Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Resolution des Bayerischen Untermains zur Sicherstellung der Finanzierung des Schienenwegeausbauvorhabens Aschaffenburg-Nantenbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.03.2010   KT/008/2010 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies auf den den Kreistagsmitgliedern vorab mitgeteilten folgenden Sachverhalt hin:

 

Nach über zehnjährigem Planungsprozess steht die Planfeststellung des dringend notwendigen Ausbaus der bayerischen Spessartstrecke (Hanau – ) Aschaffenburg – Heigenbrücken – Nantenbach  (– Würzburg) unmittelbar bevor. Diese Ausbaumaßnahme ist für den nationalen Personenverkehr, mehr noch für den internationalen und zukünftig weiter wachsenden Güterverkehr außerordentlich wichtig. Der vorgesehene Ausbau entspricht einem Konsens aller beteiligten Kommunen, Wirtschafts- und Umweltverbände mit der DB AG und stellt langfristig den Anschluss der gesamten Region Bayerischer Untermain mit rund 380.000 Einwohnern an das ICE – Netz sicher. Mit Umsetzung dieses Projektes soll zum Einen dem Schienenpersonenfernverkehr eine ausreichend schnelle Trasse für den Verkehr vom Rhein über Nürnberg und München nach Süd- und Südosteuropa zur Verfügung stehen, zum Anderen dem wachsenden transkontinentalen Güterverkehr eine leistungsfähige, umweltfreundliche Alternative zur parallelen, hochbelasteten und erst langfristig ausgebauten A3 geboten werden. Der abgeschlossene Ausbau der Verkehrsstation HBF-Aschaffenburg durch die DB-AG und der derzeit laufende  Neubau des Empfangsgebäudes des HBF in Aschaffenburg sind  wesentliche Ergänzungsprojekte, die von den Kommunen im Vertrauen auf den Ausbau der Schieneninfrastruktur mit Nachdruck unterstützt und aktiv gefördert wurden.

 

Aus Presseberichten über eine nichtöffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundestages wurde bekannt, dass für 46 fest disponierte, als prioritär und hochwichtig eingestufte Schienenprojekte derzeit keine gesicherte Finanzierung besteht. Darunter befindet sich auch das die Region Bayerischer Untermain betreffende Vorhaben, den maroden Schwarzkopftunnel mit seiner Steilrampe zu ersetzen. Seit Jahren bereits wird der Tunnel durch kostspielige Maßnahmen mühsam verkehrssicher erhalten, nach 156 Jahren Betrieb ist dieser am Ende seiner wirtschaftlich sinnvollen Nutzbarkeit angekommen. Daneben stellt er wegen seines Querschnitts und in Verbindung mit der steilen Rampe von Laufach nach Heigenbrücken ein gravierendes Hindernis für den stark wachsenden Schienengüterverkehr dar, das nur im Schiebebetrieb zu bewältigen ist.

 

Landrat Schwing fügte hinzu, dass zu diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls ein Antrag der FW-Fraktion vorliege. Zwischenzeitlich sei die Resolution bereits von der IHK Aschaffenburg beschlossen worden. Daher bat er darum, diese ebenfalls so zu verabschieden. Der Landkreis sowie die Stadt Aschaffenburg werden ebenfalls in ihrer nächsten Sitzung beschließen. Er erläuterte, dass der Tunnel für riesige Summen jedes Jahr stabilisiert werde. Wenn man diese Strecke nicht halten könne und sie nicht mehr wirtschaftlich sei, sei der ICE-Halt Aschaffenburg für alle Zeiten weg. Dies wäre eine fatale Entwicklung.

 

Kreisrat Dr. Fahn wies darauf hin, dass er von einer Initiative Bayer. Untermain nichts gewusst habe. Er hätte sich gewünscht, dass auf der Tagesordnung zu diesem Punkt auch der Antrag der FW erwähnt worden wäre. Er bestätigte, dass es sich um einen wichtigen Punkt handele. Die Anträge liegen dem Wirtschaftsausschuss des Bayer. Landtages vor. Die Maßnahme solle bis 2015 abgeschlossen sein, damit die Finanzierung gesichert werden könne. Es seien 100.000 Arbeitsplätze betroffen, daher begrüße er dieses Projekt der Region.

 

 

Der Kreistag fasste sodann einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der Kreistag des Landkreises Miltenberg fordert die Bundesregierung auf, die dringend notwendige, und zeitnahe Umsetzung wichtiger Investitionsmaßnahmen in die bundeseigene Eisenbahninfrastruktur, namentlich den Ausbau der bayerischen Spessartquerung im Abschnitt Aschaffenburg – Nantenbach, durch Sicherung der erforderlichen Finanzierung zu gewährleisten.

Hierzu gehört die ausreichende Ausstattung des Bundesministeriums für Verkehr mit zweckgebundenen Investitionsmitteln, unter Umständen die Schaffung eines Sonderfonds zum Ausbau der Infrastruktur im Sinne einer nachhaltigen und umweltfreundlichen  Sicherung der Mobilität für den Personen- und Güterverkehr. Dazu gehört auch die Gewährleistung, dass im Bundesschienennetz erzielte Erträge innerhalb der Infrastrukturgesellschaft verbleiben und dazu verwendet werden, bestehende Engpässe im Schienennetz zu beheben.

 

 

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