Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Antrag des Bayer. Roten Kreuzes, Kreisverband Miltenberg-Obernburg, auf Ausgleich wegfallender Fördermittel des Bundes durch den Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.03.2010   KA/007/2010 
Beschluss:einstimmig abgelehnt
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrat Rosel erläuterte folgenden Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 09.12.2009 wandte sich das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Miltenberg-Obernburg, an Landrat Schwing und teilte mit, dass sich der Bund zum 01.01.2010 durch die Schenkung von Bundesfahrzeugen aus der Finanzierung der konsumtiven Kosten auf Standortebene zurückziehe. Dadurch würden auf den Kreisverband im kommenden Jahr Zusatzaufwendungen in Höhe von 10.750,00 € entfallen. Des Weiteren müssten einige Fahrzeuge der Hilfsorganisation auf eigene Kosten weiter versichert werden, was mit weiteren Kosten in Höhe von ca. 1.700,00 € verbunden sei. Da diese künftige Kostenlast für den Kreisverband nicht leistbar sei, bittet dieser das Landratsamt Miltenberg als zuständige Katastrophenschutzbehörde, diese anfallenden Kosten solange zu übernehmen, bis zugewiesene Neufahrzeuge zur Verfügung stehen.

 

Am 17.12.2009 und 04.03.2010 führte Sachgebietsleiter Hofmann gemeinsam mit den beiden Sachbearbeitern im Brand- und Katastrophenschutz Jaxtheimer und Selonke und Geschäftsführer Pfeifer hierzu ergänzende Gespräche.

 

Vor dem Hintergrund, dass dem Antrag eine Entscheidung über die Bewilligung von Haushaltsmitteln in nicht unerheblichem Umfang und über max. zwei Jahre zugrunde liegt, wurde anlässlich einer Rücksprache mit Landrat Schwing am 19.01.2010 vereinbart, den Antrag bei der nächsten Sitzung des Kreisausschusses einzubringen.

 

Basierend auf den Erfahrungen nach dem Anschlag vom 11. September 2001 in den USA und dem Elbehochwasser im August 2002 entwickelte der Bund das Konzept „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“. Grundgedanke ist die gemeinsame Verantwortung von Bund und Land für außergewöhnliche Gefahrenlagen. Das Konzept zielt darauf ab, mehr Koordination und Kooperation im Sinne partnerschaftlichen Zusammenwirkens über föderale Grenzen hinweg zu ermöglichen. Das Konzept des Bundes bringt jedoch u.a. mit sich, dass im Sanitäts- und Betreuungsdienst insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Fahrzeuge Reduzierungen vorgenommen werden, die - wie im vorliegenden Fall - mit einem Einbruch in der Fläche verbunden sind.

 

In diesem Zusammenhang wurde insbesondere zum 01.09.2009 auch die Vorschrift des § 29 ZSKG geändert. Die dortige Regelung sieht vor, dass insbesondere die Kosten für die Unterbringung der Fahrzeuge, die persönliche ABC-Schutzausrüstung, die ärztliche Untersuchung und die Ausbildung der Helferinnen und Helfer nur noch pauschal und in ihrer Höhe vermindert erstattet werden. Darüber hinaus wurde vom Bayer. Staatsministerium des Innern den einzelnen Hilfsorganisationen die Fahrzeuge, die aus der ursprünglichen Konzeption von 1995 stammen und künftig offensichtlich nicht mehr weiter benötigt werden, den bisherigen Trägerorganisationen zur Schenkung angeboten. Mit der Schenkung verbunden ist die Verpflichtung der Hilfsorganisationen, alle weiteren Kosten (Unterbringung, Versicherung, Unterhalt, …) dann selbst zu tragen.

 

Die Überprüfung des Antrags des Bayer. Roten Kreuzes, Kreisverband Miltenberg-Obernburg, ergab, dass der drohende Mittelverlust in Höhe von ca. 10.750,00 € zu hoch angesetzt wurde. Nach Überprüfung des Landratsamtes ergeben sich gemäß nachfolgender Übersicht ein Förderbetrag in Höhe von ca. 5.650,00 €/Jahr.

 

 

Standort

Fahrzeugart

Kennzeichen

Schenkung?

bisherige Erstattung Bund (2009)

neue Erstattung Bund (2010)

Mömlingen

ArztTrKW

MIL-8028

Ja

1320,83 €

 

Kirchzell

ArztTrKW

MIL-8010

Ja

2.111,04 €

1.080,00 €

Amorbach

ArztTrKW

MIL-8011

Ja

2.111,04 €

1.080,00 €

Leidersbach

KTW

MIL-8032

Ja

1.362,70 €

 

Mömlingen

FKH

MIL-8033

Ja

   904,10 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7.809,71 €

2.160,00 €

 

Bei einer Gegenüberstellung der bisherigen Erstattung mit der künftigen Erstattung ergibt sich für den Kreisverband ein ungedeckter Aufwand in Höhe von 5.649,71 €.

 

In die Abwägung können folgende Punkte eingestellt werden:

 

  • Es betrifft nicht nur den Landkreis Miltenberg, vielmehr handelt es sich um ein „landesweites Problem“, nachdem alle bayerischen Landkreise davon betroffen sind.

 

  • Es ist davon auszugehen, dass die Neukonzeption des Katastrophenschutzkonzeptes mit den Spitzenverbänden aller Hilfsorganisationen zuvor abgestimmt wurde.

 

  • Rückfragen bei den benachbarten Landkreisen ergaben, dass dort die Fahrzeuge von den Hilfsorganisationen übernommen und bislang keine Ausgleichszahlungen geleistet worden sind.

 

  • Nach Auskunft von BRK-Geschäftsführer Pfeifer würden die betreffenden Fahrzeuge nicht zur Schenkung angenommen werden, wenn der Landkreis nicht die ausfallenden Bundesmitteln ersetzt. Der Verlust von fünf Fahrzeugen würde nach Ansicht von BRK-Geschäftsführer Pfeifer einen erheblichen Motivationsverlust bei den ehrenamtlich tätigen Helfern hervorrufen.

 

  • Nach Aussage von BRK-Geschäftsführer Pfeifer ist damit zu rechnen, dass im nächsten und im übernächsten Jahr dem Kreisverband aus Bundesmitteln neue Fahrzeuge zugewiesen werden. Aus diesem Grund würde die Förderung nur bis zu diesem Zeitpunkt, max. jedoch für zwei Jahre benötigt werden.

 

 

Vor dem Hintergrund der Frage der sachlichen Zuständigkeit werde vorgeschlagen, den vorliegenden Antrag abzulehnen.

 

Landrat Schwing erwähnte den möglichen Nachahmer-Effekt.

 

Sodann wurde der Antrag des Bayer. Roten Kreuzes, Kreisverband Miltenberg-Obernburg, vom 09.12.2009 einstimmig abgelehnt.

 

 

 

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