Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Resolution des Bayerischen Untermains zur Sicherstellung der Finanzierung des Schienenwegeausbauvorhabens Aschaffenburg-Nantenbach
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.03.2010 KT/008/2010 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing wies auf den den Kreistagsmitgliedern
vorab mitgeteilten folgenden Sachverhalt hin:
Nach
über zehnjährigem Planungsprozess steht die Planfeststellung des dringend
notwendigen Ausbaus der bayerischen Spessartstrecke (Hanau – ) Aschaffenburg –
Heigenbrücken – Nantenbach (– Würzburg)
unmittelbar bevor. Diese Ausbaumaßnahme ist für den nationalen Personenverkehr,
mehr noch für den internationalen und zukünftig weiter wachsenden Güterverkehr
außerordentlich wichtig. Der vorgesehene Ausbau entspricht einem Konsens aller
beteiligten Kommunen, Wirtschafts- und Umweltverbände mit der DB AG und stellt langfristig
den Anschluss der gesamten Region Bayerischer Untermain mit rund 380.000
Einwohnern an das ICE – Netz sicher. Mit Umsetzung dieses Projektes soll zum
Einen dem Schienenpersonenfernverkehr eine ausreichend schnelle Trasse für den
Verkehr vom Rhein über Nürnberg und München nach Süd- und Südosteuropa zur
Verfügung stehen, zum Anderen dem wachsenden transkontinentalen Güterverkehr
eine leistungsfähige, umweltfreundliche Alternative zur
parallelen, hochbelasteten und erst langfristig ausgebauten A3 geboten werden. Der
abgeschlossene Ausbau der Verkehrsstation HBF-Aschaffenburg durch die DB-AG und
der derzeit laufende Neubau des
Empfangsgebäudes des HBF in Aschaffenburg sind
wesentliche Ergänzungsprojekte, die von den Kommunen im Vertrauen auf
den Ausbau der Schieneninfrastruktur mit Nachdruck unterstützt und aktiv
gefördert wurden.
Aus Presseberichten über eine nichtöffentliche Sitzung
des Verkehrsausschusses des Bundestages wurde bekannt, dass für 46 fest
disponierte, als prioritär und hochwichtig eingestufte Schienenprojekte derzeit
keine gesicherte Finanzierung besteht. Darunter befindet sich auch das die
Region Bayerischer Untermain betreffende Vorhaben, den maroden
Schwarzkopftunnel mit seiner Steilrampe zu ersetzen. Seit Jahren bereits wird
der Tunnel durch kostspielige Maßnahmen mühsam verkehrssicher erhalten, nach
156 Jahren Betrieb ist dieser am Ende seiner wirtschaftlich sinnvollen
Nutzbarkeit angekommen. Daneben stellt er wegen seines Querschnitts und in
Verbindung mit der steilen Rampe von Laufach nach Heigenbrücken ein
gravierendes Hindernis für den stark wachsenden Schienengüterverkehr dar, das
nur im Schiebebetrieb zu bewältigen ist.
Landrat Schwing fügte hinzu, dass zu diesem
Tagesordnungspunkt ebenfalls ein Antrag der FW-Fraktion vorliege.
Zwischenzeitlich sei die Resolution bereits von der IHK Aschaffenburg
beschlossen worden. Daher bat er darum, diese ebenfalls so zu verabschieden.
Der Landkreis sowie die Stadt Aschaffenburg werden ebenfalls in ihrer nächsten
Sitzung beschließen. Er erläuterte, dass der Tunnel für riesige Summen jedes
Jahr stabilisiert werde. Wenn man diese Strecke nicht halten könne und sie nicht
mehr wirtschaftlich sei, sei der ICE-Halt Aschaffenburg für alle Zeiten weg.
Dies wäre eine fatale Entwicklung.
Kreisrat
Dr. Fahn wies darauf hin, dass er von einer Initiative Bayer. Untermain nichts
gewusst habe. Er hätte sich gewünscht, dass auf der Tagesordnung zu diesem
Punkt auch der Antrag der FW erwähnt worden wäre. Er bestätigte, dass es sich
um einen wichtigen Punkt handele. Die Anträge liegen dem Wirtschaftsausschuss
des Bayer. Landtages vor. Die Maßnahme solle bis 2015 abgeschlossen sein, damit
die Finanzierung gesichert werden könne. Es seien 100.000 Arbeitsplätze
betroffen, daher begrüße er dieses Projekt der Region.
Der
Kreistag fasste sodann einstimmig folgenden
B
e s c h l u s s :
Der
Kreistag des Landkreises Miltenberg fordert die Bundesregierung auf, die
dringend notwendige, und zeitnahe Umsetzung wichtiger Investitionsmaßnahmen in
die bundeseigene Eisenbahninfrastruktur, namentlich den Ausbau der bayerischen
Spessartquerung im Abschnitt Aschaffenburg – Nantenbach, durch Sicherung der
erforderlichen Finanzierung zu gewährleisten.
Hierzu
gehört die ausreichende Ausstattung des Bundesministeriums für Verkehr mit
zweckgebundenen Investitionsmitteln, unter Umständen die Schaffung eines
Sonderfonds zum Ausbau der Infrastruktur im Sinne einer nachhaltigen und
umweltfreundlichen Sicherung der
Mobilität für den Personen- und Güterverkehr. Dazu gehört auch die
Gewährleistung, dass im Bundesschienennetz erzielte Erträge innerhalb der
Infrastrukturgesellschaft verbleiben und dazu verwendet werden, bestehende
Engpässe im Schienennetz zu beheben.