Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Jahresabschluss 2009 - Verwendung des Jahresüberschusses

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.07.2011   KA/003/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Verwaltungsrat Wöber erläuterte:

 

Mit dem Jahresabschluss ist über die Ergebnisverwendung zu entscheiden. Hier gibt es nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik zwei Möglichkeiten:

 

  1. Zuführung zur Allgemeinen Rücklage
  2. Zuführung zur Ergebnisrücklage

 

Nur Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stehen in späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher in Abstimmung mit der Kämmerei des Landkreises dem Kreisausschuss/Kreistag, den Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

 

Auf Nachfrage von Kreisrat Dr. Linduschka nach der Höhe des Jahresüberschusses erklärte Verwaltungsrat Wöber, es handele sich um den Saldo der Ergebnisrechnung.

 

Kreisrat Dr. Kaiser bat in solchen Fällen um vorherige Bereitstellung der Unterlagen.

 

Verwaltungsrat Straub und Verwaltungsrat Wöber sagten zu, die Bilanzen ins Netz zu stellen.

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig, folgenden

 

B e s c h l u s s

 

zu fassen:

 

Der Kreistag beschließt, den Jahresüberschuss gem. § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

 

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