Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Jahresabschluss 2009 - Verwendung des Jahresüberschusses

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.07.2011   KT/003/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Kreisrätin Fichtl, erläuterte die Verwendung des Jahresüberschusses:

 

Mit dem Jahresabschluss ist über die Ergebnisverwendung zu entscheiden. Hier gibt es nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik zwei Möglichkeiten:

 

  1. Zuführung zur Allgemeinen Rücklage
  2. Zuführung zur Ergebnisrücklage

 

Nur Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stehen in späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher in Abstimmung mit der Kämmerei des Landkreises dem Kreisausschuss/Kreistag, den Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.07.2011 dem Kreistag einstimmig empfohlen, den vorliegenden Beschluss zu fassen.

 

Der Kreistag fasste einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Kreistag beschließt, den Jahresüberschuss gem. § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

 

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