Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Unterstützung des Schlachthofes Aschaffenburg, hier liegt ebenfalls ein Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 24.10.2010 vor

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.12.2010   KA/011/2010 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Verwaltungsoberamtsrat Rüth erläuterte den Tagesordnungspunkt:

 

In den vergangenen Wochen war in den Medien wiederholt über die Gewährung von noch zu zahlenden Zuschüssen der Stadt Aschaffenburg sowie der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg an die AB Schlachthof GmbH Co. KG für den Bau eines Kühlraumes zu lesen. Hierzu wurde auch am 24. Oktober ein Antrag der FW-Fraktion im Landkreis Miltenberg e.V. eingereicht. Ein aktueller Antrag der AB-Schlachthof GmbH & Co. KG auf Gewährung einer Förderung liegt dem Landkreis Miltenberg nicht vor. Den Medienberichten war auch zu entnehmen, dass der Schlachthof sich gut entwickelte und die Schlachtzahlen zunahmen.

Da dem Landkreis Miltenberg von der AB Schlachthof GmbH & Co. KG kein aktueller Förderantrag mit aussagekräftigen Zahlen (Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Vorjahre bzw. des aktuellen Jahres) vorliegt, wird seitens der Verwaltung keine Beschlussempfehlung ausgesprochen. Die AB Schlachthof GmbH & Co. KG wurde inzwischen gebeten, entsprechende Unterlagen vorzulegen.

 

Zur Historie:

 

Der Landkreis Miltenberg hat mit Bewilligungsbescheid vom 26.01.2006 dem Schlachthof einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 13 % der förderfähigen Investitionen, maximal jedoch 60.000 Euro in einem Zeitraum von 3 Jahren gewährt. Die Zuschussgewährung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass die EU-Kommission den Investitionskostenzuschuss als zulässig erachtet und dass auch die Stadt und der Landkreis Aschaffenburg jeweils Zuschüsse in gleicher Höhe gewähren. Grundlage war der Beschluss des Kreisausschusses vom 11.10.2005. Der Bewilligungszeitraum dieser Förderung betrug 3 Jahre und endete am 12. Mai 2009. Der Investitionskostenzuschuss war auf bestimmte Investitionen beschränkt. Zuschüsse konnten nur gewährt werden für Baumaßnahmen (u. a. Einbau eines Schweinekühlraumes – Max. Förderfähige Kosten 70.000 Euro  und Neubau einer LKW-Ladevorrichtung – Max. Förderfähige Kosten 65.000 Euro) sowie für den Bereich Technik (u. a. Einbau eine Schnelldampferzeugers, einer Wasseraufbereitungsanlage , Montage – Max. Förderfähige Kosten 330.000 Euro).

 

Von den insgesamt bewilligten 180.000 Euro wurden von allen 3 Gebietskörperschaften gemeinsam in den Jahren 2006 und 2008 einmalig 38.748 Euro sowie 26.651, 16 Euro ausgezahlt. Damit wurden insgesamt 114.600, 84 Euro nicht ausgezahlt. Für den Einbau eines Schweinekühlraumes wurden keine Fördermittel bisher abgerufen.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 21.10.2009 der Stadt Aschaffenburg mitgeteilt, dass eine Förderung mit nationalen und EU-Mitteln in Höhe von 20 % für die Bereiche Kühlung, Zerlegung, Verpackung und Versand in Aussicht stellt, sofern die rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.

 

 

Kreisrat Dr. Fahn blickte zurück, bisherige Argumentation sei gewesen, der Landkreis Miltenberg sei bereit zu zahlen, wenn alle drei Gebietskörperschaften mitmachen. Der Landkreis Aschaffenburg war bislang nicht bereit dazu. Mit Schreiben vom 01.12.2010 habe der Landkreis Aschaffenburg nun dem Schlachthof für zunächst fünf Jahre einen Kredit in Höhe von 35.000,- € zins- und tilgungsfrei angeboten. Dies Angebot sei unabhängig davon, wie sich der Landkreis Miltenberg und die Stadt Aschaffenburg entscheiden und somit sei ebenfalls egal, ob der Bewilligungszeitraum bereits abgelaufen sei. Der Schlachthofbetreiber habe seine Situation in der Fraktion ausführlich dargestellt, er habe vor, das neue Kühlhaus zu bauen. Nun frage er somit, was die Zusage der Bewilligung aus dem Jahr 2006 noch bedeute. Der Landkreis Miltenberg habe ja bereits Unterlagen angefordert.

 

Landrat Schwing wies ihn darauf hin, dass man verschiedene Standpunkte betrachten müsse. Nach der Geschäftsordnung wäre dieses Thema überhaupt nicht auf der heutigen Tagesordnung gewesen, da es noch nicht entscheidungsreif sei. Seltsam sei schließlich, dass die Fraktion einen Antrag stelle, aber der Betroffene selbst nicht. Der Landkreis Miltenberg habe bereits vor fünf Jahren die Zahlung für gut befunden, man sei diesbezüglich damals voranmarschiert. Bereits damals wurde aber gesagt, dass eine Modifizierung vor Zahlung notwendig sei, sonst sei es eine unzulässige Beihilfe. Eine unter anderem daran geknüpfte Bedingung seien die drei Jahre gewesen, diese seien im Mai 2009 abgelaufen. Man habe sich dann mit den Aschaffenburger Kollegen abgestimmt und habe einen abgestimmten Beschlussvorschlag eingebracht, in dem klare Positionen enthalten waren. Dies sei im Protokoll festgehalten worden. Ein Blick in die Niederschrift hätte somit ausgereicht. Man dürfe eines nicht vergessen, der Kreisausschuss Aschaffenburg habe einstimmig abgelehnt einen Zuschuss zu zahlen. Angeboten habe man lediglich ein Darlehen verbunden mit Auflagen. Er sei nach wie vor der Meinung, man solle hier gemeinsam handeln. Der Landkreis Miltenberg habe nunmehr an den Schlachthof geschrieben, man benötige erstens einen ordentlichen Antrag und zweitens die zwei letzten Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnungen sowie einen aktuellen finanziellen Status für das Jahr 2010. Dann habe man genug Punkte, über die der Kreisausschuss mit gutem Gewissen entscheiden könne. Sicherlich sei der Schlachthof eine wichtige und gute Einrichtung für uns, aber eben ein Privatunternehmen. Daher müsse man hier auf objektiver Basis handeln.

 

Kreisrat Reinhard betonte, der Schlachthof sei sicher wichtig, aber die Privatisierung damals sei absolut richtig gewesen, ebenso der Schulterschluss der Gebietskörperschaften in dieser Hinsicht. Der Antrag der Fraktion Freie Wähler sei aus seiner Sicht unüberlegt gestellt worden. Er sei sehr auf die Zahlen gespannt, gehe davon aus, dass sich das Thema von allein erledigen werde und stellte den Antrag, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen.

 

Kreisrat Stappel schloss sich seinen Vorrednern an. Er wolle aber erwähnen, dass das heimische Metzgerhandwerk von diesem Schlachthof abhängig sei. Auch er habe ein Gespräch mit Herrn Dr. Reuter gehabt und habe die Bestätigung erhalten, dass der Landkreis Aschaffenburg 35.000,- € freigebe, wenn die anderen beiden Kommunen ebenfalls mitmachen, aber dies als zinsloses Darlehen für fünf Jahre. Also handele es sich um eine Ausleihe und nicht um eine Bezuschussung. Im Sinne der Erhaltung des Schlachthofes stehe er hinter dem Antrag.

 

Kreisrat Dr. Schüren räumte den Vorwurf aus, man lese keine Niederschriften, er lese sehr wohl alle Protokolle. Weiterhin habe er sich ebenfalls kundig gemacht und der Schlachthof schreibe bisher wohl schwarze Zahlen. Seit wann müsse eine staatliche Behörde ein Privatunternehmen auffordern sich kostenlos Geld abzuholen, um eine Firma zu sanieren. Bei diesem Hintergrund könne der Druck nicht so groß sein, sonst läge ein Antrag vor. Ansonsten stimmte er Kreisrat Reinhard zu.

 

Kreisrat Dr. Linduschka äußerte seinen Ärger über den Antrag und dessen Behandlung. Die Aussage von Kreisrat Dr. Schüren sei korrekt. Es liege kein begründeter Antrag vor und somit gebe es auch kein Geld. Hier liege eine Verschwendung von Ressourcen vor.

 

Kreisrat Stappel meldete sich nochmals zu Wort, man müsse zum Einen die Seite des Schlachthofes betrachten, zum Anderen aber auch die Seite der Abhängigkeit der Metzger in der heimischen Region. Daher habe er aus Sicht der Unternehmer argumentiert.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, wenn alle Metzger im Kreis (22 Stück) Anträge auf Förderungen und Zuschüsse stellen würden, würde es sehr eng werden, dies wäre nicht zu schaffen.

 

Kreisrat Dr. Fahn bemerkte, das angebotene Darlehen sei unabhängig von Landkreis Miltenberg oder Stadt Aschaffenburg, daher habe der Antrag auch eine gewisse Berechtigung. Für ihn sei es eine politische Entscheidung, den Schlachthof zu unterstützen. Allerdings stelle die Fraktion den Antrag zurück bis die geforderten Unterlagen vorliegen.

 

Landrat Schwing erklärte, sobald die Unterlagen vorliegen, nehme die Kämmerei die Prüfung vor und fertige eine Stellungnahme. In der nächsten Sitzung des Kreisausschusses werde dann darüber entschieden.

 

Der Kreisausschuss nahm die Informationen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung