Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Entgelt für Tagespflege in Randzeiten
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.06.2010 JHA/009/2010 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Nach sich Diplom-Sozialpädagogin Stoll kurz
vorgestellt hatte, erläuterte sie den Sachverhalt:
Insgesamt zeichnet sich in der Kindertagesbetreuung
ein weiterer Ausbau von Kinderkrippen für die Betreuung von Kindern unter 3
Jahren ab.
Für die Kindertagespflege bedeutet dies eine deutlich
geringere Nachfrage. Dennoch wird diese Betreuungsform auch weiterhin benötigt.
Tagespflege sollte v. a. auch ergänzend zu KiTas ein Angebot für Eltern sein,
die außerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtungen ein Betreuungsangebot
benötigen. Kindertagespflege ist besonders geeignet, auf spezielle zeitliche
Betreuungsbedürfnisse einzugehen, und somit zu einer besseren Vereinbarkeit von
Familie und Beruf beizutragen.
Das Angebot wird nicht sehr umfangreich genutzt
werden. Häufig bemühen sich Eltern, für ihre Kinder möglichst eine Betreuung in
der Familie oder Nachbarschaft zu organisieren. Im Jahr 2009 wurde ein
Betreuungsangebot zu den og. Zeiten 15 mal nachgefragt.
Tatsächlich gefördert wurde Kindertagespflege zu den
„Randzeiten“ nur in 3 Familien (mit insgesamt 5 Kindern). Bei 2 Familien
handelte es sich bei den Betreuungspersonen um selbstgesuchte
Verwandte/Bekannte der Familie (die nicht als Tagesmutter qualifiziert waren).
Ein Betreuungsverhältnis bei einer qualifizierten
Tagesmutter wurde nur in 1 Fall vermittelt. Um für unattraktive
Betreuungszeiten qualifizierte Kindertagespflegepersonen gewinnen zu können,
sollte der Fördersatz angehoben werden. Damit unerwünschte Mitnahmeeffekte
vermieden werden können, sollte diese Zulage nur an qualifizierte Tagesmütter
gezahlt werden.
Nachdem
keine Fragen mehr vorlagen, fassten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses einstimmig
folgenden
B
e s c h l u s s :
In der Kindertagespflege wird ab 01.07.2010 für die
Betreuungszeit von 5 bis 7 Uhr und 18 bis 22 Uhr an Werktagen sowie ganztags an
Sonn- und Feiertagen eine Zulage zum Betreuungsentgelt in Höhe des
Stundensatzes für qualifizierte Tagesmütter (2,54 €/Std.) gezahlt.