Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Konkretisierung Zuschuss kommunale Übungsleiter- bzw. Sportbetriebsförderung

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.07.2011   BKS/001/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsrat Rüth erläuterte die Vorlage:

 

Aufgrund des sog. „Fürstenfeldbrucker Urteiles“ hat der Landkreis Miltenberg im Jahre 1993 eine Änderung der Vereinsförderung beschlossen. Der damalige Sport- und Kulturausschuss hatte festgelegt, dass Vereine eine Förderung erhalten können, wenn sie nachweisbar Jugendarbeit betreiben. Dieser Fördergrundsatz ist heute noch gültig und orientiert sich an der Anzahl der aktiven Jugendlichen im Verein bis zum Alter von 27 Jahren. In dem damaligen Beschluss wurde die „Förderung von Jugendlichen im Verein“ festgeschrieben. Viele Kommunen in Bayern verabschiedeten gleiche Regelungen.

 

Bei einer Tagung der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Sportämter wurde bekannt, dass einige Kommunen außerhalb des Landkreises Miltenberg teils massive rechtlich Probleme mit privaten/kommerziellen (Sport-)Vereinen haben. Diese Vereine beziehen sich auf die bisherige Formulierung „Förderung von Jugendlichen in Vereinen“ und möchten auch von dieser kommunalen Förderung profitieren. Durch diese Bezeichnung wird es für die Kommunen schwierig, die gewünschte Förderung nur für die in Sportverbänden organisierten eingetragenen gemeinnützigen Vereinen beizubehalten. Dies war und ist  auch weiterhin das Ziel der Sportförderung im Landkreis Miltenberg.

 

Um einen eindeutigen Vollzug der Förderrichtlinien zu gewährleisten ist eine Änderung (s. Beschlussvorschlag) erforderlich.

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Beschluss des Landkreises Miltenberg vom 09.09.1993 über die Gewährung von Zuschüssen für Übungsleiter bzw. der Sportbetriebsförderung wird wie folgt geändert:

Anstelle der „Förderung der Jugendlichen im Verein“ heißt es künftig „Förderung von Jugendlichen, die Mitglied sind in Vereinen, welche dem Bayerischen Landessportverband (BLSV) oder dem Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) angehören.“

 

 

 

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