Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Referentenentwurf eines Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Beschlussfassung über eine Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.12.2010   NU/008/2010 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Regierungsamtsrat Röcklein gab folgende Erläuterungen:

 

Das heute noch geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz muss der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie vom November 2008 angepasst werden, was zum Teil erhebliche Änderungen des Gesetzes erfordert.

Das Bundesumweltministerium will diese Gelegenheit offensichtlich zu grundlegenden Veränderungen im bundesdeutschen Abfallwirtschaftssystem zu Lasten der Kommunen als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nutzen.

 

Erst im Jahr 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht ins einem Altpapierurteil klare Grenzen und Zuständigkeiten hinsichtlich der Wertstoffe aus dem Herkunftsbereich private Haushalte aufgezeigt.

Dies alles soll, wie vieles Bewährte in der Abfallwirtschaft künftig nicht mehr gelten.

 

Schwerpunkte der kommunalen Kritik am Gesetzentwurf sind, wie in der Resolution aufgeführt

-               fehlende Planungssicherheit;

-               Einschränkung der kommunalen Entscheidungs- und Handlungsfreiheit;

-               Einführung einer neuen Wertstofftonne;

-               Teilweise Freigabe der Entsorgung der privaten Haushalte bei Aufrechterhaltung der Entsorgungsverpflichtung und Entsorgungsverantwortung der Kommunen;

-               Rosinenpickerei bei den Wertstoffen aus den privaten haushalten;

-               Entscheidung über die Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen.

 

Zu zwei Punkten kurze Erläuterungen:

Der Gesetzentwurf sieht die flächendeckende Einführung einer zusätzlichen Wertstofftonne vor. Das Bundesumweltministerium spricht hier von einer Wertstoffmenge von 7 kg/Einw. Im Landkreis Miltenberg erfassen wir aus diesen Stoffgruppen als verpackungsfremde Wertstoffe bereits heute fünf Kilogramm über den gelben Sack und rund ein weitere Kilogramm über unsere Wertstoffhöfe.

Die neue Wertstofftonne benötigen wir folglich nicht und die Kosten ersparen wir uns und unseren Bürgern. Die fehlenden Wertstoffmengen können wir sicherlich durch verbesserte Öffentlichkeitsarbeit und kleine Konzeptänderungen erreichen.

 

Rosinenpickerei bei Wertstoffen würde insbesondere in unserem ländlichen Raum zum Problem. Private Entsorgungsbetriebe würden sich sicherlich auf unsere Einwohnerzentren, z.B. den Raum Obernburg, Erlenbach, Elsenfeld, stürzen. Aber wer sammelt das Altpapier in Breitenbuch Neuenbuch und Dornau ein? Und wenn doch, zu welchen Kosten?

 

Auch wir haben uns bereits im Vorfeld über de Deutschen Landkreistag, den Bayerischen Landkreistag, den Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung – VKS – und über einige Bundestagsabgeordnete aus unserem Raum vehement gegen die kommunalunfreundlichen Auswüchse dieses Gesetzentwurfes gewandt.

 

Bisher leider mit wenig Erfolg.

 

Nun haben sich alle kommunale Spitzenverbände in Deutschland mit den einschlägigen kommunalen Verbänden zusammengetan und bitten alle entsorgungspflichtigen Körperschaften aktiv zu werden und mit einer Resolution im Gesetzgebungsverfahren aktiv zu werden.

 

Wir stellen Ihnen diese Resolution heute vor uns bitten Sie im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, aber auch der Gewerbebetriebe im Landkreis, ja aller Abfallerzeuger diese Resolution zu unterstützen und zu verabschieden.

 

 

Landrat Schwing ergänzte, hierüber werde schon lange diskutiert innerhalb der kommunalen Spitzenverbände. Man stütze sich aber auf absolute Übereinstimmung. Er betonte, er habe mit Sicherheit nichts gegen Privatbetreiber, aber dann bitte auf Augenhöhe und bei Chancengleichheit. Es könne nicht sein, dass die Privatbetreiber die Filetstückchen bekämen, man selbst allerdings nur das Bauchfleisch und die Knochen und auf der anderen Seite aber flächendeckend tätig sein und alle Entsorgungseinrichtungen vorhalten müssten, weil man jederzeit verpflichtet sei, sollten sich die Privaten wieder zurückziehen. Man werde versuchen zu vermeiden, dass der Bürger diese Parallelsysteme über die Gebührenhaushalt mitfinanzieren müsse, es werde aber nicht einfach sein. Es möge sein, dass es sich teilweise um Vorgaben der EU handele, aber hier versuche das Bundesumweltministerium aufzusatteln. Man erwarte aber, dass man auch das Interesse der Kommunen berücksichtige, dafür werde man flächendeckend auf die Barrikaden gehen.

 

Kreisrat Dotzel bemerkte, inhaltlich sei in der Resolution alles enthalten, was darin sein sollte, und dies mache auch deutlich, wie wichtig es sei, die bisherigen Möglichkeiten in Zukunft beizubehalten. Zum Stichwort „flächendeckend“ bat er darum, dass die Kommunalen Spitzenverbände diese Resolution zu dritt unterschreiben und sie insgesamt auf den Weg bringen mögen. Nur dann könne es erfolgreich sein.

 

Landrat Schwing stimmte ihm zu und fügte hin, alle drei Spitzenverbände befürworten diese Resolution und ziehen an einem Strang.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz unterstützt die Forderungen der Kommunalen Spitzenverbände gegen den vorliegenden Gesetzentwurf eines Kreislaufwirtschaftsgesetzes i.d.F. vom 06.08.2010 und beschließt hierzu die als Anlage beigefügte Resolution.

 

 

 

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