Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Beratung und Empfehlungsbeschluss über den Haushaltsplan 2010 des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.03.2010   KA/007/2010 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing gab zum Haushalt 2010 einleitende Bemerkungen und stellte fest, dass dieser unproblematisch sei, solange man ausschließlich das Jahr 2010 betrachte. Natürlich müsse man ihn allerdings im Kontext mit den folgenden Jahren sehen. Eine Prognose für das Jahr 2011 bei den kommunalen Finanzen sei nicht möglich. Die Belastungen für den Bund, für das Land und auch für die Kommunen werden drastisch steigen. Wie sich dies auf den einzelnen Haushalt auswirken wird, lasse sich heute noch nicht exakt feststellen. Er wies darauf hin, dass der Landkreis Miltenberg trotzdem bereits im Haushalt 2010 entsprechend reagiert habe. Man habe beispielsweise eine Mehrbelastung von 2,5 Mio. Euro zu verkraften. Dies führe dazu, dass der Ergebnishaushalt ein Minus von 2,5 Mio. Euro ausweise, im Finanzhaushalt 3,1 Mio. Euro weniger an liquiden Mitteln zur Verfügung stehen, die durch die Auflösung von Rücklagen eingebracht werden müssen. Weiterhin sei der Bereich des Bauunterhalts um 300.000,00 Euro zurückgefahren worden, im Bereich der Investitionen handele es sich hier um 2 Mio. Euro, die auf zukünftige Jahre verschoben wurden.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass es sich erst um den Anfang handele. Alle Möglichkeiten müssen konsequent ausgenutzt werden, damit nicht sämtliche Spielräume, die in den letzten Jahren mühsam erarbeitet wurden, verloren gehen. Ausgerechnet in diesem Jahr liege eine Fülle von teilweise sehr finanzträchtigen Anträgen zur Haushaltsberatung vor. Daher appelliere er an alle Kreisrätinnen und Kreisräte, aufzupassen, dass man keine zusätzlichen Belastungen für die Folgejahre in diesen Haushalt aufnehme, von dem weitere Haushalte negativ betroffen sein werden. Von der Verwaltung sei bereits reagiert worden. Die Bauverwaltung sei angewiesen, im Bereich der Bauunterhaltung nur noch 1-Jahres-Programme aufzulegen. Es müssen Bauabschnitte gebildet werden, die im laufenden Haushaltsjahr abzuwickeln sind. Eine Übertragung auf weitere Haushalte sei nicht mehr möglich.

 

Landrat Schwing war sehr erstaunt, als er aus der Tagespresse entnehmen musste, dass eine Fraktion bereits jetzt Anträge auf eine stabile Kreisumlage für die Jahre 2011 und 2012 auf die Tagesordnung stelle. Dies führe zu unerfüllbaren Wünschen und Hoffnungen bei den Bürgermeistern. Eben diese Fraktion stelle weiterhin die meisten finanzträchtigsten Anträge für diesen Haushalt. Er erläuterte, dass die bereits vorliegenden kommunalen Umlagezahlen für die nächsten Jahre für den Landkreis Miltenberg einen Gewerbesteuerrückgang für das Jahr 2011 in Höhe von 3 Mio. Euro bedeuten; weiterhin einen Rückgang der Einkommensteuerbeteiligung im Jahr 2012 um 10 Mio. Euro. Hier helfe nur noch eine eiserne Ausgabedisziplin. Weit über 80 % der Ausgaben seien gesetzlich oder tariflich festgelegt. Weitestgehend sei hier der Sozialbereich betroffen, der nach wie vor steige. Folgend müssen die richtigen Entscheidungen getroffen werden.

 

Landrat Schwing ging somit zur Detail- und Antragsberatung des Haushaltes über. Er wies darauf hin, dass die entsprechenden intensiven Vorbesprechungen und Beratungen stattgefunden haben.

 

Kämmerer Straub gab sodann Erläuterungen zum Haushalt 2010 anhand der im Kreistagsinformationssystem zur Verfügung gestellten PowerPoint-Präsentation sowie des vorliegenden Entwurfes des Doppischen Haushaltes 2010 für den Landkreis Miltenberg.

 

Kreisrat Dr. Kaiser stellte eine Frage in Bezug auf den Haushalt der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Er habe kurzfristig erfahren, dass die Tätigkeit der Beschäftigungsgesellschaft MIA zum 31.03.2010 eingestellt werde. Hierzu verlas er einen Bericht des Geschäftsführers Erwin Grauschopf an die Wohlfahrtsorganisationen. In seinen Augen könne man eine erfolgreiche Institution nicht innerhalb von zwei Wochen schließen. Zum 01.03.2010 seien noch Ausbilder eingestellt worden. Weiterhin zitierte er einen Pressebericht des „Main-Echos“ vom 30.05.2009, der die gute Auslastung sowie Lob und Anerkennung der MIA darstelle. Seiner Meinung nach könne man dies nicht hinnehmen.

 

Landrat Schwing stimmte ihm weitestgehend zu, schränkte dies aber ein mit dem Hinweis, dass kein Geld vorhanden sei. Mit 200.000,00 Euro habe der Landkreis Miltenberg die Beschäftigungsgesellschaft MIA überhaupt erst zum Laufen gebracht. Es handele sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Landkreises. Es gehe hierbei nicht um Kürzungen des Bundeshaushaltes, sondern um Haushaltssperren. Diese bundesweite Haushaltssperre treffe viele andere Stellen ebenso. Die ARGE Landkreis Miltenberg sei mit 500.000,00 Euro betroffen, die dringend für die MIA notwendig wären. Auch wenn die Haushaltssperre aufgehoben werden würde, wäre das Geld nicht für solche Projekte zugelassen und somit keine Hilfe. Kosten monatlich über 50.000,00 Euro könne der Landkreis Miltenberg nicht leisten, zudem es sich um freiwillige Leistungen handele. Im Bundeshaushalt müssen in den nächsten Jahren 10 Mrd. Euro eingespart werden. Bei dieser finanziellen Situation sei es chancenlos.

 

Kreisrat Scherf äußerte seine Enttäuschung über das plötzliche Ende der MIA. Er sei der Meinung, dass der Landkreis Miltenberg nicht tatenlos zusehen könne, wenn eine solche Einrichtung durch eine Haushaltssperre eingestellt werde. Weiterhin sei der Landrat doch Vizepräsident des Bayerischen Landkreistages und in der Partei, die die Bundesregierung stütze.

 

Landrat Schwing wies nochmals darauf hin, dass der Umfang zu groß sei, als dass der Landkreis Miltenberg diesen schultern könne. Es seien keinerlei Chancen sichtbar. Betroffen seien alle ARGEN in der Bundesrepublik Deutschland. Der Ansatz in Höhe von 200.000,00 Euro bleibe im Haushalt bestehen und werde nicht gekürzt. Wenn es eine Chance geben sollte die MIA wieder aufleben zu lassen, werde der Landkreis Miltenberg natürlich unterstützen. Eine Finanzierung sei allerdings nur über den Bundeshaushalt oder den Haushalt der Bundesagentur möglich.

 

 

Antrag: Jugendsozialarbeit an Schulen – Kooperation der Städte Erlenbach a.Main, Klingenberg a.Main und Wörth a.Main

 

Kreisrat Reinhard stellte den Geschäftsordnungsantrag, den Antrag der Städte Erlenbach a.Main, Klingenberg a.Main sowie Wörth a.Main auf Förderung der Jugendsozialarbeit an den Schulen wegen Unklarheiten zur Zuständigkeit nicht zu behandeln.

 

Kreisrat Scherf äußerte sich gegen diesen Geschäftsordnungsantrag. Die Angelegenheit läge im Aufgabenbereich des Staatsministeriums für Soziales, die Rechtslage und Rechtsauffassung in dieser Sache sei mit Stellungnahme vom 25.11.2009 klar definiert, der Landkreis sei objektiv rechtlich verpflichtet. Seiner Meinung nach sei daher keine Klärung nötig.

 

In der folgenden Abstimmung wurde die Behandlung dieses Antrages bei vier Gegenstimmen abgelehnt.

 

 

Antrag: Investitionszuschuss zur Erneuerung der Start- und Landebahn am Flugplatz Mainbullau

 

Landrat Schwing erläuterte kurz den vorliegenden Antrag und die Argumentation des Flugsportclubs Mainbullau. Dieser habe mit Schreiben vom 28.12.2009 einen Investitionszuschuss von 60.000,00 Euro zur Erneuerung der Start- und Landebahn am Flugplatz Mainbullau beantragt. Es handele sich hier um Investitionen in infrastrukturelle Maßnahmen zur Stärkung der Region. Der Flugplatz werde durch Unternehmen wie die Firmen Kaiser, Marc-Picard, Reis Robotics, Oswald und Korff rege genutzt. Die Baukosten belaufen sich auf ca. 180.000,00 Euro, zwei Drittel werden über Vereinmitglieder finanziert. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung werde vorgeschlagen, einen Zuschuss von 40.000,00 Euro zu gewähren, bei Auszahlung über zwei Haushaltsjahre zu je 20.000,00 Euro.

 

Kreisrat Bieber bat, den Antrag des Flugsportclubs zu unterstützen, nicht zur Unterstützung von Freizeitvergnügen, sondern als reine Infrastrukturmaßnahme. Es handele sich um die Förderung der Infrastruktur und der Wirtschaft. Viele im Landkreis Miltenberg angesiedelte Betriebe würden diesen Flugplatz nutzen.

 

Kreisrat Dr. Schüren begründete, warum die Fraktion der SPD gegen diesen Antrag sei. Es gehe natürlich nicht um die Förderung eines privaten Vereines, allerdings gehe es auch nicht um eine wesentliche infrastrukturelle Maßnahme. Die einzige Firma, die diesen Flugplatz tatsächlich geschäftlich intensiv nutze, sei die Firma Kaiser, die so solvent sei, dass sie diese Maßnahme selbst finanzieren könne. Weiterhin bestehe der Flugplatz Großostheim-Ringheim, der zentral und mindestens so gut erreichbar sei wie der Flugplatz Mainbullau. Dieser habe auch tatsächlich eine infrastrukturelle Bedeutung. Wenn dieser nicht vorhanden wäre, würde Kreisrat Dr. Schüren dem Antrag zustimmen.

 

Erkundigungen beim Flugsportclub Mainbullau habe sich Kreisrat Dr. Fahn eingeholt. Er teilte mit, dass im Jahresdurchschnitt 113 Flugbewegungen wöchentlich stattfinden, also 5.870 pro Jahr; davon entfallen im Jahresdurchschnitt 25 Flugbewegungen wöchentlich, also 1.300 pro Jahr auf mittelständische Firmen des Landkreises Miltenberg, dies entspreche 22 %. 300 Flugbewegungen im Jahr entfallen auf die im Antrag genannten Firmen. Weiterhin wurden 20 weitere mittelständige Unternehmen aufgezählt, die den Flugplatz ebenfalls nutzen würden. Alle genannten Unternehmen kämen auf 300 Flugbewegungen im Jahr 2009. Eine unzulässige Subvention von Privatflugzeugen liege bei der Summe von 20.000,00 Euro nicht vor. Allerdings erwähnte er, dass gespart werden müsse, erst recht im Hinblick auf die nächsten Jahre. Auf Grund anderer Anträge müsse man auf die Kosten achten. Er wies darauf hin, dass die Fraktion Freie Wähler zu der Auffassung gekommen sei, dass der Antrag unterstützt werden könne, allerdings nicht in der genannten Höhe. Er schlage eine Förderung von jeweils 6.000,00 Euro in Anlehnung an die Förderung von Vereinsstätten vor.

 

Kreisrat Dr. Kaiser sprach sich für die Begründung von Kreisrat Bieber aus. Es sei in der Tat eine Maßnahme zur Wirtschaftsförderung. Da eine Erweiterung einer EU-Richtlinie im Gespräch sei, bat er allerdings um Rückstellung des Antrages und um Rückfrage sowie Klärung hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen für eine Flug- und Landebahn.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass sich der Flugplatz Mainbullau in einer anderen Kategorie befände als der Flugplatz Großostheim-Ringheim. Dieser werde im Gegensatz zu Mainbullau vom Staat gefördert.

 

Kreisrat Reinhard sah die Notwendigkeit einer Wirtschaftsförderung. Auf Grund der für ihn hohen Summe in der aktuellen finanziellen Situation schlage er allerdings ebenfalls einen geringeren Betrag von 2 x 10.000,00 Euro vor.

 

Laut Kreisrat Bieber habe der Flugsportclub Mainbullau nicht vor, seinen Statur zu erhöhen; er bleibe Verkehrslandeplatz. Lediglich die Flugbahn solle erneuert werden. Weiterhin erwähnte er, dass in der aktuellen Sitzung nicht über die Auszahlung des Geldes entschieden werde. Allerdings sei die Maßnahme im Haushalt zu veranschlagen, damit nach Klärung der Fragen die Türe noch offen sei.

 

Kreisrat Stappel habe sich ebenfalls die Frage nach der sportlichen oder wirtschaftlichen Nutzung des Flugplatzes gestellt. Im Hinblick auf den Wirtschaftsstandort Landkreis Miltenberg, der auch ihm sehr wichtig sei, könne bei einer Entscheidung von insgesamt 20.000,- € eventuell eingelenkt werden. Er bat aber trotzdem um Klärung und daher nicht um eine sofortige Entscheidung.

 

Kreisrat Reinhard bat um Abstimmung über einen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 Euro, aufgeteilt auf je 10.000,00 Euro.

 

Kreisrat Dr. Linduschka erhob Einwände gegen eine Abstimmung bei gegenwärtigem Stand.

 

Sodann machte Landrat Schwing den Vorschlag, dem Flugsportclub Mainbullau eine Tendenz zu einer niedrigeren Beteiligung zu signalisieren, allerdings in der aktuellen Sitzung keinen Beschluss zu fassen, sondern in der nächsten Sitzung. Bei einem Zuschuss in Höhe von 10.000,00 Euro sei kein Nachtragshaushalt notwendig.

 

Kreisrat Dr. Kaiser sprach sich nochmals für eine vorherige Klärung der Fragen aus und stellte daher den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagen des vorliegenden Antrages.

 

In der folgenden Abstimmung wurde die Behandlung dieses Antrages bei einer Gegenstimme vertagt.

 

 

Antrag auf Zuschuss zur Generalsanierung des Karl-Ernst-Gymnasiums in Amorbach durch Erhöhung des „freiwilligen Gastschulbeitrags“

 

Landrat Schwing wie darauf hin, dass im Jahr 2003 beschlossen worden sei, alle Schulen im Rahmen des freiwilligen Gastschulbeitrages in Höhe von 110,00 Euro pro Schüler gleich zu behandeln.

 

Kämmerer Straub erläuterte den Sachverhalt zum Antrag der Stadt Amorbach. Im Jahr 2005 sei die Kürzung der freiwilligen Leistung erfolgt. Der Landkreis Miltenberg habe in der Vergangenheit 700,00 Euro pro Schüler in der Stadt Amorbach freiwillig geleistet. Im Jahr 2003 habe der Kreistag beschlossen, dass nur noch 110,00 Euro pro Schüler gewährt werden. Würde der Landkreis Miltenberg nun auf Grund des vorliegenden Antrags eine einmalige Zahlung zur Förderung dieser Maßnahme gewähren, so würde die Regierung von Unterfranken ihre bereits gewährten staatlichen Fördermittel anteilig um diesen Betrag kürzen und zurückfordern, so dass der Landkreis Miltenberg das Geld direkt an die Regierung zurück überweisen könnte. Er empfahl daher die Ablehnung dieses Antrags.

 

Landrat Schwing ergänzte, dass bei einer ganzen Reihe von Schulen Begehrlichkeiten geweckt werden könnten und weiterhin der Landkreis Miltenberg keine Finanzausgleichsfunktion gegenüber seinen Gemeinden habe.

 

Nach Meinung von Kreisrat Dr. Schüren könne man keine Investitionsmaßnahme durch Erhöhung eines freiwilligen Gastschulbeitrages finanzieren. Daher solle die Stadt Amorbach ihren Antrag zurückziehen und stattdessen einen direkten Antrag auf Investitionskostenzuschuss stellen. Darum habe er die Stadt Amorbach selbst bereits gebeten, habe aber bisher keinerlei Antwort erhalten.

 

Der Antrag wurde in der anschließenden Abstimmung einstimmig abgelehnt.

 

 

Antrag der Fraktion Freie Wähler auf Mitgliedschaft im Förderverein der Kinderklinik Aschaffenburg

 

Landrat Schwing erläuterte zu diesem Antrag die enge, auch finanzielle Verbundenheit des Landkreises Miltenberg zur Kinderklinik Aschaffenburg. Vor einigen Jahren sei mit 97.000,00 Euro der Neubau der dortigen Schule unterstützt und mitfinanziert worden. Weiterhin sei er selbst von Anfang an Schirmherr des Fördervereins. In der auf die Sitzung folgenden Woche fände ein Gespräch mit Vertretern des Fördervereins statt. Vor einiger Zeit allerdings seien sämtliche Mitgliedschaften überprüft, einige daraufhin auch gestrichen worden. Daher sei in der Vergangenheit auf keine Mitgliedschaften mehr eingegangen worden. Weiterhin müsse er die Bereitschaft zur Unterstützung nicht durch eine Mitgliedschaft unter Beweis stellen.

 

Kreisrat Dr. Fahn begründete den vorliegenden Antrag. 30 % der in Aschaffenburg eingelieferten Kinder würden aus dem Landkreis Miltenberg stammen. Der Förderverein setze sich sehr für die Kinderklinik ein und habe ca. 110 Mitglieder. Eine Mitgliedschaft sei notwenig, um ein positives Zeichen zu setzen, zumal der Jahresbeitrag nur bei ca. 40,00 Euro liege.

 

Landrat Schwing schlug vor, eine Spende zu besorgen, die mehrere Jahresbeiträge aufwiegen würde.

 

Kreisrat Reinhard äußerte, er sei ebenfalls der Meinung, dass das Prinzip der Nichtbeteiligungen durch Mitgliedschaften beibehalten werden sollte.

 

Kreisrat Dr. Schüren wies darauf hin, dass eine Mitgliedschaft im Förderverein der Kinderklinik Aschaffenburg sicherlich sinnvoll, aber nicht notwendig sei. Die Schirmherrschaft des Landrates sei ein ausreichendes Symbol. Weiterhin finde er die Spendenidee des Landrates großartig, er würde sich sogar beteiligen.

 

Kreisrat Dr. Kaiser befragte Landrat Schwing, als Schirmherr des Vereines sei er doch auch sicherlich Mitglied.

 

Landrat Schwing entgegnete, er schließe seit Jahren grundsätzlich keine persönlichen Mitgliedschaften mehr ab, da er bereits genügend Mitgliedschaften habe. Bei Einladung oder ähnlichen Anlässen gebe er allerdings einen Scheck in Höhe von 100,00 Euro an den Förderverein.

 

Kreisrat Scherf kritisierte die Intensität der Diskussion für diesen Punkt und schlug vor, dass sämtliche Kreisräte (außer dem Landrat) dem Förderverein beitreten sollen.

 

Kreisrat Dr. Linduschka schlug vor, durch die Zeitschrift „Blickpunkt MIL“ in Form einer Werbeanzeige für die Mitgliedschaft zu werben.

 

Kreisrat Bieber wies darauf hin, dass es zahlreiche Vereine gebe und der Ausschuss durch einen solchen Antrag nur aufgehalten werde. Es sei nicht möglich, für alle Vereine in dieser Form abzustimmen.

 

Laut Kreisrat Dr. Fahn gehe es um eine grundsätzliche Position zur Kinderklinik und ein für ihn wichtiges Thema, um ein größeres Engagement des Landkreises Miltenberg.

 

In der folgenden Abstimmung wurde der Antrag bei drei Gegenstimmen abgelehnt.

 

Landrat Schwing sagte zu, im kommenden Gespräch mit Vertretern des Fördervereins sein Bemühen um eine Spende anzubieten und eine Veröffentlichung im „Blickpunkt MIL“ anzustreben.

 

 

Antrag der Fraktion Freie Wähler, für das Suchtpräventionsprojekt „HaLT“ 2.000,00 Euro einzustellen sowie sich am Suchtpräventionsprojekt „Elterntalk“ zu beteiligen und dafür 3.000,00 Euro in den Haushalt einzustellen.

 

Diplom-Sozialpädagoge (FH) Steger erläuterte den Sachverhalt. Der Landkreis Miltenberg engagiere sich seit vielen Jahren finanziell und personell in der Suchtprävention. Er nannte einige beispielhafte Projekte. Daneben habe der Landkreis Miltenberg den Präventionsausschuss und mehrere Arbeitskreise, die sich mit diesem Thema befassen. Die personellen Ressourcen der Suchtpräventionsstelle seien mit diesen laufenden Projekten voll ausgelastet. Die in den Anträgen genannten Projekte dienen vor allem dazu, in Regionen, die nicht auf eine ähnlich gewachsene Struktur der Suchtprävention zurückgreifen können, ein Netzwerk zu etablieren. Im Landkreis Aschaffenburg werde beispielsweise ein Projekt „Elterntalk“ durchgeführt, es gebe dort aber weder einen Präventionsausschuss noch eines der genannten Projekte, die es im Landkreis Miltenberg gebe. Das „HaLT“-Projekt habe einen pro-aktiven und einen re-aktiven Teil. Projekte zur Alkoholprävention werden im Landkreis Miltenberg schon seit vielen Jahren durchgeführt, der pro-aktive Teil von „HaLT“ sei für den Landkreis daher längst Realität. Für den im „HaLT“-Projekt bezeichneten reaktiven Teil können für den Landkreis Miltenberg aktuell keine Versorgungsdefizite festgestellt werden. Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholintoxikation werden klinisch zuständigkeitshalber in der Kinderklinik Aschaffenburg medizinisch versorgt und erhalten dort auch eine psychologische Betreuung. Durch Alkoholkonsum polizeilich auffällig gewordene Kinder und Jugendliche werden dem Jugendamt gemeldet und können in ihrem familiären Kontext von dort aus Unterstützung erhalten. Die Kooperationsgruppe Prävention (KOOP), in der die im Landkreis in der Prävention tätigen Institutionen vertreten seien (Suchtpräventionsstelle, Suchtberatungsstelle, Gesundheitsamt, Jugendamt, Jugendpflege, Lernhilfeteam), habe bezüglich des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen aktuell keinen weitergehenden dringenden Handlungsbedarf festgestellt. Sollten sich auf Grund neuerer Erkenntnisse die genannten Problemlagen im Landkreis Miltenberg deutlich ändern, stehen im Haushalt des Jugendamtes bereits ausreichend Haushaltsmittel für die Prävention zur Verfügung.

 

Kreisrat Dr. Fahn bemerkte, dass er bereits seit 1990 in der Suchtprävention tätig sei und der Landkreis Miltenberg in dieser Hinsicht eine gute Arbeit leiste. Es gehe allerdings um eine Optimierung der Arbeit der Suchtprävention. Seiner Meinung nach gebe es durchaus Handlungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die Diskussion „Komasaufen“. Das Einstiegsalter für Alkoholkonsum sinke permanent. Natürlich seien die bestehenden Projekte im Landkreis Miltenberg gut, aber sie könnten optimiert werden. Das Projekt „HaLT“ begründete er mit der möglichen Bezuschussung in Höhe von 100.000,00 Euro durch die Regierung. Die Eigenbeteiligung des Landkreises wäre somit minimal. Dasselbe gelte für „Elterntalk“. Dieses Projekt habe in Aschaffenburg bereits einen sehr guten Erfolg. Bisher gebe es dieses Projekt elfmal in Bayern und es müsse ausgebaut werden. Dies wäre seiner Meinung nach eine positive Begleitung und Optimierung der Arbeit des Landkreises Miltenberg, zumal ca. 80 % über das Bayerische Landesprogramm erstattet würden.

 

In der folgenden Abstimmung wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Antrag der Fraktion Freie Wähler: Umsetzung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes; Verbesserung des ÖPNV sowie Erhaltung der landkreisweiten Seniorenzeitung

 

Verwaltungsamtsrat Vill erläutert den Sachverhalt zum vorliegenden Antrag. In der Begleitgremiumssitzung am 13.01.2010, bei der unter anderem auch Vertreter der drei großen Kreistagsfraktionen teilgenommen haben, sei festgelegt worden, dass zunächst eine Prioritätenliste zu erstellen sei. Eine hohe Priorität habe nach Auffassung des Gremiums die Einrichtung einer Anlaufstelle für Seniorenanfragen im Landratsamt.

 

In Bezug auf die Seniorenzeitung sei laut Verwaltungsamtsrat Vill zu bemerken, es sei richtig, dass in beiden Expertenworkshops das Thema besprochen wurde. Die Zeitschrift „mittendrin“ enthalte momentan aus Finanzierungsgründen sehr viel Werbung, gehe im Zeitungsformat an alle Haushalte und habe ein ehrenamtliches Redakteurenteam. Diese Zeitschrift solle auch in einer besseren Qualität zur Verfügung gestellt werden. Allerdings stellte sich bei einem Gespräch mit Herrn Hellmuth, Geschäftsführer des Kreiscaritasverbandes, gleichzeitig Geschäftsführer der Träger-ARGE und verantwortlich für die Seniorenzeitschrift „mittendrin“, dass die beantragten 25.000,00 Euro nicht mit diesem abgestimmt und auch nicht notwendig seien. Nach dessen Auskunft solle die Seniorenzeitschrift in ein Heftformat geändert werden, mit weniger Werbung, welches gezielt verteilt werden würde. Er wolle auf vier Ausgaben reduzieren, für die er je 2.500,00 Euro benötigen würde. Allerdings laufe die seitherige Praxis bis Sommer 2010 in jedem Fall weiter, eine entsprechende Absprache mit dem NEWS-Verlag sei erfolgt. Für 2010 benötige Herr Hellmuth daher noch keine Unterstützung für die Seniorenzeitung.

 

In Bezug auf den ÖPNV verwies Verwaltungsamtsrat Vill ebenfalls auf den Expertenworkshop, in dem insgesamt „gute Noten“ erteilt worden seien. Daher sehe der Entwurf des Konzeptes die Sicherung des Öffentlichen Personennahverkehrs, zumindest auf dem jetzigen Niveau, vor. Der Nahverkehrsplan enthalte auch lediglich Hinweise, vorrangig Niederflurbusse anzuschaffen. Für die Nachrüstung des barrierefreien Zustiegs im ÖPNV liege bisher noch keine Anmeldung für 2010 vor. Trotzdem sei ein Betrag in Höhe von 10.000,00 Euro im Kreishaushalt vorgesehen. Auch für die Nachrüstung vorhandener Busse mit kundenfreundlichen großformatigen Vollmatrixanzeigen seien weitere 12.000,00 Euro Kreiszuschuss im Haushalt vorgesehen. Weiterer Bedarf sei derzeit nicht erkennbar.

 

Kreisrat Dr. Linduschka gab zu bedenken, dass das Konzept nicht wirksam sei, wenn kein Betrag im laufenden Haushaltsjahr eingestellt sei. Nach seiner Erfahrung sei ein groß angelegtes Konzept umso wirksamer, wenn ein Betrag eingestellt sei. Daher erkundigte er sich nach dieser Möglichkeit.

 

Kämmerer Straub stellte fest, dass bei einem Haushaltsvolumen von 100 Mio. Euro die Gewährung von 10.000,00 bis 30.000,00 Euro, sollten sie dringend zur seniorenpolitischen Weiterbildung nötig werden, eine Zahlung aus den bestehenden Kassenmitteln möglich sein werde. Ein vorsorglicher Ansatz belaste die Kreisumlage und sollte daher nicht eingestellt werden. Das Konzept sollte abgewartet werden.

 

Kreisrat Andre bemerkte, dass das Begleitgremium durchaus interessant gewesen sei, ebenso die Expertenworkshops. Viele Personen seien beteiligt worden. Er gehe davon aus, dass das Seniorenpolitische Gesamtkonzept nicht nur wichtig sei, sondern auch umgesetzt werde. Er halte die aktuelle Diskussion für ein zu vorschnelles Handeln. Daher schlage er die Umsetzung, wie beschlossen vor .Der Kreistag möge dann abschließend beschließen.

 

Landrat Schwing wies auf den Jugendhilfeplan und in diesem Zusammenhang auf die ebenfalls schnelle Umsetzung hin.

 

Kreisrat Dr. Fahn vertrat die Meinung, dass bei Gesamtkosten in Höhe von 42.400,00 Euro für das Konzept ein Betrag in den Haushalt eingestellt werden müsse, gerade im Hinblick auf die Finanzsituationen in den Jahren 2011 und 2012. Er wollte vermeiden, dass in diesen Jahren kein Geld mehr für die Umsetzung des verabschiedeten Gesamtkonzeptes vorhanden sei. In Sachen ÖPNV sehen 21 Kommunen einen Handlungsbedarf, in Bezug auf die Seniorenzeitschrift sei die Situation unbefriedigend, da er aber nun erfahren habe, dass die Umsetzung nicht in 2010 erfolgen solle, wäre er nunmehr bereit, beide Anträge zurückzuziehen.

 

 

Bei einer Gegenstimme empfahl der Kreisausschuss abschließend dem Kreistag, den Haushaltsplan 2010 unter Zugrundelegung einer Kreisumlage von 44 % zu verabschieden.

 

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