Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Pflegestützpunkt im Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.07.2011 BKS/001/2011 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsamtsrat Vill erläuterte:
Im Landkreis Miltenberg wird vorläufig kein
Pflegestützpunkt (PSP) nach § 92 c Sozialgesetzbuch (SGB) XI entstehen. Dies
ist das Ergebnis der Verhandlungen aus drei Verhandlungsterminen zwischen
Landkreis und Pflegekassen, in die auch der Geschäftsführer des
Kreiscaritasverbandes als geschäftsführende Stelle unserer „Zentralen Beratungsstelle
für Senioren und pflegende Angehörige“ eingebunden war. Im Dezember 2010 mussten
die Verhandlungen ohne Einigung beendet werden.
Unser Verhandlungsziel war es, den Pflegestützpunkt
als 6. Baustein in die seit 2008 bestehende „Zentrale Beratungsstelle für
Senioren und pflegende Angehörige“ aufzunehmen, die bereits die Fachstelle für
pflegende Angehörige, die Beratungsstelle „Demenz Untermain“, das Seniorenbüro
Horizont, das Freiwilligenzentrum „Drehscheibe“ und zuletzt nun auch die
Pflegeüberleitung für die Kliniken Miltenberg-Erlenbach umfasste (Folie 1).
Dieses Ansinnen war dem Sozialministerium und dem Verband der Pflegekassen erstmals
mit Schreiben vom 18.06.2008 vorgetragen worden.
Der zusätzliche Gewinn, den eine Umsetzung unserer
Vorstellungen für den Landkreis gebracht hätte, wäre gewesen:
·
eine Abstellung
von 0,64 VZK Beratungspersonal der Pflegekassen zusätzlich zum bereits vorhandenen
Beratungspersonal in der Beratungsstelle,
·
eine Beteiligung
der Pflegekassen an den Sachkosten der Beratungstelle von jährlich um ca. 5.000
€,
·
eine um 3.000 €
höhere staatliche Förderung für die „Fachstelle für pflegende Angehörige“,
·
eine
Anschubfinanzierung von bis zu 50.000 € für Investitionskosten (die allerdings
bis zum 30.06.2011 hätte beantragt werden müssen).
·
Landkreisvorstellung war, dass als kommunaler Beitrag
zum PSP die Unterstützung der zentralen Beratungsstelle durch die Stiftung
Altenhilfe anerkannt wird. Die Stiftung Altenhilfe hatte für die Jahre 2008 bis
2010 eine Unterstützung für die Personalkosten der Beratungsstelle von jährlich
bis zu 40.000 € zugesagt, für die Jahre 2011 bis 2012 jährlich bis 35.000 €.
Die zentrale Beratungsstelle ist derzeit mit insgesamt 5 Mitarbeitern
(rechnerisch knapp 3,0 Vollzeitkräften) besetzt.
Nach den Vorstellungen der Rahmenvereinbarung
(zwischen Kassen und kommunalen Spitzenverbänden zum PSP) und den Richtlinien
des Ministeriums (über die Förderung von Fachstellen für pflegende Angehörige)
hätte aber darüber hinaus eine Finanzierung von zusätzlichem kommunalem
Personal in ähnlichem Umfang wie seitens der Pflegekasse erfolgen sollen. Dies
hätte letztendlich eine Doppelförderung der Beratungsstelle seitens des
Landkreises bedeutet. Von Anfang an war aber eine Kernaussage aller Beteiligten
gewesen, dass Doppelstrukturen vermieden werden sollen. Eine Doppelförderung
wurde von uns daher kategorisch abgelehnt.
Die „Zentrale Beratungsstelle für Senioren und
pflegende Angehörige“ wird daher auch in Zukunft ohne die Eingliederung eines
PSP ihre vielfältige Beratungstätigkeit ausüben (Folie 2).
Das Interesse an PSP ist bei den bayerischen
Landkreisen und kreisfreien Städten eher gering. In ganz Bayern werden nach
aktuellem Kenntnisstand insgesamt voraussichtlich nur acht PSP entstehen,
davon allerdings vier in Unterfranken. Dies sind je ein PSP in den Landkreisen
Haßberge und Rhön-Grabfeld sowie je ein gemeinsamer PSP von Stadt und Landkreis
in den Städten Schweinfurt und Würzburg. Außerhalb Unterfrankens gibt es PSP in
Coburg (St + Lkr), Nürnberg (St), Roth (Lkr) und Neuburg-Schrobenhausen (Lkr).
Die Wahrscheinlichkeit, dass zu diesen PSP noch
weitere dazukommen, wird als gering eingeschätzt, weil die Frist für den Abruf
der Anschubfinanzierung von bis zu 50.000 € mit dem 30.06.2011 ablief.
Landrat Schwing erklärte, es handele sich um eine
wichtige Maßnahme, die Situation sei aber sehr enttäuschend. Zwischenzeitlich
sei man optimistisch gewesen, zu einem Pflegestützpunkt zu kommen, wie es ihn
in ganz Bayern nicht gegeben hätte, denn man wäre deutlich über die Richtlinien
hinausgegangen. Aber doppelte Zahlung sei nicht gewollt gewesen. Ohne den
Betrag, der über die Stiftung Altenhilfe aufgebracht werde, hätte es die ganze
Beratungsstelle nicht geben können. So habe man alles unter einem Dach und dies
sei allein schon eine tolle Leistung.
Auf Rückfrage von Kreisrat Klimmer erläuterte
Verwaltungsamtsrat Vill, man hätte mit einem Pflegestützpunkt mit mehr Personal
mehr Beratungen durchführen können und zusätzlich das fachliche Know-how der Pflegekassen mit einbringen können.