Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Änderungsantrag B 469 Obernburg - Wörth a. Main, Abstufung der Kreisstraßen MIL 40 und MIL 41 zum öffentlichen Feld- und Waldweg (mit Radwegnutzung)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.07.2010 KA/009/2010 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Dipl.-Ing.
(FH) Thiry erläuterte den folgenden Sachverhalt:
Für den Vollzug der Abstufung der Kreisstraßen MIL 40 und
MIL 41 zw. Obernburg und Wörth zum öffentlichen Feld- und Waldweg (öFW) mit
Radwegnutzung (mit Wirkung zum
Das Staatl. Bauamt Aschaffenburg hat im Nachgang zum
Abstufungsantrag am
Mit Schreiben vom
Eine spätere Änderungsforderung an den Straßenbaulastträger der B 469 wird somit ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass der Landkreis darauf verzichtet, eine spätere Einstufung des öFW in eine höhere Straßenklasse (z.B. wieder Kreisstraße) vom Baulastträger B 469 zu fordern.
Die techn. Verwaltung und das Staatl. Bauamt Aschaffenburg beantragen die Zustimmung der vorgenannten Erklärung.
Landrat Schwing ergänzte, die aktuelle Handhabung sei
von Anfang an so gedacht gewesen. Es sei zwischenzeitlich eine Kreisstraße
gewünscht gewesen, da dies aber keinen Sinn gemacht habe, sei diese abgestuft
worden zu einem landwirtschaftlichen Weg und Radweg. Niemand habe Interesse
daran, diese Straße wieder aufzustufen. Es liege kein neuer Tatbestand vor,
sondern solle nur noch einmal bekräftigt werden.
Kreisrätin Weitz fragte, da sie in Obernburg wohne,
nach der verkehrstechnischen Bedeutung. Die Straße werde ihres Wissens von
Kraftfahrzeugen genutzt. Es fehle ein Schild oder Hinweis, dass der Verkehr nur
eingeschränkt möglich sei. Sie fragte, ob dies Sache der Stadt sei.
Dipl.-Ing. (FH) Thiry bestätigte, die Städte müssten
dies über die obere Verkehrsbehörde veranlassen. Dies sei auch damals so
festgelegt worden. Er wies darauf hin, dass aus Richtung Wörth nach Obernburg
eine Beschilderung vorhanden sei. Die Beschilderung fehle wohl von Obernburg
nach Wörth.
Landrat Schwing ergänzte, das Thema sei bei der
letzten Sicherheitsbesprechung mit der Polizei ebenfalls behandelt worden. Es
gebe Berechtigte, die dort fahren dürften, aber keinen geregelten Verkehr. Die
Polizei kontrolliere dies auch.
Der Kreisausschuss fasste einstimmig den
B
e s c h l u s s :
Der Landkreis Miltenberg erklärt sich einverstanden
und gewährleistet, dass der „Nicht-Kfz-Straßen-fähige“ Verkehr, der die
Kraftstraße B 469 nicht befahren darf, auf dem öffentlichen Feld- und Waldweg
(ehemalige MIL 40 und MIL 41) zwischen Obernburg und Wörth a. Main abgewickelt
wird.
Auf eine spätere Änderungsanforderung an den
Straßenbaulastträger der B 469 wird von Seiten des Landkreises Miltenberg
verzichtet.