Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Beratung und Empfehlungsbeschluss über den Haushaltsplan 2010 des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.03.2010 KA/007/2010 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing gab zum Haushalt 2010 einleitende
Bemerkungen und stellte fest, dass dieser unproblematisch sei, solange man
ausschließlich das Jahr 2010 betrachte. Natürlich müsse man ihn allerdings im
Kontext mit den folgenden Jahren sehen. Eine Prognose für das Jahr 2011 bei den
kommunalen Finanzen sei nicht möglich. Die Belastungen für den Bund, für das
Land und auch für die Kommunen werden drastisch steigen. Wie sich dies auf den
einzelnen Haushalt auswirken wird, lasse sich heute noch nicht exakt feststellen.
Er wies darauf hin, dass der Landkreis Miltenberg trotzdem bereits im Haushalt
2010 entsprechend reagiert habe. Man habe beispielsweise eine Mehrbelastung von
2,5 Mio. Euro zu verkraften. Dies führe dazu, dass der Ergebnishaushalt ein
Minus von 2,5 Mio. Euro ausweise, im Finanzhaushalt 3,1 Mio. Euro weniger an
liquiden Mitteln zur Verfügung stehen, die durch die Auflösung von Rücklagen eingebracht
werden müssen. Weiterhin sei der Bereich des Bauunterhalts um 300.000,00 Euro
zurückgefahren worden, im Bereich der Investitionen handele es sich hier um 2
Mio. Euro, die auf zukünftige Jahre verschoben wurden.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass es sich erst um
den Anfang handele. Alle Möglichkeiten müssen konsequent ausgenutzt werden,
damit nicht sämtliche Spielräume, die in den letzten Jahren mühsam erarbeitet
wurden, verloren gehen. Ausgerechnet in diesem Jahr liege eine Fülle von teilweise
sehr finanzträchtigen Anträgen zur Haushaltsberatung vor. Daher appelliere er
an alle Kreisrätinnen und Kreisräte, aufzupassen, dass man keine zusätzlichen
Belastungen für die Folgejahre in diesen Haushalt aufnehme, von dem weitere
Haushalte negativ betroffen sein werden. Von der Verwaltung sei bereits
reagiert worden. Die Bauverwaltung sei angewiesen, im Bereich der
Bauunterhaltung nur noch 1-Jahres-Programme aufzulegen. Es müssen Bauabschnitte
gebildet werden, die im laufenden Haushaltsjahr abzuwickeln sind. Eine
Übertragung auf weitere Haushalte sei nicht mehr möglich.
Landrat Schwing war sehr erstaunt, als er aus der Tagespresse
entnehmen musste, dass eine Fraktion bereits jetzt Anträge auf eine stabile
Kreisumlage für die Jahre 2011 und 2012 auf die Tagesordnung stelle. Dies führe
zu unerfüllbaren Wünschen und Hoffnungen bei den Bürgermeistern. Eben diese
Fraktion stelle weiterhin die meisten finanzträchtigsten Anträge für diesen
Haushalt. Er erläuterte, dass die bereits vorliegenden kommunalen Umlagezahlen
für die nächsten Jahre für den Landkreis Miltenberg einen Gewerbesteuerrückgang
für das Jahr 2011 in Höhe von 3 Mio. Euro bedeuten; weiterhin einen Rückgang
der Einkommensteuerbeteiligung im Jahr 2012 um 10 Mio. Euro. Hier helfe nur
noch eine eiserne Ausgabedisziplin. Weit über 80 % der Ausgaben seien
gesetzlich oder tariflich festgelegt. Weitestgehend sei hier der Sozialbereich
betroffen, der nach wie vor steige. Folgend müssen die richtigen Entscheidungen
getroffen werden.
Landrat Schwing ging somit zur Detail- und
Antragsberatung des Haushaltes über. Er wies darauf hin, dass die
entsprechenden intensiven Vorbesprechungen und Beratungen stattgefunden haben.
Kämmerer
Straub gab sodann Erläuterungen zum Haushalt 2010 anhand der im
Kreistagsinformationssystem zur Verfügung gestellten PowerPoint-Präsentation
sowie des vorliegenden Entwurfes des Doppischen Haushaltes 2010 für den
Landkreis Miltenberg.
Kreisrat
Dr. Kaiser stellte eine Frage in Bezug auf den Haushalt der Grundsicherung für
Arbeitssuchende. Er habe kurzfristig erfahren, dass die Tätigkeit der Beschäftigungsgesellschaft
MIA zum 31.03.2010 eingestellt werde. Hierzu verlas er einen Bericht des
Geschäftsführers Erwin Grauschopf an die Wohlfahrtsorganisationen. In seinen
Augen könne man eine erfolgreiche Institution nicht innerhalb von zwei Wochen
schließen. Zum 01.03.2010 seien noch Ausbilder eingestellt worden. Weiterhin
zitierte er einen Pressebericht des „Main-Echos“ vom 30.05.2009, der die gute
Auslastung sowie Lob und Anerkennung der MIA darstelle. Seiner Meinung nach
könne man dies nicht hinnehmen.
Landrat
Schwing stimmte ihm weitestgehend zu, schränkte dies aber ein mit dem Hinweis,
dass kein Geld vorhanden sei. Mit 200.000,00 Euro habe der Landkreis Miltenberg
die Beschäftigungsgesellschaft MIA überhaupt erst zum Laufen gebracht. Es
handele sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Landkreises. Es gehe
hierbei nicht um Kürzungen des Bundeshaushaltes, sondern um Haushaltssperren.
Diese bundesweite Haushaltssperre treffe viele andere Stellen ebenso. Die ARGE
Landkreis Miltenberg sei mit 500.000,00 Euro betroffen, die dringend für die
MIA notwendig wären. Auch wenn die Haushaltssperre aufgehoben werden würde,
wäre das Geld nicht für solche Projekte zugelassen und somit keine Hilfe.
Kosten monatlich über 50.000,00 Euro könne der Landkreis Miltenberg nicht
leisten, zudem es sich um freiwillige Leistungen handele. Im Bundeshaushalt
müssen in den nächsten Jahren 10 Mrd. Euro eingespart werden. Bei dieser
finanziellen Situation sei es chancenlos.
Kreisrat
Scherf äußerte seine Enttäuschung über das plötzliche Ende der MIA. Er sei der
Meinung, dass der Landkreis Miltenberg nicht tatenlos zusehen könne, wenn eine
solche Einrichtung durch eine Haushaltssperre eingestellt werde. Weiterhin sei
der Landrat doch Vizepräsident des Bayerischen Landkreistages und in der
Partei, die die Bundesregierung stütze.
Landrat
Schwing wies nochmals darauf hin, dass der Umfang zu groß sei, als dass der
Landkreis Miltenberg diesen schultern könne. Es seien keinerlei Chancen
sichtbar. Betroffen seien alle ARGEN in der Bundesrepublik Deutschland. Der
Ansatz in Höhe von 200.000,00 Euro bleibe im Haushalt bestehen und werde nicht
gekürzt. Wenn es eine Chance geben sollte die MIA wieder aufleben zu lassen,
werde der Landkreis Miltenberg natürlich unterstützen. Eine Finanzierung sei
allerdings nur über den Bundeshaushalt oder den Haushalt der Bundesagentur
möglich.
Antrag:
Jugendsozialarbeit an Schulen – Kooperation der Städte Erlenbach a.Main,
Klingenberg a.Main und Wörth a.Main
Kreisrat
Reinhard stellte den Geschäftsordnungsantrag, den Antrag der Städte Erlenbach
a.Main, Klingenberg a.Main sowie Wörth a.Main auf Förderung der Jugendsozialarbeit
an den Schulen wegen Unklarheiten zur Zuständigkeit nicht zu behandeln.
Kreisrat
Scherf äußerte sich gegen diesen Geschäftsordnungsantrag. Die Angelegenheit
läge im Aufgabenbereich des Staatsministeriums für Soziales, die Rechtslage und
Rechtsauffassung in dieser Sache sei mit Stellungnahme vom 25.11.2009 klar
definiert, der Landkreis sei objektiv rechtlich verpflichtet. Seiner Meinung
nach sei daher keine Klärung nötig.
In
der folgenden Abstimmung wurde die Behandlung dieses Antrages bei vier
Gegenstimmen abgelehnt.
Antrag:
Investitionszuschuss zur Erneuerung der Start- und Landebahn am Flugplatz
Mainbullau
Landrat
Schwing erläuterte kurz den vorliegenden Antrag und die Argumentation des
Flugsportclubs Mainbullau. Dieser habe mit Schreiben vom 28.12.2009 einen
Investitionszuschuss von 60.000,00 Euro zur Erneuerung der Start- und Landebahn
am Flugplatz Mainbullau beantragt. Es handele sich hier um Investitionen in
infrastrukturelle Maßnahmen zur Stärkung der Region. Der Flugplatz werde durch
Unternehmen wie die Firmen Kaiser, Marc-Picard, Reis Robotics, Oswald und Korff
rege genutzt. Die Baukosten belaufen sich auf ca. 180.000,00 Euro, zwei Drittel
werden über Vereinmitglieder finanziert. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung
werde vorgeschlagen, einen Zuschuss von 40.000,00 Euro zu gewähren, bei Auszahlung
über zwei Haushaltsjahre zu je 20.000,00 Euro.
Kreisrat
Bieber bat, den Antrag des Flugsportclubs zu unterstützen, nicht zur
Unterstützung von Freizeitvergnügen, sondern als reine Infrastrukturmaßnahme.
Es handele sich um die Förderung der Infrastruktur und der Wirtschaft. Viele im
Landkreis Miltenberg angesiedelte Betriebe würden diesen Flugplatz nutzen.
Kreisrat
Dr. Schüren begründete, warum die Fraktion der SPD gegen diesen Antrag sei. Es
gehe natürlich nicht um die Förderung eines privaten Vereines, allerdings gehe
es auch nicht um eine wesentliche infrastrukturelle Maßnahme. Die einzige
Firma, die diesen Flugplatz tatsächlich geschäftlich intensiv nutze, sei die
Firma Kaiser, die so solvent sei, dass sie diese Maßnahme selbst finanzieren
könne. Weiterhin bestehe der Flugplatz Großostheim-Ringheim, der zentral und
mindestens so gut erreichbar sei wie der Flugplatz Mainbullau. Dieser habe auch
tatsächlich eine infrastrukturelle Bedeutung. Wenn dieser nicht vorhanden wäre,
würde Kreisrat Dr. Schüren dem Antrag zustimmen.
Erkundigungen
beim Flugsportclub Mainbullau habe sich Kreisrat Dr. Fahn eingeholt. Er teilte
mit, dass im Jahresdurchschnitt 113 Flugbewegungen wöchentlich stattfinden,
also 5.870 pro Jahr; davon entfallen im Jahresdurchschnitt 25 Flugbewegungen
wöchentlich, also 1.300 pro Jahr auf mittelständische Firmen des Landkreises
Miltenberg, dies entspreche 22 %. 300 Flugbewegungen im Jahr entfallen auf die
im Antrag genannten Firmen. Weiterhin wurden 20 weitere mittelständige
Unternehmen aufgezählt, die den Flugplatz ebenfalls nutzen würden. Alle
genannten Unternehmen kämen auf 300 Flugbewegungen im Jahr 2009. Eine
unzulässige Subvention von Privatflugzeugen liege bei der Summe von 20.000,00
Euro nicht vor. Allerdings erwähnte er, dass gespart werden müsse, erst recht
im Hinblick auf die nächsten Jahre. Auf Grund anderer Anträge müsse man auf die
Kosten achten. Er wies darauf hin, dass die Fraktion Freie Wähler zu der
Auffassung gekommen sei, dass der Antrag unterstützt werden könne, allerdings
nicht in der genannten Höhe. Er schlage eine Förderung von jeweils 6.000,00
Euro in Anlehnung an die Förderung von Vereinsstätten vor.
Kreisrat
Dr. Kaiser sprach sich für die Begründung von Kreisrat Bieber aus. Es sei in
der Tat eine Maßnahme zur Wirtschaftsförderung. Da eine Erweiterung einer
EU-Richtlinie im Gespräch sei, bat er allerdings um Rückstellung des Antrages
und um Rückfrage sowie Klärung hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen für
eine Flug- und Landebahn.
Landrat
Schwing wies darauf hin, dass sich der Flugplatz Mainbullau in einer anderen
Kategorie befände als der Flugplatz Großostheim-Ringheim. Dieser werde im
Gegensatz zu Mainbullau vom Staat gefördert.
Kreisrat
Reinhard sah die Notwendigkeit einer Wirtschaftsförderung. Auf Grund der für
ihn hohen Summe in der aktuellen finanziellen Situation schlage er allerdings
ebenfalls einen geringeren Betrag von 2 x 10.000,00 Euro vor.
Laut
Kreisrat Bieber habe der Flugsportclub Mainbullau nicht vor, seinen Statur zu
erhöhen; er bleibe Verkehrslandeplatz. Lediglich die Flugbahn solle erneuert
werden. Weiterhin erwähnte er, dass in der aktuellen Sitzung nicht über die
Auszahlung des Geldes entschieden werde. Allerdings sei die Maßnahme im
Haushalt zu veranschlagen, damit nach Klärung der Fragen die Türe noch offen
sei.
Kreisrat
Stappel habe sich ebenfalls die Frage nach der sportlichen oder
wirtschaftlichen Nutzung des Flugplatzes gestellt. Im Hinblick auf den
Wirtschaftsstandort Landkreis Miltenberg, der auch ihm sehr wichtig sei, könne
bei einer Entscheidung von insgesamt 20.000,- € eventuell eingelenkt werden. Er
bat aber trotzdem um Klärung und daher nicht um eine sofortige Entscheidung.
Kreisrat
Reinhard bat um Abstimmung über einen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 Euro,
aufgeteilt auf je 10.000,00 Euro.
Kreisrat
Dr. Linduschka erhob Einwände gegen eine Abstimmung bei gegenwärtigem Stand.
Sodann
machte Landrat Schwing den Vorschlag, dem Flugsportclub Mainbullau eine Tendenz
zu einer niedrigeren Beteiligung zu signalisieren, allerdings in der aktuellen
Sitzung keinen Beschluss zu fassen, sondern in der nächsten Sitzung. Bei einem
Zuschuss in Höhe von 10.000,00 Euro sei kein Nachtragshaushalt notwendig.
Kreisrat
Dr. Kaiser sprach sich nochmals für eine vorherige Klärung der Fragen aus und
stellte daher den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagen des vorliegenden
Antrages.
In
der folgenden Abstimmung wurde die Behandlung dieses Antrages bei einer
Gegenstimme vertagt.
Antrag
auf Zuschuss zur Generalsanierung des Karl-Ernst-Gymnasiums in Amorbach durch
Erhöhung des „freiwilligen Gastschulbeitrags“
Landrat
Schwing wie darauf hin, dass im Jahr 2003 beschlossen worden sei, alle Schulen
im Rahmen des freiwilligen Gastschulbeitrages in Höhe von 110,00 Euro pro
Schüler gleich zu behandeln.
Kämmerer
Straub erläuterte den Sachverhalt zum Antrag der Stadt Amorbach. Im Jahr 2005 sei
die Kürzung der freiwilligen Leistung erfolgt. Der Landkreis Miltenberg habe in
der Vergangenheit 700,00 Euro pro Schüler in der Stadt Amorbach freiwillig
geleistet. Im Jahr 2003 habe der Kreistag beschlossen, dass nur noch 110,00
Euro pro Schüler gewährt werden. Würde der Landkreis Miltenberg nun auf Grund
des vorliegenden Antrags eine einmalige Zahlung zur Förderung dieser Maßnahme
gewähren, so würde die Regierung von Unterfranken ihre bereits gewährten
staatlichen Fördermittel anteilig um diesen Betrag kürzen und zurückfordern, so
dass der Landkreis Miltenberg das Geld direkt an die Regierung zurück überweisen
könnte. Er empfahl daher die Ablehnung dieses Antrags.
Landrat
Schwing ergänzte, dass bei einer ganzen Reihe von Schulen Begehrlichkeiten
geweckt werden könnten und weiterhin der Landkreis Miltenberg keine
Finanzausgleichsfunktion gegenüber seinen Gemeinden habe.
Nach
Meinung von Kreisrat Dr. Schüren könne man keine Investitionsmaßnahme durch
Erhöhung eines freiwilligen Gastschulbeitrages finanzieren. Daher solle die
Stadt Amorbach ihren Antrag zurückziehen und stattdessen einen direkten Antrag
auf Investitionskostenzuschuss stellen. Darum habe er die Stadt Amorbach selbst
bereits gebeten, habe aber bisher keinerlei Antwort erhalten.
Der
Antrag wurde in der anschließenden Abstimmung einstimmig abgelehnt.
Antrag
der Fraktion Freie Wähler auf Mitgliedschaft im Förderverein der Kinderklinik
Aschaffenburg
Landrat
Schwing erläuterte zu diesem Antrag die enge, auch finanzielle Verbundenheit
des Landkreises Miltenberg zur Kinderklinik Aschaffenburg. Vor einigen Jahren
sei mit 97.000,00 Euro der Neubau der dortigen Schule unterstützt und
mitfinanziert worden. Weiterhin sei er selbst von Anfang an Schirmherr des
Fördervereins. In der auf die Sitzung folgenden Woche fände ein Gespräch mit
Vertretern des Fördervereins statt. Vor einiger Zeit allerdings seien sämtliche
Mitgliedschaften überprüft, einige daraufhin auch gestrichen worden. Daher sei
in der Vergangenheit auf keine Mitgliedschaften mehr eingegangen worden.
Weiterhin müsse er die Bereitschaft zur Unterstützung nicht durch eine Mitgliedschaft
unter Beweis stellen.
Kreisrat
Dr. Fahn begründete den vorliegenden Antrag. 30 % der in Aschaffenburg
eingelieferten Kinder würden aus dem Landkreis Miltenberg stammen. Der
Förderverein setze sich sehr für die Kinderklinik ein und habe ca. 110
Mitglieder. Eine Mitgliedschaft sei notwenig, um ein positives Zeichen zu
setzen, zumal der Jahresbeitrag nur bei ca. 40,00 Euro liege.
Landrat
Schwing schlug vor, eine Spende zu besorgen, die mehrere Jahresbeiträge aufwiegen
würde.
Kreisrat
Reinhard äußerte, er sei ebenfalls der Meinung, dass das Prinzip der
Nichtbeteiligungen durch Mitgliedschaften beibehalten werden sollte.
Kreisrat
Dr. Schüren wies darauf hin, dass eine Mitgliedschaft im Förderverein der
Kinderklinik Aschaffenburg sicherlich sinnvoll, aber nicht notwendig sei. Die
Schirmherrschaft des Landrates sei ein ausreichendes Symbol. Weiterhin finde er
die Spendenidee des Landrates großartig, er würde sich sogar beteiligen.
Kreisrat
Dr. Kaiser befragte Landrat Schwing, als Schirmherr des Vereines sei er doch
auch sicherlich Mitglied.
Landrat
Schwing entgegnete, er schließe seit Jahren grundsätzlich keine persönlichen
Mitgliedschaften mehr ab, da er bereits genügend Mitgliedschaften habe. Bei
Einladung oder ähnlichen Anlässen gebe er allerdings einen Scheck in Höhe von
100,00 Euro an den Förderverein.
Kreisrat
Scherf kritisierte die Intensität der Diskussion für diesen Punkt und schlug
vor, dass sämtliche Kreisräte (außer dem Landrat) dem Förderverein beitreten
sollen.
Kreisrat
Dr. Linduschka schlug vor, durch die Zeitschrift „Blickpunkt MIL“ in Form einer
Werbeanzeige für die Mitgliedschaft zu werben.
Kreisrat
Bieber wies darauf hin, dass es zahlreiche Vereine gebe und der Ausschuss durch
einen solchen Antrag nur aufgehalten werde. Es sei nicht möglich, für alle
Vereine in dieser Form abzustimmen.
Laut
Kreisrat Dr. Fahn gehe es um eine grundsätzliche Position zur Kinderklinik und
ein für ihn wichtiges Thema, um ein größeres Engagement des Landkreises
Miltenberg.
In
der folgenden Abstimmung wurde der Antrag bei drei Gegenstimmen abgelehnt.
Landrat
Schwing sagte zu, im kommenden Gespräch mit Vertretern des Fördervereins sein
Bemühen um eine Spende anzubieten und eine Veröffentlichung im „Blickpunkt MIL“
anzustreben.
Antrag
der Fraktion Freie Wähler, für das Suchtpräventionsprojekt „HaLT“ 2.000,00 Euro
einzustellen sowie sich am Suchtpräventionsprojekt „Elterntalk“ zu beteiligen
und dafür 3.000,00 Euro in den Haushalt einzustellen.
Diplom-Sozialpädagoge
(FH) Steger erläuterte den Sachverhalt. Der Landkreis Miltenberg engagiere sich
seit vielen Jahren finanziell und personell in der Suchtprävention. Er nannte
einige beispielhafte Projekte. Daneben habe der Landkreis Miltenberg den Präventionsausschuss
und mehrere Arbeitskreise, die sich mit diesem Thema befassen. Die personellen
Ressourcen der Suchtpräventionsstelle seien mit diesen laufenden Projekten voll
ausgelastet. Die in den Anträgen genannten Projekte dienen vor allem dazu, in Regionen,
die nicht auf eine ähnlich gewachsene Struktur der Suchtprävention
zurückgreifen können, ein Netzwerk zu etablieren. Im Landkreis Aschaffenburg
werde beispielsweise ein Projekt „Elterntalk“ durchgeführt, es gebe dort aber
weder einen Präventionsausschuss noch eines der genannten Projekte, die es im
Landkreis Miltenberg gebe. Das „HaLT“-Projekt habe einen pro-aktiven und einen
re-aktiven Teil. Projekte zur Alkoholprävention werden im Landkreis Miltenberg
schon seit vielen Jahren durchgeführt, der pro-aktive Teil von „HaLT“ sei für
den Landkreis daher längst Realität. Für den im „HaLT“-Projekt bezeichneten reaktiven
Teil können für den Landkreis Miltenberg aktuell keine Versorgungsdefizite
festgestellt werden. Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholintoxikation
werden klinisch zuständigkeitshalber in der Kinderklinik Aschaffenburg
medizinisch versorgt und erhalten dort auch eine psychologische Betreuung.
Durch Alkoholkonsum polizeilich auffällig gewordene Kinder und Jugendliche
werden dem Jugendamt gemeldet und können in ihrem familiären Kontext von dort
aus Unterstützung erhalten. Die Kooperationsgruppe Prävention (KOOP), in der
die im Landkreis in der Prävention tätigen Institutionen vertreten seien
(Suchtpräventionsstelle, Suchtberatungsstelle, Gesundheitsamt, Jugendamt,
Jugendpflege, Lernhilfeteam), habe bezüglich des Alkoholmissbrauchs bei
Jugendlichen aktuell keinen weitergehenden dringenden Handlungsbedarf
festgestellt. Sollten sich auf Grund neuerer Erkenntnisse die genannten
Problemlagen im Landkreis Miltenberg deutlich ändern, stehen im Haushalt des
Jugendamtes bereits ausreichend Haushaltsmittel für die Prävention zur
Verfügung.
Kreisrat
Dr. Fahn bemerkte, dass er bereits seit 1990 in der Suchtprävention tätig sei und
der Landkreis Miltenberg in dieser Hinsicht eine gute Arbeit leiste. Es gehe
allerdings um eine Optimierung der Arbeit der Suchtprävention. Seiner Meinung
nach gebe es durchaus Handlungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die
Diskussion „Komasaufen“. Das Einstiegsalter für Alkoholkonsum sinke permanent. Natürlich
seien die bestehenden Projekte im Landkreis Miltenberg gut, aber sie könnten
optimiert werden. Das Projekt „HaLT“ begründete er mit der möglichen
Bezuschussung in Höhe von 100.000,00 Euro durch die Regierung. Die
Eigenbeteiligung des Landkreises wäre somit minimal. Dasselbe gelte für
„Elterntalk“. Dieses Projekt habe in Aschaffenburg bereits einen sehr guten
Erfolg. Bisher gebe es dieses Projekt elfmal in Bayern und es müsse ausgebaut
werden. Dies wäre seiner Meinung nach eine positive Begleitung und Optimierung
der Arbeit des Landkreises Miltenberg, zumal ca. 80 % über das Bayerische
Landesprogramm erstattet würden.
In
der folgenden Abstimmung wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Antrag
der Fraktion Freie Wähler: Umsetzung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes;
Verbesserung des ÖPNV sowie Erhaltung der landkreisweiten Seniorenzeitung
Verwaltungsamtsrat
Vill erläutert den Sachverhalt zum vorliegenden
Antrag. In der Begleitgremiumssitzung am 13.01.2010, bei der unter anderem auch
Vertreter der drei großen Kreistagsfraktionen teilgenommen haben, sei
festgelegt worden, dass zunächst eine Prioritätenliste zu erstellen sei. Eine
hohe Priorität habe nach Auffassung des Gremiums die Einrichtung einer
Anlaufstelle für Seniorenanfragen im Landratsamt.
In
Bezug auf die Seniorenzeitung sei laut Verwaltungsamtsrat Vill zu bemerken, es sei richtig, dass in beiden
Expertenworkshops das Thema besprochen wurde. Die Zeitschrift „mittendrin“
enthalte momentan aus Finanzierungsgründen sehr viel Werbung, gehe im
Zeitungsformat an alle Haushalte und habe ein ehrenamtliches Redakteurenteam.
Diese Zeitschrift solle auch in einer besseren Qualität zur Verfügung gestellt
werden. Allerdings stellte sich bei einem Gespräch mit Herrn Hellmuth,
Geschäftsführer des Kreiscaritasverbandes, gleichzeitig Geschäftsführer der
Träger-ARGE und verantwortlich für die Seniorenzeitschrift „mittendrin“, dass
die beantragten 25.000,00 Euro nicht mit diesem abgestimmt und auch nicht
notwendig seien. Nach dessen Auskunft solle die Seniorenzeitschrift in ein
Heftformat geändert werden, mit weniger Werbung, welches gezielt verteilt
werden würde. Er wolle auf vier Ausgaben reduzieren, für die er je 2.500,00
Euro benötigen würde. Allerdings laufe die seitherige Praxis bis Sommer 2010 in
jedem Fall weiter, eine entsprechende Absprache mit dem NEWS-Verlag sei
erfolgt. Für 2010 benötige Herr Hellmuth daher noch keine Unterstützung für die
Seniorenzeitung.
In
Bezug auf den ÖPNV verwies Verwaltungsamtsrat Vill ebenfalls auf den
Expertenworkshop, in dem insgesamt „gute Noten“ erteilt worden seien. Daher
sehe der Entwurf des Konzeptes die Sicherung des Öffentlichen
Personennahverkehrs, zumindest auf dem jetzigen Niveau, vor. Der Nahverkehrsplan
enthalte auch lediglich Hinweise, vorrangig Niederflurbusse anzuschaffen. Für
die Nachrüstung des barrierefreien Zustiegs im ÖPNV liege bisher noch keine
Anmeldung für 2010 vor. Trotzdem sei ein Betrag in Höhe von 10.000,00 Euro im
Kreishaushalt vorgesehen. Auch für die Nachrüstung vorhandener Busse mit
kundenfreundlichen großformatigen Vollmatrixanzeigen seien weitere 12.000,00
Euro Kreiszuschuss im Haushalt vorgesehen. Weiterer Bedarf sei derzeit nicht
erkennbar.
Kreisrat
Dr. Linduschka gab zu bedenken, dass das Konzept nicht wirksam sei, wenn kein
Betrag im laufenden Haushaltsjahr eingestellt sei. Nach seiner Erfahrung sei
ein groß angelegtes Konzept umso wirksamer, wenn ein Betrag eingestellt sei. Daher
erkundigte er sich nach dieser Möglichkeit.
Kämmerer
Straub stellte fest, dass bei einem Haushaltsvolumen von 100 Mio. Euro die
Gewährung von 10.000,00 bis 30.000,00 Euro, sollten sie dringend zur
seniorenpolitischen Weiterbildung nötig werden, eine Zahlung aus den
bestehenden Kassenmitteln möglich sein werde. Ein vorsorglicher Ansatz belaste
die Kreisumlage und sollte daher nicht eingestellt werden. Das Konzept sollte
abgewartet werden.
Kreisrat
Andre bemerkte, dass das Begleitgremium durchaus interessant gewesen sei,
ebenso die Expertenworkshops. Viele Personen seien beteiligt worden. Er gehe
davon aus, dass das Seniorenpolitische Gesamtkonzept nicht nur wichtig sei,
sondern auch umgesetzt werde. Er halte die aktuelle Diskussion für ein zu
vorschnelles Handeln. Daher schlage er die Umsetzung, wie beschlossen vor .Der
Kreistag möge dann abschließend beschließen.
Landrat
Schwing wies auf den Jugendhilfeplan und in diesem Zusammenhang auf die
ebenfalls schnelle Umsetzung hin.
Kreisrat
Dr. Fahn vertrat die Meinung, dass bei Gesamtkosten in Höhe von 42.400,00 Euro
für das Konzept ein Betrag in den Haushalt eingestellt werden müsse, gerade im
Hinblick auf die Finanzsituationen in den Jahren 2011 und 2012. Er wollte
vermeiden, dass in diesen Jahren kein Geld mehr für die Umsetzung des
verabschiedeten Gesamtkonzeptes vorhanden sei. In Sachen ÖPNV sehen 21 Kommunen
einen Handlungsbedarf, in Bezug auf die Seniorenzeitschrift sei die Situation
unbefriedigend, da er aber nun erfahren habe, dass die Umsetzung nicht in 2010
erfolgen solle, wäre er nunmehr bereit, beide Anträge zurückzuziehen.
Bei einer Gegenstimme empfahl der Kreisausschuss
abschließend dem Kreistag, den Haushaltsplan 2010 unter Zugrundelegung einer
Kreisumlage von 44 % zu verabschieden.