Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG), Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens für den Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.10.2010   KA/010/2010 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsoberamtsrat Rosel erläuterte die Beschlussvorlage:

 

Die Landkreise haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren (Art. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz, BayFwG). Nach der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum BayFwG, VollzBekBayFwG, zählen hierzu auch Rüstwägen.

 

Rüstwägen verfügen über eine umfangreiche technische Beladung und dienen der Unterstützung bei der Bewältigung von Einsätzen örtlicher Feuerwehren bei technischer Hilfeleistung. Ein Haupteinsatzgebiet ist die Bergung verletzter, eingeschlossener Personen bei Verkehrsunfällen unterschiedlichster Ausprägung (PKW, LKW, Zug, Schiff, …) und größere technische Hilfeleistungen.

 

Im Landkreis Miltenberg sind derzeit drei Rüstwägen stationiert und zwar am

 

  • Standort Wörth am Main (MIL – 230, Baujahr 1996)
  • Standort Großheubach (MIL – 223, Baujahr 2003)
  • Standort Collenberg (MIL – 265, Baujahr 1974)

 

Diese drei Rüstwägen wurden nach den Einsatzschwerpunkten und der Nähe zu wesentlichen Einsatzbereichen stationiert. So lassen sich von diesen Standorten fast alle Gemeinden des Landkreises in einem Zeitfenster von max. 20 – 30 Minuten nach der Alarmierung erreichen.

 

Bei Rüstwägen geht man von einer Gebrauchsdauer von ca. 25 Jahren aus. Der Rüstwagen MIL – 265 ist bereits 36 Jahre alt, sodass aufgrund der Mängelanfälligkeit dieses Fahrzeugs ein zuverlässiger Einsatz des Rüstwagens auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist. Ferner ist die Leistungsfähigkeit verschiedener Einbauteile wie z. B. Seilwinde und Generator eingeschränkt.

 

Die Entwicklung im allgemeinen Fahrzeugbau schreitet stetig voran. Damit den steigenden Anforderungen an die Fahrzeugsicherheit (Crashverhalten) und die Wirtschaftlichkeit von Kraftfahrzeugen entsprochen werden kann, muss die Karosserie leichter, aber gleichzeitig steifer (insbesondere im Bereich der Fahrgastzelle) werden. Aus diesem Grunde kommen immer leistungsfähigere Werkstoffe (z.B. Vergütungsstähle) zum Einsatz. Bei Personenkraftwagen kommen diese Werkstoffe meistens im Bereich der tragenden Komponenten zum Einsatz. Zudem werden immer häufiger auch Bauteile, die der Sicherheit dienen, wie z.B. Seitenaufprallschutz, Schweller sowie A- und B-Säule, aus diesen hochfesten Werkstoffen hergestellt.

 

Als Folge davon kommen Feuerwehren bei Einsätzen der Technischen Hilfeleistung (THL) immer häufiger an die Leistungsgrenze von hydraulischen Rettungsgeräten, wie Spreizer, Schneidgerät und Rettungszylinder (Hilfeleistungssatz). Gerade deshalb kann daher auch in Zukunft auf Rüstwägen, die zusätzlich mit Trennschleifer, Plasmaschneidgerät und anderen Sondergeräten ausgestattet sind, nicht verzichtet werden.

 

Der Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz bei der Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 19.07.2010 die zeitnahe Ersatzbeschaffung des Rüstwagens MIL – 265 und die Gewährung einer staatlichen Zuwendung von derzeit 105.000,00 Euro bei einem Auftragsvolumen von ca. 350.000,00 Euro befürwortet und als begründet angesehen.

 

Kreisrat Dr. Schüren fragte nach dem Verbleib des alten Rüstwagen.

 

Kreisbrandrat Lebold antwortete, der alte Rüstwagen werde verkauft, dieses Fahrzeug gehe wahrscheinlich nach Afrika. Der Erlös betrage etwa zwischen 4.000-6.000 €.

 

Der Kreisausschuss fasste einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Landkreis Miltenberg beschafft im Jahr 2011 vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung als Ersatz für den Rüstwagen MIL – 265 einen neuen Rüstwagen Typ RW 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Finanzmittel in den Haushalten 2011 bzw. 2012 einzustellen, die Ausschreibung durchzuführen, Angebote einzuholen und den Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.

 

 

 

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