Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Antrag des Marktes Sulzbach a. Main auf Aufgabenübertragung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayAbfG für Erdaushub

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.12.2010   NU/008/2010 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsamtsrat Röcklein erläuterte die Vorlage:

 

Kreistag und Umweltausschuss haben die Übertragung der Entsorgungsaufgabe für Erdaushub an den Markt Sulzbach im Juli 2009 unter Bedingungen beschlossen. Die Erfüllung dieser Bedingungen hat sich etwas hingezogen und heute müssen wir Ihnen sagen, das war gut so.

 

Inzwischen wurden die Pläne für die geplante Erweiterung der Erdaushubdeponie Sulzbach in einem abfallrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft und der ursprünglich vom Markt Sulzbach vorgesehene Vertragspartner hat sich nach Bekanntwerden der erforderlichen Genehmigungsauflagen Bedenkzeit erbeten. Das Genehmigungsverfahren ruht bereits seit Monaten.

 

Wir haben aufgrund dieser Entwicklung die Verordnung zur Aufgabenübertragung an den Markt Sulzbach noch nicht erlassen und schlagen Ihnen vor, auch weiterhin abzuwarten.

Wir könnten zwar den Markt Sulzbach per Verordnung und entsprechend dem Antrag des Marktes Sulzbach mit der Entsorgungsaufgabe beauftragen, aber derzeit und auch für die absehbare Zukunft ist Sulzbach gar nicht in der Lage diese Aufgabe zu erfüllen.

 

Wir möchten Sie hierüber informieren und um Ihre Zustimmung zur Aussetzung des Vollzugs dieses Beschlusses bitten.

 

 

Kreisrat Maurer als Bürgermeister fügte hinzu, man müsse hier Farbe bekennen. Die europaweite Ausschreibung sei ein wirtschaftliches Risiko und der Umsatz generiere nicht den Aufwand. Ein wirtschaftlicher Betrieb habe schwierige Rahmenbedingungen.

 

Kreisrat Ritter schloss sich dem Vorschlag der Verwaltung an, bat aber um eine Diskussion im Gremium, sollte diese Angelegenheit fortgeführt werden.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, es gehe heute lediglich um Zurückstellung der Aufgabenübertragung und man nehme seine Bitte zur Kenntnis. Als Betroffener werde sich Kreisrat und Bürgermeister Maurer nicht an der Abstimmung beteiligen.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Erlass der Verordnung zur Übertragung der Entsorgungsaufgabe „Erdaushub“ an den Markt Sulzbach wird zurückgestellt bis geklärt ist, ob der Markt Sulzbach diese Aufgabe erfüllen kann.

 

 

 

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