Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Räumliche Unterbringung des Jobcenters Landkreis Miltenberg - Mietvertrag zwischen dem Landkreis und dem Jobcenter (Beratung und Beschlussfassung)

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.12.2010   KT/012/2010 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Verwaltungsdirektor Fieger erläuterte die Vorlage:

 

In ihrer Sitzung vom 07.12.2010 hat die Steuerungsgruppe der ArGe Miltenberg dem folgenden Vertragsentwurf über die räumliche Unterbringung des Jobcenters ab dem 01.01.2011 zugestimmt:

 

„M i e t v e r t r a g“

 

zwischen dem Landkreis Miltenberg,

vertreten durch Herrn Landrat Roland Schwing

- Vermieter -

 

und dem Jobcenter Landkreis Miltenberg,

vertreten durch seinen Geschäftsführer Herrn Alfons Opolka

- Mieter -

 

wird folgender Mietvertrag geschlossen:

 

Präambel

 

Der zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Agentur für Arbeit Aschaffenburg abgeschlossene Mietvertrag vom 11. Oktober 2004 in den Änderungsfassungen vom 22. Juni 2005 und vom 30. Mai 2006 endet nach § 2 Abs. 1 Satz 1 dieses Mietvertrags am 31.12.2010. Von der Verlängerungsoption des § 2 Abs. 1 Satz 2 dieses Vertrags macht keine der beiden bisherigen Vertragsparteien Gebrauch.

 

§ 1

 

Der Mieter tritt mit Wirkung vom 01.01.2011 in die Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit aus dem Mietvertrag vom 11. Oktober 2004 in den Änderungsfassungen vom 22. Juni 2005 und vom 30. Mai 2006 ein.

 

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Mietvertrags vom 11. Oktober 2004 in den Änderungsfassungen vom 22. Juni 2005 und vom 30. Mai 2006 fort. Sofern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales neue Richtlinien zur Kostenabrechnung gemäß § 12 Abs. 2 der neuen Jobcenter-Vereinbarung erlässt, werden diese im Vertragsvollzug berücksichtigt.

 

§ 2

 

Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2011 und ist zunächst befristet bis zum 31.12.2012. Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien spätestens bis zum 30.06. eines laufenden Jahres der Verlängerung schriftlich widerspricht.

 

Sofern der Mieter eine alternative räumliche Unterbringung des Jobcenters außerhalb des Landratsamtes Miltenberg sicherstellen kann, verpflichten sich die Vertragsparteien zur einvernehmlichen und unverzüglichen Auflösung dieses Mietvertrages.

 

Miltenberg, den

 

Schwing                                                                                   Opolka

Landrat                                                                                    Geschäftsführer

 

 

Der Kreistag fasste einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Dem vorgelegten Mietvertrag zwischen dem Landkreis und dem Jobcenter wird zugestimmt.

 

 

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