Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Räumliche Unterbringung des Jobcenters Landkreis Miltenberg - Mietvertrag zwischen dem Landkreis und dem Jobcenter (Beratung und Beschlussfassung)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.12.2010 KT/012/2010 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsdirektor
Fieger erläuterte die Vorlage:
In
ihrer Sitzung vom 07.12.2010 hat die Steuerungsgruppe der ArGe Miltenberg dem
folgenden Vertragsentwurf über die räumliche Unterbringung des Jobcenters ab
dem 01.01.2011 zugestimmt:
„M i e t v e r t r a g“
zwischen dem Landkreis
Miltenberg,
vertreten durch Herrn Landrat
Roland Schwing
- Vermieter -
und dem Jobcenter Landkreis
Miltenberg,
vertreten durch seinen
Geschäftsführer Herrn Alfons Opolka
- Mieter -
wird folgender Mietvertrag
geschlossen:
Präambel
Der
zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Agentur für Arbeit Aschaffenburg
abgeschlossene Mietvertrag vom 11. Oktober 2004 in den Änderungsfassungen vom
22. Juni 2005 und vom 30. Mai 2006 endet nach § 2 Abs. 1 Satz 1 dieses Mietvertrags
am 31.12.2010. Von der Verlängerungsoption des § 2 Abs. 1 Satz 2 dieses
Vertrags macht keine der beiden bisherigen Vertragsparteien Gebrauch.
§ 1
Der
Mieter tritt mit Wirkung vom 01.01.2011 in die Rechte und Pflichten der Agentur
für Arbeit aus dem Mietvertrag vom 11. Oktober 2004 in den Änderungsfassungen
vom 22. Juni 2005 und vom 30. Mai 2006 ein.
Im
Übrigen gelten die Bestimmungen des Mietvertrags vom 11. Oktober 2004 in den
Änderungsfassungen vom 22. Juni 2005 und vom 30. Mai 2006 fort. Sofern das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales neue Richtlinien zur Kostenabrechnung
gemäß § 12 Abs. 2 der neuen Jobcenter-Vereinbarung erlässt, werden diese im Vertragsvollzug
berücksichtigt.
§ 2
Das
Mietverhältnis beginnt am 01.01.2011 und ist zunächst befristet bis zum
31.12.2012. Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine
der Vertragsparteien spätestens bis zum 30.06. eines laufenden Jahres der
Verlängerung schriftlich widerspricht.
Sofern
der Mieter eine alternative räumliche Unterbringung des Jobcenters außerhalb
des Landratsamtes Miltenberg sicherstellen kann, verpflichten sich die Vertragsparteien
zur einvernehmlichen und unverzüglichen Auflösung dieses Mietvertrages.
Miltenberg, den
Schwing
Opolka
Landrat Geschäftsführer
Der
Kreistag fasste einstimmig den
B
e s c h l u s s :
Dem vorgelegten Mietvertrag zwischen dem Landkreis und
dem Jobcenter wird zugestimmt.