Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Referentenentwurf eines Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Beschlussfassung über eine Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.12.2010 NU/008/2010 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtsrat Röcklein gab folgende Erläuterungen:
Das heute noch geltende Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz muss der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie vom November 2008
angepasst werden, was zum Teil erhebliche Änderungen des Gesetzes erfordert.
Das Bundesumweltministerium will diese Gelegenheit
offensichtlich zu grundlegenden Veränderungen im bundesdeutschen
Abfallwirtschaftssystem zu Lasten der Kommunen als öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern nutzen.
Erst im Jahr 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht ins
einem Altpapierurteil klare Grenzen und Zuständigkeiten hinsichtlich der
Wertstoffe aus dem Herkunftsbereich private Haushalte aufgezeigt.
Dies alles soll, wie vieles Bewährte in der
Abfallwirtschaft künftig nicht mehr gelten.
Schwerpunkte der kommunalen Kritik am Gesetzentwurf
sind, wie in der Resolution aufgeführt
-
fehlende
Planungssicherheit;
-
Einschränkung der
kommunalen Entscheidungs- und Handlungsfreiheit;
-
Einführung einer
neuen Wertstofftonne;
-
Teilweise
Freigabe der Entsorgung der privaten Haushalte bei Aufrechterhaltung der Entsorgungsverpflichtung
und Entsorgungsverantwortung der Kommunen;
-
Rosinenpickerei
bei den Wertstoffen aus den privaten haushalten;
-
Entscheidung über
die Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen.
Zu zwei Punkten kurze Erläuterungen:
Der Gesetzentwurf sieht die flächendeckende Einführung
einer zusätzlichen Wertstofftonne vor. Das Bundesumweltministerium spricht hier
von einer Wertstoffmenge von 7 kg/Einw. Im Landkreis Miltenberg erfassen wir
aus diesen Stoffgruppen als verpackungsfremde Wertstoffe bereits heute fünf
Kilogramm über den gelben Sack und rund ein weitere Kilogramm über unsere Wertstoffhöfe.
Die neue Wertstofftonne benötigen wir folglich nicht
und die Kosten ersparen wir uns und unseren Bürgern. Die fehlenden
Wertstoffmengen können wir sicherlich durch verbesserte Öffentlichkeitsarbeit
und kleine Konzeptänderungen erreichen.
Rosinenpickerei bei Wertstoffen würde insbesondere in
unserem ländlichen Raum zum Problem. Private Entsorgungsbetriebe würden sich
sicherlich auf unsere Einwohnerzentren, z.B. den Raum Obernburg, Erlenbach,
Elsenfeld, stürzen. Aber wer sammelt das Altpapier in Breitenbuch Neuenbuch und
Dornau ein? Und wenn doch, zu welchen Kosten?
Auch wir haben uns bereits im Vorfeld über de
Deutschen Landkreistag, den Bayerischen Landkreistag, den Verband kommunale
Abfallwirtschaft und Stadtreinigung – VKS – und über einige
Bundestagsabgeordnete aus unserem Raum vehement gegen die kommunalunfreundlichen
Auswüchse dieses Gesetzentwurfes gewandt.
Bisher leider mit wenig Erfolg.
Nun haben sich alle kommunale Spitzenverbände in
Deutschland mit den einschlägigen kommunalen Verbänden zusammengetan und bitten
alle entsorgungspflichtigen Körperschaften aktiv zu werden und mit einer
Resolution im Gesetzgebungsverfahren aktiv zu werden.
Wir stellen Ihnen diese Resolution heute vor uns
bitten Sie im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, aber auch der
Gewerbebetriebe im Landkreis, ja aller Abfallerzeuger diese Resolution zu
unterstützen und zu verabschieden.
Landrat Schwing ergänzte, hierüber werde schon lange
diskutiert innerhalb der kommunalen Spitzenverbände. Man stütze sich aber auf
absolute Übereinstimmung. Er betonte, er habe mit Sicherheit nichts gegen
Privatbetreiber, aber dann bitte auf Augenhöhe und bei Chancengleichheit. Es
könne nicht sein, dass die Privatbetreiber die Filetstückchen bekämen, man
selbst allerdings nur das Bauchfleisch und die Knochen und auf der anderen
Seite aber flächendeckend tätig sein und alle Entsorgungseinrichtungen
vorhalten müssten, weil man jederzeit verpflichtet sei, sollten sich die
Privaten wieder zurückziehen. Man werde versuchen zu vermeiden, dass der Bürger
diese Parallelsysteme über die Gebührenhaushalt mitfinanzieren müsse, es werde
aber nicht einfach sein. Es möge sein, dass es sich teilweise um Vorgaben der
EU handele, aber hier versuche das Bundesumweltministerium aufzusatteln. Man
erwarte aber, dass man auch das Interesse der Kommunen berücksichtige, dafür
werde man flächendeckend auf die Barrikaden gehen.
Kreisrat Dotzel bemerkte, inhaltlich sei in der
Resolution alles enthalten, was darin sein sollte, und dies mache auch
deutlich, wie wichtig es sei, die bisherigen Möglichkeiten in Zukunft beizubehalten.
Zum Stichwort „flächendeckend“ bat er darum, dass die Kommunalen
Spitzenverbände diese Resolution zu dritt unterschreiben und sie insgesamt auf
den Weg bringen mögen. Nur dann könne es erfolgreich sein.
Landrat Schwing stimmte ihm zu und fügte hin, alle
drei Spitzenverbände befürworten diese Resolution und ziehen an einem Strang.
Der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste einstimmig den
B
e s c h l u s s :
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz unterstützt
die Forderungen der Kommunalen Spitzenverbände gegen den vorliegenden
Gesetzentwurf eines Kreislaufwirtschaftsgesetzes i.d.F. vom 06.08.2010 und
beschließt hierzu die als Anlage beigefügte Resolution.