Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Pflegestützpunkt im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.07.2011   BKS/001/2011 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Verwaltungsamtsrat Vill erläuterte:

 

Im Landkreis Miltenberg wird vorläufig kein Pflegestützpunkt (PSP) nach § 92 c Sozialgesetzbuch (SGB) XI entstehen. Dies ist das Ergebnis der Verhandlungen aus drei Verhandlungsterminen zwischen Landkreis und Pflegekassen, in die auch der Geschäftsführer des Kreiscaritasverbandes als geschäftsführende Stelle unserer „Zentralen Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige“ eingebunden war. Im Dezember 2010 mussten die Verhandlungen ohne Einigung beendet werden.

 

Unser Verhandlungsziel war es, den Pflegestützpunkt als 6. Baustein in die seit 2008 bestehende „Zentrale Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige“ aufzunehmen, die bereits die Fachstelle für pflegende Angehörige, die Beratungsstelle „Demenz Untermain“, das Seniorenbüro Horizont, das Freiwilligenzentrum „Drehscheibe“ und zuletzt nun auch die Pflegeüberleitung für die Kliniken Miltenberg-Erlenbach umfasste (Folie 1). Dieses Ansinnen war dem Sozialministerium und dem Verband der Pflegekassen erstmals mit Schreiben vom 18.06.2008 vorgetragen worden.

 

Der zusätzliche Gewinn, den eine Umsetzung unserer Vorstellungen für den Landkreis gebracht hätte, wäre gewesen:

 

·         eine Abstellung von 0,64 VZK Beratungspersonal der Pflegekassen zusätzlich zum bereits vorhandenen Beratungspersonal in der Beratungsstelle,

·         eine Beteiligung der Pflegekassen an den Sachkosten der Beratungstelle von jährlich um ca. 5.000 €,

·         eine um 3.000 € höhere staatliche Förderung für die „Fachstelle für pflegende Angehörige“,

·         eine Anschubfinanzierung von bis zu 50.000 € für Investitionskosten (die allerdings bis zum 30.06.2011 hätte beantragt werden müssen).

·          

Landkreisvorstellung war, dass als kommunaler Beitrag zum PSP die Unterstützung der zentralen Beratungsstelle durch die Stiftung Altenhilfe anerkannt wird. Die Stiftung Altenhilfe hatte für die Jahre 2008 bis 2010 eine Unterstützung für die Personalkosten der Beratungsstelle von jährlich bis zu 40.000 € zugesagt, für die Jahre 2011 bis 2012 jährlich bis 35.000 €. Die zentrale Beratungsstelle ist derzeit mit insgesamt 5 Mitarbeitern (rechnerisch knapp 3,0 Vollzeitkräften) besetzt.

 

Nach den Vorstellungen der Rahmenvereinbarung (zwischen Kassen und kommunalen Spitzenverbänden zum PSP) und den Richtlinien des Ministeriums (über die Förderung von Fachstellen für pflegende Angehörige) hätte aber darüber hinaus eine Finanzierung von zusätzlichem kommunalem Personal in ähnlichem Umfang wie seitens der Pflegekasse erfolgen sollen. Dies hätte letztendlich eine Doppelförderung der Beratungsstelle seitens des Landkreises bedeutet. Von Anfang an war aber eine Kernaussage aller Beteiligten gewesen, dass Doppelstrukturen vermieden werden sollen. Eine Doppelförderung wurde von uns daher kategorisch abgelehnt.

 

Die „Zentrale Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige“ wird daher auch in Zukunft ohne die Eingliederung eines PSP ihre vielfältige Beratungstätigkeit ausüben (Folie 2).

 

Das Interesse an PSP ist bei den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten eher gering. In ganz Bayern werden nach aktuellem Kenntnisstand insgesamt voraussichtlich nur acht PSP entstehen, davon allerdings vier in Unterfranken. Dies sind je ein PSP in den Landkreisen Haßberge und Rhön-Grabfeld sowie je ein gemeinsamer PSP von Stadt und Landkreis in den Städten Schweinfurt und Würzburg. Außerhalb Unterfrankens gibt es PSP in Coburg (St + Lkr), Nürnberg (St), Roth (Lkr) und Neuburg-Schrobenhausen (Lkr).

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass zu diesen PSP noch weitere dazukommen, wird als gering eingeschätzt, weil die Frist für den Abruf der Anschubfinanzierung von bis zu 50.000 € mit dem 30.06.2011 ablief.

 

 

Landrat Schwing erklärte, es handele sich um eine wichtige Maßnahme, die Situation sei aber sehr enttäuschend. Zwischenzeitlich sei man optimistisch gewesen, zu einem Pflegestützpunkt zu kommen, wie es ihn in ganz Bayern nicht gegeben hätte, denn man wäre deutlich über die Richtlinien hinausgegangen. Aber doppelte Zahlung sei nicht gewollt gewesen. Ohne den Betrag, der über die Stiftung Altenhilfe aufgebracht werde, hätte es die ganze Beratungsstelle nicht geben können. So habe man alles unter einem Dach und dies sei allein schon eine tolle Leistung.

 

Auf Rückfrage von Kreisrat Klimmer erläuterte Verwaltungsamtsrat Vill, man hätte mit einem Pflegestützpunkt mit mehr Personal mehr Beratungen durchführen können und zusätzlich das fachliche Know-how der Pflegekassen mit einbringen können.

 

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