Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Rechnungsjahr 2009 - Erteilung der Entlastung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.07.2011 KA/003/2011 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsrat
Wöber erläuterte:
Der Jahresabschluss 2009 wurde vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Nach Art. 88 LKrO kann nach Durchführung
der örtlichen Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses anschließend
die Entlastung erteilt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung
am
Der Kreisausschuss gab dem Kreistag einstimmig
folgenden
E m p f e h l u n g s b e s c h
l u s s :
Der Kreistag möge beschließen, für 2009 die Entlastung
nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.
Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht zur
örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2009 des Landkreises
Miltenberg.