Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Änderungsantrag B 469 Obernburg - Wörth a. Main, Abstufung der Kreisstraßen MIL 40 und MIL 41 zum öffentlichen Feld- und Waldweg (mit Radwegnutzung)

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.07.2010   KA/009/2010 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Dipl.-Ing. (FH) Thiry erläuterte den folgenden Sachverhalt:

 

Für den Vollzug der Abstufung der Kreisstraßen MIL 40 und MIL 41 zw. Obernburg und Wörth zum öffentlichen Feld- und Waldweg (öFW) mit Radwegnutzung (mit Wirkung zum 01.07.2008) benötigt die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern (OBB) noch weitere Unterlagen und Erklärungen.

 

Das Staatl. Bauamt Aschaffenburg hat im Nachgang zum Abstufungsantrag am 12.02.2009 bereits eine ergänzende Stellungnahme abgegeben, in der die Absicht der OBB die Kreisstraßen MIL 40 und MIL 41 in Gemeinde-/Verbindungsstraßen einzustufen, widerlegt wurden.

 

Mit Schreiben vom 05.05.2010 teilt die OBB mit, dass die Abstufung der MIL 41/41 zum öffentlichen Feld- und Waldweg – die im Zuge des Ausbaues der B 469 gemäß Planfeststellung als Kreisstraße gewidmet wurde – nach Prüfung der Unterlagen durch die OBB dann akzeptiert werden, wenn gewährleistet ist, dass der "Nicht-Kfz-Straßen-fähige Verkehr" auf dem öffentlichen Feld- und Waldweg abgewickelt wird.

Eine spätere Änderungsforderung an den Straßenbaulastträger der B 469 wird somit ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass der Landkreis darauf verzichtet, eine spätere Einstufung des öFW in eine höhere Straßenklasse (z.B. wieder Kreisstraße) vom Baulastträger B 469 zu fordern.

 

Die techn. Verwaltung und das Staatl. Bauamt Aschaffenburg beantragen die Zustimmung der vorgenannten Erklärung.

 

 

Landrat Schwing ergänzte, die aktuelle Handhabung sei von Anfang an so gedacht gewesen. Es sei zwischenzeitlich eine Kreisstraße gewünscht gewesen, da dies aber keinen Sinn gemacht habe, sei diese abgestuft worden zu einem landwirtschaftlichen Weg und Radweg. Niemand habe Interesse daran, diese Straße wieder aufzustufen. Es liege kein neuer Tatbestand vor, sondern solle nur noch einmal bekräftigt werden.

 

Kreisrätin Weitz fragte, da sie in Obernburg wohne, nach der verkehrstechnischen Bedeutung. Die Straße werde ihres Wissens von Kraftfahrzeugen genutzt. Es fehle ein Schild oder Hinweis, dass der Verkehr nur eingeschränkt möglich sei. Sie fragte, ob dies Sache der Stadt sei.

 

Dipl.-Ing. (FH) Thiry bestätigte, die Städte müssten dies über die obere Verkehrsbehörde veranlassen. Dies sei auch damals so festgelegt worden. Er wies darauf hin, dass aus Richtung Wörth nach Obernburg eine Beschilderung vorhanden sei. Die Beschilderung fehle wohl von Obernburg nach Wörth.

 

Landrat Schwing ergänzte, das Thema sei bei der letzten Sicherheitsbesprechung mit der Polizei ebenfalls behandelt worden. Es gebe Berechtigte, die dort fahren dürften, aber keinen geregelten Verkehr. Die Polizei kontrolliere dies auch.

 

Der Kreisausschuss fasste einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Landkreis Miltenberg erklärt sich einverstanden und gewährleistet, dass der „Nicht-Kfz-Straßen-fähige“ Verkehr, der die Kraftstraße B 469 nicht befahren darf, auf dem öffentlichen Feld- und Waldweg (ehemalige MIL 40 und MIL 41) zwischen Obernburg und Wörth a. Main abgewickelt wird.

 

Auf eine spätere Änderungsanforderung an den Straßenbaulastträger der B 469 wird von Seiten des Landkreises Miltenberg verzichtet.

 

 

 

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