Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Müllabfuhrbetrieb bei winterlicher Witterung (H. Jäger, REMONDIS und H. Röcklein)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.07.2011 NU/002/2011 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt
Herrn Herzog und Herrn Homolka von REMONDIS.
Herr Herzog stellte sich als verantwortlicher
Betriebsleiter der Betriebsstätte Büdingen vor, der die Betriebsstätte
Obernburg zugeordnet ist. Herr Homolka sei der Verantwortliche in Obernburg.
Regierungsamtsrat Röcklein erläuterte den
Sachverhalt:
Nach den letzten beiden harten Wintern mit vielen
Problemen bei der Müllabfuhr wollen wir Ihnen heute berichten und eine
Anpassung unserer öffentlichen Müllabfuhr an die sich offensichtlich wandelnden
Bedingungen vorstellen und vorschlagen:
In unserem Vertrag mit der Fa. REMONDIS haben wir
festgeschrieben, dass bei Behinderungen der Müllabfuhr, REMONDIS diese Abfuhr
unverzüglich nachzuholen hat. Eine Einstellung der Müllabfuhr bei extremen
Witterungsverhältnissen darf nur im Einvernehmen mit dem Landkreis erfolgen.
Diese Regelungen führen dazu, dass REMONDIS nicht
anfahrbare Straßen wiederholt anfährt und dies in den meisten Fällen erfolglos.
Dabei entsteht ein Zeitaufwand der sich auf die gesamte Tourenplanung auswirkt
und die Probleme bei winterlichen Straßenverhältnissen noch weiter verschärft.
In der Folge kann REMONDIS die Abladezeiten nicht
einhalten und wir müssen mit längeren Öffnungszeiten und erhöhten
Personalkosten unsere Entsorgungsanlagen in Betrieb halten.
Die Probleme setzen sich teilweise bis zur Beladung
der Restmülltransporte und der Altpapiertransporte fort, da die planmäßigen
Mengen nur mit erheblichen Zeitverzögerungen auf unserer Müllumladestation
ankommen.
Es entstehen Kosten bei REMONDIS, beim Landkreis
und bei den Transportunternehmen.
Wir empfehlen daher eine Umstellung, wie sie
bereits im Odenwaldkreis und im Landkreis Aschaffenburg seit Jahren eingeführt
ist:
Die Durchführung der öffentlichen Müllabfuhr im
Landkreis Miltenberg wird ab dem Winter 2011/2012 auf der Grundlage des § 8 der
Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Miltenberg nach folgenden Kriterien
organisiert:
- Straßen und
Straßenabschnitte die aufgrund winterlicher Straßenverhältnisse
nicht anfahrbar sind werden nicht mehr wiederholt angefahren.
Die Entscheidung trifft der verantwortliche Fahrzeugführer. - Betroffene Straßen und Straßenabschnitte, möglichst inklusive der
betroffenen Hinterliegerstraßen, werden von der vom Landkreis mit der
Müllabfuhr beauftragten Firma, z.Z. REMONDIS, Obernburg, im Tagesbericht
aufgeführt.
- Am Abfuhrtag nicht geleerte Gefäße, bzw. nicht abgeholte Säcke,
müssen die Kunden spätestens am nächsten Tag wieder zurückholen. Sie
dürfen nicht länger auf Gehsteig oder Straße belassen werden.
- Die Abfuhr der nicht abgeholten Abfälle erfolgt am turnusgemäß
nächsten Abfuhrtag für die jeweilige Abfallfraktion.
Am jeweils ersten Abfuhrtag nach Wegfall der Behinderung der Müllabfuhr werden Beistände der jeweiligen Abfallfraktion mit eingesammelt. Dabei soll Restmüll in geeigneten Plastiksäcken bereitgestellt werden.
Hierfür sind keine gebührenpflichtigen Restmüllsäcke des Landkreises erforderlich.
Papier und Kartonagen sollen gebündelt bereitgestellt werden. - Sonderregelung Bioabfälle:
In den Zeiten in denen die öffentliche Müllabfuhr aufgrund winterlicher Straßenverhältnisse nicht wie gewohnt durchgeführt werden kann, dürfen die betroffenen Abfallerzeuger auch Biomüll in der Restmülltonne oder mit der Restmülltonne zur Einsammlung bereitstellen, soweit die Kapazität der vorhandenen Biotonne nicht ausreicht. - Gewerbliche Anfallstellen, insbesondere Gaststätten werden auch bei
winterlichen Straßenverhältnissen angefahren und entsorgt, da die
Zufahrten zu diesen Objekten in der Regel geräumt und befahrbar sind.
- Der Landkreis wird sich dafür einsetzen, dass diese Regeln auch von
der von den dualen Systemen in Deutschland mit der Einsammlung der gelben
Wertstoffsäcke beauftragten Firma, z.Z. Fa. RESO, Michelstadt, angewendet
werden.
Diese Überlegungen haben wir unseren
Ansprechpartnern bei den Gemeinden bereits bei der Gemeindedienstbesprechung am
10. Mai 2011 vorgestellt und bisher von dort keine Einwände erhalten.
Eine Änderung unserer Abfallwirtschaftssatzung ist
nicht erforderlich. Die Umstellung ist durch § 8 der Abfallwirtschaftssatzung
gedeckt.
Erforderlich sind eine klare Regelung mit REMONDIS
und RESO und natürlich die entsprechende Information unserer Kunden. Dies
wollen wir durch ein neues Merkblatt, über die gemeindlichen Amtsblätter und
natürlich „blickpunkt mil“ erledigen.
Mit Ihrer Zustimmung werden wir dann unsere
Landkreisgemeinden im Detail informieren und Ihnen Gelegenheit geben dazu ihre
Meinung zu äußern. Auch die erforderlichen Gespräche mit RESO müssen noch
geführt werden. Im Oktober werden wir Ihnen dann das Ergebnis zur endgültigen
Entscheidung vorlegen.
Landrat Schwing fügte hinzu, ein Beschluss sei heute
nicht notwendig. Man werde dies noch mit den Kommunen besprechen. Auch eine
intensive Öffentlichkeitsarbeit sei notwendig. Ihn interessieren noch die
Erfahrungen aus den Nachbarlandkreisen, die diese Regelungen bereits umsetzen.
Regierungsamtsrat Röcklein berichtete, man habe sich
am intensivsten mit dem Odenwaldkreis ausgetauscht. Dort laufen diese
Regelungen seit Jahren ohne Probleme. Probleme in der Einführungsphase seien
normal.
Kreisrätin Almritter mache sich Gedanken über die
Lagerung des Mülls, nicht im ländlichen, aber im städtischen Raum, besonders
bei Extremsituationen wie im letzten Winter.
Landrat Schwing erklärte, im städtischen Bereich werde
es kaum Probleme geben, da dort eher gestreut und geräumt werde. Weiterhin
müsse man beachten, dass es sich nur um Einzeltage handele. Es gebe hier
verschiedene Aspekte, nicht nur die Müllabfuhr, sondern auch die Feuerwehren haben
Probleme. Oft liege hier eine Gedankenlosigkeit der Bürger vor. Ohne Regelungen
habe man noch mehr Probleme.
Regierungsamtsrat Röcklein ergänzte um den Vorteil der
minimierten Geruchsbelästigung im Winter.
Auf Rückfrage von Kreisrat Scherf, wann die Bürger vom
nächsten Abfuhrtag erfahren würden, erklärte Regierungsamtsrat Röcklein, dass
dies der nächste reguläre Abfuhrtag sei, dies sei dann mit Beistand möglich.
Kreisrat Maurer bat darum, bei entsprechender Wetterlage
dann die Straßen zu sperren und für unpassierbar zu erklären. Er fragte auch,
ob eine Weitermeldung an die Gemeinden erfolge, damit er dies entsprechend im
Amtsblatt veröffentlichen könne, um die Nachfragearbeiten zu reduzieren.
Landrat Schwing versprach, vor einer Regelung werde
die Absprache mit den Bürgermeistern und Gemeinden erfolgen. Eine
Zusammenarbeit sei wichtig, eine Veröffentlichung im Amtsblatt mache aufgrund
der Dauer bis zur Erscheinung aber wahrscheinlich wenig Sinn.
Kreisrat Dr. Steidl äußerte, wichtig seien klare
Regelungen, gerade im Bezug auf die Beistände.
Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Ausführungen
zur Kenntnis.