Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Verwendung der ÖPNV-Zuweisungen 2010
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 18.03.2010 KA/007/2010 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Herr Betz, Nahverkehrsbeauftragter der Landkreise
Aschaffenburg und Miltenberg, erläuterte den Sachverhalt.
Der
Landkreis Miltenberg erhielt im Jahr 2009 eine ÖPNV-Zuweisung von 140.000
Euro, wobei ein Aufwand von 206.460 Euro von der Regierung von
Unterfranken zugrunde gelegt wurde. Der tatsächliche Aufwand betrug 206.289,50 Euro, eine Rückforderung
ist somit in diesem Jahr nicht zu erwarten.
Es
wird davon ausgegangen, dass der Landkreis eine ähnlich hohe Zuweisung erhalten
kann, wie im letzten Jahr, sofern ein entsprechender Aufwand geltend gemacht
wird. Der Eigenanteil bleibt bei einem Drittel festgeschrieben.
Im
Jahr 2010 werden folgende, teilweise festgelegte Aufwendungen im ÖPNV geplant:
- Zentrale
Aufwendungen
Die
Zuschüsse für Marketingmaßnahmen sollen
wie im letzten Jahr im Volumen von rund
31.000 Euro beibehalten werden.
Sachkosten
werden analog zum letzten Jahr mit ca. 200 Euro angesetzt.
Die
zum August 2009 eingeführte Anwendung des VAB – Tarifes auf der Buslinie 8070
Miltenberg – Würzburg, verbunden mit einer Ausfallbürgschaft von maximal 7.500
Euro p.a., wird in diesem Jahr erstmals abgerechnet. Bei 5 Monaten könnte
maximal ein Betrag von 3.125 Euro anfallen.
Für
zentrale Aufgaben können somit Kosten von ca. 34.325 Euro anfallen.
- Maßnahmen des
Landkreises im Angebot
Die
Maßnahmen im Bereich des Fahrplanangebotes sind gemäß Beschluss des Kreisausschusses
vom
Er
sieht für 2010 eine Gesamtzahlsumme von 105.000 Euro vor, von der die erste
Quartalsrate bereits im Dezember 2009 gezahlt wurde. Somit verbleibt für 2010
noch ein Zahlbetrag in Höhe von 78.750 Euro.
Die
dauerhafte Anbindung Laudenbachs an das Stadtbussystem Miltenberg wurde gemäß
Beschluss des Kreisausschusses vom 10.12.2009 bis 2015 vereinbart. Für das Jahr
2010 ist ein fester Zahlbetrag von 20.790 Euro vereinbart, von dem die erste
Quartalsrate bereits im Dezember 2009 ausgezahlt wurde. In 2010 verbleibt ist
somit noch ein Betrag von 15.592,50 Euro zu zahlen.
Die
bis Dezember 2010 testweise eingeführten Abendverkehre an Freitagen im Raum
Mönchberg – Klingenberg – Erlenbach und im Bereich des Stadtbusses Miltenberg
sind mit festen Tagespauschalen vereinbart. Es entsteht ein Zuschussbedarf von
32.304 Euro.
Insgesamt
entsteht aus den getroffenen Vereinbarungen ein Zuschussaufwand für Fahrplanmaßnahmen
von 126.646,50 Euro im Jahr 2010.
- Investitionsmaßnahmen
Beim
Bau von Unterstellhallen an Haltestellen des öffentlichen Linienverkehrs wird
den Gemeinden ergänzend zur Förderung durch die Regierung von Unterfranken eine
Förderung aus den ÖPNV-Zuweisungen gewährt. Derzeit sind noch 2 Vorhaben aus
dem Vorjahr gemeldet, ein neuer Antrag liegt vor. Daraus ergäbe sich ein
Zuschussvolumen von ca. 15.000 Euro.
Für
die Verbesserung der Informationsausstattung an Umsteigehaltestellen sind 5.000
Euro vorgesehen.
Die
Nachrüstung des barrierefreien Zustieges im ÖPNV durch die Gemeinden soll
entsprechend dem Beschluss des Kreisausschusses durch eine Anteilsförderung von
maximal 50% der Kosten bzw. 5.000 Euro je Haltestelle gefördert werden. Bis
dato liegen noch keine Anmeldungen vor, ein Betrag von 10.000 Euro wird
vorgesehen.
Die
Nachrüstung vorhandener Busse mit kundenfreundlichen großformatigen Vollmatrixanzeigen
(analog letztes Jahr 50% Förderung, max. 3000 Euro je Fahrzeug) soll weiter
vorgenommen werden. Als Förderung zur Beschaffung sind 12.000 Euro vorgesehen.
Der
Gesamtaufwand für Investitionsmaßnahmen in 2010 beläuft sich daher zunächst auf
ca. 42.000 Euro.
- Gesamtaufwand
Der
Gesamtaufwand im ÖPNV wird somit in 2010 bei ca. 202.971,50 Euro liegen,
von dem 67.657 Euro aus Kreismitteln aufzubringen wären.
Nach
kurzer Beratung wurde einstimmig folgendes
b
e s c h l o s s e n :
Der
Kreisausschuss nimmt die vorläufige Übersicht zur Verwendung der
ÖPNV-Finanzmittel in 2010 zustimmend zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, Nutzerzahlen der
probeweise eingeführten Abendverkehre und Angebote für deren Fortführung
einzuholen und dem Kreisausschuss vorzulegen.