Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Kreisstraßenhaushalt 2011, Erneute Beratung und Entscheidung über das Deckenbauprogramm auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 21.03.2011
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.05.2011 BA/002/2011 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing leitete ein, man sei vom Kreisausschuss
aufgefordert worden, sich nochmals über das Deckenbauprogramm zu unterhalten.
Der Sachverhalt sei bekannt. Es sei darum gebeten worden, die Maßnahmen
Watterbach und Wildensee nochmals zu überdenken und dafür vielleicht andere
Maßnahmen herauszunehmen. In beiden Fällen gebe es auch massive Forderungen und
Äußerungen der Kommunalvertretungen.
Herr Thiry erläuterte die Vorlage:
Aufgrund des Kreistagsbeschlusses und der Kürzung des Etatansatzes um 1 Mio. € wird der Haushalt zu den „Anlagen im Bau – Deckenerneuerung“ zur erneuten Beratung dem Bauausschuss vorgelegt.
Kürzungen bei Gemeinschaftsprojekten (Leitungsmaßnahmen durch die Gemeinde und Deckenbau durch den Landkreis) sollen nicht vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass diese Projekte zur Ausführung kommen. Der Kostenanteil des Landkreises bei diesen gemeinschaftlichen Maßnahmen betreffen die OD Klingenberg, OD Hofstetten, OD Großwallstadt, OD Soden und belaufen sich auf ca. 515.000,-- €.
Für die restlichen Deckenbauprojekte des Landkreises stehen somit noch 485.000,-- € zur Verfügung. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die im investiven Haushaltsentwurf unter „Anlagen im Bau – Deckenerneuerung“ aufgenommenen Streckenabschnitte alle gleich wichtig und sanierungsbedürftig sind. Vielleicht die eine oder andere Maßnahme mehr oder weniger. Alle angegebenen Kreisstraßen wurden mit dem Staatl. Bauamt Aschaffenburg besprochen und zur Schadensbegutachtung befahren. Die Erfassung der Zustandsmerkmale bzw. der Zustandsbewertung erfolgt aufgrund von Richtlinien zur Straßenerhaltung. Wichtigste Merkmale sind die Griffigkeits-, Spurrinnen-, Längsunebenheits-, Risse- und Tragfähigkeitsentwicklung des Straßenoberbaus.
Die technische Verwaltung empfiehlt der Sanierung folgender Projekte zu zustimmen.
MIL 7 Ausbau zwischen Kirchzell und Watterbach (Schadensbereich vor OD Watterbach)
MIL 26 OD Wildensee mit Sanierung der Entwässerungsrinnen und der gemeindlichen Gehweganlage sowie Bordsteinerneuerung
Zur Notwendigkeit und Dringlichkeit der Vorsorge, um sehr teure Folgeschäden zu verhindern, wird Herr Nagel vom Staatl. Bauamt Aschaffenburg noch seinen Bericht abgeben.
Im Erhaltungsprogramm „Deckenerneuerung“ der Kreisstraßen sind nur die zu sanierenden Streckenabschnitte mit erhöhtem Schadensbild den Haushaltsjahren zugeordnet. Es ist eine gewisse Priorisierung vorhanden, abhängig vom Schadensaufkommen und zusätzlichem Verkehrsaufkommen sowie Wichtigkeit des Streckenabschnitts im Netzsystem. Aufgrund von strengen Winterzeiten kommt es jedes Jahr vor, dass in das Programm noch weitere schadhafte Straßenabschnitte mit aufgenommen werden müssen und auch dringend sanierungsbedürftig sind, um erhebliche Folgeschäden zu verhindern.
Wenn im Deckenbereich Netzrisse und Dehnungsrisse vorhanden sind, ist es vor Einbruch der Winterzeit bzw. Regenzeit dringend erforderlich, diese Risse zu schließen (im Regelfall mit Heiß-Bitumen). Diese schadhaften Bereiche sind sehr Frost empfindlich, da das eindringende Niederschlagswasser gefriert und durch den Straßenverkehr, insbesondere durch den Schwerverkehr, wieder aufbrechen. Durch diesen Wechsel entstehen die meisten „Schlaglöcher“ und „Deckenaufbrüche“. Die verkehrsbehindernden Schäden treten im Allgemeinen erst nach vielen Monaten oder erst im kommenden Winter nach Befahren des Schwerverkehrs auf.
Die kurzfristigen Ausbesserungsarbeiten mit Kaltasphalt (an Staatsstraßen sichtbar) sind nur ein Provisorium, sehr teuer und nicht langlebig. Mittel- bis langfristig wird das Ganze auch unwirtschaftlich, Flickwerk ist auf Dauer eine teure Angelegenheit.
Ein weiterer Grund für Vorsorge bzw. Präventivmaßnahmen ist die Tatsache, dass ein großer Teil der Kreisstraßen in und entlang von Wasserschutzgebieten führt. Bei Deckenerneuerungsmaßnahmen sind nur relativ geringe Auflagen (z.B. durch Wasserwirtschaftsverwaltung) zu erfüllen und somit eine wirtschaftliche Lösung mit ca. 110.000,-- bis 130.000,-- €/km Straße möglich. Bei einem Teil- oder Vollausbau (erforderlich, wenn Deck- und Tragschicht durchbrochen ggf. auch der Unterbau durch Frost beschädigt ist) steigen die Kosten aufgrund der Auflagen nach "RiStWag" (Ausbaurichtlinie für Straßen in Wasserschutzgebieten) auf einen Betrag von 800.000 bis 1,2 Mio. €/km. Außerhalb von WS-Gebieten liegen die Ausbaukosten zwischen 500.000,-- bis 800.000,-- €/km.
Zur Verkehrsbelastung wäre noch zu sagen, dass die Verkehrszahlen lediglich den öffentlichen Gebrauch der Straßen spiegeln. Ausschlaggebend für die Schädigung sind der Zustand des bestehenden Straßenausbaues (sprich Unter- und Oberbau) und überwiegend die Nutzung durch den Schwerverkehr. Hierzu zählen neben Industrie und Gewerbe auch die Land- und Forstwirtschaft. Nachfolgend einige Zahlen zur Verkehrszählung DTV aus dem Jahre 2005:
MIL 6 Weilbach – Amorbach 1050 Kfz, davon 45 GV/SV, entspricht 4,3 %
MIL 7 Kirchzell – Watterbach 650 Kfz, davon 55 GV/SV, entspricht 8,5 %
MIL
MIL 22 Niedernberg OD 6763 Kfz, davon 396 GV/SV, entspricht 5,9 %
MIL 26 Wildensee OD 861 Kfz, davon 60 GV/SV, entspricht 7,0 %
MIL 26 Kleinwallstadt – Hofstetten 4350 Kfz, davon 222 GV/SV, entspricht 5,1 %
MIL 38 Obernburg – Großwallstadt 5103 Kfz, davon 146 GV/SV, entspricht 2,9 %
MIL 38 Obernburg – Eisenbach 12463 Kfz, davon 331 GV/SV, entspricht 2,7 %
Man kann feststellen, dass der Güter-/Schwerverkehr prozentual auf den schwach belasteten Kfz-Straßen wesentlich höher ist wie bei hoch frequentierten Straßen.
Die DTV-Stärke im Freistaat Bayern beträgt bei Staatsstraßen ca. 3822 Kfz/24h und bei Kreisstraßen ca. 1759 Kfz/24h. Der Anteil des Güter- und Schwerverkehr liegt im Durchschnitt um die 5 - 8%.
Zum Abschluss meines Berichtes noch einige Erläutungen zum allgemeinen Straßenunterhalt.
Zur Erhaltung zählen alle Maßnahmen an den Straßenanlagen, die der Verbesserung der Substanz und des Gebrauchswertes dienen.
Untergliedert wird die Erhaltung in die "betriebliche Erhaltung" (Kontrollen, betriebliche Unterhaltung, Straßenreinigung, Grünpflege, Winterdienst, etc.) und die "bauliche Erhaltung" (Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerungsmaßnahmen).
Instandhaltungsmaßnahmen (bauliche Unterhaltung), das sind punktuelle oder kleinflächige Sofortmaßnahmen ohne nennenswerte Anhebung des Substanz- bzw. Gebrauchswertes wie z. B. Schlaglöcher verfüllen, Risse vergießen, Flickarbeiten oder kleinere örtliche Oberflächenbehandlungen mit Splitt (ca. 200 m Länge), die in der Regel mit geringerem Aufwand und zum größten Teil durch die Straßenmeistereien ausgeführt werden (Finanzierung durch den Verwaltungshaushalt).
Instandsetzungsmaßnahmen, das sind bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder zur Verbesserung von Oberflächeneigenschaften von Verkehrsflächen, die mindestens eine Fahrstreifenbreite und größere Abschnittslängen umfassen. Hierzu gehören Aufbringen von dünnen Schichten bis ca. 1,8 cm (DSK – Dünnschicht im Kalteinbau und DSH – Dünnschicht im Heißeinbau) bei standfestem Oberbau oder die Erneuerung der Deckschicht.
Erneuerungsmaßnahmen sind Maßnahmen zur vollständigen, bestandsorientierten Wiederherstellung des Gebrauchs- und Substanzwertes. Erneuerungen betreffen bei den Straßen mehr als die Deckschicht. Dies kann den ganzen bituminösen Schichtaufbau bedeuten und im Tief- und Hocheinbau durchführt werden. Betroffen sind hierbei die Deck-, Binder- und Tragschicht.
In der Praxis müssen Bau- und Erhaltungsmaßnahmen häufig kombiniert werden, um eine wirtschaftlich sinnvolle Baudurchführung zu gewährleisten. Insbesondere sind Erhaltungsmaßnahmen der Instandsetzung oft zwangsläufig mit qualitätsverbessernden Maßnahmen verbunden.
Aus dem Anlagenvermögen Straße (nach H.J. Beckedahl) müssten 1,5 %, umgerechnet 1,30 €/m² für die Erhaltung der Straßen eingesetzt werden. Für das Kreisstraßennetz im Landkreis Miltenberg wären dies ca. 1,63 Mio. € pro Jahr bezogen auf ca. 1,25 Mio. m² Straßenfläche.
Minderaufwendungen bei der Straßenerhaltung führen zu einem überproportionalen Substanzverzehr bzw. Substanzverlust. Dieser führt letztlich zum Totalausfall und erfordert somit frühzeitig teure Erneuerungsmaßnahmen bis zum Vollausbau einer Straße.
Bedeutsam ist auch, dass der Straßenbenutzer den Gebrauchswert einer Straßenbefestigung über visuelle, sensitive und akustische Eindrücke beurteilt, während der Baulastträger den Gebrauchswert einer Straßenbefestigung nach objektiven Merkmalen beurteilt, die den Zustand hinsichtlich der baulichen Substanz und der Gebrauchstauglichkeit nach Zustandsmerkmalen beschreibt. Dies sind z. B. Verkehrsbelastung, Geschwindigkeit, Straßenbaustoffe, klimatische Bedingungen (Frost, Wärme, Feuchtigkeit), örtliche Bedingungen (Lage und Höhe, Niederschlag).
Missstände erkennt man zurzeit ganz deutlich am Staatstraßennetz teilweise auch bei Bundesstraßen im Landkreis. Man sollte diesen Zustand im Bereich der Kreisstraßen möglichst vermeiden. Es darf weder eine Gefährdung für den konstruktiven Bestand der Straße noch für die Verkehrssicherheit oder die Befahrbarkeit auftreten.
zum Stand: |
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Aufwendungen für
nicht rückzahlbare Zuwendungen für kommunale Zwecke - Kanalbeitrag |
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P / PK |
PT + Z |
Investitionszuweisungen
an Gemeinden für Kanal u. Bordstein |
Art |
Hinweis |
Ansatz |
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542 03 02 |
MIL02 |
OD Klingenberg Richtung Schmachtenberg
(Bergwerkstraße) Lkr-Zuschuss an Kanal-Inliner (1. Ansatz) |
Beitrag Kanal |
|
20.000,- |
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542 03 29 |
MIL29 |
OD Großwallstadt - Weichgasse Kanalsanierung - |
Beitrag Kanal |
|
40.000,- |
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542 03 30 |
MIL30 |
OD Soden - BA 4 - Abs. 100 Sta. 1,789 - 2,283 |
Beitrag Kanal |
|
80.000,- |
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Summe: |
|
140.000,- |
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Anlagen im Bau -
Deckenerneuerung |
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Deckenerneuerung (DB) im
Zuge von gemeindl. Kanalarbeiten (Gem) und bei schadhaften Decken/Rinnen
(Sba) |
||||||
P / PK |
PT + Z |
Projektbezeichnung -
Leistungsausführung |
Art |
Hinweis |
Ansatz |
|
542 03 02 |
MIL02 |
OD Klingenberg Bergwerkstr BA 1 - Deckenerneuerung
Richtung Schmachtenberg wegen schadhafter Fahrbahn und anteilige Kosten für
Gutachten (Stützwand) |
DB-Gem |
|
200.000,- |
|
542 03 07 |
MIL07 |
Kirchzell nach Watterbach |
DB-Sba |
|
190.000,- |
|
542 03 25 |
MIL25 |
OD Hofstetten Richt. Hausen - Deckenerneuerung im
Zuge von Leitungsarbeiten - BA 2 (L =
190 m) |
DB-Gem |
|
120.000,- |
|
542 03 26 |
MIL26 |
OD Wildensee - Deckenerneuerung mit Restausbau freie
Strecke und gemeindl. Gehweganlage - Lkr Anteil |
DB-Sba |
|
290.000,- |
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542 03 29 |
MIL29 |
OD Großwallstadt, Weichgasse - Deckenerneuerung in Zuge der
Kanalsanierung (L 260 m, A 1675 m2) |
DB-Gem |
|
90.000,- |
|
542 03 30 |
MIL30 |
OD Soden - Deckenerneuerung in Zuge von gemeindl. Leitungsarbeiten
- BA4 |
DB-Gem |
|
90.000,- |
|
542 03 30 |
MIL30 |
OD Soden - Busbucht Zuge von gemeindl.
Leitungsarbeiten - BA4 |
DB-Gem |
|
15.000,- |
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Projekte, die nach
Bauausschussbeschluss vom auf die Folgejahren
verschoben bzw. verteilt werden: |
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542 03 06 |
MIL06 |
Ausbau zwischen OD Weilbach Richtung Amorbach (bis Abzweig
MIL 10) wegen stark rissiger Fahrbahn |
DB-Sba |
70.000,- |
|
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542 03 08 |
MIL08 |
Amorbach nach Beuchen |
DB-Sba |
225.000,- |
|
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542 03 11 |
MIL11 |
OD Leidersbach Richt. Volkersbrunn - Deckenerneuerung
halb-seitig, bei Hainchensmühle (WSG mit Bordsteine) |
DB-Sba |
45.000,- |
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542 03 22 |
MIL22 |
OD Niedernberg - Deckenerneuerung halbseitig |
DB-Sba |
30.000,- |
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542 03 26 |
MIL26 |
Kleinwallstadt nach Hofstetten mit OD-Teilbereich
(bis kurz vor Brückenbauwerk / Kreuzung MIL 25) |
DB-Sba |
250.000,- |
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542 03 38 |
MIL38 |
OD Obernburg zw. Möbelhaus Spilger und Kreisanlage
mit Anschluss an Kreisel |
DB-Sba |
130.000,- |
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542 03 38 |
MIL38 |
OD Obernburg zw. Kreisverkehrsanlage und neue Polizei
/ Anschluss St 2308 (Brücke nach Elsenfeld) |
DB-Sba |
100.000,- |
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Summe: |
|
995.000,- |
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Herr Nagel, Staatliches Bauamt Aschaffenburg,
erläuterte anhand der beiliegenden Präsentationen, warum die zwei genannten
Maßnahmen so wichtig seien und bat darum, diese in 2011 vorzunehmen und dafür
andere Maßnahmen zu verschieben.
Herr Thiry ergänzte, bei denen aus dem
Deckenbauprogramm heraus gefallenen Maßnahmen werden voraussichtlich
80.000-100.000 € an Bauunterhaltung für Rissesanierung nötig, sonst habe man
nach dem Winter nicht mehr nur Risse, sondern Schlaglöcher.
Landrat Schwing fügte hin, der Vorschlag sei ein
Kompromiss. Zu recht sei in der letzten Sitzung gesagt worden, dass das
Kreisstraßennetz im Vergleich zu den Staatsstraßen in recht gutem Zustand sei –
aber nur deshalb, weil wir immer rechtzeitig versucht haben, Schäden zu
beseitigen. Natürlich denke man auch immer an die Gemeinden in Bezug auf die
Ortsdurchfahrten, aber in erster Linie habe man an unsere Bürgerinnen und
Bürger zu denken. Alle Straßen sollten daher verkehrssicher sein. Aber man
nehme trotzdem große Rücksicht auf die Kommunen, wodurch diese eine Menge Geld
sparen könnten. So verstehe man auch eine Partnerschaft. Er bat daher um
Abänderung des ursprünglichen Beschlusses.
Kreisrat Fischer bemerkte, er gebe Landrat Schwing
recht, auch er sei der Meinung, die Kreisstraßen seien in Ordnung, aber er sei
der Meinung, die zwei genannten Maßnahmen durchzuführen und die Maßnahme
Amorbach-Beuchen zu verschieben.
Kreisrat Bein stimmte ebenfalls zu, man sei mit dem
Kompromiss einverstanden, die Argumente seien gut erläutert worden. Eine
getrennte Abstimmung in der letzten Sitzung wäre wünschenswert gewesen.
Kreisrat Lieb schloss sich ebenfalls an, die
Durchführung der zwei genannten Maßnahmen sei in Ordnung, Ortsdurchfahrten sehe
er allerdings etwas differenzierter und würde er nicht pauschalisieren. Die
Infrastruktur müsse hier mitberücksichtigt werden.
Landrat Schwing wies auf seine Nachfrage hin, dass es
sich bei der prozentualen Nutzung der Straßen um den Schwerverkehr handele.
Kreisrat Andre erklärte, der Beschluss sei nun
gründlich durchdacht und der ursprüngliche Beschluss sei ein schneller Schuss
gewesen, noch dazu politisch motiviert. Man solle sich daher auf den Kompromiss
und die Vorschläge unserer Fachleute einigen. Natürlich müsse man die Kosten
ins Auge fassen, aber diese Angelegenheit solle eine Lehre sein, in Zeiten, in
denen man Kürzen müsse, Schnellschüsse und doppelte Beschlussvorgänge zu
vermeiden.
Kreisrat Demel entgegnete, politisch motiviert sei
diese Sache nicht gewesen. Aber man habe ein falsches Stück Straße bei der
Besichtigungsfahrt begutachtet. Er habe danach selbst mit der Fraktion die
Straßen begutachtet, die Straße nach Watterbach sei tatsächlich dramatisch. Die
OD Wildensee kenne er nicht, aber auch hier verlasse er sich auf die Fachleute.
Kreisrat Schmedding erklärte, die Straße nach Beuchen
sei der Aufhänger bei der Besichtigungsfahrt gewesen und er habe Kreisrat
Spinnler vertraut, der gesagt habe, er kenne auch die anderen Strecken. Aber
nachdem er Bilder der Straßen gesehen habe, sei klar gewesen, dass man diese
Maßnahmen unterstützen müsse. Er erinnerte auch an eine Aussage des
Bürgermeister Berninger als Vorsitzender des Gemeindetages, der Bauausschuss
würde nur abnicken und die Gemeinden müssten zahlen.
Kreisrat Köhler sei über den Sinneswandel überrascht.
Landrat Schwing habe bereits in der letzten Sitzung versucht, über den Antrag
getrennt abzustimmen. Selbstverständlich sei dies politisch motiviert gewesen.
Weiterhin nannte er als Beispiel die Straße nach Leidersbach, die er jeden Tag
befahre – er sei nicht der Meinung, dass die Kreisstraßen in bestem Zustand
seien. Richtig sei, dass man die Finanzen im Blick haben müsse, aber man dürfe
nicht aktuell sparen, wenn man im Nachhinein noch mehr zahlen müsse.
Landrat Schwing gab den Kollegen Andre und Köhler
recht. Er sei enttäuscht gewesen über das Verhalten der Mehrheit des
Bauausschusses. Seit 25 Jahren sei für ihn der Bauausschuss der kompetenteste
Ausschuss gewesen – aber diese Entscheidung sei vom Antragsteller nur
parteipolitisch motiviert gewesen. Noch nie habe es Kritik am Deckenbauprogramm
gegeben. Der Antrag des Kreisrates Spinnler sei so gestellt worden, dass es
genau 1 Mio. Euro waren, um die Kreisumlage zu senken. Leider habe man die
rechtliche Situation außer Acht gelassen. Bestürzt habe ihn, dass niemand auf die
Demotivierung unserer Mitarbeiter geachtet habe. Er sei aber Demokrat und der
Antrag sei trotzdem fair behandelt worden. Aber er bat um Beachtung, in diesem
und auch in den anderen Ausschüssen, dass man guten Mitarbeiter mit solchen
Entscheidungen sozusagen vor das Schienbein trete.
Kreisrat Schötterl wies darauf hin, es sei lediglich
um Verschiebungen gegangen und man dürfe nicht von parteipolitischen Intrigen
sprechen. Hierfür hätte man Vorplanungen haben müssen, aber dies sei erst auf
der Fahrt entstanden. Die Maßnahmen seien nun fachlich auf das Wichtigste
reduziert worden und Einsparungen seien trotzdem vorhanden.
Landrat Schwing wies den Vorwurf von Intrigen zurück –
er habe niemandem Intrigen vorgeworfen, das Wort stamme von Kreisrat Schötterl,
und die Diskussion sei auch nicht polemisch gewesen. In der Politik müsse auch
einmal ein kräftiges Wort erlaubt sein und dies müsse man auch aushalten
können. Aber er bat darum, nicht Schärfe hereinzubringen, wo überhaupt keine
sei.
Kreisrat Bein erklärte, man habe damals auch den
Vorschlag gemacht, das Geld in Gebäude umzuschichten. Es liege kein
Sinneswandel vor.
Kreisrat Demel wandte sich ebenfalls gegen die Aussage
einer politischen Motivation. Es liege kein Sinneswandel vor, man müsse auch
einmal eine Gegenstimme vertragen, da stimmte er Landrat Schwing zu. Es ging um
die Sache und auch nicht um die Senkung der Kreisumlage. Man wollte nie die
Kreisumlage senken. Es sei von vorneherein klar gewesen, dass eine Erhöhung der
Kreisumlage unumgänglich sei, daher sei dies nie die Frage gewesen.
Landrat Schwing erklärte, er könne eigentlich
innerlich jubeln – schließlich sei genau sein Wunsch als Landrat wahr geworden,
den er nicht gewagt hätte zu äußern: Dass man noch mehr spare, dass man die
Rücklage komplett in den Haushalt einfließen lasse, die Bezirksumlagenerhöhung
nicht ganz weitergebe und 1 Mio. Euro Schulden abbaue. Er müsste eigentlich
Kreisrat Spinnler danken, aber tue es nicht, da er das Verfahren nicht für in
Ordnung halte.
Der Bauausschuss fasste sodann einstimmig den
folgenden
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt nach erneuter Beratung den
investiven Haushaltsansatz für „Anlagen im Bau – Deckenerneuerung“.
Dem Landkreisanteil für die Deckenerneuerungen im Zuge
von gemeindlichen Leitungsarbeiten innerhalb der OD-Grenzen
(Gemeinschaftsmaßnahmen) in Höhe von 515.000,-- Euro werden gemäß
Kreisstraßenbudgetliste (Stand: 11.05.2011) zugestimmt.
Für die kreiseigenen Deckenmaßnahmen werden 485.000,--
Euro eingeplant.
Die Aufteilung erfolgt auf die Projekte:
MIL 7 Ausbau
zwischen Kirchzell und Watterbach (Schadensbereich vor OD Watterbach)
MIL 26 OD Wildensee mit Sanierung der gemeindlichen
Gehweganlage und Bordsteinen
Die entfallenden Projekte sind entsprechend ihrer
Sanierungsbedürftigkeit auf die Folgejahre zu verschieben bzw. zu verteilen.