Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Rechnungsjahr 2009 - Erteilung der Entlastung

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.07.2011   KA/003/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Verwaltungsrat Wöber erläuterte:

 

Der Jahresabschluss 2009 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Nach Art. 88 LKrO kann nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses anschließend die Entlastung erteilt werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.07.2011 beschlossen, dem Kreisausschuss und dem Kreistag zu empfehlen, für 2009 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 LkrO zu erteilen.

 

Der Kreisausschuss gab dem Kreistag einstimmig folgenden

 

E m p f e h l u n g s b e s c h l u s s :

 

Der Kreistag möge beschließen, für 2009 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.

Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2009 des Landkreises Miltenberg.

 

 

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