Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Mittagessen an Ganztagsschulen

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.11.2010   BKS/007/2010 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsrat Feil erläuterte den Sachverhalt:

 

Am 20.10.2009 fasste der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales den Beschluss, der Landkreis Miltenberg erbringt einen Eigenanteil in Höhe von 200 Euro pro bedürftiger oder bedürftigem Schüler und Jahr im Rahmen des Vollzuges der Förderrichtlinie „Mittagessen an Ganztagsschulen“ und ermächtigt die Verwaltung zum weiteren eigenständigen Vollzug in den folgenden Schuljahren.

 

Für das Schuljahr 2009/10 wurden von den Landkreisschulen insgesamt 12 bedürftige Schülerinnen und Schüler gemeldet. Die diesbezüglichen Anträge des Landkreises wurden genehmigt und der Staatszuschuss (200 Euro pro Kind) und der Eigenanteil des Landkreises (200 Euro pro Kind) an die jeweiligen Schulen ausbezahlt. Die weitere Verwendung der Mittel (insgesamt 4.800 Euro) erfolgte entsprechend des Förderzweckes und die Handhabung war mit der jeweiligen Schule individuell gestaltet. Der Verwendungsnachweis des Landkreises wird aktuell durch die Regierung von Unterfranken geprüft.

 

Für das Schuljahr 2010/11 wurden durch die Schulen insgesamt 30 bedürftige Schülerinnen und Schüler gemeldet. Entsprechende Anträge wurden fristgerecht an die Regierung von Unterfranken gestellt. Die Verbescheidung steht noch aus. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die aktuelle Diskussion um die Erhöhung der Hartz4-Regelsätze unter Berücksichtigung der Verpflegungskosten auf die Förderrichtlinie auswirken wird. Aktuell wird von der Landkreisverwaltung angenommen, dass, wenn überhaupt, eine Änderung frühestens zum Jahreswechsel eintreten wird.

 

Landrat Schwing ergänzte, es handele sich hier um ein wichtiges sozialpolitisches Thema.

 

Kreisrätin Fichtl bemerkte, sie halte diese formlose Unterstützung für wunderbar. In Bezug auf Datenschutz fragte sie allerdings, woher die ARGE wisse, wer bisher die Unterstützung erhalte oder ob die Eltern dies beantragen müssten.

 

Regierungsrat Feil beantwortete ihre Frage, bei Beantragung von Hartz4 gebe man seine Familienverhältnisse an, und wenn man Kinder habe, werde der Regelsatz entsprechend angehoben, unabhängig davon, ob das Kind an unserer Schule sei oder zu Hause verköstigt werde. Daher bestehe keine Nachweisproblematik. Die Bedürftigkeit sei in den Schulen nachgewiesen worden. Von Seiten der Landkreisverwaltung sei eine Überprüfung nicht möglich, auch in Bezug auf Datenschutz. Aber die Schulleitungen kennen ihre Schüler.

 

Landrat Schwing ergänzte, auch vor der staatlichen Mithilfe habe man Lösungen vor Ort gefunden. Man dürfe keine Nachweise erzwingen und die Schamgrenze nicht überschreiten. Man habe dies gut im Griff.

 

Der Ausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fand den Konsens, falls zum 01.01.2011 der Zuschuss wegfalle, eine entsprechende Regelung zu erarbeiten, um das Mittagessen bei Bedarf zu sichern.

 

 

 

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