Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Geschäftsordnungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD - Jugendsozialarbeit
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.06.2010 JHA/009/2010 |
Beschluss: | mehrheitlich abgelehnt |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisrat Scherf stellte einen Geschäftsordnungsantrag
im Namen des Ausschussmitglieds Tulke sowie im Auftrag der Fraktionen Bündnis
90/Die Grünen sowie der SPD. Er beantragte die Aufnahme folgender Anträge in
die Tagesordnung, Behandlung und Abstimmung:
- Antrag
vom 19.08.2009 auf gemeinsame Jugendsozialarbeit an Schulen für die
Grundschulen Erlenbach/Klingenberg/Wörth a.Main ab 01.01.2010 in
Trägerschaft der Kommunen durch die Städte Erlenbach, Klingenberg und
Wörth a.Main
- Antrag
vom 19.08.2009 auf gemeinsame Jugendsozialarbeit an Schulen für die
Hauptschulen Erlenbach/Klingenberg/Wörth a.Main ab Schuljahr 2009/2010
weiterhin in Trägerschaft der Kommunen
- Antrag
vom 20.05.2010 auf Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule
Erlenbach a.Main in Trägerschaft des Landkreises Miltenberg
- Antrag
vom 01.06.2010 auf Jugendsozialarbeit an Schulen an den Grundschulen
Klingenberg und Wörth a.Main ab dem Schuljahr 2010/2011, spätestens ab
01.01.2011 in Trägerschaft des Landkreises
- Modifizierung
des Antrags vom 19.08.2009 durch die Städte Klingenberg und Wörth a.Main
für Jugendsozialarbeit an Schulen an den Grundschulen Klingenberg und
Wörth mit Schreiben vom 01.06.2010
- Antrag
des Marktes Elsenfeld auf Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule
Elsenfeld
Kreisrat Scherf begründete die Anträge. Kommunen, die
einen Antrag beim Landkreis stellen, haben ein Anrecht auf Behandlung dieser
Anträge. Dies gehöre sich in einem respektvollen Umgang in der kommunalen
Familie. Die Anträge vom 19.08.2009 seien zunächst nicht in der folgenden Jugendhilfeausschusssitzung
behandelt worden; die Fraktionsvorsitzenden einigten sich auf Vorschlag des
Landrates darauf, diese Anträge im Rahmen der Haushaltsberatungen im Kreistag
zu behandeln. Leider kam es damals dazu, dass die Anträge von der Tagesordnung
genommen wurden mit der Begründung, der Jugendhilfeausschuss sei zuständig.
Weiterhin starte an einigen Grundschulen in Bayern im September die
Jugendsozialarbeit an Schulen, leider sei dies aber für keine Grundschule im
Landkreis mehr möglich, da die Antragsfrist im April diesen Jahres abgelaufen
sei. Die nächste Chance auf Fördergelder sei der 01.01.2011. Dafür benötigen
diese Schulen die Bedarfsanerkennung bis zum 01.10.2010, hier müssen die
Anträge bei der Regierung Unterfranken vorliegen. Dies bedeute, verweigere man
sich heute, die vorliegenden Anträge zu behandeln, könne weiterhin keine Schule
im Landkreis das wichtige Angebot der Jugendsozialarbeit anbieten. Nicht nur
Elsenfeld und Erlenbach, sondern auch Wörth und Klingenberg erfüllen mit einem
Migrationsanteil von über 30 % die Anforderungen. Priorität genießen laut
Sozialministerium Grundschulen mit einem Migrationsanteil von 20 % oder mehr.
Grundsätzlich stehe man einer Vorauswahl durch das
Sozialministerium sehr kritisch gegenüber. Offenbar gebe es eine „Positiv
Liste“, auf der Erlenbach und Elsenfeld vermerkt seien. Seiner Meinung nach sei
diese Liste zwar nicht transparent entstanden, stelle aber eine große Chance
für diese beiden Grundschulen dar. Den Grundschulen werde mit einer Nichtbehandlung
ihrer Anträge die Chance auf Wahrnehmung der Fördergelder genommen.
Kreisrat Scherf appellierte daher an die Mitglieder
des Ausschusses, bei der Entscheidung zu bedenken, dass es nicht um einen
Antrag von Parteien gehe. Es gehe um Jugendsozialarbeit an den Schulen in
unserem Landkreis. Es sei zwingend notwendig, diese einzurichten. Man habe
daher in diesem Gremium die Pflicht, die Verantwortung für die Kinder und
Jugendlichen zu übernehmen. Daher bitte man um Zustimmung, dass der Bedarf von
Jugendsozialarbeit an den genannten Schulen anerkannt und installiert werden
könne.
Für künftige Entscheidung bei Jugendsozialarbeit an
Schulen sei eine eindeutige Haltung des Landkreises und des
Jugendhilfeausschusses, wer die Trägerschaft übernehme, welche Schulen
Jugendsozialarbeit gebilligt bekommen, wer fachliche Betreuung und Begleitung
der Kräfte übernehme, notwendig. Daher beantragen die Fraktionen Bündnis 90/Die
Grünen und die SPD eine Fortschreibung des Jugendhilfeplans.
Landrat Schwing bat daraufhin die stimmberechtigten
Mitglieder des Ausschusses, diesen Antrag abzulehnen. Laut Geschäftsordnung
stelle der Landrat die Tagesordnung und er habe dies nicht willkürlich getan,
sondern mit bewussten Überlegungen. Es treffe nicht zu, dass der
Jugendhilfeausschuss zuständig sei. Die Verschiebung durch den Kreistag sei
beantragt worden mit der Auflage an die Verwaltung, die rechtlichen
Rahmenbedingungen zu klären. In der Zwischenzeit werden die Förderrichtlinien
überarbeitet. Es gehe darum, ob Städte und Landkreise grundsätzlich
verpflichtet werden, Jugendsozialarbeit zu leisten. Er gab zu, er wäre froh,
wenn dies in den Richtlinien so enthalten wäre, denn dann wäre es
konnexitätsrelevant und man müsse über Finanzierung nicht diskutieren.
Allerdings zeichne sich dies nicht ab, denn der Entwurf der Förderrichtlinien
sei momentan zur Anhörung bei den kommunalen Spitzenverbänden. Diese werden in
den nächsten Wochen ihre Stellungnahme abgeben müssen. In der nächsten Sitzung
werde man daher in der Lage sein, diese Punkte auf der Tagesordnung zu
behandeln.
Weiterhin fügte er an, niemand sei gegen eine
Jugendsozialarbeit an Schulen, weder der Landrat noch die Verwaltung oder
dieses Gremium. Bei den vorliegenden Anträgen handele es sich um große
Kommunen, die die Finanzierung durch den Landkreis fordern. Einen Automatismus
gebe es allerdings nicht. Formal sei es so, dass ein solcher Antrag
eilbedürftig sein müsse (was in diesem Fall nicht zutreffe) und alle anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder müssten zustimmen. Der Antrag könne daher nicht
zum Erfolg führen.
Landrat Schwing wies noch darauf hin, dass das Gremium
nicht vorbereitet sei, diese sechs Anträge zu beschließen. Die finanziellen
Konsequenzen seien so weitreichend, dass damit zwangsläufig sofortige
Kreisumlageerhöhungen verbunden wären. Man könne weiterhin nicht die
Finanzierung von drei großen Kommunen zusagen und anderen nicht. Sollten solche
Anträge beschlossen werden, könnte man davon ausgehen, dass man in Zukunft 15
bis 20 solcher Stellen im Landkreis habe. Die finanziellen Auswirkungen wären
dann enorm, man müsse eine neue Behörde im Landratsamt, ein neues Sachgebiet
sowie Führungspersonal, Mitarbeiter etc. stellen. Momentan können die Gemeinden
diesen Aufwand erledigen.
Der Antrag wurde durch Abstimmung der stimmberechtigten
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mehrheitlich abgelehnt.