Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Rechnungsjahr 2008 - Erteilung der Entlastung

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.07.2010   KA/009/2010 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsoberamtsrat Wöber erläuterte die Beschlussvorlage:

 

Der Jahresabschluss 2008 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Nach Art. 88 LKrO kann nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses anschließend die Entlastung erteilt werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2010 beschlossen, dem Kreisausschuss und dem Kreistag zu empfehlen, für 2008 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 LkrO zu erteilen.

 

Der Kreisausschuss fasste einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, für 2008 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.

Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2008 des Landkreises Miltenberg.

 

 

 

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