Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Vollzug des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) und des Bayerischen Feuerwehr-gesetzes (BayFwG),Ertüchtigung der Funkinfrastruktur durch die Neuerrichtung eines Gleichwellenfunknetzes für den Bereich der Feuerwehr im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.07.2010   KA/009/2010 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Oberregierungsrat Rosel erläuterte den Sachverhalt:

 

Gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) soll die u.a. für den Landkreis Miltenberg zuständige Leitstelle „Untermain“ im August 2011 in den Probebetrieb und im Januar 2012 in den Echtbetrieb gehen. Die Inbetriebnahme der ILS setzt allerdings voraus, dass insbesondere die flächendeckende Alarmierung sämtlicher Einsatzkräfte und die uneingeschränkte Kommunikation der ILS mit den Hilfsorganisationen vor Ort (Feuerwehr, Rettungsdienst, THW, …) gewährleistet ist.

 

Ursprünglich ist man davon ausgegangen, dass diese neue Leitstelle, die künftig unter einem Dach im Notfall den Einsatz aller Kräfte alarmiert und steuert, mit digitaler Technik in Betrieb geht. Entgegen den bisherigen Informationen aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern ist nach gesicherten Erkenntnissen mit einer flächendeckenden Einführung des Digitalfunks im gesamten ILS- Bereich „Untermain“, das die Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg und die Stadt Aschaffenburg umfasst, allerdings nicht vor dem Jahr ca. 2015 zu rechnen.

 

Untersuchungen des Fachbüros Rücker & Schindele, das mit der Planung der Informations- und Kommunikationstechnik für die IlS beauftragt ist, ergaben, dass ein Anschluss des momentan für den Katastrophenschutz und die Feuerwehr vorhandenen, analogen Funknetzes an die ILS aufgrund der staatlich vorgegebenen Standards (bevorrechtigter Zugriff der ILS zum Sprechfunknetz durch VPN) überhaupt nicht möglich ist.

 

Zur Klärung der weiteren Vorgehensweise hat sich auf Initiative des Landratsamts Miltenberg der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayer. Untermain mit Schreiben vom 10.02.2010 an den Bayerischen Staatsminister des Innern gewandt. Anlässlich einer Besprechung von Vertretern des Zweckverbands mit Vertretern des Bayerischen Staatsministerium des Innern und Herrn Staatssekretär Eck am 04.05.2010 wurden insbesondere Verhandlungen über die Gewährung eines Zuschusses für die Ertüchtigung des vorhandenen Funknetzes geführt.

 

Mit Schreiben vom 10.06.2010 teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern nun mit, dass für die Feuerwehren im Landkreis Miltenberg die Neuerrichtung eines Gleichwellenfunknetzes mit den beiden Standorten Pfaffenberg und Mainbullau als notwendig anerkannt würde. Gleichzeitig wurde ein Fördersatz in Höhe von 70 % der notwendigen Kosten zugesichert und das Einverständnis erteilt, ein Fachbüro mit der Planung der notwendigen Maßnahmen zu beauftragen. Allerdings seien die Maßnahmen im Hinblick auf die anstehende Einführung des digitalen BOS-Funks auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Das Bayerische Staatsministerium des Innern geht bei seinen Überlegungen von Investitionskosten in Höhe von ca. 110.000 € zzgl. Planungskosten aus.

 

Im Rahmen einer turnusgemäßen Sitzung des Projektausschusses der ILS am 29.06.2010 schlugen die Vertreter der beteiligten Gebietskörperschaften vor, das bereits mit der Fachplanung der Kommunikations- und Informationstechnik für die ILS beauftragte Fachbüro Rücker & Schindele mit der Fachplanung zur Errichtung der Gleichwellenfunkanlage zu beauftragen, um Synergieeffekte nutzen zu können. Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Inbetriebnahme der ILS wurde es in diesem Gremium ferner für notwendig erachtet, noch vor der Sommerpause den Fachplanungsauftrag zu erteilen, damit im Herbst die Ausschreibung und spätestens im nächsten Frühjahr die Errichtung der Gleichwellenfunkanlage vorgenommen werden kann.

 

Im Zuge der vom Ministerium für ausreichend erachteten Lösung mit zwei Standorten (Pfaffenberg und Mainbullau) beantragte Herr Kreisbrandrat Lebold die Errichtung einer Gleichwellenfunklösung mit mehreren Standorten in Abhängigkeit einer genaueren Funknetzanalyse. Dies sei notwendig, da sonst mit Versorgungsengpässen zu rechnen sei.

 

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den Auftrag hinsichtlich der Funkplanung um die Untersuchung auf eine flächendeckenden Versorgung zu erweitern und eine Kostenermittlung für die Errichtung eines flächendeckenden Funknetzes erstellen zu lassen. Im weiteren Verfahren soll diese Kostenermittlung als Entscheidungsgrundlage zeitnah im Kreisausschuss vorgestellt werden.

 

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass es diesbezüglich bereits einen Runden Tisch beim Bayerischen Landtag gegeben habe. Mit dem Ergebnis sei man insgesamt zufrieden.

 

Kreisrat Dr. Schüren fragte nach, ob es richtig sei, dass die Einführung des Digitalfunks eine Bundesangelegenheit sei und ob es sich bei den genannten 110.000 € bereits um die Gesamtkosten der Anlage oder nur um den Anteil des Landkreises handele.

 

Landrat Schwing beantwortete die Frage bezüglich der Kosten, die genannten 110.000 € seien die Kosten (zzgl. Planungskosten) für zwei Standorte. Sollte man mehr Standorte benötigen, würden die Kosten entsprechend höher ausfallen. Von diesen 110.000 € zahle der Freistaat Bayern 70 %. Der Rest müsse vom Landkreis Miltenberg getragen werden. Es gehe allerdings nun erst einmal um Beauftragung der Untersuchung und Planung. Dann werde sich herausstellen, was tatsächlich benötigt werde.

 

Kreisbrandrat Lebold erläuterte den Sachstand Digitalfunk. In Bayern sei die Netzplanung weitestgehend abgeschlossen, auch für den Bereich Unterfranken. Für den Landkreis Miltenberg seien 15 Maststandorte notwendig, davon vier Neubauten, bei dem Rest handele es sich um Ergänzungen von bestehenden Masten. Hier gebe es einen Vertrag zwischen Gemeindetag und Freistaat Bayern, da es sich um eine Mischfinanzierung handele, nachdem der Gemeindetag zugestimmt habe, teilweise kostenlos die Standorte der IG BOS zu überlassen. Daher gebe es eine Bezuschussungsregelung für die Endgeräte, die sehr positiv sei. In Bayern werde ein relativ hoher Versorgungsstandard zu gewährleisten sein. Daher zahle das Land Bayern 24 % der gesamten Investitionen. Je Maststandort könne man von 1 Mio. € ausgehen. Bayernweit seien nach aktuellem Stand 950 Maststandorte festgelegt, es gebe allerdings noch Landstriche, die noch nicht beplant seien. Man gehe davon aus, dass 1150 Maststandorte notwendig sein werden. Das Problem sei momentan, dass der Bund etwa sechs Wochen zuvor eine Haushaltssperre in diesem Bereich erlassen habe. Der Bund sei aber eigentlich für die Einrichtung der Vermittlungsstellen zuständig, die sehr viel teurer seien. Weitere Probleme gebe es bei der Polizei als Pilotanwender.

 

Landrat Schwing ergänzte, ursprünglich seien relativ optimistische Zeitpunkte genannt worden, unsere Fachleute aber bereits feststellten, dass diese nicht möglich seien. Natürlich müsse man auf der sicheren Seite sein, da die Alarmierung funktionieren müsse. Auch wenn viele Fragezeichen noch vorhanden seien, handele es sich um eine günstigere Lösung als gedacht. Daher sei allerdings die Zwischenlösung notwendig, die einige Jahre dauernd werde. Man habe dann auch nicht den Druck, sofort auf Digitalfunk umzustellen, sondern könne sich Zeit lassen. Man bekomme die Übergangslösung mit 70 % finanziert und zusätzlich später noch die regulären Zuschüsse.

 

Kreisrat Dr. Schüren erwähnte, dass wohl der Freistaat Bayern eher Finanz- statt technische Probleme habe, wenn man in eine eigentlich veraltete Übergangstechnologie investiere. Es gehe doch weder um technische Probleme noch um Abstimmungsprobleme mit dem Bund.

 

Landrat Schwing erklärte, man habe bereits jahrelange Probleme mit dieser Thematik und die Einführung des Digitalfunks stehe schon seit Jahrzehnten im Raum. Nun habe der Landkreis Miltenberg allerdings auch ein System, was noch vor dem Gleichwellenfunk anzusiedeln sei. Im Gegensatz dazu habe Aschaffenburg vor Jahren Geld investiert in das Gleichwellenfunknetz. Daher habe man zwei unterschiedliche Funksysteme. Diese Lücke müsse nun geschlossen werden. Das originäre Problem sei aber nicht das finanzielle, sondern der Stand der Planungen. Der Bund habe seine Hausaufgaben bisher nicht erfüllt. Fakt sei, es müsse ein funktionierendes Funksystem vorhanden sein.

 

Kreisrat Scherf fragte nach möglichen Standorten der Zwischenlösung und nach dem Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit den Bürgermeistern.

 

Kreisbrandrat Lebold wies darauf hin, entscheidend bei den Maststandorten seien der Unterhalt bzw. die Pachtkosten. Man könne Maste der Deutschen Funkmastgesellschaft mitbenutzen, dies würde aber zu erheblichen Kosten führen. Man habe ein Modell entwickelt, dies sei aber technisch nicht abgesichert. Zum Teil seien hier aber eigene Standorte enthalten unter Beteiligung der Kommunen. Unterschied zwischen digitalem und analogem Funk sei der, ein analoger Maststandort sei nur in Betrieb, wenn tatsächlich gesprochen werde. Weiterhin habe man eine Bandbreite von 88 Mhz, Digitalfunk liege bei 380 Mhz und Handy bei 960 Mhz. Dies sei ein entscheidendes Kriterium.

Es fügte noch hinzu, das Land Brandenburg sei am weitesten vorangeschritten, dort seien alle Geräte für BOS-Dienste vom Land aus beschafft worden. Dort sei allerdings auch für mind. ein bis zwei Jahre Parallelbetrieb notwendig.

Weiterhin seien Hessen und Bayern die einzigen Bundesländer, die die Feuerwehralarmierung über Digitalfunk einführen wollen. Keine anderen Bundesländer hätten dies im Netzanforderungsprofil festgeschrieben.

 

Landrat Schwing warf mit Blick auf die Tagesordnung ein, man fälle heute nur eine Entscheidung für einen Untersuchungsauftrag.

 

Kreisrat Luxem stellte die Frage nach der Pflicht der Anzahl der Maste im Hinblick darauf, dass zwei Stück bezuschusst werden.

 

Kreisbrandrat Lebold wies darauf hin, man lebe in der demographischen Entwicklung, so auch Feuerwehr und THW. Daher sei man auf eine funktionierende Alarmierung angewiesen. Das Thema beschäftige, wie schon erwähnt, seit Jahren. Im Jahr 1990 sei vom Landkreis Miltenberg ein neues Relais gebaut worden, damals hätte man für die Kommunikationswege zwischen den einzelnen Stationen 140.000 DM pro Jahr an Mietkosten zahlen müssen und habe daher auf Gleichwellenfunk verzichtet. Mit der Wende 1994 sei dies entfallen. Der Landkreis Aschaffenburg sei 1990 dieses Wagnis eingegangen und hat für vier Jahre die damaligen Mietkosten bezahlt. Für den Landkreis Miltenberg sollte dies damals nicht zugemutet werden, daher habe man sich damals für einen einzelnen Relaisstandort in Mainbullau entschieden. Es zeige sich, dass speziell im Raum Südspessart, Erftal und im Raum Leidersbach keine Alarmierung möglich ist über Funkmeldeempfänger, dort funktionieren nur die Sirenen zuverlässig. Teilweise sei noch nicht einmal der Sprechfunkverkehr möglich (z. B. Erftal, Pfohlbach), dies gelte für alle Dienste, nicht nur für die Feuerwehr.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass hier auch die Rettungsdienste betroffen seien, allerdings werden bei Rettungsdiensten die Kosten zu 100 % übernommen.

 

Kreisbrandrat Lebold ergänzte, für den Rettungsdienst werde analog ein zweites Netz aufgebaut. Dies war ebenfalls ein Vorschlag des Landkreises Miltenberg, da man dies für eine gewisse Zeit gemeinsam betreiben könne oder alternativ mit dem Landkreis Aschaffenburg. Dies sei diskutiert und untersucht und alles abschlägig behandelt worden. Letztendlich bliebe nur diese Lösung übrig.

 

Landrat Schwing bemerkte, es handele sich hier nicht um Luxus. In diesem Bereich dürfe man nichts versäumen. Man müsse die Untersuchung in Auftrag geben und anhand der Fakten und Zahlen dann entscheiden.

 

Kreisrätin Weitz fragte nach den Kosten für eine eventuelle neue Ausrüstung der Feuerwehren vor Ort und die Kostenübernahme.

 

Kreisrat Lebold beantwortete ihre Frage, alle Geräte könnten weiterhin verwendet werden. Dies war ebenfalls ein Argument. Man gehe von einer Nutzungsdauer des analogen Netzes von acht Jahren aus. Spätestens dann hoffe man auf den Digitalfunk.

 

Kreisrat Stappel erwähnte, es handele sich lediglich um ein Rechenexempel. Er stellte die Frage, ob fünf Standorte notwendig sind. Wenn dies vom Staat vorgeschrieben werde, müsse er dies auch mitfinanzieren.

 

Landrat Schwing erklärte, die Kosten seien ungewiss und der Freistaat Bayern schreibe nichts vor. Man müsse dankbar für dieses Ergebnis sein, schließlich bekomme man zweimal einen Zuschuss. Daher sei auch klar, dass nur die bisherigen zwei Standorte finanziert würden, diese haben in der Vergangenheit ausgereicht. Es handele sich um eine freiwillige Finanzierung und man könne nicht erwarten, dass mehr finanziert würde, als man bisher betrieben habe. Dies müsse objektiv betrachtet werden. Er habe das Thema seit 24 Jahren auf dem Tisch, es habe Rücktritte gegeben und viel sei versucht worden. Die topographischen Voraussetzungen seien für Funk schwierig.

 

Der Kreisausschuss fasste sodann einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fachplanung für die Errichtung eines Gleichwellenfunknetzes für die Feuerwehr im Landkreis Miltenberg zu veranlassen.

 

 

 

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