Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Kostenerstattung durch die Krankenkassen für Frühförderleistungen in der Zeit von 01.07.2001 bis 31.07.2006

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.05.2010   BKS/005/2010 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsamtsrat Vill wies darauf hin, dass über diese Angelegenheit zuletzt in den Sozialhilfeausschusssitzungen am 28.11.2001 und 02.12.2002 informiert worden sei.

 

Weiter führte er aus, dass zum Inkrafttreten des 9. Buches Sozialgesetzbuch (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) am 01.07.2001 in Bayern die Meinung vertreten worden sei, dass ab diesem Zeitpunkt die Krankenkassen für die ambulanten Frühfördermaßnahmen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder vor der Einschulung zuständig seien und nicht mehr die Sozialhilfeträger, weil anders als in anderen Bundesländern die Frühförderung in Bayern stets mit haus- oder fachärztlicher Verordnung erfolgt sei. Die Krankenkassen hätten dies bestritten.

 

Dieser Rechtsstreit sei nun nach achtjährigen Verhandlungen durch den Abschluss einer Rahmenvereinbarung auf bayerischer Spitzenverbandsebene beendet worden. Unterschrieben worden sei die Vereinbarung am 11.01.2010.

 

Der Erstattungszeitraum ende mit dem 31.07.2006, weil ab 01.08.2006 der bayerische Frühförderrahmenvertrag gelte, der auch die Zuständigkeiten der Krankenkassen ab diesem Zeitpunkt regle. Im Übrigen seien in Bayern seit 01.01.2008 die Bezirke im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe auch für die Frühförderung zuständig.

 

Nachdem von den kommunalen Spitzenverbänden anfänglich noch die 100 %-ige Kostenübernahme durch die Krankenkassen begehrt worden sei, erhalte der Landkreis Miltenberg jetzt im vorgenannten Zeitraum pro Kind, das auf Kosten der Frühförderung eine interdisziplinäre Frühförderstelle besucht habe, von der auch Leistungen zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet worden seien, die Kosten der Eingangsdiagnostik (Gesamtkosten nach Frühförderrahmenvertrag: 195,00 €) mit pauschal 156,00 € ersetzt. Der Bayerische Landkreistag habe seine Mitglieder mit Schreiben vom 14.01.2010 gebeten, bis zum 29.01.2010 den Beitritt zu dieser Rahmenvereinbarung zu erklären.

 

Die Frühförderaufwendungen des Landkreises Miltenberg im Erstattungszeitraum hätten ca. 2 Mio. € betragen. Nach dem nunmehrigen Kompromiss werde wohl ein Betrag in der Dimension um 100.000,00 € ersetzt werden. Die einzige Alternative zum Beitritt zur Rahmenvereinbarung wäre die Anstrengung von Klageverfahren in allen Einzelfällen gewesen, was für aussichtslos gehalten worden sei.

 

Da die Herbeiführung eines diesbezüglichen Ausschussbeschlusses fristgerecht zum 29.01.2010 nicht möglich gewesen sei und auch keine realistische Alternative bestanden habe, sei im Rahmen einer Eilentscheidung des Landrats nach § 41 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag (GeschO) mit Schreiben vom 18.01.2010 der Beitritt zur Rahmenvereinbarung erklärt worden. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales als zuständiges Gremium werde hiermit davon unterrichtet.

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales nahm hiervon einstimmig zustimmend Kenntnis.

 

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