Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Kreisstraßenhaushalt 2011, Erneute Beratung und Entscheidung über das Deckenbauprogramm auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 21.03.2011

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.05.2011   BA/002/2011 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing leitete ein, man sei vom Kreisausschuss aufgefordert worden, sich nochmals über das Deckenbauprogramm zu unterhalten. Der Sachverhalt sei bekannt. Es sei darum gebeten worden, die Maßnahmen Watterbach und Wildensee nochmals zu überdenken und dafür vielleicht andere Maßnahmen herauszunehmen. In beiden Fällen gebe es auch massive Forderungen und Äußerungen der Kommunalvertretungen.

 

Herr Thiry erläuterte die Vorlage:

 

Aufgrund des Kreistagsbeschlusses und der Kürzung des Etatansatzes um 1 Mio. € wird der Haushalt zu den „Anlagen im Bau – Deckenerneuerung“ zur erneuten Beratung dem Bauausschuss vorgelegt.

 

Kürzungen bei Gemeinschaftsprojekten (Leitungsmaßnahmen durch die Gemeinde und Deckenbau durch den Landkreis) sollen nicht vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass diese Projekte zur Ausführung kommen. Der Kostenanteil des Landkreises bei diesen gemeinschaftlichen Maßnahmen betreffen die OD Klingenberg, OD Hofstetten, OD Großwallstadt, OD Soden und belaufen sich auf ca. 515.000,-- €.

 

Für die restlichen Deckenbauprojekte des Landkreises stehen somit noch 485.000,-- € zur Verfügung. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die im investiven Haushaltsentwurf unter „Anlagen im Bau – Deckenerneuerung“ aufgenommenen Streckenabschnitte alle gleich wichtig und sanierungsbedürftig sind. Vielleicht die eine oder andere Maßnahme mehr oder weniger. Alle angegebenen Kreisstraßen wurden mit dem Staatl. Bauamt Aschaffenburg besprochen und zur Schadensbegutachtung befahren. Die Erfassung der Zustandsmerkmale bzw. der Zustandsbewertung erfolgt aufgrund von Richtlinien zur Straßenerhaltung. Wichtigste Merkmale sind die Griffigkeits-, Spurrinnen-, Längsunebenheits-, Risse- und Tragfähigkeitsentwicklung des Straßenoberbaus.

 

Die technische Verwaltung empfiehlt der Sanierung folgender Projekte zu zustimmen.

 

MIL 7     Ausbau zwischen Kirchzell und Watterbach (Schadensbereich vor OD Watterbach)

MIL 26  OD Wildensee mit Sanierung der Entwässerungsrinnen und der gemeindlichen Gehweganlage sowie Bordsteinerneuerung

 

Zur Notwendigkeit und Dringlichkeit der Vorsorge, um sehr teure Folgeschäden zu verhindern, wird Herr Nagel vom Staatl. Bauamt Aschaffenburg noch seinen Bericht abgeben.

 

Im Erhaltungsprogramm „Deckenerneuerung“ der Kreisstraßen sind nur die zu sanierenden Streckenabschnitte mit erhöhtem Schadensbild den Haushaltsjahren zugeordnet. Es ist eine gewisse Priorisierung vorhanden, abhängig vom Schadensaufkommen und zusätzlichem Verkehrsaufkommen sowie Wichtigkeit des Streckenabschnitts im Netzsystem. Aufgrund von strengen Winterzeiten kommt es jedes Jahr vor, dass in das Programm noch weitere schadhafte Straßenabschnitte mit aufgenommen werden müssen und auch dringend sanierungsbedürftig sind, um erhebliche Folgeschäden zu verhindern.

Wenn im Deckenbereich Netzrisse und Dehnungsrisse vorhanden sind, ist es vor Einbruch der Winterzeit bzw. Regenzeit dringend erforderlich, diese Risse zu schließen (im Regelfall mit Heiß-Bitumen). Diese schadhaften Bereiche sind sehr Frost empfindlich, da das eindringende Niederschlagswasser gefriert und durch den Straßenverkehr, insbesondere durch den Schwerverkehr, wieder aufbrechen. Durch diesen Wechsel entstehen die meisten „Schlaglöcher“ und „Deckenaufbrüche“. Die verkehrsbehindernden Schäden treten im Allgemeinen erst nach vielen Monaten oder erst im kommenden Winter nach Befahren des Schwerverkehrs auf.

Die kurzfristigen Ausbesserungsarbeiten mit Kaltasphalt (an Staatsstraßen sichtbar) sind nur ein Provisorium, sehr teuer und nicht langlebig. Mittel- bis langfristig wird das Ganze auch unwirtschaftlich, Flickwerk ist auf Dauer eine teure Angelegenheit.

 

Ein weiterer Grund für Vorsorge bzw. Präventivmaßnahmen ist die Tatsache, dass ein großer Teil der Kreisstraßen in und entlang von Wasserschutzgebieten führt. Bei Deckenerneuerungsmaßnahmen sind nur relativ geringe Auflagen (z.B. durch Wasserwirtschaftsverwaltung) zu erfüllen und somit eine wirtschaftliche Lösung mit ca. 110.000,-- bis 130.000,-- €/km Straße möglich. Bei einem Teil- oder Vollausbau (erforderlich, wenn Deck- und Tragschicht durchbrochen ggf. auch der Unterbau durch Frost beschädigt ist) steigen die Kosten aufgrund der Auflagen nach "RiStWag" (Ausbaurichtlinie für Straßen in Wasserschutzgebieten) auf einen Betrag von 800.000 bis 1,2 Mio. €/km. Außerhalb von WS-Gebieten liegen die Ausbaukosten zwischen 500.000,-- bis 800.000,-- €/km.

 

Zur Verkehrsbelastung wäre noch zu sagen, dass die Verkehrszahlen lediglich den öffentlichen Gebrauch der Straßen spiegeln. Ausschlaggebend für die Schädigung sind der Zustand des bestehenden Straßenausbaues (sprich Unter- und Oberbau) und überwiegend die Nutzung durch den Schwerverkehr. Hierzu zählen neben Industrie und Gewerbe auch die Land- und Forstwirtschaft. Nachfolgend einige Zahlen zur Verkehrszählung DTV aus dem Jahre 2005:

 

MIL 6          Weilbach – Amorbach                          1050 Kfz, davon 45 GV/SV, entspricht 4,3 %

MIL 7          Kirchzell – Watterbach                           650 Kfz, davon 55 GV/SV, entspricht 8,5 %

MIL 8          Amorbach – Beuchen                          242 Kfz, davon 26 GV/SV, entspricht 10,7 %

MIL 22        Niedernberg OD                                 6763 Kfz, davon 396 GV/SV, entspricht 5,9 %

MIL 26        Wildensee OD                                        861 Kfz, davon 60 GV/SV, entspricht 7,0 %

MIL 26        Kleinwallstadt – Hofstetten                 4350 Kfz, davon 222 GV/SV, entspricht 5,1 %

MIL 38        Obernburg – Großwallstadt                5103 Kfz, davon 146 GV/SV, entspricht 2,9 %

MIL 38        Obernburg – Eisenbach                   12463 Kfz, davon 331 GV/SV, entspricht 2,7 %

 

Man kann feststellen, dass der Güter-/Schwerverkehr prozentual auf den schwach belasteten Kfz-Straßen wesentlich höher ist wie bei hoch frequentierten Straßen.

Die DTV-Stärke im Freistaat Bayern beträgt bei Staatsstraßen ca. 3822 Kfz/24h und bei Kreisstraßen ca. 1759 Kfz/24h. Der Anteil des Güter- und Schwerverkehr liegt im Durchschnitt um die 5 - 8%.

 

Zum Abschluss meines Berichtes noch einige Erläutungen zum allgemeinen Straßenunterhalt.

Zur Erhaltung zählen alle Maßnahmen an den Straßenanlagen, die der Verbesserung der Substanz und des Gebrauchswertes dienen.

Untergliedert wird die Erhaltung in die "betriebliche Erhaltung" (Kontrollen, betriebliche Unterhaltung, Straßenreinigung, Grünpflege, Winterdienst, etc.) und die "bauliche Erhaltung" (Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerungsmaßnahmen).

 

Instandhaltungsmaßnahmen (bauliche Unterhaltung), das sind punktuelle oder kleinflächige Sofortmaßnahmen ohne nennenswerte Anhebung des Substanz- bzw. Gebrauchswertes wie z. B. Schlaglöcher verfüllen, Risse vergießen, Flickarbeiten oder kleinere örtliche Oberflächenbehandlungen mit Splitt (ca. 200 m Länge), die in der Regel mit geringerem Aufwand und zum größten Teil durch die Straßenmeistereien ausgeführt werden (Finanzierung durch den Verwaltungshaushalt).

 

Instandsetzungsmaßnahmen, das sind bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder zur Verbesserung von Oberflächeneigenschaften von Verkehrsflächen, die mindestens eine Fahrstreifenbreite und größere Abschnittslängen umfassen. Hierzu gehören Aufbringen von dünnen Schichten bis ca. 1,8 cm (DSK – Dünnschicht im Kalteinbau und DSH – Dünnschicht im Heißeinbau) bei standfestem Oberbau oder die Erneuerung der Deckschicht.

 

Erneuerungsmaßnahmen sind Maßnahmen zur vollständigen, bestandsorientierten Wiederherstellung des Gebrauchs- und Substanzwertes. Erneuerungen betreffen bei den Straßen mehr als die Deckschicht. Dies kann den ganzen bituminösen Schichtaufbau bedeuten und im Tief- und Hocheinbau durchführt werden. Betroffen sind hierbei die Deck-, Binder- und Tragschicht.

 

In der Praxis müssen Bau- und Erhaltungsmaßnahmen häufig kombiniert werden, um eine wirtschaftlich sinnvolle Baudurchführung zu gewährleisten. Insbesondere sind Erhaltungsmaßnahmen der Instandsetzung oft zwangsläufig mit qualitätsverbessernden Maßnahmen verbunden.

 

Aus dem Anlagenvermögen Straße (nach H.J. Beckedahl) müssten 1,5 %, umgerechnet 1,30 €/m² für die Erhaltung der Straßen eingesetzt werden. Für das Kreisstraßennetz im Landkreis Miltenberg wären dies ca. 1,63 Mio. € pro Jahr bezogen auf ca. 1,25 Mio. m² Straßenfläche.

 

Minderaufwendungen bei der Straßenerhaltung führen zu einem überproportionalen Substanzverzehr bzw. Substanzverlust. Dieser führt letztlich zum Totalausfall und erfordert somit frühzeitig teure Erneuerungsmaßnahmen bis zum Vollausbau einer Straße.

 

Bedeutsam ist auch, dass der Straßenbenutzer den Gebrauchswert einer Straßenbefestigung über visuelle, sensitive und akustische Eindrücke beurteilt, während der Baulastträger den Gebrauchswert einer Straßenbefestigung nach objektiven Merkmalen beurteilt, die den Zustand hinsichtlich der baulichen Substanz und der Gebrauchstauglichkeit nach Zustandsmerkmalen beschreibt. Dies sind z. B. Verkehrsbelastung, Geschwindigkeit, Straßenbaustoffe, klimatische Bedingungen (Frost, Wärme, Feuchtigkeit), örtliche Bedingungen (Lage und Höhe, Niederschlag).

 

Missstände erkennt man zurzeit ganz deutlich am Staatstraßennetz teilweise auch bei Bundesstraßen im Landkreis. Man sollte diesen Zustand im Bereich der Kreisstraßen möglichst vermeiden. Es darf weder eine Gefährdung für den konstruktiven Bestand der Straße noch für die Verkehrssicherheit oder die Befahrbarkeit auftreten.

 

 

K R E I S S T R A S S E N B U D G E T    2 0 1 1 neu

zum Stand:

11.05.2011

Aufwendungen für nicht rückzahlbare Zuwendungen für kommunale Zwecke - Kanalbeitrag

P / PK

PT + Z

Investitionszuweisungen an Gemeinden für Kanal u. Bordstein

Art

Hinweis

Ansatz

542 03 02
017 100

MIL02

OD Klingenberg Richtung Schmachtenberg (Bergwerkstraße) Lkr-Zuschuss an Kanal-Inliner (1. Ansatz)

Beitrag Kanal

 

20.000,-

542 03 29
017 100

MIL29

OD Großwallstadt - Weichgasse Kanalsanierung -
Lkr Anteil (L 260 m)

Beitrag Kanal

 

40.000,-

542 03 30
017 100

MIL30

OD Soden - BA 4 - Abs. 100 Sta. 1,789 - 2,283

Beitrag Kanal

 

80.000,-

Summe:

 

140.000,-

Anlagen im Bau - Deckenerneuerung

Deckenerneuerung (DB) im Zuge von gemeindl. Kanalarbeiten (Gem) und bei schadhaften Decken/Rinnen (Sba)

P / PK

PT + Z

Projektbezeichnung - Leistungsausführung

Art

Hinweis

Ansatz

542 03 02
096 101

MIL02

OD Klingenberg Bergwerkstr BA 1 - Deckenerneuerung Richtung Schmachtenberg wegen schadhafter Fahrbahn und anteilige Kosten für Gutachten (Stützwand)

DB-Gem

 

200.000,-

542 03 07
096 101

MIL07

Kirchzell nach Watterbach
(Abs. 100 km 6,5 bis 10,5)

DB-Sba

 

190.000,-

542 03 25
096 101

MIL25

OD Hofstetten Richt. Hausen - Deckenerneuerung im Zuge von  Leitungsarbeiten - BA 2 (L = 190 m)

DB-Gem

 

120.000,-

542 03 26
096 101

MIL26

OD Wildensee - Deckenerneuerung mit Restausbau freie Strecke und gemeindl. Gehweganlage - Lkr Anteil

DB-Sba

 

290.000,-

542 03 29
096 101

MIL29

OD Großwallstadt, Weichgasse  - Deckenerneuerung in Zuge der Kanalsanierung (L 260 m, A 1675 m2)

DB-Gem

 

90.000,-

542 03 30
096 101

MIL30

OD Soden - Deckenerneuerung in Zuge von gemeindl. Leitungsarbeiten - BA4

DB-Gem

 

90.000,-

542 03 30
096 101

MIL30

OD Soden - Busbucht Zuge von gemeindl. Leitungsarbeiten - BA4

DB-Gem

 

15.000,-

Projekte, die nach Bauausschussbeschluss vom 17.03.2011

auf die Folgejahren verschoben bzw. verteilt werden: 

542 03 06
096 101

MIL06

Ausbau zwischen OD Weilbach Richtung Amorbach (bis Abzweig MIL 10) wegen stark rissiger Fahrbahn

DB-Sba

70.000,-

 

542 03 08
096 101

MIL08

Amorbach nach Beuchen
Abs. 100, ganzer Abschnitt

DB-Sba

225.000,-

 

542 03 11
096 101

MIL11

OD Leidersbach Richt. Volkersbrunn - Deckenerneuerung halb-seitig, bei Hainchensmühle (WSG mit Bordsteine)

DB-Sba

45.000,-

 

542 03 22
096 101

MIL22

OD Niedernberg - Deckenerneuerung halbseitig

DB-Sba

30.000,-

 

542 03 26
096 101

MIL26

Kleinwallstadt nach Hofstetten mit OD-Teilbereich (bis kurz vor Brückenbauwerk / Kreuzung MIL 25)

DB-Sba

250.000,-

 

542 03 38
096 101

MIL38

OD Obernburg zw. Möbelhaus Spilger und Kreisanlage mit Anschluss an Kreisel

DB-Sba

130.000,-

 

542 03 38
096 101

MIL38

OD Obernburg zw. Kreisverkehrsanlage und neue Polizei / Anschluss St 2308 (Brücke nach Elsenfeld)

DB-Sba

100.000,-

 

Summe:

 

995.000,-

 

 

 

Herr Nagel, Staatliches Bauamt Aschaffenburg, erläuterte anhand der beiliegenden Präsentationen, warum die zwei genannten Maßnahmen so wichtig seien und bat darum, diese in 2011 vorzunehmen und dafür andere Maßnahmen zu verschieben.

 

Herr Thiry ergänzte, bei denen aus dem Deckenbauprogramm heraus gefallenen Maßnahmen werden voraussichtlich 80.000-100.000 € an Bauunterhaltung für Rissesanierung nötig, sonst habe man nach dem Winter nicht mehr nur Risse, sondern Schlaglöcher.

 

Landrat Schwing fügte hin, der Vorschlag sei ein Kompromiss. Zu recht sei in der letzten Sitzung gesagt worden, dass das Kreisstraßennetz im Vergleich zu den Staatsstraßen in recht gutem Zustand sei – aber nur deshalb, weil wir immer rechtzeitig versucht haben, Schäden zu beseitigen. Natürlich denke man auch immer an die Gemeinden in Bezug auf die Ortsdurchfahrten, aber in erster Linie habe man an unsere Bürgerinnen und Bürger zu denken. Alle Straßen sollten daher verkehrssicher sein. Aber man nehme trotzdem große Rücksicht auf die Kommunen, wodurch diese eine Menge Geld sparen könnten. So verstehe man auch eine Partnerschaft. Er bat daher um Abänderung des ursprünglichen Beschlusses.

 

Kreisrat Fischer bemerkte, er gebe Landrat Schwing recht, auch er sei der Meinung, die Kreisstraßen seien in Ordnung, aber er sei der Meinung, die zwei genannten Maßnahmen durchzuführen und die Maßnahme Amorbach-Beuchen zu verschieben.

 

Kreisrat Bein stimmte ebenfalls zu, man sei mit dem Kompromiss einverstanden, die Argumente seien gut erläutert worden. Eine getrennte Abstimmung in der letzten Sitzung wäre wünschenswert gewesen.

 

Kreisrat Lieb schloss sich ebenfalls an, die Durchführung der zwei genannten Maßnahmen sei in Ordnung, Ortsdurchfahrten sehe er allerdings etwas differenzierter und würde er nicht pauschalisieren. Die Infrastruktur müsse hier mitberücksichtigt werden.

 

Landrat Schwing wies auf seine Nachfrage hin, dass es sich bei der prozentualen Nutzung der Straßen um den Schwerverkehr handele.

 

Kreisrat Andre erklärte, der Beschluss sei nun gründlich durchdacht und der ursprüngliche Beschluss sei ein schneller Schuss gewesen, noch dazu politisch motiviert. Man solle sich daher auf den Kompromiss und die Vorschläge unserer Fachleute einigen. Natürlich müsse man die Kosten ins Auge fassen, aber diese Angelegenheit solle eine Lehre sein, in Zeiten, in denen man Kürzen müsse, Schnellschüsse und doppelte Beschlussvorgänge zu vermeiden.

 

Kreisrat Demel entgegnete, politisch motiviert sei diese Sache nicht gewesen. Aber man habe ein falsches Stück Straße bei der Besichtigungsfahrt begutachtet. Er habe danach selbst mit der Fraktion die Straßen begutachtet, die Straße nach Watterbach sei tatsächlich dramatisch. Die OD Wildensee kenne er nicht, aber auch hier verlasse er sich auf die Fachleute.

 

Kreisrat Schmedding erklärte, die Straße nach Beuchen sei der Aufhänger bei der Besichtigungsfahrt gewesen und er habe Kreisrat Spinnler vertraut, der gesagt habe, er kenne auch die anderen Strecken. Aber nachdem er Bilder der Straßen gesehen habe, sei klar gewesen, dass man diese Maßnahmen unterstützen müsse. Er erinnerte auch an eine Aussage des Bürgermeister Berninger als Vorsitzender des Gemeindetages, der Bauausschuss würde nur abnicken und die Gemeinden müssten zahlen.

 

Kreisrat Köhler sei über den Sinneswandel überrascht. Landrat Schwing habe bereits in der letzten Sitzung versucht, über den Antrag getrennt abzustimmen. Selbstverständlich sei dies politisch motiviert gewesen. Weiterhin nannte er als Beispiel die Straße nach Leidersbach, die er jeden Tag befahre – er sei nicht der Meinung, dass die Kreisstraßen in bestem Zustand seien. Richtig sei, dass man die Finanzen im Blick haben müsse, aber man dürfe nicht aktuell sparen, wenn man im Nachhinein noch mehr zahlen müsse.

 

Landrat Schwing gab den Kollegen Andre und Köhler recht. Er sei enttäuscht gewesen über das Verhalten der Mehrheit des Bauausschusses. Seit 25 Jahren sei für ihn der Bauausschuss der kompetenteste Ausschuss gewesen – aber diese Entscheidung sei vom Antragsteller nur parteipolitisch motiviert gewesen. Noch nie habe es Kritik am Deckenbauprogramm gegeben. Der Antrag des Kreisrates Spinnler sei so gestellt worden, dass es genau 1 Mio. Euro waren, um die Kreisumlage zu senken. Leider habe man die rechtliche Situation außer Acht gelassen. Bestürzt habe ihn, dass niemand auf die Demotivierung unserer Mitarbeiter geachtet habe. Er sei aber Demokrat und der Antrag sei trotzdem fair behandelt worden. Aber er bat um Beachtung, in diesem und auch in den anderen Ausschüssen, dass man guten Mitarbeiter mit solchen Entscheidungen sozusagen vor das Schienbein trete.

 

Kreisrat Schötterl wies darauf hin, es sei lediglich um Verschiebungen gegangen und man dürfe nicht von parteipolitischen Intrigen sprechen. Hierfür hätte man Vorplanungen haben müssen, aber dies sei erst auf der Fahrt entstanden. Die Maßnahmen seien nun fachlich auf das Wichtigste reduziert worden und Einsparungen seien trotzdem vorhanden.

 

Landrat Schwing wies den Vorwurf von Intrigen zurück – er habe niemandem Intrigen vorgeworfen, das Wort stamme von Kreisrat Schötterl, und die Diskussion sei auch nicht polemisch gewesen. In der Politik müsse auch einmal ein kräftiges Wort erlaubt sein und dies müsse man auch aushalten können. Aber er bat darum, nicht Schärfe hereinzubringen, wo überhaupt keine sei.

 

Kreisrat Bein erklärte, man habe damals auch den Vorschlag gemacht, das Geld in Gebäude umzuschichten. Es liege kein Sinneswandel vor.

 

Kreisrat Demel wandte sich ebenfalls gegen die Aussage einer politischen Motivation. Es liege kein Sinneswandel vor, man müsse auch einmal eine Gegenstimme vertragen, da stimmte er Landrat Schwing zu. Es ging um die Sache und auch nicht um die Senkung der Kreisumlage. Man wollte nie die Kreisumlage senken. Es sei von vorneherein klar gewesen, dass eine Erhöhung der Kreisumlage unumgänglich sei, daher sei dies nie die Frage gewesen.

 

Landrat Schwing erklärte, er könne eigentlich innerlich jubeln – schließlich sei genau sein Wunsch als Landrat wahr geworden, den er nicht gewagt hätte zu äußern: Dass man noch mehr spare, dass man die Rücklage komplett in den Haushalt einfließen lasse, die Bezirksumlagenerhöhung nicht ganz weitergebe und 1 Mio. Euro Schulden abbaue. Er müsste eigentlich Kreisrat Spinnler danken, aber tue es nicht, da er das Verfahren nicht für in Ordnung halte.

 

 

Der Bauausschuss fasste sodann einstimmig den folgenden

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt nach erneuter Beratung den investiven Haushaltsansatz für „Anlagen im Bau – Deckenerneuerung“.

 

Dem Landkreisanteil für die Deckenerneuerungen im Zuge von gemeindlichen Leitungsarbeiten innerhalb der OD-Grenzen (Gemeinschaftsmaßnahmen) in Höhe von 515.000,-- Euro werden gemäß Kreisstraßenbudgetliste (Stand: 11.05.2011) zugestimmt.

 

Für die kreiseigenen Deckenmaßnahmen werden 485.000,-- Euro eingeplant.

Die Aufteilung erfolgt auf die Projekte:

MIL 7   Ausbau zwischen Kirchzell und Watterbach (Schadensbereich vor OD Watterbach)

MIL 26 OD Wildensee mit Sanierung der gemeindlichen Gehweganlage und Bordsteinen

 

Die entfallenden Projekte sind entsprechend ihrer Sanierungsbedürftigkeit auf die Folgejahre zu verschieben bzw. zu verteilen.

 

 

 

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