Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Informationen zur Jugendsozialarbeit: a) an der Janusz-Korczak-Schule und der H.-E.-Stötzner-Schule, b) zum Stand der Fortschreibung der Förderrichtlinien

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.06.2010   JHA/009/2010 
Beschluss:(nicht beschlossen)
DokumenttypBezeichnungAktionen

Jugendamtsleiter Winkler erläuterte folgenden Sachverhalt:

 

a)    Jugendsozialarbeit an der Janusz-Korcak-Schule und der H.-E.-Stötznerschule

 

Der Jugendhilfeausschuss hat einen Bedarf an Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) für die beiden kreiseigenen Förderschulen anerkannt und die Einrichtung von jeweils einer halben Vollzeitstelle JaS ab dem Schuljahr 2010 befürwortet unter der Voraussetzung, dass die Stelle in die staatliche Förderung aufgenommen wird. Die Trägerschaft sollte an einen freien Träger der Jugendhilfe vergeben werden. Seitens der Regierung von Unterfranken wurde im Rahmen der Antragsprüfung gefordert, einen Träger zu benennen. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurde in Abstimmung mit den Schulleitungen die ev. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ausgewählt, wobei unter den durchwegs qualifizierten Bewerbungen zur Vermeidung von zu vielen Ansprechpartnern in der Schule ein bereits an der Schule tätiger Träger den Zuschlag bekam. Das Einstellungsverfahren beginnt, sobald die Zusage für die Aufnahme in die staatliche Förderung eingegangen ist.

 

b)    zum Stand der Fortschreibung der Förderrichtlinien zur Jugendsozialarbeit an Schulen

 

Entsprechend des kommunalen Bildungsgipfels vom 19.02.2009 soll die Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen ausgebaut und sollen die Grund- sowie die Realschulen mit aufgenommen werden. Dementsprechend müssen die Förderrichtlinien angepasst werden. In mehreren Sitzungen beim bay. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen wurde inzwischen eine Fassung erarbeitet, die den kommunalen Spitzenverbänden zur Abstimmung vorliegt. Darin wurde die ursprüngliche Absicht, dass JaS nur in Trägerschaft der Landkreise stattfinden dürfte, wegen dem Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und des Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip wieder fallen gelassen. In dem Entwurf sind weiter Regelungen enthalten, dass nach wie vor die Hauptschulen in erster Linie Zielgruppe der Förderung sein sollen, Grundschulen und vor allem Realschulen nur unter starken Einschränkungen berücksichtigt werden können. Es ist nicht bekannt, wann die aktualisierten Richtlinien in Kraft treten werden.

 

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Förderrichtlinien keine Verpflichtung für die Landkreise darstellen, JaS in einem bestimmten Umfang oder an bestimmten Schulen anzubieten. Solange durch die Jugendhilfeplanung kein konkreter Bedarf für eine bestimmte Schule festgestellt wurde, gibt es für den Landkreis keine Verpflichtung nach § 13 SGB VIII ein Angebot einzurichten. Ein entsprechender Bedarf wurde im Einklang mit der Jugendhilfeplanung für die beiden Förderschulen anerkannt und es wird, wie unter a) genannt, ein entsprechendes Angebot eingerichtet.

 

Landrat Schwing dankte Jugendamtsleiter Winkler für seine Erläuterungen.

 

Kreisrat Scherf stellte die Frage, unabhängig von der finanziellen Beteiligung des Landkreises, ob die Schulen für eine Förderung zur Anbietung der Jugendsozialarbeit an Schulen die Feststellung des Bedarfes benötigen. Daher stelle er sich die Frage, warum man an diesem Tage den Bedarf nicht anerkennen könne für die Schulen, die dies beantragt haben. Es gehe lediglich um die Bedarfsanerkennung, damit die Fördergelder fließen könnten.

 

Jugendamtsleiter Winkler erläuterte daraufhin, dass die vorliegenden Anträge auf die Trägerschaft des Landkreises Miltenberg abgerichtet seien. Es gehe daher nicht um Anträge auf eine reine Bedarfsanerkennung. Aus diesem Grund könne man diese Anträge in der aktuellen Sitzung nicht behandeln. Er bestätigte weiterhin, dass für eine Fördermaßnahme die Zustimmung des Jugendhilfeausschusses notwendig sei. Er wies außerdem darauf hin, dass im Rahmen der Jugendhilfeplanung die kreiseigenen Schulen versorgt werden sollten.

 

Kreisrat Scherf fasste nach, warum man diese Angelegenheit nicht auf dem kleinen Dienstwege behandelt habe. Bei Behandlung in der nächsten Sitzung im November dieses Jahres liege eine Verzögerung von einem Jahr vor.

 

Landrat Schwing ging nochmals darauf ein, dass die Beantragung nicht auf die reine Bedarfsfeststellung gerichtet war, sondern ebenfalls auf die Kostenübernahme des Landkreises. Dies sei Sache der Kommune. Er verdeutlichte, dass er möglichst viele solcher Stellen im Landkreis wünsche, ohne die Kommunen und den Landkreis zu überfordern. Jeder solle vor Ort selbst entscheiden, ob er eine Stelle einführen wolle oder nicht. Einige Kommen hätten dies auch getan. Man verfolge einen unbürokratischen Weg. Würde der Freistaat Bayern eine Verpflichtung aussprechen, wäre die Finanzierung durch die Konnexität gesichert.

 

Kreisrätin Tulke schloss sich Kreisrat Scherf an und erwähnte nochmals, der erste Antrag sei bereits im letzten Jahr gestellt worden. Es sei keine Information an die Gemeinden gelangt, den Antrag anders zu stellen.

 

Landrat Schwing verdeutlichte nochmals, dass nichts verhindert werden solle. Solle der Antrag in diesem Gremium geändert werden, handele es sich um einen Grundsatzbeschluss und alle stimmberechtigten Mitglieder müssten zustimmen. Trotzdem sei eine Änderung der Kommunen notwendig.

 

Ausschussmitglied Nowag meldete sich zu Wort, dass eine Abstimmung ohne Folgen in seinen Augen nicht möglich sei.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass Jugendsamtsleiter Winkler bei allen Kommunen vor Ort mit den Kämmerern Gespräche geführt habe. Alle Kommunen waren daher informiert. Eine Abänderung des Antrags hätte daher kein Problem dargestellt. Er machte daher nochmals den Vorschlag, die Tagesordnung zu öffnen, wenn die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sich einig seien. Man fasse einen allgemeinen Beschluss, dass bei den vorliegenden Anträgen, insofern sie abgeändert werden, so dass die Kommunen die Kosten übernehmen, die Zustimmung erklärt werde. Allerdings müssten wirklich alle zustimmen.

 

Ausschussmitglied Keller fragte hierzu, ob zu all den Anträgen eine entsprechende Stellungnahme des Schulamtes vorliege. Nur dann könne der Ausschuss diesen Bedarf bestätigen.

 

Jugendamtsleiter Winkler antwortete, dass eine Stellungnahme des Schulamtes nicht vorliege, eine Abstimmung habe bisher nicht stattgefunden.

 

Kreisrat Scherf erwähnte die Liste des Sozialministeriums, auf der die Grundschulen Erlenbach und Elsenfeld stehen. Das Sozialministerium forderte die beiden Schulen telefonisch auf, den Antrag zu stellen.

 

Ausschussmitglied Kolb meldete sich zu Wort, dass die Antragstellung am Schulamt vorbeigegangen sei, man sei nicht gehört worden. Allerdings sei es kein Problem festzustellen, dass der Bedarf da sei.

 

Landrat Schwing machte den Vorschlag, dass die Verwaltung die Klärung zwischen Schulamt, Jugendamt und Träger vornehme, man dann die Erklärung vorab gegenüber der Regierung abgebe, um die Fristen zu wahren, und die Bestätigung des Ausschusses im Nachhinein erfolge. Diese Vorgehensweise sei auch schon in anderen Fällen vorgenommen worden.

 

Die Mitglieder des Ausschusses erklärten sich hiermit einverstanden.

 

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