Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG), Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens für den Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.10.2010 KA/010/2010 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsoberamtsrat
Rosel erläuterte die Beschlussvorlage:
Die Landkreise haben als Pflichtaufgabe im eigenen
Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren
überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen
und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren (Art. 2 Bayerisches
Feuerwehrgesetz, BayFwG). Nach der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern zum BayFwG, VollzBekBayFwG,
zählen hierzu auch Rüstwägen.
Rüstwägen verfügen über eine umfangreiche
technische Beladung und dienen der Unterstützung bei der Bewältigung von
Einsätzen örtlicher Feuerwehren bei technischer Hilfeleistung. Ein Haupteinsatzgebiet
ist die Bergung verletzter, eingeschlossener Personen bei Verkehrsunfällen unterschiedlichster
Ausprägung (PKW, LKW, Zug, Schiff, …) und größere technische Hilfeleistungen.
Im Landkreis Miltenberg sind derzeit drei
Rüstwägen stationiert und zwar am
- Standort Wörth am Main (MIL – 230, Baujahr 1996)
- Standort Großheubach (MIL – 223, Baujahr 2003)
- Standort Collenberg (MIL – 265, Baujahr 1974)
Diese drei Rüstwägen wurden nach den
Einsatzschwerpunkten und der Nähe zu wesentlichen Einsatzbereichen stationiert.
So lassen sich von diesen Standorten fast alle Gemeinden des Landkreises in
einem Zeitfenster von max. 20 – 30 Minuten nach der Alarmierung erreichen.
Bei Rüstwägen geht man von einer
Gebrauchsdauer von ca. 25 Jahren aus. Der Rüstwagen MIL – 265 ist bereits 36
Jahre alt, sodass aufgrund der Mängelanfälligkeit dieses Fahrzeugs ein zuverlässiger
Einsatz des Rüstwagens auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist. Ferner ist die
Leistungsfähigkeit verschiedener Einbauteile wie z. B. Seilwinde und Generator
eingeschränkt.
Die
Entwicklung im allgemeinen Fahrzeugbau schreitet stetig voran. Damit den
steigenden Anforderungen an die Fahrzeugsicherheit (Crashverhalten) und die
Wirtschaftlichkeit von Kraftfahrzeugen entsprochen werden kann, muss die
Karosserie leichter, aber gleichzeitig steifer (insbesondere im Bereich der
Fahrgastzelle) werden. Aus diesem Grunde kommen immer leistungsfähigere Werkstoffe
(z.B. Vergütungsstähle) zum Einsatz. Bei Personenkraftwagen kommen diese
Werkstoffe meistens im Bereich der tragenden Komponenten zum Einsatz. Zudem
werden immer häufiger auch Bauteile, die der Sicherheit dienen, wie z.B.
Seitenaufprallschutz, Schweller sowie A- und B-Säule, aus diesen hochfesten
Werkstoffen hergestellt.
Als
Folge davon kommen Feuerwehren bei Einsätzen der Technischen Hilfeleistung
(THL) immer häufiger an die Leistungsgrenze von hydraulischen Rettungsgeräten,
wie Spreizer, Schneidgerät und Rettungszylinder (Hilfeleistungssatz). Gerade
deshalb kann daher auch in Zukunft auf Rüstwägen, die zusätzlich mit
Trennschleifer, Plasmaschneidgerät und anderen Sondergeräten ausgestattet sind,
nicht verzichtet werden.
Der Fachberater für Brand- und
Katastrophenschutz bei der Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom
Kreisrat
Dr. Schüren fragte nach dem Verbleib des alten Rüstwagen.
Kreisbrandrat
Lebold antwortete, der alte Rüstwagen werde verkauft, dieses Fahrzeug gehe
wahrscheinlich nach Afrika. Der Erlös betrage etwa zwischen 4.000-6.000 €.
Der
Kreisausschuss fasste einstimmig den
B
e s c h l u s s :
Der Landkreis Miltenberg beschafft im Jahr
2011 vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung als Ersatz für den
Rüstwagen MIL – 265 einen neuen Rüstwagen Typ RW 2. Die Verwaltung wird
beauftragt, die notwendigen Finanzmittel in den Haushalten 2011 bzw. 2012
einzustellen, die Ausschreibung durchzuführen, Angebote einzuholen und den
Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.