Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Bedarfsanerkennung für Jugendsozialarbeit an der Georg-Keimel-Schule Elsenfeld in Trägerschaft der Marktgemeinde Elsenfeld

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.06.2010   JHA/009/2010 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Jugendamtsleiter Winkler stellte folgenden Sachverhalt dar:

 

Der Markt Elsenfeld als Schulaufwandsträger der Georg-Keimel-Volksschule Elsenfeld (Hauptschule) beabsichtigt, ab dem 01.09.2011 Jugendsozialarbeit anzubieten. Gleichzeitig wird die Aufnahme in das staatliche Förderprogramm beantragt. Entsprechend der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 04.07.2003, Az. VI 5/7209-2/18/03, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27.10.2006, Nr. VI 5/7209-2/51/06, ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

Ø  Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stellt im Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit fest

Ø  Der Bedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss zu bestätigen

Ø  Es ist ein in Federführung des Jugendamtes gemeinsam mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und dem Träger erarbeitetes Konzept vorzulegen

Ø  Es ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den o. g. Beteiligten abzuschließen

Ø  Die Aufgaben sind mit mindestens einer halben Vollzeitstelle in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen

Ø  Der Antrag ist bis spätestens 01.09. des Vorjahres der Förderung einzureichen.

 

Entsprechend der Richtlinien hat der Markt Elsenfeld rechtzeitig die Antragsunterlagen zur Stellungnahme und Weiterleitung an das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie eingereicht. Begründet wird der Bedarf für Jugendsozialarbeit zum einen mit dem signifikant über dem Landkreisdurchschnitt liegenden Anteil an ausländischen Schüler/innen bzw. mit doppelter Staatsbürgerschaft oder Migrationshintergrund, mit einem erhöhten Bedarf an Hilfe zur Erziehung, dem erhöhten Anteil der Hartz IV Empfänger sowie einer über dem Bayern- und Landkreisdurchschnitt liegenden Zahl an Alleinerziehenden. Weiter werden Verhaltensweisen angeführt (z. B. Abgängigkeit für 2 Wochen, Drogenkonsum, Morddrohungen, Eigentumsdelikte, …), die den schulischen Alltag stark negativ beeinflussen, mit schulischen Mitteln aber nicht gelöst werden können. Hier ist der Einsatz von Jugendsozialarbeit an Schulen vorgesehen.

In dem vorgelegten Konzept ist beabsichtigt, im Rahmen eines Mittelschulverbundes ab September 2011 Jugendsozialarbeit im Zusammenwirken mit der Hauptschule Eschau anzubieten. Entsprechend der Schülerzahl und der unterschiedlichen Bedarfslage ist angedacht, den Einsatz zu 80 % in Elsenfeld und zu 20 % in Eschau zu erbringen. Seitens des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie kann ein Bedarf auf Grund der Erfahrungen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst sowie der bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet werden. Der Bedarf bezieht sich jedoch ausschließlich auf den Einzugsbereich des geplanten Mittelschulverbundes und ist nicht von überörtlicher Bedeutung. Eine Förderung durch den Landkreis wird nicht erfolgen, da dies nicht den Handlungsempfehlungen der Jugendhilfeplanung entspräche. Die Anbindung an die Jugendhilfe ist über den Arbeitskreis Jugendsozialarbeit an Schulen gewährleistet.

Da die bayerischen Förderrichtlinien auch in Zukunft einen Mindesteinsatz von einer halben Vollzeitstelle je Schule vorsehen (und auch bei Mittelschulverbünden nicht davon abweichen wird), ist der Anteil für die Hauptschule Eschau nicht förderfähig. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Bedarfsanerkennung. Es wird empfohlen, der Bedarfsfeststellung zuzustimmen und damit dem Markt Elsenfeld den Weg zur Aufnahme in die staatliche Förderung freizumachen.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassten einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s:

 

Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf für Jugendsozialarbeit an der Georg-Keimel-Hauptschule Elsenfeld. Die Bedarfsfeststellung bezieht sich ausschließlich auf den Einzugsbereich der Verbandsschule und ist nicht von überörtlicher Bedeutung.

 

 

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