Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Beschluss: Bedarfsanerkennung für Jugendsozialarbeit an der Verbandsschule Faulbach
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.10.2010 JHA/010/2010 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter Winkler erläuterte den Sachverhalt:
Der
Schulverband Faulbach als Schulaufwandsträger der Verbandsschule Faulbach
(Hauptschule) beabsichtigt, ab dem
Ø Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stellt im
Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit
fest
Ø Der Bedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss zu
bestätigen
Ø Es ist ein in Federführung des Jugendamtes gemeinsam
mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und dem Träger erarbeitetes
Konzept vorzulegen
Ø Es ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den o.
g. Beteiligten abzuschließen
Ø Die Aufgaben sind mit mindestens einer halben
Vollzeitstelle in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen
Ø Der Antrag ist bis spätestens
Entsprechend der Richtlinien hat der Schulverband
Faulbach rechtzeitig die Antragsunterlagen zur Stellungnahme und Weiterleitung
an das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie eingereicht. Begründet wird der
Bedarf für Jugendsozialarbeit zum einen mit dem signifikant über dem
bayerischen Durchschnitt liegenden Anteil an Schüler/innen mit
Migrationshintergrund (ca. 25 %), der Folge von einem hohen Anteil an
Arbeitsplätzen in der Mainlinie im produzierenden Gewerbe ist. Zum anderen wird
angeführt, dass ein erhöhter Förderbedarf im sozialen Bereich, der besonders
durch die offene Ganztagesschule deutlich wird und sich in
Arbeitsverweigerung/Schulverweigerung, Mobbing und auch durch Schulangst
äußert, vorliegt. Weitere Gründe sind die Integration von an anderen Schulen
gescheiterten Schüler/innen sowie die signifikant über dem
Landkreisdurchschnitt liegenden Zahl an Jugendgerichthilfefällen. Hier ist der
Einsatz von Jugendsozialarbeit an Schulen vorgesehen.
In dem vorgelegten Konzept ist beabsichtigt, im Rahmen
eines Mittelschulverbundes ab September 2011 Jugendsozialarbeit an der
Hauptschule in Faulbach anzubieten. Seitens des Sachgebiets Kinder, Jugend und
Familie kann ein Bedarf auf Grund der Erfahrungen aus dem Allgemeinen Sozialen
Dienst sowie der bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet werden. Der
Antrag wurde fristgerecht zum
Für
den Landkreis Miltenberg entstehen mit diesem Beschluss keine Kosten, da der
Schulverband Faulbach die Kosten übernimmt. Bei einer Überleitung der
Trägerschaft auf den Landkreis Miltenberg würden Kosten entsprechend der
Darstellung in TOP 3 entstehen.
Stellvertretende Landrätin Kappes wollte noch einmal
bestätigen, dass die Gemeinden den Zustand alles andere als positiv empfinden
und sich sehr in der Verpflichtung sehen, hier gegenzusteuern und somit das
finanzielle Kraftpaket anzupacken. Sie würde sich freuen, wenn der Ausschuss
hier zustimmen würde.
Der Jugendhilfeausschuss fasste einstimmig den
B
e s c h l u s s :
Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf für
Jugendsozialarbeit an der Verbandsschule Faulbach. Die Bedarfsfeststellung
bezieht sich ausschließlich auf den Einzugsbereich der Hauptschule.