Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Anfragen

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Sitzung:26.07.2010   KT/010/2010 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisrat Dr. Kaiser entnahm dem Main-Echo vom 21.05.2010 im Sportteil, TSV Großwallstadt gebe es erstklassig nur noch in Aschaffenburg. Der Entschluss sei gemeinsam mit dem Verantwortlichen des Landkreises Miltenberg gefasst worden. Er stellte die Frage, ob dies in einem Gremium entschieden worden sei.

 

Landrat Schwing wies auf Zuständigkeiten in einem Verein hin. Ein Kreistag entscheide nicht, wo ein Verein spiele, dies entscheide der Verein selbst. Der TSV Großwallstadt habe in der Vergangenheit immer weniger Spiele bei uns gemacht, da die Halle in Aschaffenburg attraktiver sei (4.500 Zuschauer, bei uns nur 2.500 Zuschauer). Entscheidend sei auch der VIP-Raum gewesen, der bei uns zu klein sei. Diese Entscheidung stand an und man habe den Kompromiss gefunden, dass alle Pokalspiele und Europacup-Spiele in Elsenfeld ausgetragen werden, die Bundesligaspiele in Aschaffenburg. Man müsse auch den großen Aufwand für den Verein betrachten. Man habe keine andere Chance gehabt außer zuzustimmen.

 

 

Kreisrätin Weitz fragte, was aus dem Konzept der Landesgartenschau 2016 werde und ob dies trotzdem verwirklicht werden würde.

 

Landrat Schwing erklärte, dies liege in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Teilweise gebe es Überlegungen, auch wenn die Zeiten finanziell nicht besonders günstig stehen. Einige werden dies sicherlich umsetzen. Der Landkreis Miltenberg ist hier allerdings außen vor, man sei nicht Direktbeteiligter.

 

 

Kreisrat Scholz verwies auf einen Artikel im Main-Echo vom 06.07.2010 mit der Aussage, der Nichtraucherschutz würde im Landkreis Miltenberg nicht korrekt geprüft und umgesetzt. Der Landkreis Miltenberg habe mit über 70 % den Volksentscheid in Bayern angeführt. Er habe bereits den Hinweis bekommen, dass dies von der Presse nicht korrekt dargestellt worden sei und frage daher nochmals nach.

 

Landrat Schwing stellte klar, dass bestehende Gesetze unabhängig von der Entscheidung eines Volksentscheides selbstverständlich und zuverlässig vollzogen werden.

 

Verwaltungsoberamtsrat Rüth stellte die missverständliche Information der Presse klar. Seine Stellungnahme sei in der Presse verkürzt dargestellt worden. Eine Behauptung, der Volksentscheid würde im Landkreis Miltenberg nicht beachtet werden, sei schlichtweg falsch. Seine klare Aussage sei gewesen, dass dieses Gesetz beachtet und vollzogen werde. Man warte auf Vollzugshinweise des zuständigen Ministeriums. In der Praxis sei es auch bisher so gewesen, dass man die Kontrolle auf Anfragen hin durchgeführt habe.

 

Landrat Schwing fügte hin, dass dieses Gesetz in fast dieser Form bereits schon einmal gegolten und es zu diesem Zeitpunkt keinerlei Probleme gegeben habe.

 

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