Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Konkretisierung Zuschuss kommunale Übungsleiter- bzw. Sportbetriebsförderung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.07.2011 BKS/001/2011 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsrat
Rüth erläuterte die Vorlage:
Aufgrund
des sog. „Fürstenfeldbrucker Urteiles“ hat der Landkreis Miltenberg im Jahre
1993 eine Änderung der Vereinsförderung beschlossen. Der damalige Sport- und
Kulturausschuss hatte festgelegt, dass Vereine eine Förderung erhalten können,
wenn sie nachweisbar Jugendarbeit betreiben. Dieser Fördergrundsatz ist heute
noch gültig und orientiert sich an der Anzahl der aktiven Jugendlichen im
Verein bis zum Alter von 27 Jahren. In dem damaligen Beschluss wurde die
„Förderung von Jugendlichen im Verein“ festgeschrieben. Viele Kommunen in
Bayern verabschiedeten gleiche Regelungen.
Bei
einer Tagung der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Sportämter wurde bekannt, dass
einige Kommunen außerhalb des Landkreises Miltenberg teils massive rechtlich
Probleme mit privaten/kommerziellen (Sport-)Vereinen haben. Diese Vereine
beziehen sich auf die bisherige Formulierung „Förderung von Jugendlichen in
Vereinen“ und möchten auch von dieser kommunalen Förderung profitieren. Durch
diese Bezeichnung wird es für die Kommunen schwierig, die gewünschte Förderung
nur für die in Sportverbänden organisierten eingetragenen gemeinnützigen
Vereinen beizubehalten. Dies war und ist
auch weiterhin das Ziel der Sportförderung im Landkreis Miltenberg.
Um
einen eindeutigen Vollzug der Förderrichtlinien zu gewährleisten ist eine
Änderung (s. Beschlussvorschlag) erforderlich.
Der Ausschuss für Bildung,
Kultur und Soziales fasste einstimmig den
Beschluss:
Der Beschluss des Landkreises Miltenberg vom
09.09.1993 über die Gewährung von Zuschüssen für Übungsleiter bzw. der
Sportbetriebsförderung wird wie folgt geändert:
Anstelle der „Förderung der Jugendlichen im Verein“
heißt es künftig „Förderung von Jugendlichen, die Mitglied sind in Vereinen,
welche dem Bayerischen Landessportverband (BLSV) oder dem Bayerischen
Sportschützenbund (BSSB) angehören.“