Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Rechnungsjahr 2008 - Erteilung der Entlastung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.07.2010 KA/009/2010 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsoberamtsrat
Wöber erläuterte die Beschlussvorlage:
Der Jahresabschluss 2008 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüft. Nach Art. 88 LKrO kann nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der
Feststellung des Jahresabschlusses anschließend die Entlastung erteilt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung
am 24.06.2010 beschlossen, dem Kreisausschuss und dem Kreistag zu empfehlen,
für 2008 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 LkrO zu erteilen.
Der Kreisausschuss fasste
einstimmig folgenden
B
e s c h l u s s :
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, für 2008
die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat
Bayern zu erteilen.
Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht zur
örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2008 des Landkreises
Miltenberg.