Tagesordnungspunkt
TOP Ö 11: Informationen zur Jugendsozialarbeit: a) an der Janusz-Korczak-Schule und der H.-E.-Stötzner-Schule, b) zum Stand der Fortschreibung der Förderrichtlinien
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.06.2010 JHA/009/2010 |
Beschluss: | (nicht beschlossen) |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter
Winkler erläuterte folgenden Sachverhalt:
a) Jugendsozialarbeit an der Janusz-Korcak-Schule und der
H.-E.-Stötznerschule
Der
Jugendhilfeausschuss hat einen Bedarf an Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
für die beiden kreiseigenen Förderschulen anerkannt und die Einrichtung von
jeweils einer halben Vollzeitstelle JaS ab dem Schuljahr 2010 befürwortet unter
der Voraussetzung, dass die Stelle in die staatliche Förderung aufgenommen
wird. Die Trägerschaft sollte an einen freien Träger der Jugendhilfe vergeben
werden. Seitens der Regierung von Unterfranken wurde im Rahmen der
Antragsprüfung gefordert, einen Träger zu benennen. Im Rahmen einer
beschränkten Ausschreibung wurde in Abstimmung mit den Schulleitungen die ev.
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ausgewählt, wobei unter den durchwegs
qualifizierten Bewerbungen zur Vermeidung von zu vielen Ansprechpartnern in der
Schule ein bereits an der Schule tätiger Träger den Zuschlag bekam. Das
Einstellungsverfahren beginnt, sobald die Zusage für die Aufnahme in die
staatliche Förderung eingegangen ist.
b) zum Stand der Fortschreibung der Förderrichtlinien zur
Jugendsozialarbeit an Schulen
Entsprechend
des kommunalen Bildungsgipfels vom
In
diesem Zusammenhang ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die
Förderrichtlinien keine Verpflichtung für die Landkreise darstellen, JaS in
einem bestimmten Umfang oder an bestimmten Schulen anzubieten. Solange durch
die Jugendhilfeplanung kein konkreter Bedarf für eine bestimmte Schule
festgestellt wurde, gibt es für den Landkreis keine Verpflichtung nach § 13 SGB
VIII ein Angebot einzurichten. Ein entsprechender Bedarf wurde im Einklang mit
der Jugendhilfeplanung für die beiden Förderschulen anerkannt und es wird, wie
unter a) genannt, ein entsprechendes Angebot eingerichtet.
Landrat Schwing dankte Jugendamtsleiter Winkler für
seine Erläuterungen.
Kreisrat Scherf stellte die Frage, unabhängig von der
finanziellen Beteiligung des Landkreises, ob die Schulen für eine Förderung zur
Anbietung der Jugendsozialarbeit an Schulen die Feststellung des Bedarfes
benötigen. Daher stelle er sich die Frage, warum man an diesem Tage den Bedarf
nicht anerkennen könne für die Schulen, die dies beantragt haben. Es gehe
lediglich um die Bedarfsanerkennung, damit die Fördergelder fließen könnten.
Jugendamtsleiter Winkler erläuterte daraufhin, dass
die vorliegenden Anträge auf die Trägerschaft des Landkreises Miltenberg
abgerichtet seien. Es gehe daher nicht um Anträge auf eine reine
Bedarfsanerkennung. Aus diesem Grund könne man diese Anträge in der aktuellen
Sitzung nicht behandeln. Er bestätigte weiterhin, dass für eine Fördermaßnahme
die Zustimmung des Jugendhilfeausschusses notwendig sei. Er wies außerdem
darauf hin, dass im Rahmen der Jugendhilfeplanung die kreiseigenen Schulen
versorgt werden sollten.
Kreisrat Scherf fasste nach, warum man diese
Angelegenheit nicht auf dem kleinen Dienstwege behandelt habe. Bei Behandlung
in der nächsten Sitzung im November dieses Jahres liege eine Verzögerung von
einem Jahr vor.
Landrat Schwing ging nochmals darauf ein, dass die
Beantragung nicht auf die reine Bedarfsfeststellung gerichtet war, sondern
ebenfalls auf die Kostenübernahme des Landkreises. Dies sei Sache der Kommune.
Er verdeutlichte, dass er möglichst viele solcher Stellen im Landkreis wünsche,
ohne die Kommunen und den Landkreis zu überfordern. Jeder solle vor Ort selbst entscheiden,
ob er eine Stelle einführen wolle oder nicht. Einige Kommen hätten dies auch
getan. Man verfolge einen unbürokratischen Weg. Würde der Freistaat Bayern eine
Verpflichtung aussprechen, wäre die Finanzierung durch die Konnexität
gesichert.
Kreisrätin Tulke schloss sich Kreisrat Scherf an und
erwähnte nochmals, der erste Antrag sei bereits im letzten Jahr gestellt
worden. Es sei keine Information an die Gemeinden gelangt, den Antrag anders zu
stellen.
Landrat Schwing verdeutlichte nochmals, dass nichts
verhindert werden solle. Solle der Antrag in diesem Gremium geändert werden,
handele es sich um einen Grundsatzbeschluss und alle stimmberechtigten
Mitglieder müssten zustimmen. Trotzdem sei eine Änderung der Kommunen
notwendig.
Ausschussmitglied Nowag meldete sich zu Wort, dass
eine Abstimmung ohne Folgen in seinen Augen nicht möglich sei.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass
Jugendsamtsleiter Winkler bei allen Kommunen vor Ort mit den Kämmerern
Gespräche geführt habe. Alle Kommunen waren daher informiert. Eine Abänderung
des Antrags hätte daher kein Problem dargestellt. Er machte daher nochmals den
Vorschlag, die Tagesordnung zu öffnen, wenn die Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses sich einig seien. Man fasse einen allgemeinen Beschluss,
dass bei den vorliegenden Anträgen, insofern sie abgeändert werden, so dass die
Kommunen die Kosten übernehmen, die Zustimmung erklärt werde. Allerdings
müssten wirklich alle zustimmen.
Ausschussmitglied Keller fragte hierzu, ob zu all den
Anträgen eine entsprechende Stellungnahme des Schulamtes vorliege. Nur dann
könne der Ausschuss diesen Bedarf bestätigen.
Jugendamtsleiter Winkler antwortete, dass eine
Stellungnahme des Schulamtes nicht vorliege, eine Abstimmung habe bisher nicht
stattgefunden.
Kreisrat Scherf erwähnte die Liste des
Sozialministeriums, auf der die Grundschulen Erlenbach und Elsenfeld stehen.
Das Sozialministerium forderte die beiden Schulen telefonisch auf, den Antrag
zu stellen.
Ausschussmitglied Kolb meldete sich zu Wort, dass die
Antragstellung am Schulamt vorbeigegangen sei, man sei nicht gehört worden.
Allerdings sei es kein Problem festzustellen, dass der Bedarf da sei.
Landrat Schwing machte den Vorschlag, dass die
Verwaltung die Klärung zwischen Schulamt, Jugendamt und Träger vornehme, man
dann die Erklärung vorab gegenüber der Regierung abgebe, um die Fristen zu
wahren, und die Bestätigung des Ausschusses im Nachhinein erfolge. Diese
Vorgehensweise sei auch schon in anderen Fällen vorgenommen worden.
Die Mitglieder des Ausschusses erklärten sich hiermit
einverstanden.