Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.05.2010 BKS/005/2010 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt
Frau Sabine Wenng von der Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern (SAGS)
und führte unter Hinweis auf die allen Kreistagsmitgliedern bereits
übermittelten Unterlagen folgendes aus:
Der Anteil der Seniorinnen und Senioren an der
Gesamtbevölkerung nimmt zu, bundesweit wie auch im Landkreis Miltenberg. Die
Gruppe der über 65-Jährigen im Landkreis Miltenberg wird in den nächsten 20
Jahren um etwa 10.000 Menschen auf ca. 35.000 anwachsen. Bei einer leicht
zurückgehenden Gesamtbevölkerung werden dies dann 28 % der Landkreisbevölkerung
sein. Die Zahl der Hochbetagten (über 85) steigt dabei prozentual am stärksten
an, nämlich von 2.300 auf 5.600.
Da die demographische Entwicklung bekanntlich keine
Miltenberger Besonderheit ist, hat das Land Bayern schon vor einigen Jahren
darauf reagiert. Seit
In zwei ganztägigen Expertenworkshops brachten über 70
regionale Expertinnen und Experten ihr Fachwissen zum Thema ein. Die 32
Landkreisgemeinden, die Seniorenbeauftragten, die mit der Altenpflege im
Landkreis befassten Einrichtungen und Dienste, 40 Institutionen aus dem Bereich
der offenen Seniorenarbeit und nicht zuletzt 2.500 Landkreisbürgerinnen und
-bürger im Alter von über 60 Jahren wurden mit einem Fragenkatalog
angeschrieben. Das Ergebnis der mehr als einjährigen Arbeit liegt heute vor und
wird vom Begleitgremium zur Beschlussfassung empfohlen. Wichtig ist dabei, dass
im Kapitel 14 zwei Varianten zur „Pflegebedarfsplanung“ aufgezeigt werden. Die
Variante „Status Quo“ zeigt das Szenario einer Bedarfsentwicklung, wenn keine
besonderen Maßnahmen zur Verbesserung und Erhaltung der ambulanten Versorgungs-
und Betreuungsstrukturen getroffen werden.
Die vom Begleitgremium und von der Landkreisverwaltung
empfohlene Pflegebedarfsplanung nach der Variante „ambulant vor stationär“
zeigt dagegen auf, wie sich der Pflegebedarf entwickeln wird, wenn im Landkreis
Miltenberg künftig noch verstärkt dafür Sorge getragen wird, dass die Landkreisbürgerinnen
und -bürger auch im Alter ein gutes seniorengerechtes Lebensumfeld vorfinden.
Der Unterschied zwischen den beiden Varianten wird
besonders am Bedarf nach stationären Pflegeheimplätzen deutlich. Während bei
der Variante „Status Quo“ bis zum Jahr 2019
1.317 Heimplätze benötigt werden, genügen bei der Variante „ambulant vor
stationär“ mit verbesserten ambulanten Versorgungs- und Betreuungsstrukturen
1.121 (196 Heimplätze weniger). Diese verbesserten ambulanten Versorgungs- und
Betreuungsstrukturen gibt es natürlich nicht ohne aktives Zutun.
Der vorliegende Konzeptentwurf enthält verteilt auf
elf Handlungsfelder insgesamt 66 Maßnahmeempfehlungen, wie solche Strukturen
erreicht werden können. Bei 28 dieser Maßnahmeempfehlungen obliegt die
Umsetzung dem Landkreis Miltenberg, entweder allein oder gemeinsam mit anderen.
Die Mehrzahl der Vorschläge liegt jedoch im Zuständigkeitsbereich anderer
Institutionen, vornehmlich auch der Landkreisgemeinden, die allein oder
gemeinsam mit anderen bei 41 Maßnahmevorschlägen gefordert sind. In diesem
Bereich kann der Landkreis Miltenberg im Regelfall nichts verbindlich
vorschreiben. Vielmehr wird es hier die Aufgabe sein, durch Information,
Hilfestellung und Überzeugungsarbeit darauf hinzuwirken, dass auch Maßnahmen
außerhalb der Zuständigkeit des Landkreises im Interesse der Seniorinnen und
Senioren beherzt angegangen werden.
Die Details des 150-seitigen Gesamtkonzepts wird Frau
Sabine Wenng von der Arbeitgemeinschaft Sozialplanung in Bayern (SAGS)
vortragen, die zusammen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der
Landkreisverwaltung sowie dem Begleitgremium das vorliegende Werk erarbeitet
und formuliert hat.
Frau Wenng erläuterte sodann anhand einer
Powerpoint-Präsentation das Seniorenpolitische Gesamtkonzept für den Landkreis
Miltenberg.
Landrat Schwing dankte Frau Wenng für den informativen
Vortrag und dafür, dass sie bereits mit den Bürgermeistern Kontakt aufgenommen
und bei einem Vortrag in Fürstenfeldbruck viele Informationen gegeben habe.
Dabei sei auch deutlich geworden, dass für alle Maßnahmen die Ortsnähe Vorrang
habe. Damit seien allerdings nur zu einem Drittel der Landkreis und zu zwei
Dritteln die Kommunen gemeint. Nach Meinung von Landrat Schwing dürfte es nicht
schwierig sein, einen gemeinsamen Konsens zu finden. Im Übrigen gehe er davon
aus, dass sich die einzelnen Fraktionen des Kreistages bereits mit dem
Seniorenkonzept befasst haben.
Kreisrätin Kreuzer dankte für die Ausführungen und die
Erstellung des Konzeptes. Es handele sich um ein gelungenes Werk, aus welchem
jedoch auch ersichtlich sei, wo Defizite bestehen. Zukünftig werde die Pflege
zuhause eine große Rolle spielen, denn die Pflege in Einrichtungen werde für
viele Menschen überhaupt nicht mehr bezahlbar sein. Erschreckend sei die
Palliativversorgung. Dafür müssten mehr Betten angeboten werden, denn die
Bürgerinnen und Bürger hätten Anspruch auf gute Palliativversorgung. Nachdem es
im Landkreis Miltenberg keine Palliativbetten gebe, müssten diese Patienten in Aschaffenburg
oder Wertheim betreut werden. Aber gerade für diese Menschen seien die sozialen
Kontakte wichtig.
Bezüglich der Errichtung von Mehrgenerationshäusern
bemerkte Kreisrätin Kreuzer, dass das
Modell „Altenheim“ ausgedient habe.
Des Weiteren stelle sich die Frage, wie, wann und was
aus dem vorliegenden Gesamtkonzept umgesetzt werden soll. Das Konzept dürfe
keinesfalls ein Konzept für die Schublade sein Deshalb werde ein
Maßnahmen-Terminplan gefordert. Besonders wichtig für betagte Menschen sei ein
guter ÖPNV. Nachdem in einigen Gemeinden in den Ferien keine Omnibusse
verkehren, müssten Sammelbusse angeboten werden.
Landrat Schwing warnte davor, schon am Anfang zu viel
zu fordern. Die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen müssten sich vielmehr entwickeln,
ähnlich wie bei der Jugendhilfeplanung. Diese sie schnell und vorbildlich
umgesetzt worden.
Frau Wenng wies darauf hin, dass die jetzige und
künftige Generationen wissen müssten, dass alle Dienstleistungen Geld kosten.
Bezüglich ortsnaher Palliativbetten bestehe das Problem, dass dafür
ausgebildete Ärzte und Krankenschwestern erforderlich seien. Dass die
Fahrdienste für ältere Menschen künftig anders organisiert werden müssen,
stimme. Auf den ÖPNV allein sei kein Verlass, weil ältere Menschen bei der
Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf Hilfe angewiesen seien. Die
vorgeschlagenen Maßnahmen mit Leben zu erfüllen, sei der nächste Schritt. Es
gebe Maßnahmen, die nicht viel Geld kosten und sofort angegangen werden können,
aber auch Maßnahmen, die vielleicht erst innerhalb von drei Jahren realisiert
werden können.
Medizinaldirektor Dr. Dittmeier teilte mit, dass sich
bezüglich der Palliativsituation schon einiges geändert habe. So gebe es im
Landkreis Miltenberg schon seit 2005 den Arbeitskreis Hospiz und bei den
Kliniken Miltenberg-Erlenbach sowie im niedergelassenen Bereich
Palliativmöglichkeiten. Diese seien auch schon vernetzt. Es werde gehofft, dass
in diesem Bereich positiv weitergearbeitet werde.
Kreisrat Dr. Linduschka bemerkte, dass Palliativ und
Hospiz oftmals konkurrieren. Positiv sei, dass bereits ein Netz aufgebaut
worden sei. 90 % der im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept aufgeführten
Empfehlungen und Feststellungen seien für Bayern gültig. Dazu die Frage: Wie
verhalte sich der Freistaat Bayern? Schließlich könne nicht alles auf die
Kommunen und Landkreise verlagert werden. Außerdem müsse deutlich unterschieden
werden, welche Maßnahmen spezifisch und dringend umzusetzen seien und welche
Maßnahmen nicht so vordringlich seien. Vielleicht könne Frau Wenng sagen, wo im
Landkreis Miltenberg großer Nahholbedarf bestehe und welche Stärken bereits
vorhanden seien.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass die
demographische Entwicklung in Bayern atypisch sei. Die Bedürfnisse seien
unterschiedlich und nicht flächendeckend. Der Landkreis Miltenberg sei kein
Flächenlandkreis, sondern ein kleinflächiger Landkreis.
Frau Wenng teilte dazu mit, dass für den ländlichen
Raum eigenständige Lösungen erforderlich seien. Diese seien regional
unterschiedlich. Die Stärken des Landkreises Miltenberg seien ein gutes
Beratungsangebot, ein gutes Netz an geriatrischen Angeboten und
Nachbarschaftshilfen. Die größte Ressource sei jedoch die „Stiftung Altenhilfe
im Landkreis Miltenberg“. Diese bayernweit einmalige Einrichtung sei
lobenswert. Damit sei ein Potenzial vorhanden, mit dem gut gesteuert werden
könne. In den Bereich Prävention und pflegende Angehörige könnten noch mehr
Angebote geschaffen werden. Nachholbedarf bestehe beim Wohnen und den
Wohnformen.
Verwaltungsamtsrat Vill bemerkte zum Engagement des
Freistaates Bayern, dass die Antwort darauf auf Seite 10 der
Handlungsempfehlungen zu finden sei. Danach bestehe die Aufgabenstellung an die
Gemeinden und Landkreise.
Kreisrätin Weitz erklärte, dass die Mitglieder der
SPD-Fraktion geschlossen für die Umsetzung des Seniorenpolitischen
Gesamtkonzeptes seien. Landrat Schwing habe bereits gesagt, dass nur ein
Drittel den Landkreis Miltenberg betreffe und zwei Drittel von den Städten und
Gemeinden erledigt werden müssen. D.h. in den einzelnen Kommunen müsse über die
Umsetzung und Finanzierung des Konzeptes diskutiert werden. Erfreulich sei,
dass viele Maßnahmen nichts, weitere Maßnahmen jedoch Geld kosten. Nachdem den
Kommunen in den nächsten Jahren 40 Mrd. € fehlen werden, müsse eine
Prioritätenliste erarbeitet werden.
Kreisrätin Weitz fragte sodann, ob es auch
Handlungsempfehlungen für Seniorenbeauftragte gebe, denn nur eine Person zu
bestellen reiche nicht aus. Eine entsprechend geschulte Kraft könne viel auf
den Weg bringen.
Verwaltungsamtsrat Vill teilte dazu mit, dass im
Konzept die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für
Seniorenbeauftragte enthalten sei.
Landrat Schwing warnte davor, die gesamte
Seniorenarbeit über finanzielle Belastungen zu definieren. Dann könne man nicht
erfolgreich sein. Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept sei eine
Zukunftsaufgabe, die über die
Zukunftsfähigkeit des Landkreises Miltenberg entscheide. Vermutlich
werden die Städte und Gemeinden Einwohner gewinnen, die das beste Konzept
haben. Wenn möglichst viele am Konzept mitarbeiten, werde man auch die
finanzielle Seite bewältigen. Dazu müsse versucht werden, viele Maßnahmen über
Netzwerke zu entwickeln, um Ressourcen zu schonen.
Kreisrätin Fichtl stellte fest, dass man im Landkreis
Miltenberg in vielen Bereichen schon gut aufgestellt sei, am vorliegenden
Konzept jedoch weiter gearbeitet werden müsse. Bündnispartner seien die Städte
und Gemeinden. Es sei erfreulich, dass eine Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement
geschaffen werde und eine Anlauf- und Koordinationsstelle für Altenhilfeplanung
und allgemeine Seniorenarbeit errichtet werden soll. Dann wären zwei
Fachstellen vorhanden. Wichtig sei, dass alle Infokanäle im Landratsamt
Miltenberg zusammenlaufen. Nachdem es um eine Gemeinschaftsaufgabe gehe, seien
alle zur Mitarbeit aufgefordert.
Kreisrat Klimmer zollte dem vorliegenden Konzept Lob
und Anerkennung. Unter Hinweis auf die Ausschreibung der Fachstelle fragte er,
ob es entsprechend ausgebildetes Personal gebe und wie professionelle Leitung
und Umsetzung aussehen können.
Frau Wenng antwortete darauf, dass für die Umsetzung
des Konzeptes eine Kraft erforderlich sei, die motivieren, begeistern und
vernetzen könne und Ideen habe. Wenn eine solche Kraft gewonnen werde, könne
viel entstehen und wachsen.
Unter Hinweis auf das Konnexitätsprinzip bemerkte
Kreisrat Schötterl, ihn störe, dass die Kommunen trotz schwieriger
Haushaltslage zahlen müssen. Er hätte sich gewünscht, dass man die Kommunen darüber
entscheiden lasse, wann und wie sie das Konzept umsetzen, denn diese
Zukunftsaufgabe betreffe auch den Bund und die Länder. Nachdem die Umsetzung
des Konzeptes für die Kommunen nicht einfach sein werde, müsste sich der
Freistaates Bayern entsprechend engagieren. Darüber müsse im Kreistag am
17.05.2020 noch einmal diskutiert werden.
Landrat Schwing bat, die Angelegenheit objektiv zu
sehen und nicht auf dem Konnexitätsprinzip zu beharren. Die Frage, ob eine
Verpflichtung bestehe oder nicht, müsse klar damit beantwortet werden, dass es
hier um eine Aufgabe der Kommunen gehe. Der Landkreis Miltenberg wolle
rechtzeitig mit der Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes beginnen,
um Geld und Ressourcen zu sparen. Des Weiteren habe der Landkreis Miltenberg
beim Freistaat Bayern bereits einen Antrag auf Bezuschussung der im Konzept
enthaltenen Fachstelle für bürgerschaftliches Engagement gestellt.
Zur Bemerkung von Kreisrat Schötterl bezüglich einer
Diskussion im Kreistag am 17.05.2010 erklärte Landrat Schwing, dass lt.
Geschäftsordnung für den Kreistag der Ausschuss für Bildung, Kultur und
Soziales der zuständige Ausschuss sei und hier bereits ausführlich über die
Angelegenheit diskutiert worden sei.
Kreisrat Andre berichtete, dass er im Begleitgremium
mitgearbeitet, aber nie den Eindruck gehabt habe, dass man zur Umsetzung des
Konzeptes gezwungen werde, nur weil ein Gesetz beschlossen worden sei. Es gehe
hier nicht um eine Bevormundung von oben, sondern um einen Prozess. Es gebe
auch keinen Zwang für die Städte und Gemeinden. Diese sollen nur eingebunden
werden. Im Landkreis Miltenberg gebe es bereits eine Fülle von
Dienstleistungen, von denen viele noch nicht vernetzt seien. Deshalb sollte
jetzt mit der Umsetzung des Konzeptes begonnen und eine Prioritätenliste
erstellt werden.
Landrat Schwing erklärte, dass er großen Wert darauf
lege, dass nicht der Eindruck entstehe, der Landkreis Miltenberg habe seine
Arbeit erledigt und jetzt seien die Kommunen dran. Er weise darauf hin, dass es
Aufgabe der Fachstelle sein werde, gemeinsam mit den Kommunen Netzwerke zu
bilden. Tatsache sei, dass Frau Wenng nicht bei den Städten und Gemeinden
vorgesprochen habe, sondern von den Bürgermeister um Informationen gebeten
worden sei. Damit sei das Thema erkannt und die Bereitschaft zur Mitarbeit
signalisiert. Es werde nun Aufgabe der Fachkraft sein, ein Forum zum
Erfahrungsaustausch zu bilden.
Zum Hinweis von Kreisrat Schötterl, dass im
Haushaltsplan 2010 keine Mittel für die vorgesehene Fachstelle zur Verfügung stehen,
teilte Landrat Schwing mit, dass es nicht für jede Maßnahme einen eigenen
Haushaltstitel gebe. Für Seniorenbetreuung seien bereits Mittel vorhanden, die
für die Fachstelle eingesetzt werden können. Ohne personelle Absicherung werde
das Konzept bestimmt nicht umgesetzt werden können. Im Übrigen sollte nicht
alles unter der Finanzierungsfrage gesehen werden.
Landrat Schwing gab sodann bekannt, dass nach der
Beschlussfassung über das Konzept durch den Kreistag folgendes weiteres
Vorgehen geplant sei:
- Ausschreibung und Besetzung einer „Anlauf-
und Koordinationsstelle für Altenhilfeplanung und allgemeine Seniorenarbeit“
(0,5 VZK zum 01.07.2010). Deren Aufgabe wird es u.a. sein, für die Umsetzung
der Maßnahmevorschläge Sorge zu tragen und soweit erforderlich hier auch als
Kontaktperson für die haupt- und ehrenamtlich Verantwortlichen auf
Gemeindeebene zu fungieren. Dazu gehören auch erläuternde Info- und
Werbeveranstaltungen auf Gemeindeebene.
- Parallel dazu wird die Fortführung der von
Frau Monika Markard begonnenen Netzwerkarbeit im Seniorennetzwerk eine wichtige
Aufgabe dieser Stelle sein. Die Fachleute des Seniorennetzwerks sollen zunächst
auch dazu gehört werden, welche Maßnahmeempfehlungen aus dem Konzept in
Landkreiszuständigkeit mit höherer bzw. geringerer Priorität erledigt werden
sollen. Danach wird systematisch an der Umsetzung der Maßnahmeempfehlungen zu
arbeiten sein.
- Die Pflegebedarfsplanung des Konzeptes ist
bis 2019 ausgelegt. Dies bedeutet, dass die Strukturen spätestens in etwa sechs
bis sieben Jahren erneut auf den Prüfstand gestellt und geprüft werden muss,
was bis dahin erreicht wurde und wie die seniorenpolitischen Weichen für die
weitere Zukunft gestellt werden müssen.
Kreisrätin Follner sprach sich lobend darüber aus,
dass jetzt ein Konzept vorliege und einige Maßnahmen bereits in Ansätzen
vorhanden seien. Sie sprach sich für alternative Wohnformen und weiter dafür
aus, auch Architekten einzubeziehen und sie zu bitten, Neubauten so zu planen,
dass Familien auch in 20 Jahren noch in ihrer gewohnten Umgebung bleiben
können. Derzeit sei die Familienstruktur im Landkreis Miltenberg noch gut.
Ältere Menschen können in den meisten Fällen noch in der Obhut ihrer Familien
bleiben. Das werde sich zukünftig leider ändern. Dienstleistungen müssen deshalb
bezahlbar bleiben. Außerdem sollte man sich nicht darauf verlassen, dass alle
Bürgerinnen und Bürger Internetzugang haben.
Landrat Schwing sagte dazu, dass bei den Architekten
mittlerweile schon ein Umdenken erfolgt sei. Er schlug vor, dass die Fachkraft
der Anlauf- und Koordinationsstelle für Altenhilfeplanung und allgemeine
Seniorenarbeit mit dem Kreisbauamt zusammenarbeite und die Architekten gebeten
werden, vermehrt auf alten- und behindertengerechten Hausbau zu achten. Analog
der von Kreisrätin Follner vorgebrachten Ideen gebe es noch eine Fülle von
Ideen, die umgesetzt werden können. Deshalb müsse zunächst eine
Prioritätenliste erstellt werden.
Landrat Schwing dankte Frau Wenng, Medizinaldirektor
Dr. Dittmeier, Verwaltungsamtsrat Vill sowie allen, die am vorliegenden
Seniorenpolitischen Gesamtkonzept mitgearbeitet haben und bat um Bereitschaft
zur weiteren Mitarbeit, denn jetzt beginne die eigentliche Arbeit.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales empfahl
dem Kreistag sodann einstimmig, folgenden
B e s c h l u s s :
zu fassen:
Dem „Seniorenpolitische Gesamtkonzept für den
Landkreis Miltenberg“ in der Fassung des vorliegenden Entwurfs der
„Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern“ wird zugestimmt. Die
Pflegebedarfsplanung soll nach der Variante „ambulant vor stationär“
ausgerichtet werden.