Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Vollzug des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) und des Bayerischen Feuerwehr-gesetzes (BayFwG),Ertüchtigung der Funkinfrastruktur durch die Neuerrichtung eines Gleichwellenfunknetzes für den Bereich der Feuerwehr im Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.07.2010 KA/009/2010 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Oberregierungsrat
Rosel erläuterte den Sachverhalt:
Gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter
Leitstellen (ILSG) soll die u.a. für den Landkreis Miltenberg zuständige
Leitstelle „Untermain“ im August 2011 in den Probebetrieb und im Januar 2012 in
den Echtbetrieb gehen. Die Inbetriebnahme der ILS setzt allerdings voraus, dass
insbesondere die flächendeckende Alarmierung sämtlicher Einsatzkräfte und die
uneingeschränkte Kommunikation der ILS mit den Hilfsorganisationen vor Ort
(Feuerwehr, Rettungsdienst, THW, …) gewährleistet ist.
Ursprünglich ist man davon ausgegangen, dass diese
neue Leitstelle, die künftig unter einem Dach im Notfall den Einsatz aller
Kräfte alarmiert und steuert, mit digitaler Technik in Betrieb geht. Entgegen
den bisherigen Informationen aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern
ist nach gesicherten Erkenntnissen mit einer flächendeckenden Einführung des
Digitalfunks im gesamten ILS- Bereich „Untermain“, das die Landkreise
Aschaffenburg, Miltenberg und die Stadt Aschaffenburg umfasst, allerdings nicht
vor dem Jahr ca. 2015 zu rechnen.
Untersuchungen des Fachbüros Rücker & Schindele,
das mit der Planung der Informations- und Kommunikationstechnik für die IlS
beauftragt ist, ergaben, dass ein Anschluss des momentan für den
Katastrophenschutz und die Feuerwehr vorhandenen, analogen Funknetzes an die
ILS aufgrund der staatlich vorgegebenen Standards (bevorrechtigter Zugriff der
ILS zum Sprechfunknetz durch VPN) überhaupt nicht möglich ist.
Zur Klärung der weiteren Vorgehensweise hat sich auf
Initiative des Landratsamts Miltenberg der Zweckverband für Rettungsdienst und
Feuerwehralarmierung Bayer. Untermain mit Schreiben vom
Mit Schreiben vom
Im Rahmen einer turnusgemäßen Sitzung des
Projektausschusses der ILS am
Im Zuge der vom Ministerium für ausreichend erachteten
Lösung mit zwei Standorten (Pfaffenberg und Mainbullau) beantragte Herr
Kreisbrandrat Lebold die Errichtung einer Gleichwellenfunklösung mit mehreren
Standorten in Abhängigkeit einer genaueren Funknetzanalyse. Dies sei notwendig,
da sonst mit Versorgungsengpässen zu rechnen sei.
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den Auftrag
hinsichtlich der Funkplanung um die Untersuchung auf eine flächendeckenden
Versorgung zu erweitern und eine Kostenermittlung für die Errichtung eines
flächendeckenden Funknetzes erstellen zu lassen. Im weiteren Verfahren soll diese
Kostenermittlung als Entscheidungsgrundlage zeitnah im Kreisausschuss
vorgestellt werden.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass es diesbezüglich
bereits einen Runden Tisch beim Bayerischen Landtag gegeben habe. Mit dem
Ergebnis sei man insgesamt zufrieden.
Kreisrat Dr. Schüren fragte nach, ob es richtig sei,
dass die Einführung des Digitalfunks eine Bundesangelegenheit sei und ob es
sich bei den genannten 110.000 € bereits um die Gesamtkosten der Anlage oder
nur um den Anteil des Landkreises handele.
Landrat Schwing beantwortete die Frage bezüglich der
Kosten, die genannten 110.000 € seien die Kosten (zzgl. Planungskosten) für
zwei Standorte. Sollte man mehr Standorte benötigen, würden die Kosten
entsprechend höher ausfallen. Von diesen 110.000 € zahle der Freistaat Bayern
70 %. Der Rest müsse vom Landkreis Miltenberg getragen werden. Es gehe
allerdings nun erst einmal um Beauftragung der Untersuchung und Planung. Dann
werde sich herausstellen, was tatsächlich benötigt werde.
Kreisbrandrat Lebold erläuterte den Sachstand
Digitalfunk. In Bayern sei die Netzplanung weitestgehend abgeschlossen, auch
für den Bereich Unterfranken. Für den Landkreis Miltenberg seien 15
Maststandorte notwendig, davon vier Neubauten, bei dem Rest handele es sich um
Ergänzungen von bestehenden Masten. Hier gebe es einen Vertrag zwischen Gemeindetag
und Freistaat Bayern, da es sich um eine Mischfinanzierung handele, nachdem der
Gemeindetag zugestimmt habe, teilweise kostenlos die Standorte der IG BOS zu
überlassen. Daher gebe es eine Bezuschussungsregelung für die Endgeräte, die
sehr positiv sei. In Bayern werde ein relativ hoher Versorgungsstandard zu
gewährleisten sein. Daher zahle das Land Bayern 24 % der gesamten
Investitionen. Je Maststandort könne man von 1 Mio. € ausgehen. Bayernweit
seien nach aktuellem Stand 950 Maststandorte festgelegt, es gebe allerdings
noch Landstriche, die noch nicht beplant seien. Man gehe davon aus, dass 1150
Maststandorte notwendig sein werden. Das Problem sei momentan, dass der Bund
etwa sechs Wochen zuvor eine Haushaltssperre in diesem Bereich erlassen habe.
Der Bund sei aber eigentlich für die Einrichtung der Vermittlungsstellen
zuständig, die sehr viel teurer seien. Weitere Probleme gebe es bei der Polizei
als Pilotanwender.
Landrat Schwing ergänzte, ursprünglich seien relativ
optimistische Zeitpunkte genannt worden, unsere Fachleute aber bereits
feststellten, dass diese nicht möglich seien. Natürlich müsse man auf der
sicheren Seite sein, da die Alarmierung funktionieren müsse. Auch wenn viele
Fragezeichen noch vorhanden seien, handele es sich um eine günstigere Lösung
als gedacht. Daher sei allerdings die Zwischenlösung notwendig, die einige
Jahre dauernd werde. Man habe dann auch nicht den Druck, sofort auf Digitalfunk
umzustellen, sondern könne sich Zeit lassen. Man bekomme die Übergangslösung
mit 70 % finanziert und zusätzlich später noch die regulären Zuschüsse.
Kreisrat Dr. Schüren erwähnte, dass wohl der Freistaat
Bayern eher Finanz- statt technische Probleme habe, wenn man in eine eigentlich
veraltete Übergangstechnologie investiere. Es gehe doch weder um technische
Probleme noch um Abstimmungsprobleme mit dem Bund.
Landrat Schwing erklärte, man habe bereits jahrelange
Probleme mit dieser Thematik und die Einführung des Digitalfunks stehe schon
seit Jahrzehnten im Raum. Nun habe der Landkreis Miltenberg allerdings auch ein
System, was noch vor dem Gleichwellenfunk anzusiedeln sei. Im Gegensatz dazu
habe Aschaffenburg vor Jahren Geld investiert in das Gleichwellenfunknetz.
Daher habe man zwei unterschiedliche Funksysteme. Diese Lücke müsse nun
geschlossen werden. Das originäre Problem sei aber nicht das finanzielle,
sondern der Stand der Planungen. Der Bund habe seine Hausaufgaben bisher nicht
erfüllt. Fakt sei, es müsse ein funktionierendes Funksystem vorhanden sein.
Kreisrat
Scherf fragte nach möglichen Standorten der Zwischenlösung und nach dem
Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit den Bürgermeistern.
Kreisbrandrat Lebold wies darauf hin, entscheidend bei
den Maststandorten seien der Unterhalt bzw. die Pachtkosten. Man könne Maste
der Deutschen Funkmastgesellschaft mitbenutzen, dies würde aber zu erheblichen
Kosten führen. Man habe ein Modell entwickelt, dies sei aber technisch nicht
abgesichert. Zum Teil seien hier aber eigene Standorte enthalten unter
Beteiligung der Kommunen. Unterschied zwischen digitalem und analogem Funk sei
der, ein analoger Maststandort sei nur in Betrieb, wenn tatsächlich gesprochen
werde. Weiterhin habe man eine Bandbreite von 88 Mhz, Digitalfunk liege bei 380
Mhz und Handy bei 960 Mhz. Dies sei ein entscheidendes Kriterium.
Es fügte noch hinzu, das Land Brandenburg sei am
weitesten vorangeschritten, dort seien alle Geräte für BOS-Dienste vom Land aus
beschafft worden. Dort sei allerdings auch für mind. ein bis zwei Jahre
Parallelbetrieb notwendig.
Weiterhin seien Hessen und Bayern die einzigen Bundesländer,
die die Feuerwehralarmierung über Digitalfunk einführen wollen. Keine anderen
Bundesländer hätten dies im Netzanforderungsprofil festgeschrieben.
Landrat Schwing warf mit Blick auf die Tagesordnung
ein, man fälle heute nur eine Entscheidung für einen Untersuchungsauftrag.
Kreisrat Luxem stellte die Frage nach der Pflicht der
Anzahl der Maste im Hinblick darauf, dass zwei Stück bezuschusst werden.
Kreisbrandrat Lebold wies darauf hin, man lebe in der
demographischen Entwicklung, so auch Feuerwehr und THW. Daher sei man auf eine
funktionierende Alarmierung angewiesen. Das Thema beschäftige, wie schon
erwähnt, seit Jahren. Im Jahr 1990 sei vom Landkreis Miltenberg ein neues
Relais gebaut worden, damals hätte man für die Kommunikationswege zwischen den
einzelnen Stationen 140.000 DM pro Jahr an Mietkosten zahlen müssen und habe
daher auf Gleichwellenfunk verzichtet. Mit der Wende 1994 sei dies entfallen.
Der Landkreis Aschaffenburg sei 1990 dieses Wagnis eingegangen und hat für vier
Jahre die damaligen Mietkosten bezahlt. Für den Landkreis Miltenberg sollte
dies damals nicht zugemutet werden, daher habe man sich damals für einen
einzelnen Relaisstandort in Mainbullau entschieden. Es zeige sich, dass
speziell im Raum Südspessart, Erftal und im Raum Leidersbach keine Alarmierung
möglich ist über Funkmeldeempfänger, dort funktionieren nur die Sirenen
zuverlässig. Teilweise sei noch nicht einmal der Sprechfunkverkehr möglich (z.
B. Erftal, Pfohlbach), dies gelte für alle Dienste, nicht nur für die
Feuerwehr.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass hier auch die Rettungsdienste
betroffen seien, allerdings werden bei Rettungsdiensten die Kosten zu 100 %
übernommen.
Kreisbrandrat Lebold ergänzte, für den Rettungsdienst
werde analog ein zweites Netz aufgebaut. Dies war ebenfalls ein Vorschlag des
Landkreises Miltenberg, da man dies für eine gewisse Zeit gemeinsam betreiben
könne oder alternativ mit dem Landkreis Aschaffenburg. Dies sei diskutiert und
untersucht und alles abschlägig behandelt worden. Letztendlich bliebe nur diese
Lösung übrig.
Landrat Schwing bemerkte, es handele sich hier nicht
um Luxus. In diesem Bereich dürfe man nichts versäumen. Man müsse die
Untersuchung in Auftrag geben und anhand der Fakten und Zahlen dann
entscheiden.
Kreisrätin Weitz fragte nach den Kosten für eine
eventuelle neue Ausrüstung der Feuerwehren vor Ort und die Kostenübernahme.
Kreisrat Lebold beantwortete ihre Frage, alle Geräte
könnten weiterhin verwendet werden. Dies war ebenfalls ein Argument. Man gehe
von einer Nutzungsdauer des analogen Netzes von acht Jahren aus. Spätestens
dann hoffe man auf den Digitalfunk.
Kreisrat Stappel erwähnte, es handele sich lediglich
um ein Rechenexempel. Er stellte die Frage, ob fünf Standorte notwendig sind.
Wenn dies vom Staat vorgeschrieben werde, müsse er dies auch mitfinanzieren.
Landrat Schwing erklärte, die Kosten seien ungewiss
und der Freistaat Bayern schreibe nichts vor. Man müsse dankbar für dieses
Ergebnis sein, schließlich bekomme man zweimal einen Zuschuss. Daher sei auch
klar, dass nur die bisherigen zwei Standorte finanziert würden, diese haben in
der Vergangenheit ausgereicht. Es handele sich um eine freiwillige Finanzierung
und man könne nicht erwarten, dass mehr finanziert würde, als man bisher
betrieben habe. Dies müsse objektiv betrachtet werden. Er habe das Thema seit
24 Jahren auf dem Tisch, es habe Rücktritte gegeben und viel sei versucht
worden. Die topographischen Voraussetzungen seien für Funk schwierig.
Der Kreisausschuss fasste sodann einstimmig folgenden
B
e s c h l u s s :
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Fachplanung für die Errichtung eines Gleichwellenfunknetzes für die Feuerwehr
im Landkreis Miltenberg zu veranlassen.