Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Mittagessen an Ganztagsschulen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.11.2010 BKS/007/2010 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsrat
Feil erläuterte den Sachverhalt:
Am
20.10.2009 fasste der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales den Beschluss,
der Landkreis Miltenberg erbringt einen Eigenanteil in Höhe von 200 Euro pro
bedürftiger oder bedürftigem Schüler und Jahr im Rahmen des Vollzuges der
Förderrichtlinie „Mittagessen an Ganztagsschulen“ und ermächtigt die Verwaltung
zum weiteren eigenständigen Vollzug in den folgenden Schuljahren.
Für
das Schuljahr 2009/10 wurden von den Landkreisschulen insgesamt 12 bedürftige
Schülerinnen und Schüler gemeldet. Die diesbezüglichen Anträge des Landkreises
wurden genehmigt und der Staatszuschuss (200 Euro pro Kind) und der Eigenanteil
des Landkreises (200 Euro pro Kind) an die jeweiligen Schulen ausbezahlt. Die
weitere Verwendung der Mittel (insgesamt 4.800 Euro) erfolgte entsprechend des
Förderzweckes und die Handhabung war mit der jeweiligen Schule individuell
gestaltet. Der Verwendungsnachweis des Landkreises wird aktuell durch die
Regierung von Unterfranken geprüft.
Für
das Schuljahr 2010/11 wurden durch die Schulen insgesamt 30 bedürftige
Schülerinnen und Schüler gemeldet. Entsprechende Anträge wurden fristgerecht an
die Regierung von Unterfranken gestellt. Die Verbescheidung steht noch aus. Es
bleibt abzuwarten, inwieweit sich die aktuelle Diskussion um die Erhöhung der
Hartz4-Regelsätze unter Berücksichtigung der Verpflegungskosten auf die
Förderrichtlinie auswirken wird. Aktuell wird von der Landkreisverwaltung
angenommen, dass, wenn überhaupt, eine Änderung frühestens zum Jahreswechsel
eintreten wird.
Landrat Schwing ergänzte, es handele sich hier um ein
wichtiges sozialpolitisches Thema.
Kreisrätin Fichtl bemerkte, sie halte diese formlose
Unterstützung für wunderbar. In Bezug auf Datenschutz fragte sie allerdings,
woher die ARGE wisse, wer bisher die Unterstützung erhalte oder ob die Eltern
dies beantragen müssten.
Regierungsrat Feil beantwortete ihre Frage, bei
Beantragung von Hartz4 gebe man seine Familienverhältnisse an, und wenn man
Kinder habe, werde der Regelsatz entsprechend angehoben, unabhängig davon, ob
das Kind an unserer Schule sei oder zu Hause verköstigt werde. Daher bestehe
keine Nachweisproblematik. Die Bedürftigkeit sei in den Schulen nachgewiesen
worden. Von Seiten der Landkreisverwaltung sei eine Überprüfung nicht möglich,
auch in Bezug auf Datenschutz. Aber die Schulleitungen kennen ihre Schüler.
Landrat Schwing ergänzte, auch vor der staatlichen
Mithilfe habe man Lösungen vor Ort gefunden. Man dürfe keine Nachweise
erzwingen und die Schamgrenze nicht überschreiten. Man habe dies gut im Griff.
Der
Ausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fand den Konsens,
falls zum 01.01.2011 der Zuschuss wegfalle, eine entsprechende Regelung zu
erarbeiten, um das Mittagessen bei Bedarf zu sichern.