Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Anfragen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.03.2011 KT/001/2011 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisrätin Fichtl fragte an, ob Kreisrat Dr. Fahn mit
seiner eigenen Presseerklärung in der Tagespresse aus einem Tagesordnungspunkt
der nichtöffentlichen Sitzung nicht gegen die Geschäftsordnung verstoßen habe.
Verwaltungsdirektor Fieger erläuterte, der Punkt
Schlachthof Aschaffenburg sei ursprünglich ein öffentlicher Punkt gewesen. Auf
Grund der Geschäftszahlen sei beschlossen worden, dass der Punkt in die
nichtöffentliche Sitzung komme Dies sei auch korrekt gewesen, denn in der
Geschäftsordnung stehe, dass die Öffentlichkeit auszuschließen sei, wenn es um
Tatbestände gehe, wo einzelne berechtige Ansprüche be- oder verhandelt werden.
Dazu gehören z. B. Geschäftszahlen, Vermögensverhältnisse oder wirtschaftliche
Belastungen.
In diesem Punkt stehe dann einzelnen Kreisrätinnen und
Kreisräten nicht zu, darüber zu entscheiden, was aus nichtöffentlicher Sitzung in
die Öffentlichkeit gelangt, sondern in der Geschäftsordnung sowie in der
Landkreisordnung sei geregelt, dass die Verwaltung bzw. der Landrat die
Erkenntnisse der nichtöffentlichen Beratung der Öffentlichkeit bekannt gibt,
was die Verwaltung auch gemacht hat.
Landrat Schwing ergänzte, man werde Kreisrat Dr. Fahn
anschreiben und ihn darauf hinweisen.
Kreisrat Scholz fragte, ob eine Veranstaltung des
Kreiskämmerers für die Kreisräte mit einem Vergleich der kameralen und
doppischen Buchführung möglich sei.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass man bereits
verschiedene Veranstaltungen durchgeführt habe. Weitere vorgeschlagene
Veranstaltungen habe man wegen zu geringer Beteiligung absagen müssen. Wenn
Wünsche vorhanden seien, könne man dies mit den Fraktionsvorsitzenden abklären
und sich entsprechend absprechen und auf die Verwaltung zukommen.