Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.05.2010   BKS/005/2010 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Sabine Wenng von der Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern (SAGS) und führte unter Hinweis auf die allen Kreistagsmitgliedern bereits übermittelten Unterlagen folgendes aus:

 

Der Anteil der Seniorinnen und Senioren an der Gesamtbevölkerung nimmt zu, bundesweit wie auch im Landkreis Miltenberg. Die Gruppe der über 65-Jährigen im Landkreis Miltenberg wird in den nächsten 20 Jahren um etwa 10.000 Menschen auf ca. 35.000 anwachsen. Bei einer leicht zurückgehenden Gesamtbevölkerung werden dies dann 28 % der Landkreisbevölkerung sein. Die Zahl der Hochbetagten (über 85) steigt dabei prozentual am stärksten an, nämlich von 2.300 auf 5.600.

 

Da die demographische Entwicklung bekanntlich keine Miltenberger Besonderheit ist, hat das Land Bayern schon vor einigen Jahren darauf reagiert. Seit 01.01.2007 müssen die Landkreise und kreisfreien Städte über die reine Planung des ambulanten und stationären Pflegebedarfs hinaus ein „Seniorenpolitisches Gesamtkonzept“ nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ erstellen. Der Landkreis Miltenberg hat auf diese gesetzliche Vorgabe wiederum als einer der ersten reagiert. Unmittelbar, nachdem Mitte 2008 die staatlichen Umsetzungsempfehlungen zum gesetzlichen Auftrag erschienen, wurde die „Arbeitgemeinschaft Sozialplanung in Bayern“ beauftragt, die im Landkreis Miltenberg bestehenden Strukturen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Landratsamtes zu erfassen und ein solches Konzept zu erstellen. Wichtig war dabei, das Vorgehen auf eine sehr breite fachliche und politische Basis zu stellen. Im 20-köpfigen Begleitgremium arbeiteten daher drei Kreistagsmitglieder, drei Bürgermeister, Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der ehrenamtlichen Seniorenarbeit, der Landkreisverwaltung sowie ein Hausarzt mit.

 

In zwei ganztägigen Expertenworkshops brachten über 70 regionale Expertinnen und Experten ihr Fachwissen zum Thema ein. Die 32 Landkreisgemeinden, die Seniorenbeauftragten, die mit der Altenpflege im Landkreis befassten Einrichtungen und Dienste, 40 Institutionen aus dem Bereich der offenen Seniorenarbeit und nicht zuletzt 2.500 Landkreisbürgerinnen und -bürger im Alter von über 60 Jahren wurden mit einem Fragenkatalog angeschrieben. Das Ergebnis der mehr als einjährigen Arbeit liegt heute vor und wird vom Begleitgremium zur Beschlussfassung empfohlen. Wichtig ist dabei, dass im Kapitel 14 zwei Varianten zur „Pflegebedarfsplanung“ aufgezeigt werden. Die Variante „Status Quo“ zeigt das Szenario einer Bedarfsentwicklung, wenn keine besonderen Maßnahmen zur Verbesserung und Erhaltung der ambulanten Versorgungs- und Betreuungsstrukturen getroffen werden.

 

Die vom Begleitgremium und von der Landkreisverwaltung empfohlene Pflegebedarfsplanung nach der Variante „ambulant vor stationär“ zeigt dagegen auf, wie sich der Pflegebedarf entwickeln wird, wenn im Landkreis Miltenberg künftig noch verstärkt dafür Sorge getragen wird, dass die Landkreisbürgerinnen und -bürger auch im Alter ein gutes seniorengerechtes Lebensumfeld vorfinden.

 

Der Unterschied zwischen den beiden Varianten wird besonders am Bedarf nach stationären Pflegeheimplätzen deutlich. Während bei der Variante „Status Quo“ bis zum Jahr 2019  1.317 Heimplätze benötigt werden, genügen bei der Variante „ambulant vor stationär“ mit verbesserten ambulanten Versorgungs- und Betreuungsstrukturen 1.121 (196 Heimplätze weniger). Diese verbesserten ambulanten Versorgungs- und Betreuungsstrukturen gibt es natürlich nicht ohne aktives Zutun.

 

Der vorliegende Konzeptentwurf enthält verteilt auf elf Handlungsfelder insgesamt 66 Maßnahmeempfehlungen, wie solche Strukturen erreicht werden können. Bei 28 dieser Maßnahmeempfehlungen obliegt die Umsetzung dem Landkreis Miltenberg, entweder allein oder gemeinsam mit anderen. Die Mehrzahl der Vorschläge liegt jedoch im Zuständigkeitsbereich anderer Institutionen, vornehmlich auch der Landkreisgemeinden, die allein oder gemeinsam mit anderen bei 41 Maßnahmevorschlägen gefordert sind. In diesem Bereich kann der Landkreis Miltenberg im Regelfall nichts verbindlich vorschreiben. Vielmehr wird es hier die Aufgabe sein, durch Information, Hilfestellung und Überzeugungsarbeit darauf hinzuwirken, dass auch Maßnahmen außerhalb der Zuständigkeit des Landkreises im Interesse der Seniorinnen und Senioren beherzt angegangen werden.

 

Die Details des 150-seitigen Gesamtkonzepts wird Frau Sabine Wenng von der Arbeitgemeinschaft Sozialplanung in Bayern (SAGS) vortragen, die zusammen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Landkreisverwaltung sowie dem Begleitgremium das vorliegende Werk erarbeitet und formuliert hat.

 

Frau Wenng erläuterte sodann anhand einer Powerpoint-Präsentation das Seniorenpolitische Gesamtkonzept für den Landkreis Miltenberg.

 

Landrat Schwing dankte Frau Wenng für den informativen Vortrag und dafür, dass sie bereits mit den Bürgermeistern Kontakt aufgenommen und bei einem Vortrag in Fürstenfeldbruck viele Informationen gegeben habe. Dabei sei auch deutlich geworden, dass für alle Maßnahmen die Ortsnähe Vorrang habe. Damit seien allerdings nur zu einem Drittel der Landkreis und zu zwei Dritteln die Kommunen gemeint. Nach Meinung von Landrat Schwing dürfte es nicht schwierig sein, einen gemeinsamen Konsens zu finden. Im Übrigen gehe er davon aus, dass sich die einzelnen Fraktionen des Kreistages bereits mit dem Seniorenkonzept befasst haben.

 

Kreisrätin Kreuzer dankte für die Ausführungen und die Erstellung des Konzeptes. Es handele sich um ein gelungenes Werk, aus welchem jedoch auch ersichtlich sei, wo Defizite bestehen. Zukünftig werde die Pflege zuhause eine große Rolle spielen, denn die Pflege in Einrichtungen werde für viele Menschen überhaupt nicht mehr bezahlbar sein. Erschreckend sei die Palliativversorgung. Dafür müssten mehr Betten angeboten werden, denn die Bürgerinnen und Bürger hätten Anspruch auf gute Palliativversorgung. Nachdem es im Landkreis Miltenberg keine Palliativbetten gebe, müssten diese Patienten in Aschaffenburg oder Wertheim betreut werden. Aber gerade für diese Menschen seien die sozialen Kontakte wichtig.

 

Bezüglich der Errichtung von Mehrgenerationshäusern bemerkte Kreisrätin Kreuzer, dass das  Modell „Altenheim“ ausgedient habe.

 

Des Weiteren stelle sich die Frage, wie, wann und was aus dem vorliegenden Gesamtkonzept umgesetzt werden soll. Das Konzept dürfe keinesfalls ein Konzept für die Schublade sein Deshalb werde ein Maßnahmen-Terminplan gefordert. Besonders wichtig für betagte Menschen sei ein guter ÖPNV. Nachdem in einigen Gemeinden in den Ferien keine Omnibusse verkehren, müssten Sammelbusse angeboten werden.

 

Landrat Schwing warnte davor, schon am Anfang zu viel zu fordern. Die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen müssten sich vielmehr entwickeln, ähnlich wie bei der Jugendhilfeplanung. Diese sie schnell und vorbildlich umgesetzt worden.

 

Frau Wenng wies darauf hin, dass die jetzige und künftige Generationen wissen müssten, dass alle Dienstleistungen Geld kosten. Bezüglich ortsnaher Palliativbetten bestehe das Problem, dass dafür ausgebildete Ärzte und Krankenschwestern erforderlich seien. Dass die Fahrdienste für ältere Menschen künftig anders organisiert werden müssen, stimme. Auf den ÖPNV allein sei kein Verlass, weil ältere Menschen bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf Hilfe angewiesen seien. Die vorgeschlagenen Maßnahmen mit Leben zu erfüllen, sei der nächste Schritt. Es gebe Maßnahmen, die nicht viel Geld kosten und sofort angegangen werden können, aber auch Maßnahmen, die vielleicht erst innerhalb von drei Jahren realisiert werden können.

 

Medizinaldirektor Dr. Dittmeier teilte mit, dass sich bezüglich der Palliativsituation schon einiges geändert habe. So gebe es im Landkreis Miltenberg schon seit 2005 den Arbeitskreis Hospiz und bei den Kliniken Miltenberg-Erlenbach sowie im niedergelassenen Bereich Palliativmöglichkeiten. Diese seien auch schon vernetzt. Es werde gehofft, dass in diesem Bereich positiv weitergearbeitet werde.

 

Kreisrat Dr. Linduschka bemerkte, dass Palliativ und Hospiz oftmals konkurrieren. Positiv sei, dass bereits ein Netz aufgebaut worden sei. 90 % der im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept aufgeführten Empfehlungen und Feststellungen seien für Bayern gültig. Dazu die Frage: Wie verhalte sich der Freistaat Bayern? Schließlich könne nicht alles auf die Kommunen und Landkreise verlagert werden. Außerdem müsse deutlich unterschieden werden, welche Maßnahmen spezifisch und dringend umzusetzen seien und welche Maßnahmen nicht so vordringlich seien. Vielleicht könne Frau Wenng sagen, wo im Landkreis Miltenberg großer Nahholbedarf bestehe und welche Stärken bereits vorhanden seien.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass die demographische Entwicklung in Bayern atypisch sei. Die Bedürfnisse seien unterschiedlich und nicht flächendeckend. Der Landkreis Miltenberg sei kein Flächenlandkreis, sondern ein kleinflächiger Landkreis.

 

Frau Wenng teilte dazu mit, dass für den ländlichen Raum eigenständige Lösungen erforderlich seien. Diese seien regional unterschiedlich. Die Stärken des Landkreises Miltenberg seien ein gutes Beratungsangebot, ein gutes Netz an geriatrischen Angeboten und Nachbarschaftshilfen. Die größte Ressource sei jedoch die „Stiftung Altenhilfe im Landkreis Miltenberg“. Diese bayernweit einmalige Einrichtung sei lobenswert. Damit sei ein Potenzial vorhanden, mit dem gut gesteuert werden könne. In den Bereich Prävention und pflegende Angehörige könnten noch mehr Angebote geschaffen werden. Nachholbedarf bestehe beim Wohnen und den Wohnformen.

 

Verwaltungsamtsrat Vill bemerkte zum Engagement des Freistaates Bayern, dass die Antwort darauf auf Seite 10 der Handlungsempfehlungen zu finden sei. Danach bestehe die Aufgabenstellung an die Gemeinden und Landkreise.

 

Kreisrätin Weitz erklärte, dass die Mitglieder der SPD-Fraktion geschlossen für die Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes seien. Landrat Schwing habe bereits gesagt, dass nur ein Drittel den Landkreis Miltenberg betreffe und zwei Drittel von den Städten und Gemeinden erledigt werden müssen. D.h. in den einzelnen Kommunen müsse über die Umsetzung und Finanzierung des Konzeptes diskutiert werden. Erfreulich sei, dass viele Maßnahmen nichts, weitere Maßnahmen jedoch Geld kosten. Nachdem den Kommunen in den nächsten Jahren 40 Mrd. € fehlen werden, müsse eine Prioritätenliste erarbeitet werden.

 

Kreisrätin Weitz fragte sodann, ob es auch Handlungsempfehlungen für Seniorenbeauftragte gebe, denn nur eine Person zu bestellen reiche nicht aus. Eine entsprechend geschulte Kraft könne viel auf den Weg bringen.

 

Verwaltungsamtsrat Vill teilte dazu mit, dass im Konzept die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Seniorenbeauftragte enthalten sei.

 

Landrat Schwing warnte davor, die gesamte Seniorenarbeit über finanzielle Belastungen zu definieren. Dann könne man nicht erfolgreich sein. Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept sei eine Zukunftsaufgabe, die über die  Zukunftsfähigkeit des Landkreises Miltenberg entscheide. Vermutlich werden die Städte und Gemeinden Einwohner gewinnen, die das beste Konzept haben. Wenn möglichst viele am Konzept mitarbeiten, werde man auch die finanzielle Seite bewältigen. Dazu müsse versucht werden, viele Maßnahmen über Netzwerke zu entwickeln, um Ressourcen zu schonen.

 

Kreisrätin Fichtl stellte fest, dass man im Landkreis Miltenberg in vielen Bereichen schon gut aufgestellt sei, am vorliegenden Konzept jedoch weiter gearbeitet werden müsse. Bündnispartner seien die Städte und Gemeinden. Es sei erfreulich, dass eine Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement geschaffen werde und eine Anlauf- und Koordinationsstelle für Altenhilfeplanung und allgemeine Seniorenarbeit errichtet werden soll. Dann wären zwei Fachstellen vorhanden. Wichtig sei, dass alle Infokanäle im Landratsamt Miltenberg zusammenlaufen. Nachdem es um eine Gemeinschaftsaufgabe gehe, seien alle zur Mitarbeit aufgefordert.

 

Kreisrat Klimmer zollte dem vorliegenden Konzept Lob und Anerkennung. Unter Hinweis auf die Ausschreibung der Fachstelle fragte er, ob es entsprechend ausgebildetes Personal gebe und wie professionelle Leitung und Umsetzung aussehen können.

 

Frau Wenng antwortete darauf, dass für die Umsetzung des Konzeptes eine Kraft erforderlich sei, die motivieren, begeistern und vernetzen könne und Ideen habe. Wenn eine solche Kraft gewonnen werde, könne viel entstehen und wachsen.

 

Unter Hinweis auf das Konnexitätsprinzip bemerkte Kreisrat Schötterl, ihn störe, dass die Kommunen trotz schwieriger Haushaltslage zahlen müssen. Er hätte sich gewünscht, dass man die Kommunen darüber entscheiden lasse, wann und wie sie das Konzept umsetzen, denn diese Zukunftsaufgabe betreffe auch den Bund und die Länder. Nachdem die Umsetzung des Konzeptes für die Kommunen nicht einfach sein werde, müsste sich der Freistaates Bayern entsprechend engagieren. Darüber müsse im Kreistag am 17.05.2020 noch einmal diskutiert werden.

 

Landrat Schwing bat, die Angelegenheit objektiv zu sehen und nicht auf dem Konnexitätsprinzip zu beharren. Die Frage, ob eine Verpflichtung bestehe oder nicht, müsse klar damit beantwortet werden, dass es hier um eine Aufgabe der Kommunen gehe. Der Landkreis Miltenberg wolle rechtzeitig mit der Umsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes beginnen, um Geld und Ressourcen zu sparen. Des Weiteren habe der Landkreis Miltenberg beim Freistaat Bayern bereits einen Antrag auf Bezuschussung der im Konzept enthaltenen Fachstelle für bürgerschaftliches Engagement gestellt.

 

Zur Bemerkung von Kreisrat Schötterl bezüglich einer Diskussion im Kreistag am 17.05.2010 erklärte Landrat Schwing, dass lt. Geschäftsordnung für den Kreistag der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales der zuständige Ausschuss sei und hier bereits ausführlich über die Angelegenheit diskutiert worden sei.

 

Kreisrat Andre berichtete, dass er im Begleitgremium mitgearbeitet, aber nie den Eindruck gehabt habe, dass man zur Umsetzung des Konzeptes gezwungen werde, nur weil ein Gesetz beschlossen worden sei. Es gehe hier nicht um eine Bevormundung von oben, sondern um einen Prozess. Es gebe auch keinen Zwang für die Städte und Gemeinden. Diese sollen nur eingebunden werden. Im Landkreis Miltenberg gebe es bereits eine Fülle von Dienstleistungen, von denen viele noch nicht vernetzt seien. Deshalb sollte jetzt mit der Umsetzung des Konzeptes begonnen und eine Prioritätenliste erstellt werden.

 

Landrat Schwing erklärte, dass er großen Wert darauf lege, dass nicht der Eindruck entstehe, der Landkreis Miltenberg habe seine Arbeit erledigt und jetzt seien die Kommunen dran. Er weise darauf hin, dass es Aufgabe der Fachstelle sein werde, gemeinsam mit den Kommunen Netzwerke zu bilden. Tatsache sei, dass Frau Wenng nicht bei den Städten und Gemeinden vorgesprochen habe, sondern von den Bürgermeister um Informationen gebeten worden sei. Damit sei das Thema erkannt und die Bereitschaft zur Mitarbeit signalisiert. Es werde nun Aufgabe der Fachkraft sein, ein Forum zum Erfahrungsaustausch zu bilden.

 

Zum Hinweis von Kreisrat Schötterl, dass im Haushaltsplan 2010 keine Mittel für die vorgesehene Fachstelle zur Verfügung stehen, teilte Landrat Schwing mit, dass es nicht für jede Maßnahme einen eigenen Haushaltstitel gebe. Für Seniorenbetreuung seien bereits Mittel vorhanden, die für die Fachstelle eingesetzt werden können. Ohne personelle Absicherung werde das Konzept bestimmt nicht umgesetzt werden können. Im Übrigen sollte nicht alles unter der Finanzierungsfrage gesehen werden.

 

Landrat Schwing gab sodann bekannt, dass nach der Beschlussfassung über das Konzept durch den Kreistag folgendes weiteres Vorgehen geplant sei:

 

-    Ausschreibung und Besetzung einer „Anlauf- und Koordinationsstelle für Altenhilfeplanung und allgemeine Seniorenarbeit“ (0,5 VZK zum 01.07.2010). Deren Aufgabe wird es u.a. sein, für die Umsetzung der Maßnahmevorschläge Sorge zu tragen und soweit erforderlich hier auch als Kontaktperson für die haupt- und ehrenamtlich Verantwortlichen auf Gemeindeebene zu fungieren. Dazu gehören auch erläuternde Info- und Werbeveranstaltungen auf Gemeindeebene.

 

-    Parallel dazu wird die Fortführung der von Frau Monika Markard begonnenen Netzwerkarbeit im Seniorennetzwerk eine wichtige Aufgabe dieser Stelle sein. Die Fachleute des Seniorennetzwerks sollen zunächst auch dazu gehört werden, welche Maßnahmeempfehlungen aus dem Konzept in Landkreiszuständigkeit mit höherer bzw. geringerer Priorität erledigt werden sollen. Danach wird systematisch an der Umsetzung der Maßnahmeempfehlungen zu arbeiten sein.

 

-    Die Pflegebedarfsplanung des Konzeptes ist bis 2019 ausgelegt. Dies bedeutet, dass die Strukturen spätestens in etwa sechs bis sieben Jahren erneut auf den Prüfstand gestellt und geprüft werden muss, was bis dahin erreicht wurde und wie die seniorenpolitischen Weichen für die weitere Zukunft gestellt werden müssen.

 

Kreisrätin Follner sprach sich lobend darüber aus, dass jetzt ein Konzept vorliege und einige Maßnahmen bereits in Ansätzen vorhanden seien. Sie sprach sich für alternative Wohnformen und weiter dafür aus, auch Architekten einzubeziehen und sie zu bitten, Neubauten so zu planen, dass Familien auch in 20 Jahren noch in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Derzeit sei die Familienstruktur im Landkreis Miltenberg noch gut. Ältere Menschen können in den meisten Fällen noch in der Obhut ihrer Familien bleiben. Das werde sich zukünftig leider ändern. Dienstleistungen müssen deshalb bezahlbar bleiben. Außerdem sollte man sich nicht darauf verlassen, dass alle Bürgerinnen und Bürger Internetzugang haben.

 

Landrat Schwing sagte dazu, dass bei den Architekten mittlerweile schon ein Umdenken erfolgt sei. Er schlug vor, dass die Fachkraft der Anlauf- und Koordinationsstelle für Altenhilfeplanung und allgemeine Seniorenarbeit mit dem Kreisbauamt zusammenarbeite und die Architekten gebeten werden, vermehrt auf alten- und behindertengerechten Hausbau zu achten. Analog der von Kreisrätin Follner vorgebrachten Ideen gebe es noch eine Fülle von Ideen, die umgesetzt werden können. Deshalb müsse zunächst eine Prioritätenliste erstellt werden.

 

Landrat Schwing dankte Frau Wenng, Medizinaldirektor Dr. Dittmeier, Verwaltungsamtsrat Vill sowie allen, die am vorliegenden Seniorenpolitischen Gesamtkonzept mitgearbeitet haben und bat um Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit, denn jetzt beginne die eigentliche Arbeit.

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales empfahl dem Kreistag sodann einstimmig, folgenden

 

B e s c h l u s s :

zu fassen:

 

Dem „Seniorenpolitische Gesamtkonzept für den Landkreis Miltenberg“ in der Fassung des vorliegenden Entwurfs der „Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern“ wird zugestimmt. Die Pflegebedarfsplanung soll nach der Variante „ambulant vor stationär“ ausgerichtet werden.

 

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