Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Anfragen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.07.2010 KT/010/2010 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisrat Dr. Kaiser entnahm dem Main-Echo vom
21.05.2010 im Sportteil, TSV Großwallstadt gebe es erstklassig nur noch in
Aschaffenburg. Der Entschluss sei gemeinsam mit dem Verantwortlichen des
Landkreises Miltenberg gefasst worden. Er stellte die Frage, ob dies in einem
Gremium entschieden worden sei.
Landrat Schwing wies auf Zuständigkeiten in einem
Verein hin. Ein Kreistag entscheide nicht, wo ein Verein spiele, dies
entscheide der Verein selbst. Der TSV Großwallstadt habe in der Vergangenheit
immer weniger Spiele bei uns gemacht, da die Halle in Aschaffenburg attraktiver
sei (4.500 Zuschauer, bei uns nur 2.500 Zuschauer). Entscheidend sei auch der
VIP-Raum gewesen, der bei uns zu klein sei. Diese Entscheidung stand an und man
habe den Kompromiss gefunden, dass alle Pokalspiele und Europacup-Spiele in
Elsenfeld ausgetragen werden, die Bundesligaspiele in Aschaffenburg. Man müsse
auch den großen Aufwand für den Verein betrachten. Man habe keine andere Chance
gehabt außer zuzustimmen.
Kreisrätin Weitz fragte, was aus dem Konzept der
Landesgartenschau 2016 werde und ob dies trotzdem verwirklicht werden würde.
Landrat Schwing erklärte, dies liege in der
Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Teilweise gebe es Überlegungen, auch
wenn die Zeiten finanziell nicht besonders günstig stehen. Einige werden dies
sicherlich umsetzen. Der Landkreis Miltenberg ist hier allerdings außen vor,
man sei nicht Direktbeteiligter.
Kreisrat Scholz verwies auf einen Artikel im Main-Echo
vom 06.07.2010 mit der Aussage, der Nichtraucherschutz würde im Landkreis
Miltenberg nicht korrekt geprüft und umgesetzt. Der Landkreis Miltenberg habe
mit über 70 % den Volksentscheid in Bayern angeführt. Er habe bereits den
Hinweis bekommen, dass dies von der Presse nicht korrekt dargestellt worden sei
und frage daher nochmals nach.
Landrat Schwing stellte klar, dass bestehende Gesetze
unabhängig von der Entscheidung eines Volksentscheides selbstverständlich und
zuverlässig vollzogen werden.
Verwaltungsoberamtsrat Rüth stellte die
missverständliche Information der Presse klar. Seine Stellungnahme sei in der
Presse verkürzt dargestellt worden. Eine Behauptung, der Volksentscheid würde
im Landkreis Miltenberg nicht beachtet werden, sei schlichtweg falsch. Seine
klare Aussage sei gewesen, dass dieses Gesetz beachtet und vollzogen werde. Man
warte auf Vollzugshinweise des zuständigen Ministeriums. In der Praxis sei es
auch bisher so gewesen, dass man die Kontrolle auf Anfragen hin durchgeführt
habe.
Landrat Schwing fügte hin, dass dieses Gesetz in fast
dieser Form bereits schon einmal gegolten und es zu diesem Zeitpunkt keinerlei
Probleme gegeben habe.