Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Rechnungsjahr 2008 - Erteilung der Entlastung

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.07.2010   KT/010/2010 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Kreisrätin Fichtl, erläuterte die Vorlage.

 

Der Jahresabschluss 2008 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Nach Art. 88 LKrO kann nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses anschließend die Entlastung erteilt werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2010 beschlossen, dem Kreisausschuss und dem Kreistag zu empfehlen, für 2008 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 LkrO zu erteilen.

 

 

Der Kreistag fasste einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der Kreistag erteilt für 2008 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern.

Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2008 des Landkreises Miltenberg.

 

 

 

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