Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Entgelt für Tagespflege in Randzeiten

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.06.2010   JHA/009/2010 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Nach sich Diplom-Sozialpädagogin Stoll kurz vorgestellt hatte, erläuterte sie den Sachverhalt:

 

Insgesamt zeichnet sich in der Kindertagesbetreuung ein weiterer Ausbau von Kinderkrippen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ab.

Für die Kindertagespflege bedeutet dies eine deutlich geringere Nachfrage. Dennoch wird diese Betreuungsform auch weiterhin benötigt. Tagespflege sollte v. a. auch ergänzend zu KiTas ein Angebot für Eltern sein, die außerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtungen ein Betreuungsangebot benötigen. Kindertagespflege ist besonders geeignet, auf spezielle zeitliche Betreuungsbedürfnisse einzugehen, und somit zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutragen.

 

Das Angebot wird nicht sehr umfangreich genutzt werden. Häufig bemühen sich Eltern, für ihre Kinder möglichst eine Betreuung in der Familie oder Nachbarschaft zu organisieren. Im Jahr 2009 wurde ein Betreuungsangebot zu den og. Zeiten 15 mal nachgefragt.

 

Tatsächlich gefördert wurde Kindertagespflege zu den „Randzeiten“ nur in 3 Familien (mit insgesamt 5 Kindern). Bei 2 Familien handelte es sich bei den Betreuungspersonen um selbstgesuchte Verwandte/Bekannte der Familie (die nicht als Tagesmutter qualifiziert waren).

 

Ein Betreuungsverhältnis bei einer qualifizierten Tagesmutter wurde nur in 1 Fall vermittelt. Um für unattraktive Betreuungszeiten qualifizierte Kindertagespflegepersonen gewinnen zu können, sollte der Fördersatz angehoben werden. Damit unerwünschte Mitnahmeeffekte vermieden werden können, sollte diese Zulage nur an qualifizierte Tagesmütter gezahlt werden.

 

Nachdem keine Fragen mehr vorlagen, fassten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

In der Kindertagespflege wird ab 01.07.2010 für die Betreuungszeit von 5 bis 7 Uhr und 18 bis 22 Uhr an Werktagen sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen eine Zulage zum Betreuungsentgelt in Höhe des Stundensatzes für qualifizierte Tagesmütter (2,54 €/Std.) gezahlt.

 

 

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