Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Umbenennung der "Familiengerichtshilfe" in "Fachstelle für Trennung und Scheidung"
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.06.2010 JHA/009/2010 |
Beschluss: | (nicht beschlossen) |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Diplom-Sozialpädagoge
Wachtler erläuterte den Sachverhalt.
Im Juni 2008 wurde im Vorfeld der Reform des Familienrechts
im Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie der Fachdienst „Familiengerichtshilfe“
begründet.
Die Begrifflichkeit „Familiengerichtshilfe“ beschreibt
jedoch nur unzureichend das Spektrum der Aufgaben des Fachdienstes. Die
Aufgaben beinhalten nämlich neben der Mitwirkung in den
Familiengerichtsverfahren nach § 50 SGB VIII auch die Aufgabe der
außergerichtlichen Beratung zum Sorge- und Umgangsrecht nach §§ 17 und 18 SGB
VIII.
Für die betroffenen Kunden beschreibt die neue
Begrifflichkeit „Fachdienst Trennung und Scheidung“ die Aufgaben umfassender
und schafft somit mehr Klarheit zu den hier angebotenen Dienstleistungen.
Die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nahmen von dieser Information Kenntnis.