Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Geschäftsordnungsantrag des Kreisrates Dr. Linduschka - Behandlung des Punktes "Live-Stream-Übertragung öffentlicher Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse im Internet" in der heutigen Kreistagssitzung

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.03.2010   KT/008/2010 
Beschluss:mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 28
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisrat Dr. Linduschka stellte für die FDP-Fraktion einen Geschäftsordnungsantrag. Er beantragte, die Streichung des ursprünglichen Punktes 7 der Tagesordnung „Live-Stream-Übertragung öffentlicher Sitzung des Kreistages und seiner Ausschüsse im Internet“ rückgängig zu machen. Er habe zwar eine rechtliche Auskunft von Verwaltungsdirektor Fieger eingeholt, wolle aber trotzdem seinen Antrag aufrecht erhalten. Zum Einen sei bei der Abstimmung im Kreisausschuss über diesen Punkt nicht klar gewesen, dass es sich um eine endgültige Entscheidung handele. Zum Anderen sei die inhaltliche Begründung, dass in der Geschäftsordnung des Kreistages keine Formulierung unter den Angelegenheiten des Kreistages stehe, dass dieser für Online-Übertragungen zuständig sei, nicht ausreichend. Nach seiner Ansicht gehöre dies zum Vertrauensschutz.

 

Landrat Schwing widersprach dem Geschäftsordnungsantrag. Der Antrag sei nicht eilbedürftig und die Vorgehensweise rechtlich abgeklärt und auch Kreisrat Dr. Linduschka übermittelt. Der Antrag solle somit nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt werden.

 

In der folgenden Abstimmung wurde der Antrag bei 22 Ja-Stimmen und 28 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

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