Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Geschäftsordnungsantrag des Kreisrates Dr. Linduschka - Behandlung des Punktes "Live-Stream-Übertragung öffentlicher Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse im Internet" in der heutigen Kreistagssitzung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.03.2010 KT/008/2010 |
Beschluss: | mehrheitlich abgelehnt |
Abstimmung: | Ja: 22, Nein: 28 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisrat Dr. Linduschka stellte für die FDP-Fraktion
einen Geschäftsordnungsantrag. Er beantragte, die Streichung des ursprünglichen
Punktes 7 der Tagesordnung „Live-Stream-Übertragung öffentlicher Sitzung des
Kreistages und seiner Ausschüsse im Internet“ rückgängig zu machen. Er habe
zwar eine rechtliche Auskunft von Verwaltungsdirektor Fieger eingeholt, wolle
aber trotzdem seinen Antrag aufrecht erhalten. Zum Einen sei bei der Abstimmung
im Kreisausschuss über diesen Punkt nicht klar gewesen, dass es sich um eine
endgültige Entscheidung handele. Zum Anderen sei die inhaltliche Begründung,
dass in der Geschäftsordnung des Kreistages keine Formulierung unter den
Angelegenheiten des Kreistages stehe, dass dieser für Online-Übertragungen
zuständig sei, nicht ausreichend. Nach seiner Ansicht gehöre dies zum
Vertrauensschutz.
Landrat Schwing widersprach dem
Geschäftsordnungsantrag. Der Antrag sei nicht eilbedürftig und die
Vorgehensweise rechtlich abgeklärt und auch Kreisrat Dr. Linduschka
übermittelt. Der Antrag solle somit nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt
werden.
In der folgenden Abstimmung wurde der Antrag bei 22
Ja-Stimmen und 28 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.