Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Bericht zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes - Wertstofftonne

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.05.2011   NU/001/2011 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Regierungsamtsrat Röcklein gab folgende Informationen zur Kenntnis:

 

Sicherlich erinnern Sie sich noch an unseren Bericht zum Entwurf des neuen Abfallgesetzes, das künftig nur noch Kreislaufwirtschaftsgesetz heißen wird, in der Sitzung vom 6. Dezember 2010.

Wir haben die damals beschlossene Resolution natürlich an unsere Verbände und Organisationen und an die Bundestagsabgeordneten Wolfgang Zöller und Joachim Spatz weitergeleitet. Wir haben auch von beiden Antworten erhalten und haben noch eine kleine Hoffnung, dass beide Herren bei den parlamentarischen Beratungen des Gesetzes an unsere Resolution denken.

 

Am 30. März 2011 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.

Leider wurde der Entwurf auch vom Bundeskabinett in der von allen Kommunen kritisierten Form beschlossen.

Aber wir wissen, dass die meisten Bundesländer mit dem Entwurf nicht einverstanden sind und die Kommunen bei ihren Forderungen unterstützen wollen.

Auch im Bundestag sind viele Abgeordnete auf der kommunalen Seite, denn sie sitzen ja in ihren Wahlkreisen auch in Kreistagen und Stadträten.

 

Das ständig von den Vertretern des Bundesumweltministeriums wiederholte Argument, die Eingriffe in die Zuständigkeit der Kommunen werden vom Europarecht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gefordert, ist inzwischen widerlegt. Ein Gutachten einer renommierten Berliner Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag Arbeitsgemeinschaft stoffspezifische Abfallbehandlung – ASA – bestätigt, dass die Abfallentsorgung der Haushalte und gleichartiger Anfallstellen einschließlich der Wertstoffsammlung, eine kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge nach EU-Vertrag und Rechtsprechung des EUGH ist.

 

Die Wertstofftonne

Bereits am Tag nach dem Kabinettsbeschluss konnten wir alle in der Presse lesen, dass die Wertstofftonne kommt. Eine orange Tonne für die Wertstoffe die bisher im Restmüll landen, will uns das Bundesumweltministerium einvernehmlich mit den privaten Entsorgungskonzernen schmackhaft machen.

Tatsache ist, dass im Gesetzentwurf eine weitergehende Wertstofferfassung vorgesehen und eine Wertstofftonne gefordert wird. Näheres soll aber durch eine eigene Verordnung geregelt werden, die nicht einmal im Entwurf vorliegt.

 

Dafür und für die Evaluierung der Verpackungsverordnung wurden bereits drei Gutachten mit zusammen 706 Seiten erstellt. Auf dieser Grundlage wird derzeit vom Umweltbundesamt ein Planspiel durchgeführt, welches die Grundlagen für eine Wertstofftonne und die geplante Verordnung liefern soll.

Nur der Vollständigkeit halber, aus Bayern werden die Kommunen bei diesem Planspiel kompetent durch den stellv. Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes der Landeshauptstadt München und den Geschäftsführer des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Miesbach vertreten.

 

Aus diesen Gutachten ergibt sich, dass empfohlen wir, über die „neue Wertstofftonne“ stoffgleiche Nichtverpackungen zu erfassen und eine stolze Menge von 7,1 Kilogramm je Einwohner erwartet wird. Strittig ist noch die Miterfassung von Elektrokleingeräten.

 

Für unseren Landkreis:

Die stoffgleichen Nichtverpackungen heißen bei uns „Verpackungsfremde Wertstoffe“ und werden seit Einführung des gelben Sackes über diesen miterfasst. Die derzeitige Erfassungsmenge beträgt 5 Kilogramm je Einwohner über den gelben Sack und ein weiteres Kilogramm über die Wertstoffhöfe. Die Kosten hierfür trägt der Landkreis aus den Müllgebühren.   

 

Nach unserer Auffassung, und wir glauben hier stimmen Sie uns zu, brauchen wir in Miltenberg keine zusätzliche Wertstofftonne. Wir haben diese Aufgabe, wie übrigens auch viele andere Kommunen, bereits vor 20 Jahre in Angriff genommen und erfüllt.

 

Wir haben in der Zwischenzeit auch beim führenden dualen System, der DSD GmbH, vorgefühlt, wie diese zu einer Verstärkung der Wertstofferfassung steht, damit wir das fehlende Kilogramm auch noch erreichen. Die DSD GmbH will vor weiteren Gesprächen die Ergebnisse des Planspiels abwarten. Der Vorgang liegt bei uns auf Wiedervorlage.

 

Wir brauchen also in unserem Landkreis keine orange Wertstofftonne und wenn die Verantwortung und Entscheidung bei den Kommunen bleibt, wird das auch so bleiben.

Wird uns allerdings die Entscheidung abgenommen, kann niemand vorhersagen wie es ausgehen wird.

 

Die Freigabe der Wertstoffsammlung

Die vom Bundesumweltministerium im Gesetzentwurf vorgesehene Freigabe der kommunalen Wertstoffsammlung wird, wie das bereits erwähnte Gutachten feststellt, also keinesfalls durch Europarecht gefordert. Hier unterstützt die Bundesregierung einseitig den Kampf um das inzwischen wertvoll gewordene Altpapier zugunsten der privaten Entsorgungswirtschaft und entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

Für Miltenberg können wir Ihnen mitteilen, dass die Erlöse aus der Altpapiervermarktung, die uns seit 2004 teilweise und seit 2007 vollständig zufließen, uns sehr geholfen haben, unsere Müllgebühren stabil zu halten und uns auch gemeinsam mit der positiven Entwicklung beim Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt die letzte Gebührensenkung zum 01.01.2009 ermöglicht haben.

 

Vor Steuern und ohne die Beiträge der dualen Systeme haben wir von 2005 bis 2010 4,32 Millionen Euro an Papiererlösen gebucht.

Diesen Einnahmen stehen natürlich unsere Systemkosten in Höhe von rund 4,41 Millionen Euro gegenüber.

 

Auch 2010 haben wir mit einem Überschuss von 1,35 Millionen EURO abgeschlossen. Dazu haben der steigende Altpapierpreis sowie die Erlöse aus der Miterfassung der Papierverpackungen für die dualen Systeme 1,23 Millionen EURO netto beigesteuert. Dazu kommen noch steuerliche Vorteile. Bei Gesamteinnahmen von 12,6 Millionen im Jahr 2010 sind das immerhin 9,7 Prozent, die wir natürlich vollständig im Müllhaushalt vereinnahmen und damit unseren Kunden und Abfallgebührenzahlern zugute kommen lassen.

 

Dies stellt die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf in Frage und will aber gleichzeitig die Kommunen verpflichten, bei einem Wegfall der privatwirtschaftlichen Erfassung, z. Bsp. aufgrund sinkender Altpapierpreise, wieder einzuspringen und die Wertstofferfassung sicherzustellen.

Deshalb reden wir nach wie vor von Rosinenpickerei. Erlöse sichert sich die private Entsorgungswirtschaft mit Unterstützung der Bundesregierung, Verluste werden sozialisiert und über die Abfallgebühren finanziert.

 

Daher unsere erneute Aufforderung an alle Kreisräte: setzen Sie sich bei Ihren Parteien und Gruppierungen für ein gerechtes System ein. Die Wertstofferfassung muss den Kommunen bleiben, die dann Gewinne und Verluste über ihre Gebührenhaushalte sozialisieren. Dies ist gegenüber allen Gebührenzahlern gerecht und billig.

 

Er wies noch darauf hin, dass bei Interesse der Kreisräte ein Positionspapier des Verbandes kommunaler Abfallwirtschaft und Stadtreinigung zur Verfügung stehe.

 

Landrat Schwing fügte hinzu, das Thema sei für den Ausschuss nicht neu, auch innerhalb der kommunalen Spitzenverbände habe man Flagge gezeigt und er bat daher auch die Kreisräte darum, für die Sache der Kommunen zu werben, denn man brauche nicht noch eine weitere Tonne.

 

Kreisrat Dr. Steidl wies in Bezug auf das Recycling von kleinen Geräten wie Handy auf einen Vortrag von Markus Krall der Sunovation GmbH Elsenfeld hin, der unter anderem auch über Kunststoffrecycling berichtete und Tonnen für Handyrecycling geplant seien. Weiterhin sollte man die Wertstofftonne in Bezug auf das EU-Recht eher mit spanischer Gelassenheit umsetzen.

 

Regierungsamtsrat Röcklein erklärte, es gebe das Elektronikschrott-Gesetz, ganz so einfach sei es nicht. Die Elektronikschrotterfassung und –verwertung ist Sache der EAR-Stiftung. Jeder Hersteller und jeder Importeur müsse Geld an diese Stiftung zahlen. Daraus werde dann die gesamte Sammlung und Verwertung bezahlt. Auch wir als Kommune seien an diese Stiftung gebunden. Auch kein Privater könne sammeln. Sollte es mit dem Gelben Sack nicht klappen, sei die Überlegung, an die örtlichen Elektrohändler heranzutreten, um dort kleine Schrottbehälter aufzustellen. Man müsse nun aber erst ein Ergebnis abwarten. Es könne nicht jeder einfach beginnen zu sammeln, dies müsse auch finanziert werden, und eine Aufbereitung von Handys sei sehr aufwendig und teuer.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

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