Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Jahresabschluss 2009 - Verwendung des Jahresüberschusses
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.07.2011 KT/003/2011 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses,
Kreisrätin Fichtl, erläuterte die Verwendung des Jahresüberschusses:
Mit
dem Jahresabschluss ist über die Ergebnisverwendung zu entscheiden. Hier gibt
es nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik zwei Möglichkeiten:
- Zuführung zur Allgemeinen Rücklage
- Zuführung zur Ergebnisrücklage
Nur
Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stehen in
späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der
Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung. Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher in Abstimmung mit der Kämmerei des
Landkreises dem Kreisausschuss/Kreistag, den Jahresüberschuss der
Ergebnisrücklage zuzuführen.
Der
Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.07.2011 dem Kreistag einstimmig
empfohlen, den vorliegenden Beschluss zu fassen.
Der
Kreistag fasste einstimmig den
B
e s c h l u s s :
Der
Kreistag beschließt, den Jahresüberschuss gem. § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der
Ergebnisrücklage zuzuführen.