Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Geschäftsordnungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD - Jugendsozialarbeit

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.06.2010   JHA/009/2010 
Beschluss:mehrheitlich abgelehnt
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisrat Scherf stellte einen Geschäftsordnungsantrag im Namen des Ausschussmitglieds Tulke sowie im Auftrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD. Er beantragte die Aufnahme folgender Anträge in die Tagesordnung, Behandlung und Abstimmung:

 

  1. Antrag vom 19.08.2009 auf gemeinsame Jugendsozialarbeit an Schulen für die Grundschulen Erlenbach/Klingenberg/Wörth a.Main ab 01.01.2010 in Trägerschaft der Kommunen durch die Städte Erlenbach, Klingenberg und Wörth a.Main
  2. Antrag vom 19.08.2009 auf gemeinsame Jugendsozialarbeit an Schulen für die Hauptschulen Erlenbach/Klingenberg/Wörth a.Main ab Schuljahr 2009/2010 weiterhin in Trägerschaft der Kommunen
  3. Antrag vom 20.05.2010 auf Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule Erlenbach a.Main in Trägerschaft des Landkreises Miltenberg
  4. Antrag vom 01.06.2010 auf Jugendsozialarbeit an Schulen an den Grundschulen Klingenberg und Wörth a.Main ab dem Schuljahr 2010/2011, spätestens ab 01.01.2011 in Trägerschaft des Landkreises
  5. Modifizierung des Antrags vom 19.08.2009 durch die Städte Klingenberg und Wörth a.Main für Jugendsozialarbeit an Schulen an den Grundschulen Klingenberg und Wörth mit Schreiben vom 01.06.2010
  6. Antrag des Marktes Elsenfeld auf Jugendsozialarbeit an Schulen an der Grundschule Elsenfeld

 

Kreisrat Scherf begründete die Anträge. Kommunen, die einen Antrag beim Landkreis stellen, haben ein Anrecht auf Behandlung dieser Anträge. Dies gehöre sich in einem respektvollen Umgang in der kommunalen Familie. Die Anträge vom 19.08.2009 seien zunächst nicht in der folgenden Jugendhilfeausschusssitzung behandelt worden; die Fraktionsvorsitzenden einigten sich auf Vorschlag des Landrates darauf, diese Anträge im Rahmen der Haushaltsberatungen im Kreistag zu behandeln. Leider kam es damals dazu, dass die Anträge von der Tagesordnung genommen wurden mit der Begründung, der Jugendhilfeausschuss sei zuständig. Weiterhin starte an einigen Grundschulen in Bayern im September die Jugendsozialarbeit an Schulen, leider sei dies aber für keine Grundschule im Landkreis mehr möglich, da die Antragsfrist im April diesen Jahres abgelaufen sei. Die nächste Chance auf Fördergelder sei der 01.01.2011. Dafür benötigen diese Schulen die Bedarfsanerkennung bis zum 01.10.2010, hier müssen die Anträge bei der Regierung Unterfranken vorliegen. Dies bedeute, verweigere man sich heute, die vorliegenden Anträge zu behandeln, könne weiterhin keine Schule im Landkreis das wichtige Angebot der Jugendsozialarbeit anbieten. Nicht nur Elsenfeld und Erlenbach, sondern auch Wörth und Klingenberg erfüllen mit einem Migrationsanteil von über 30 % die Anforderungen. Priorität genießen laut Sozialministerium Grundschulen mit einem Migrationsanteil von 20 % oder mehr.

Grundsätzlich stehe man einer Vorauswahl durch das Sozialministerium sehr kritisch gegenüber. Offenbar gebe es eine „Positiv Liste“, auf der Erlenbach und Elsenfeld vermerkt seien. Seiner Meinung nach sei diese Liste zwar nicht transparent entstanden, stelle aber eine große Chance für diese beiden Grundschulen dar. Den Grundschulen werde mit einer Nichtbehandlung ihrer Anträge die Chance auf Wahrnehmung der Fördergelder genommen.

Kreisrat Scherf appellierte daher an die Mitglieder des Ausschusses, bei der Entscheidung zu bedenken, dass es nicht um einen Antrag von Parteien gehe. Es gehe um Jugendsozialarbeit an den Schulen in unserem Landkreis. Es sei zwingend notwendig, diese einzurichten. Man habe daher in diesem Gremium die Pflicht, die Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen zu übernehmen. Daher bitte man um Zustimmung, dass der Bedarf von Jugendsozialarbeit an den genannten Schulen anerkannt und installiert werden könne.

Für künftige Entscheidung bei Jugendsozialarbeit an Schulen sei eine eindeutige Haltung des Landkreises und des Jugendhilfeausschusses, wer die Trägerschaft übernehme, welche Schulen Jugendsozialarbeit gebilligt bekommen, wer fachliche Betreuung und Begleitung der Kräfte übernehme, notwendig. Daher beantragen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die SPD eine Fortschreibung des Jugendhilfeplans.

 

Landrat Schwing bat daraufhin die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses, diesen Antrag abzulehnen. Laut Geschäftsordnung stelle der Landrat die Tagesordnung und er habe dies nicht willkürlich getan, sondern mit bewussten Überlegungen. Es treffe nicht zu, dass der Jugendhilfeausschuss zuständig sei. Die Verschiebung durch den Kreistag sei beantragt worden mit der Auflage an die Verwaltung, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. In der Zwischenzeit werden die Förderrichtlinien überarbeitet. Es gehe darum, ob Städte und Landkreise grundsätzlich verpflichtet werden, Jugendsozialarbeit zu leisten. Er gab zu, er wäre froh, wenn dies in den Richtlinien so enthalten wäre, denn dann wäre es konnexitätsrelevant und man müsse über Finanzierung nicht diskutieren. Allerdings zeichne sich dies nicht ab, denn der Entwurf der Förderrichtlinien sei momentan zur Anhörung bei den kommunalen Spitzenverbänden. Diese werden in den nächsten Wochen ihre Stellungnahme abgeben müssen. In der nächsten Sitzung werde man daher in der Lage sein, diese Punkte auf der Tagesordnung zu behandeln.

 

Weiterhin fügte er an, niemand sei gegen eine Jugendsozialarbeit an Schulen, weder der Landrat noch die Verwaltung oder dieses Gremium. Bei den vorliegenden Anträgen handele es sich um große Kommunen, die die Finanzierung durch den Landkreis fordern. Einen Automatismus gebe es allerdings nicht. Formal sei es so, dass ein solcher Antrag eilbedürftig sein müsse (was in diesem Fall nicht zutreffe) und alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder müssten zustimmen. Der Antrag könne daher nicht zum Erfolg führen.

 

Landrat Schwing wies noch darauf hin, dass das Gremium nicht vorbereitet sei, diese sechs Anträge zu beschließen. Die finanziellen Konsequenzen seien so weitreichend, dass damit zwangsläufig sofortige Kreisumlageerhöhungen verbunden wären. Man könne weiterhin nicht die Finanzierung von drei großen Kommunen zusagen und anderen nicht. Sollten solche Anträge beschlossen werden, könnte man davon ausgehen, dass man in Zukunft 15 bis 20 solcher Stellen im Landkreis habe. Die finanziellen Auswirkungen wären dann enorm, man müsse eine neue Behörde im Landratsamt, ein neues Sachgebiet sowie Führungspersonal, Mitarbeiter etc. stellen. Momentan können die Gemeinden diesen Aufwand erledigen.

 

Der Antrag wurde durch Abstimmung der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mehrheitlich abgelehnt.

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