Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Ortsumgehung Faulbach, Kostenanteil des Landkreises Miltenberg für die Erneuerung des Anschlusses der Kreisstraße MIL 37 an die Kreisverkehrsanlage

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.05.2011   BA/002/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing erklärte, die vorliegende Maßnahme sei nicht nur wichtig für Faulbach, sondern für den gesamten südlichen Landkreis. Die Initiative habe er vor zwei Jahren übernommen. Nun sei man guten Mutes für den Startschuss in diesem Jahr. Mittlerweile habe man zahlreiche Steine aus dem Weg geräumt und der Bauausschuss könne nun einen kleinen Beitrag dazu leisten.

 

Herr Thiry erläuterte den genauen Sachverhalt und wies vorher darauf hin, er habe einen Tag vor der Sitzung einen Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken mit der Freigabe der Ausschreibung erhalten – was bedeute, die Maßnahme sei förderfähig. Die Regierung verlange nun die Zustimmung zur Kostenbeteiligung für 2012. Ohne diese Zusage könne die Ortsumgehung nicht angeschlossen werden.

 

Die Gemeinde Faulbach beabsichtigt ab Spätsommer 2011 eine Ortsentlastungsstraße (Ortsumgehung) in kommunaler Sonderbaulast gemäß Sonderprogramm des Freistaat Bayern herzustellen. Im Januar und Februar 2011 wurden deswegen mehrere Gespräche zwischen der Gemeinde Faulbach und dem Staatl. Bauamt Aschaffenburg unter Beteiligung des Landkreises geführt. Hierbei wurde erkannt, dass die Probleme mit dem Bebauungsplan, Wasserschutzgebiet, Naturschutz, Finanzierung und Planungsausarbeitung gemeinsam recht zügig gelöst werden können. Das Staatl. Bauamt übernimmt die Ausführungsplanung, die Antragsstellung und die Vorabklärung mit der Regierung von Unterfranken betreffend Programmaufnahme und Zuwendungen sowie die Bauabwicklung und Betreuung des Projektes. Die fachlichen Stellungnahmen aus Sicht des Wasserwirtschaftsamtes zum Wasserschutzgebiet und der Kommunalaufsicht wegen der gemeindlichen Finanzierung konnten rechtzeitig durchgeführt werden, so dass Ende März die Maßnahme auch bei der Obersten Baubehörde im Sonderprogramm angemeldet werden konnte.

 

Im Zuge der westlichen Anbindung der Ortsumgehung an das örtliche Straßennetz sind die Kreisstraße MIL 35 Richtung Altenbuch und die MIL 37 Richtung Neuenbuch betroffen. Die Gemeinde Faulbach und das Staatl. Bauamt Aschaffenburg kommen überein, dass die Maßnahme nur gemeinsam - mit Einbeziehung des Landkreis Miltenberg - durchgeführt werden kann.

 

Um das Straßenbauprojekt "OU Faulbach" unter verkehrsrechtlichen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchzuführen, sind Umbauten und Änderungen im Bereich der bestehenden Kreisstraßenkreuzung MIL 35 / MIL 37 erforderlich. Aufgrund der prognostizierten Verkehrsdaten ist es wünschenswert, auf Dauer gesehen den Verkehrsstandard und die Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Hierzu ist es erforderlich, die bestehende Einmündung der MIL 37 in die MIL 35 nach Norden zu verlegen und den Einmündungsast Richtung Neuenbuch neu herzustellen. Durch Hinzufügen eines weiteren Verkehrsastes (von 3 auf 4) wird die Kreuzungsanlage durch eine leistungsfähigere Kreisverkehrsanlage ersetzt.

 

Auf Grundlage der Verkehrszählung 2005 (2010 liegt noch nicht vor) beträgt der "durchschnittliche tägliche Verkehr":

MIL 37:   DTV             642 Kfz, davon       53 Kfz Industrie-, Bus- und Schwerverkehr

MIL 35:   DTV           3239 Kfz, davon     257 Kfz Industrie-, Bus- und Schwerverkehr

ST2315   DTV           5454 Kfz, davon     507 Kfz Industrie-, bus- und Schwerverkehr

 

Die nicht mehr benötigten Flächen des alten Kreisstraßenanschlusses werden rückgebaut und renaturiert.

 

Die Beteiligung des Landkreises richtet sich nach dem BayStrWG, insbesondere als Baulastträger Kreisstraße nach Art. 41; Art. 31 (3); Art. 32 (1) für die neue Einmündung und nach Art. 32 (4) zur Änderung einer bestehenden Einmündung. Die Zuordnung Neubau und Änderung wurden gemeinsam mit der Regierung von Unterfranken festgelegt.

 

Der Landkreis Miltenberg trägt die Kosten für den Rückbau der bestehenden Einmündung der Kreisstraße MIL 37 und deren Neuherstellung einschl. Verkehrsraum bis zum Fahrbahnrand der Kreisverkehrsanlage, weiterhin die Kosten für das neue Brückenbauwerk (Durchlass) innerhalb des neuen Anschlussastes im Bereich der MIL 37 über den Vorfluter "Rösselgrundgraben".

 

Nach Fertigstellung der Maßnahmen geht der bestehende Anschluss MIL 35 und der neue Anschluss MIL 37 einschl. der Bauwerke über den "Rösselgrundgraben" in die Baulast des Landkreises Miltenberg über.

 

Der Kreisstraßenanteil MIL 35 zwischen neuer Kreisverkehrsanlage und der St 2315 (Richtung Faulbach / Stadtprozelten) einschl. des Bauwerkes (Rösselgrundgraben) ist im Zuge des Widmungsverfahren zur Aufstufung zur Staatsstraße vorgesehen.

 

Die Landkreismaßnahme wird als Zuwendungsprojekt nach BayGVFG / FAG bei der Regierung von Unterfranken angemeldet. Die Höhe der Zuwendungsmittel sind nicht bekannt, dürften aber um die 30 % liegen.

 

Die Gesamtkosten nach Kostenvoranschlag belaufen sich auf ca. 417.300,- €.

Darin enthalten sind ca. 15.000,- € für Grunderwerb und Vermessung; 151.000,- € für Straßenbau; 171.000,- € für Brückenbau; 53.000,- € für Ausstattung sowie 27.300,- € für Planungs- und Bauleitungskosten (7%, zahlbar an das Staatl. Bauamt Aschaffenburg).

 

Das Straßenbauamt beabsichtigt ab September 2011 mit Ausführung der Bauleistungen im Bereich der Ortsumgehung (vorab die Bauwerke) zu beginnen. Es wurde mit dem Staatl. Bauamt Aschaffenburg festgelegt, in den Ausschreibungsunterlagen aufzunehmen, dass für die Bauleistungen des Landkreises die Zahlungsabwicklung erst ab Januar 2012 vorgenommen werden kann.

 

 

Landrat Schwing erklärte, die Beträge stellen zwar eine Vorbelastung für den nächsten Haushalt dar, seien aber noch überschaubar. Man könne sich eine Ablehnung nun nicht erlauben. Es handele sich um ein Sonderprogramm und dies sei die letzte Chance, in eine Förderung zu kommen. Hier müssten nun alle zusammenhelfen.

 

Der Bauausschuss fasste einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Kostenbeteiligung des Landkreises Miltenberg für den Anschluss der Kreisstraße MIL 37 (nach Neuenbuch) an die geplante Kreisverkehrsanlage im Zuge der Ortsumgehung Faulbach zu zustimmen und den anfallenden Kostenanteil in Höhe von ca. 417.300 Euro vorab im Haushalt 2012 aufzunehmen.

 

 

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