Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Antrag des Marktes Sulzbach a. Main auf Aufgabenübertragung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayAbfG für Erdaushub
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.12.2010 NU/008/2010 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtsrat
Röcklein erläuterte die Vorlage:
Kreistag und Umweltausschuss haben die Übertragung der
Entsorgungsaufgabe für Erdaushub an den Markt Sulzbach im Juli 2009 unter
Bedingungen beschlossen. Die Erfüllung dieser Bedingungen hat sich etwas
hingezogen und heute müssen wir Ihnen sagen, das war gut so.
Inzwischen wurden die Pläne für die geplante
Erweiterung der Erdaushubdeponie Sulzbach in einem abfallrechtlichen
Genehmigungsverfahren geprüft und der ursprünglich vom Markt Sulzbach
vorgesehene Vertragspartner hat sich nach Bekanntwerden der erforderlichen
Genehmigungsauflagen Bedenkzeit erbeten. Das Genehmigungsverfahren ruht bereits
seit Monaten.
Wir haben aufgrund dieser Entwicklung die Verordnung
zur Aufgabenübertragung an den Markt Sulzbach noch nicht erlassen und schlagen
Ihnen vor, auch weiterhin abzuwarten.
Wir könnten zwar den Markt Sulzbach per Verordnung und
entsprechend dem Antrag des Marktes Sulzbach mit der Entsorgungsaufgabe
beauftragen, aber derzeit und auch für die absehbare Zukunft ist Sulzbach gar
nicht in der Lage diese Aufgabe zu erfüllen.
Wir möchten Sie hierüber informieren und um Ihre
Zustimmung zur Aussetzung des Vollzugs dieses Beschlusses bitten.
Kreisrat Maurer als Bürgermeister fügte hinzu, man
müsse hier Farbe bekennen. Die europaweite Ausschreibung sei ein
wirtschaftliches Risiko und der Umsatz generiere nicht den Aufwand. Ein
wirtschaftlicher Betrieb habe schwierige Rahmenbedingungen.
Kreisrat Ritter schloss sich dem Vorschlag der
Verwaltung an, bat aber um eine Diskussion im Gremium, sollte diese
Angelegenheit fortgeführt werden.
Landrat Schwing wies darauf hin, es gehe heute
lediglich um Zurückstellung der Aufgabenübertragung und man nehme seine Bitte
zur Kenntnis. Als Betroffener werde sich Kreisrat und Bürgermeister Maurer
nicht an der Abstimmung beteiligen.
Der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste einstimmig den
B
e s c h l u s s :
Der Erlass der Verordnung zur Übertragung der
Entsorgungsaufgabe „Erdaushub“ an den Markt Sulzbach wird zurückgestellt bis
geklärt ist, ob der Markt Sulzbach diese Aufgabe erfüllen kann.