Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Kostenerstattung durch die Krankenkassen für Frühförderleistungen in der Zeit von 01.07.2001 bis 31.07.2006
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.05.2010 BKS/005/2010 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsamtsrat Vill wies darauf hin, dass über
diese Angelegenheit zuletzt in den Sozialhilfeausschusssitzungen am 28.11.2001
und 02.12.2002 informiert worden sei.
Weiter führte er aus, dass zum Inkrafttreten des 9.
Buches Sozialgesetzbuch (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) am
01.07.2001 in Bayern die Meinung vertreten worden sei, dass ab diesem Zeitpunkt
die Krankenkassen für die ambulanten Frühfördermaßnahmen für behinderte und von
Behinderung bedrohte Kinder vor der Einschulung zuständig seien und nicht mehr
die Sozialhilfeträger, weil anders als in anderen Bundesländern die
Frühförderung in Bayern stets mit haus- oder fachärztlicher Verordnung erfolgt
sei. Die Krankenkassen hätten dies bestritten.
Dieser Rechtsstreit sei nun nach achtjährigen
Verhandlungen durch den Abschluss einer Rahmenvereinbarung auf bayerischer
Spitzenverbandsebene beendet worden. Unterschrieben worden sei die Vereinbarung
am 11.01.2010.
Der Erstattungszeitraum ende mit dem 31.07.2006, weil
ab 01.08.2006 der bayerische Frühförderrahmenvertrag gelte, der auch die
Zuständigkeiten der Krankenkassen ab diesem Zeitpunkt regle. Im Übrigen seien
in Bayern seit 01.01.2008 die Bezirke im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe
auch für die Frühförderung zuständig.
Nachdem von den kommunalen Spitzenverbänden anfänglich
noch die 100 %-ige Kostenübernahme durch die Krankenkassen begehrt worden sei,
erhalte der Landkreis Miltenberg jetzt im vorgenannten Zeitraum pro Kind, das
auf Kosten der Frühförderung eine interdisziplinäre Frühförderstelle besucht
habe, von der auch Leistungen zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet worden
seien, die Kosten der Eingangsdiagnostik (Gesamtkosten nach Frühförderrahmenvertrag:
195,00 €) mit pauschal 156,00 € ersetzt. Der Bayerische Landkreistag habe seine
Mitglieder mit Schreiben vom 14.01.2010 gebeten, bis zum 29.01.2010 den
Beitritt zu dieser Rahmenvereinbarung zu erklären.
Die Frühförderaufwendungen des Landkreises Miltenberg
im Erstattungszeitraum hätten ca. 2 Mio. € betragen. Nach dem nunmehrigen
Kompromiss werde wohl ein Betrag in der Dimension um 100.000,00 € ersetzt
werden. Die einzige Alternative zum Beitritt zur Rahmenvereinbarung wäre die
Anstrengung von Klageverfahren in allen Einzelfällen gewesen, was für
aussichtslos gehalten worden sei.
Da die Herbeiführung eines diesbezüglichen
Ausschussbeschlusses fristgerecht zum 29.01.2010 nicht möglich gewesen sei und
auch keine realistische Alternative bestanden habe, sei im Rahmen einer Eilentscheidung
des Landrats nach § 41 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag (GeschO)
mit Schreiben vom 18.01.2010 der Beitritt zur Rahmenvereinbarung erklärt
worden. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales als zuständiges Gremium werde
hiermit davon unterrichtet.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales nahm
hiervon einstimmig zustimmend Kenntnis.