Tagesordnungspunkt
TOP Ö 12: Bedarfsanerkennung für Jugendsozialarbeit an der Georg-Keimel-Schule Elsenfeld in Trägerschaft der Marktgemeinde Elsenfeld
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.06.2010 JHA/009/2010 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter Winkler stellte folgenden Sachverhalt
dar:
Der
Markt Elsenfeld als Schulaufwandsträger der Georg-Keimel-Volksschule Elsenfeld
(Hauptschule) beabsichtigt, ab dem
Ø Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stellt im
Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit
fest
Ø Der Bedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss zu
bestätigen
Ø Es ist ein in Federführung des Jugendamtes gemeinsam
mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und dem Träger erarbeitetes
Konzept vorzulegen
Ø Es ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den o. g.
Beteiligten abzuschließen
Ø Die Aufgaben sind mit mindestens einer halben
Vollzeitstelle in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen
Ø Der Antrag ist bis spätestens
Entsprechend der Richtlinien hat der Markt Elsenfeld rechtzeitig
die Antragsunterlagen zur Stellungnahme und Weiterleitung an das Sachgebiet
Kinder, Jugend und Familie eingereicht. Begründet wird der Bedarf für
Jugendsozialarbeit zum einen mit dem signifikant über dem Landkreisdurchschnitt
liegenden Anteil an ausländischen Schüler/innen bzw. mit doppelter
Staatsbürgerschaft oder Migrationshintergrund, mit einem erhöhten Bedarf an
Hilfe zur Erziehung, dem erhöhten Anteil der Hartz IV Empfänger sowie einer
über dem Bayern- und Landkreisdurchschnitt liegenden Zahl an Alleinerziehenden.
Weiter werden Verhaltensweisen angeführt (z. B. Abgängigkeit für 2 Wochen,
Drogenkonsum, Morddrohungen, Eigentumsdelikte, …), die den schulischen Alltag
stark negativ beeinflussen, mit schulischen Mitteln aber nicht gelöst werden
können. Hier ist der Einsatz von Jugendsozialarbeit an Schulen vorgesehen.
In dem vorgelegten Konzept ist beabsichtigt, im Rahmen
eines Mittelschulverbundes ab September 2011 Jugendsozialarbeit im
Zusammenwirken mit der Hauptschule Eschau anzubieten. Entsprechend der
Schülerzahl und der unterschiedlichen Bedarfslage ist angedacht, den Einsatz zu
80 % in Elsenfeld und zu 20 % in Eschau zu erbringen. Seitens des Sachgebiets Kinder,
Jugend und Familie kann ein Bedarf auf Grund der Erfahrungen aus dem
Allgemeinen Sozialen Dienst sowie der bevölkerungsstatistischen Erhebungen
befürwortet werden. Der Bedarf bezieht sich jedoch ausschließlich auf den
Einzugsbereich des geplanten Mittelschulverbundes und ist nicht von
überörtlicher Bedeutung. Eine Förderung durch den Landkreis wird nicht erfolgen,
da dies nicht den Handlungsempfehlungen der Jugendhilfeplanung entspräche. Die
Anbindung an die Jugendhilfe ist über den Arbeitskreis Jugendsozialarbeit an
Schulen gewährleistet.
Da die bayerischen Förderrichtlinien auch in Zukunft
einen Mindesteinsatz von einer halben Vollzeitstelle je Schule vorsehen (und
auch bei Mittelschulverbünden nicht davon abweichen wird), ist der Anteil für
die Hauptschule Eschau nicht förderfähig. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf
die Bedarfsanerkennung. Es wird empfohlen, der Bedarfsfeststellung zuzustimmen
und damit dem Markt Elsenfeld den Weg zur Aufnahme in die staatliche Förderung
freizumachen.
Die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassten einstimmig folgenden
B
e s c h l u s s:
Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf für
Jugendsozialarbeit an der Georg-Keimel-Hauptschule Elsenfeld. Die
Bedarfsfeststellung bezieht sich ausschließlich auf den Einzugsbereich der
Verbandsschule und ist nicht von überörtlicher Bedeutung.