Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Bericht zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes - Wertstofftonne
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.05.2011 NU/001/2011 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtsrat
Röcklein gab folgende Informationen zur Kenntnis:
Sicherlich erinnern Sie sich noch an unseren Bericht
zum Entwurf des neuen Abfallgesetzes, das künftig nur noch
Kreislaufwirtschaftsgesetz heißen wird, in der Sitzung vom 6. Dezember 2010.
Wir haben die damals beschlossene Resolution natürlich
an unsere Verbände und Organisationen und an die Bundestagsabgeordneten
Wolfgang Zöller und Joachim Spatz weitergeleitet. Wir haben auch von beiden
Antworten erhalten und haben noch eine kleine Hoffnung, dass beide Herren bei
den parlamentarischen Beratungen des Gesetzes an unsere Resolution denken.
Am 30. März 2011 hat das Bundeskabinett den
Gesetzentwurf beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
Leider wurde der Entwurf auch vom Bundeskabinett in
der von allen Kommunen kritisierten Form beschlossen.
Aber wir wissen, dass die meisten Bundesländer mit dem
Entwurf nicht einverstanden sind und die Kommunen bei ihren Forderungen
unterstützen wollen.
Auch im Bundestag sind viele Abgeordnete auf der
kommunalen Seite, denn sie sitzen ja in ihren Wahlkreisen auch in Kreistagen
und Stadträten.
Das ständig von den Vertretern des
Bundesumweltministeriums wiederholte Argument, die Eingriffe in die
Zuständigkeit der Kommunen werden vom Europarecht und der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofes gefordert, ist inzwischen widerlegt. Ein Gutachten
einer renommierten Berliner Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag Arbeitsgemeinschaft
stoffspezifische Abfallbehandlung – ASA – bestätigt, dass die Abfallentsorgung
der Haushalte und gleichartiger Anfallstellen einschließlich der
Wertstoffsammlung, eine kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge nach EU-Vertrag
und Rechtsprechung des EUGH ist.
Die Wertstofftonne
Bereits am Tag nach dem Kabinettsbeschluss konnten wir
alle in der Presse lesen, dass die Wertstofftonne kommt. Eine orange Tonne für
die Wertstoffe die bisher im Restmüll landen, will uns das
Bundesumweltministerium einvernehmlich mit den privaten Entsorgungskonzernen
schmackhaft machen.
Tatsache ist, dass im Gesetzentwurf eine weitergehende
Wertstofferfassung vorgesehen und eine Wertstofftonne gefordert wird. Näheres
soll aber durch eine eigene Verordnung geregelt werden, die nicht einmal im
Entwurf vorliegt.
Dafür und für die Evaluierung der
Verpackungsverordnung wurden bereits drei Gutachten mit zusammen 706 Seiten
erstellt. Auf dieser Grundlage wird derzeit vom Umweltbundesamt ein Planspiel
durchgeführt, welches die Grundlagen für eine Wertstofftonne und die geplante
Verordnung liefern soll.
Nur der Vollständigkeit halber, aus Bayern werden die
Kommunen bei diesem Planspiel kompetent durch den stellv. Leiter des
Abfallwirtschaftsbetriebes der Landeshauptstadt München und den Geschäftsführer
des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Miesbach vertreten.
Aus diesen Gutachten ergibt sich, dass empfohlen wir,
über die „neue Wertstofftonne“ stoffgleiche Nichtverpackungen zu erfassen und
eine stolze Menge von 7,1 Kilogramm je Einwohner erwartet wird. Strittig ist
noch die Miterfassung von Elektrokleingeräten.
Für unseren Landkreis:
Die stoffgleichen Nichtverpackungen heißen bei uns
„Verpackungsfremde Wertstoffe“ und werden seit Einführung des gelben Sackes
über diesen miterfasst. Die derzeitige Erfassungsmenge beträgt 5 Kilogramm je
Einwohner über den gelben Sack und ein weiteres Kilogramm über die
Wertstoffhöfe. Die Kosten hierfür trägt der Landkreis aus den
Müllgebühren.
Nach unserer Auffassung, und wir glauben hier stimmen
Sie uns zu, brauchen wir in Miltenberg keine zusätzliche Wertstofftonne. Wir
haben diese Aufgabe, wie übrigens auch viele andere Kommunen, bereits vor 20
Jahre in Angriff genommen und erfüllt.
Wir haben in der Zwischenzeit auch beim führenden
dualen System, der DSD GmbH, vorgefühlt, wie diese zu einer Verstärkung der
Wertstofferfassung steht, damit wir das fehlende Kilogramm auch noch erreichen.
Die DSD GmbH will vor weiteren Gesprächen die Ergebnisse des Planspiels abwarten.
Der Vorgang liegt bei uns auf Wiedervorlage.
Wir brauchen also in unserem Landkreis keine orange
Wertstofftonne und wenn die Verantwortung und Entscheidung bei den Kommunen
bleibt, wird das auch so bleiben.
Wird uns allerdings die Entscheidung abgenommen, kann
niemand vorhersagen wie es ausgehen wird.
Die Freigabe der Wertstoffsammlung
Die vom Bundesumweltministerium im Gesetzentwurf
vorgesehene Freigabe der kommunalen Wertstoffsammlung wird, wie das bereits
erwähnte Gutachten feststellt, also keinesfalls durch Europarecht gefordert.
Hier unterstützt die Bundesregierung einseitig den Kampf um das inzwischen
wertvoll gewordene Altpapier zugunsten der privaten Entsorgungswirtschaft und
entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Für Miltenberg können wir Ihnen mitteilen, dass die
Erlöse aus der Altpapiervermarktung, die uns seit 2004 teilweise und seit 2007
vollständig zufließen, uns sehr geholfen haben, unsere Müllgebühren stabil zu
halten und uns auch gemeinsam mit der positiven Entwicklung beim Gemeinschaftskraftwerk
Schweinfurt die letzte Gebührensenkung zum 01.01.2009 ermöglicht haben.
Vor Steuern und ohne die Beiträge der dualen Systeme
haben wir von 2005 bis 2010 4,32 Millionen Euro an Papiererlösen gebucht.
Diesen Einnahmen stehen natürlich unsere Systemkosten
in Höhe von rund 4,41 Millionen Euro gegenüber.
Auch 2010 haben wir mit einem Überschuss von 1,35
Millionen EURO abgeschlossen. Dazu haben der steigende Altpapierpreis sowie die
Erlöse aus der Miterfassung der Papierverpackungen für die dualen Systeme 1,23
Millionen EURO netto beigesteuert. Dazu kommen noch steuerliche Vorteile. Bei Gesamteinnahmen
von 12,6 Millionen im Jahr 2010 sind das immerhin 9,7 Prozent, die wir natürlich
vollständig im Müllhaushalt vereinnahmen und damit unseren Kunden und
Abfallgebührenzahlern zugute kommen lassen.
Dies stellt die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf
in Frage und will aber gleichzeitig die Kommunen verpflichten, bei einem
Wegfall der privatwirtschaftlichen Erfassung, z. Bsp. aufgrund sinkender
Altpapierpreise, wieder einzuspringen und die Wertstofferfassung
sicherzustellen.
Deshalb reden wir nach wie vor von Rosinenpickerei.
Erlöse sichert sich die private Entsorgungswirtschaft mit Unterstützung der
Bundesregierung, Verluste werden sozialisiert und über die Abfallgebühren
finanziert.
Daher unsere erneute Aufforderung an alle Kreisräte:
setzen Sie sich bei Ihren Parteien und Gruppierungen für ein gerechtes System
ein. Die Wertstofferfassung muss den Kommunen bleiben, die dann Gewinne und
Verluste über ihre Gebührenhaushalte sozialisieren. Dies ist gegenüber allen
Gebührenzahlern gerecht und billig.
Er wies noch darauf hin, dass bei Interesse der
Kreisräte ein Positionspapier des Verbandes kommunaler Abfallwirtschaft und
Stadtreinigung zur Verfügung stehe.
Landrat Schwing fügte hinzu, das Thema sei für den
Ausschuss nicht neu, auch innerhalb der kommunalen Spitzenverbände habe man
Flagge gezeigt und er bat daher auch die Kreisräte darum, für die Sache der
Kommunen zu werben, denn man brauche nicht noch eine weitere Tonne.
Kreisrat Dr. Steidl wies in Bezug auf das Recycling
von kleinen Geräten wie Handy auf einen Vortrag von Markus Krall der Sunovation
GmbH Elsenfeld hin, der unter anderem auch über Kunststoffrecycling berichtete
und Tonnen für Handyrecycling geplant seien. Weiterhin sollte man die
Wertstofftonne in Bezug auf das EU-Recht eher mit spanischer Gelassenheit
umsetzen.
Regierungsamtsrat Röcklein erklärte, es gebe das
Elektronikschrott-Gesetz, ganz so einfach sei es nicht. Die
Elektronikschrotterfassung und –verwertung ist Sache der EAR-Stiftung. Jeder
Hersteller und jeder Importeur müsse Geld an diese Stiftung zahlen. Daraus
werde dann die gesamte Sammlung und Verwertung bezahlt. Auch wir als Kommune
seien an diese Stiftung gebunden. Auch kein Privater könne sammeln. Sollte es
mit dem Gelben Sack nicht klappen, sei die Überlegung, an die örtlichen
Elektrohändler heranzutreten, um dort kleine Schrottbehälter aufzustellen. Man
müsse nun aber erst ein Ergebnis abwarten. Es könne nicht jeder einfach
beginnen zu sammeln, dies müsse auch finanziert werden, und eine Aufbereitung
von Handys sei sehr aufwendig und teuer.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nahm die
Ausführungen zur Kenntnis.