Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Rechnungsjahr 2008 - Erteilung der Entlastung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.07.2010 KT/010/2010 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Kreisrätin Fichtl, erläuterte die
Vorlage.
Der Jahresabschluss 2008 wurde vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Nach Art. 88 LKrO kann nach Durchführung
der örtlichen Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses anschließend
die Entlastung erteilt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung
am 24.06.2010 beschlossen, dem Kreisausschuss und dem Kreistag zu empfehlen,
für 2008 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 LkrO zu erteilen.
Der Kreistag fasste
einstimmig folgenden
B
e s c h l u s s :
Der Kreistag erteilt für 2008 die Entlastung nach Art.
88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern.
Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht zur
örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2008 des Landkreises
Miltenberg.