Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Jahresabschluss 2009 - Verwendung des Jahresüberschusses
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.07.2011 KA/003/2011 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsrat
Wöber erläuterte:
Mit
dem Jahresabschluss ist über die Ergebnisverwendung zu entscheiden. Hier gibt
es nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik zwei Möglichkeiten:
- Zuführung zur Allgemeinen Rücklage
- Zuführung zur Ergebnisrücklage
Nur
Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stehen in
späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der
Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung. Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher in Abstimmung mit der Kämmerei des
Landkreises dem Kreisausschuss/Kreistag, den Jahresüberschuss der
Ergebnisrücklage zuzuführen.
Auf
Nachfrage von Kreisrat Dr. Linduschka nach der Höhe des Jahresüberschusses
erklärte Verwaltungsrat Wöber, es handele sich um den Saldo der
Ergebnisrechnung.
Kreisrat
Dr. Kaiser bat in solchen Fällen um vorherige Bereitstellung der Unterlagen.
Verwaltungsrat
Straub und Verwaltungsrat Wöber sagten zu, die Bilanzen ins Netz zu stellen.
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig, folgenden
B
e s c h l u s s
zu
fassen:
Der Kreistag beschließt, den Jahresüberschuss gem. §
24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Ergebnisrücklage zuzuführen.