen, dass diese Regeln auch von der von den dualen Systemen in Deutschland mit der Einsammlung der gelben Wertstoffsäcke beauftragten Firma, z.Z. Fa. RESO, Michelstadt, angewendet werden.

 

Diese Überlegungen haben wir unseren Ansprechpartnern bei den Gemeinden bereits bei der Gemeindedienstbesprechung am 10. Mai 2011 vorgestellt und bisher von dort keine Einwände erhalten.

 

Eine Änderung unserer Abfallwirtschaftssatzung ist nicht erforderlich. Die Umstellung ist durch § 8 der Abfallwirtschaftssatzung gedeckt.

 

Erforderlich sind eine klare Regelung mit REMONDIS und RESO und natürlich die entsprechende Information unserer Kunden. Dies wollen wir durch ein neues Merkblatt, über die gemeindlichen Amtsblätter und natürlich „blickpunkt mil“ erledigen.

 

Mit Ihrer Zustimmung werden wir dann unsere Landkreisgemeinden im Detail informieren und Ihnen Gelegenheit geben dazu ihre Meinung zu äußern. Auch die erforderlichen Gespräche mit RESO müssen noch geführt werden. Im Oktober werden wir Ihnen dann das Ergebnis zur endgültigen Entscheidung vorlegen.

 

 

Landrat Schwing fügte hinzu, ein Beschluss sei heute nicht notwendig. Man werde dies noch mit den Kommunen besprechen. Auch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit sei notwendig. Ihn interessieren noch die Erfahrungen aus den Nachbarlandkreisen, die diese Regelungen bereits umsetzen.

 

Regierungsamtsrat Röcklein berichtete, man habe sich am intensivsten mit dem Odenwaldkreis ausgetauscht. Dort laufen diese Regelungen seit Jahren ohne Probleme. Probleme in der Einführungsphase seien normal.

 

Kreisrätin Almritter mache sich Gedanken über die Lagerung des Mülls, nicht im ländlichen, aber im städtischen Raum, besonders bei Extremsituationen wie im letzten Winter.

 

Landrat Schwing erklärte, im städtischen Bereich werde es kaum Probleme geben, da dort eher gestreut und geräumt werde. Weiterhin müsse man beachten, dass es sich nur um Einzeltage handele. Es gebe hier verschiedene Aspekte, nicht nur die Müllabfuhr, sondern auch die Feuerwehren haben Probleme. Oft liege hier eine Gedankenlosigkeit der Bürger vor. Ohne Regelungen habe man noch mehr Probleme.

 

Regierungsamtsrat Röcklein ergänzte um den Vorteil der minimierten Geruchsbelästigung im Winter.

 

Auf Rückfrage von Kreisrat Scherf, wann die Bürger vom nächsten Abfuhrtag erfahren würden, erklärte Regierungsamtsrat Röcklein, dass dies der nächste reguläre Abfuhrtag sei, dies sei dann mit Beistand möglich.

 

Kreisrat Maurer bat darum, bei entsprechender Wetterlage dann die Straßen zu sperren und für unpassierbar zu erklären. Er fragte auch, ob eine Weitermeldung an die Gemeinden erfolge, damit er dies entsprechend im Amtsblatt veröffentlichen könne, um die Nachfragearbeiten zu reduzieren.

 

Landrat Schwing versprach, vor einer Regelung werde die Absprache mit den Bürgermeistern und Gemeinden erfolgen. Eine Zusammenarbeit sei wichtig, eine Veröffentlichung im Amtsblatt mache aufgrund der Dauer bis zur Erscheinung aber wahrscheinlich wenig Sinn.

 

Kreisrat Dr. Steidl äußerte, wichtig seien klare Regelungen, gerade im Bezug auf die Beistände.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

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