Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Beschluss: Bedarfsanerkennung für Jugendsozialarbeit an der Verbandsschule Faulbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.10.2010   JHA/010/2010 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Jugendamtsleiter Winkler erläuterte den Sachverhalt:

 

Der Schulverband Faulbach als Schulaufwandsträger der Verbandsschule Faulbach (Hauptschule) beabsichtigt, ab dem 01.09.2011 Jugendsozialarbeit an der Hauptschule anzubieten. Gleichzeitig wird die Aufnahme in das staatliche Förderprogramm beantragt. Entsprechend der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 04.07.2003, Az. VI 5/7209-2/18/03, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27.10.2006, Nr. VI 5/7209-2/51/06, ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

Ø  Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stellt im Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit fest

Ø  Der Bedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss zu bestätigen

Ø  Es ist ein in Federführung des Jugendamtes gemeinsam mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und dem Träger erarbeitetes Konzept vorzulegen

Ø  Es ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den o. g. Beteiligten abzuschließen

Ø  Die Aufgaben sind mit mindestens einer halben Vollzeitstelle in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen

Ø  Der Antrag ist bis spätestens 01.09. des Vorjahres der Förderung einzureichen.

 

Entsprechend der Richtlinien hat der Schulverband Faulbach rechtzeitig die Antragsunterlagen zur Stellungnahme und Weiterleitung an das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie eingereicht. Begründet wird der Bedarf für Jugendsozialarbeit zum einen mit dem signifikant über dem bayerischen Durchschnitt liegenden Anteil an Schüler/innen mit Migrationshintergrund (ca. 25 %), der Folge von einem hohen Anteil an Arbeitsplätzen in der Mainlinie im produzierenden Gewerbe ist. Zum anderen wird angeführt, dass ein erhöhter Förderbedarf im sozialen Bereich, der besonders durch die offene Ganztagesschule deutlich wird und sich in Arbeitsverweigerung/Schulverweigerung, Mobbing und auch durch Schulangst äußert, vorliegt. Weitere Gründe sind die Integration von an anderen Schulen gescheiterten Schüler/innen sowie die signifikant über dem Landkreisdurchschnitt liegenden Zahl an Jugendgerichthilfefällen. Hier ist der Einsatz von Jugendsozialarbeit an Schulen vorgesehen.

In dem vorgelegten Konzept ist beabsichtigt, im Rahmen eines Mittelschulverbundes ab September 2011 Jugendsozialarbeit an der Hauptschule in Faulbach anzubieten. Seitens des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie kann ein Bedarf auf Grund der Erfahrungen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst sowie der bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet werden. Der Antrag wurde fristgerecht zum 01.10.2010 mit der Empfehlung zur Aufnahme in die staatliche Förderung an die Regierung von Unterfranken weitergeleitet. Es wird empfohlen, der Bedarfsfeststellung zuzustimmen und damit dem Schulverband Faulbach den Weg zur Aufnahme in die staatliche Förderung freizumachen.

 

Für den Landkreis Miltenberg entstehen mit diesem Beschluss keine Kosten, da der Schulverband Faulbach die Kosten übernimmt. Bei einer Überleitung der Trägerschaft auf den Landkreis Miltenberg würden Kosten entsprechend der Darstellung in TOP 3 entstehen.

 

Stellvertretende Landrätin Kappes wollte noch einmal bestätigen, dass die Gemeinden den Zustand alles andere als positiv empfinden und sich sehr in der Verpflichtung sehen, hier gegenzusteuern und somit das finanzielle Kraftpaket anzupacken. Sie würde sich freuen, wenn der Ausschuss hier zustimmen würde.

 

Der Jugendhilfeausschuss fasste einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf für Jugendsozialarbeit an der Verbandsschule Faulbach. Die Bedarfsfeststellung bezieht sich ausschließlich auf den Einzugsbereich der Hauptschule.

 

 

 

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