Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Anfragen

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.03.2011   KT/001/2011 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisrätin Fichtl fragte an, ob Kreisrat Dr. Fahn mit seiner eigenen Presseerklärung in der Tagespresse aus einem Tagesordnungspunkt der nichtöffentlichen Sitzung nicht gegen die Geschäftsordnung verstoßen habe.

 

Verwaltungsdirektor Fieger erläuterte, der Punkt Schlachthof Aschaffenburg sei ursprünglich ein öffentlicher Punkt gewesen. Auf Grund der Geschäftszahlen sei beschlossen worden, dass der Punkt in die nichtöffentliche Sitzung komme Dies sei auch korrekt gewesen, denn in der Geschäftsordnung stehe, dass die Öffentlichkeit auszuschließen sei, wenn es um Tatbestände gehe, wo einzelne berechtige Ansprüche be- oder verhandelt werden. Dazu gehören z. B. Geschäftszahlen, Vermögensverhältnisse oder wirtschaftliche Belastungen.

In diesem Punkt stehe dann einzelnen Kreisrätinnen und Kreisräten nicht zu, darüber zu entscheiden, was aus nichtöffentlicher Sitzung in die Öffentlichkeit gelangt, sondern in der Geschäftsordnung sowie in der Landkreisordnung sei geregelt, dass die Verwaltung bzw. der Landrat die Erkenntnisse der nichtöffentlichen Beratung der Öffentlichkeit bekannt gibt, was die Verwaltung auch gemacht hat.

 

Landrat Schwing ergänzte, man werde Kreisrat Dr. Fahn anschreiben und ihn darauf hinweisen.

 

 

 

 

Kreisrat Scholz fragte, ob eine Veranstaltung des Kreiskämmerers für die Kreisräte mit einem Vergleich der kameralen und doppischen Buchführung möglich sei.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass man bereits verschiedene Veranstaltungen durchgeführt habe. Weitere vorgeschlagene Veranstaltungen habe man wegen zu geringer Beteiligung absagen müssen. Wenn Wünsche vorhanden seien, könne man dies mit den Fraktionsvorsitzenden abklären und sich entsprechend absprechen und auf die Verwaltung zukommen.

 

 

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