Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Veröffentlichung von Niederschriften im Internet - Änderung des § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.10.2010   KA/010/2010 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsdirektor Fieger erläuterte den Sachverhalt:

 

Seit dem Jahr 2006 ist das automatisierte Kreistagsinformationssystem „KIS“ im Einsatz, das es der Verwaltung ermöglicht, den Sitzungsdienst für die Landkreisgremien effizient zu steuern. Gleichzeitig ermöglicht es den Kreisrätinnen und Kreisräten, sich durch die dort bereit gestellten Unterlagen (Tagesordnungen, Beschlussvorlagen) zeitnah auf die jeweiligen Sitzungen vorzubereiten. Darüber hinaus werden die Niederschriften aus den öffentlichen Sitzungen „ins Netz“ gestellt, und das System bietet eine umfangreiche Recherche- und Archivfunktion.

 

Seit 2009 ist zusätzlich zum Kreistagsinformationssystem ein Bürgerinformationssystem im Einsatz. Interessierte Bürgerinnen und Bürgern können sich so über die anstehenden Sitzungen der Landkreisgremien und über die zur Beratung oder Beschlussfassung kommenden Themen informieren. Auch die kompletten Niederschriften aus öffentlichen Sitzungen werden in diesem Internetangebot des Landratsamtes einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Bislang fehlt für die Praxis der Veröffentlichung der kompletten Niederschriften eine ausdrückliche Regelung in der Geschäftsordnung. In § 28 Satz 2 GeschO heißt es lediglich: „In öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse können im Internet veröffentlicht werden.“

 

Der Einsatz eines automatisierten Kreistags- und Bürgerinformationssystems steigert ohne Zweifel die Effizienz der Aufgabenerledigung der Verwaltung in der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen. Das Verfahren unterstützt darüber hinaus die ehrenamtliche Tätigkeit der Kreisrätinnen und Kreisräte. Mit dem Bürgerinformationssystem und der damit verbundenen Veröffentlichung von Sitzungsniederschriften erhöht sich die Transparenz der Entscheidungen der Landkreisgremien.

 

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist allerdings darauf hinzuweisen, dass bei einer Veröffentlichung im Internet weltweit eine automatisierte Auswertung der Niederschriften nach verschiedenen Suchkriterien, die beliebig miteinander verknüpft werden können, möglich ist. Sofern auch nur der Mindestinhalt der Niederschriften nach Art. 48 Abs. 1 LKrO ins Internet gestellt wird, können Anwesenheitsprofile einzelner Kreistagsmitglieder angefertigt werden. Auch die behandelten Sitzungsgegenstände enthalten häufig personenbezogene Angaben von Referenten/-innen und Mitarbeitern/-innen des Landratsamtes, die über eine Einstellung der Sitzungsniederschriften in das Internet relativ leicht von Dritten weltweit gesammelt und ausgewertet werden können. Dies zeigt, dass die Veröffentlichung im Internet mit einer neuen Qualitätsstufe des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden ist.

 

Bei einer Einspeisung von Daten aus Niederschriften über öffentliche Sitzungen der Kreisgremien in das Internet bestehen auch Gefahren für die Datensicherheit. Es kann nicht absolut sichergestellt werden, dass jederzeit die vollständigen und unverfälschten Daten auf dem Internet-Server zum Abruf bereitgehalten werden. Es besteht die Gefahr, dass die auf dem Internet-Server gespeicherten Daten verändert, zumindest teilweise unterdrückt oder gelöscht werden. In diesem Zusammenhang können auch haftungsrechtliche Fragen nicht ausgeschlossen werden, die auf den Kreis zukommen können.

 

Diese Risiken müssen bei einer Entscheidung, ob Niederschriften im Internet veröffentlicht werden sollen, mitberücksichtigt werden.

 

Was im Bürgerinformationssystem veröffentlicht wird, kann von technischer Seite natürlich jederzeit verändert werden. In dem verwendeten Verfahren lassen sich die verschiedensten Einstellungen vornehmen - z.B.:

-       Veröffentlichung der kompletten Niederschriften aus öffentlichen Sitzungen

-       Veröffentlichung der Niederschrift mit Schwärzen von Namen (von Kreisrätinnen und Kreisräten, Referenten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung)

-       keine Veröffentlichung der Niederschrift

-       Veröffentlichung nur der Beschlüsse mit Abstimmungsergebnis.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2010 einstimmig dem Kreistag empfohlen, die genannten Beschlüsse zu fassen.

 

Kreisrat Dr. Linduschka wolle nicht, dass die Protokolle aufgrund dessen abgespeckt werden, daher sei man für die globale Zustimmung, wenn die Protokolle im bisherigen Umfang beibehalten werden.

 

Landrat Schwing bestätigte, dass keine Veranlassung für eine Änderung diesbezüglich bestünde und es die ganze Zeit bereits so praktiziert werde. Allerdings sei es notwendig, den Kreisräten die Konsequenzen aufzuzeigen und sei die Zustimmung erforderlich.

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses empfahlen einstimmig dem Kreistag folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

zu fassen:

 

  1. Der Veröffentlichung von Niederschriften aus öffentlichen Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse wird zugestimmt.
  2. § 28 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg erhält folgende Fassung:
    „Niederschriften über öffentliche Sitzungen werden im Internet veröffentlicht.“

 

 

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